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Lokales
Wie der Kölner Immobilienexperte Sack sein Haus teurer zu machen versuchte
Mit "Entmietung" aber zunächst gescheitert
Von Peter Kleinert

Am 8. Februar fand im Kölner Amtsgericht ein "Gütetermin" zum "Fall" der Eheleute Cinci statt, die aus ihrer mehr als 40 Jahre lang bewohnten Mietunterkunft Im Ferkulum 13 nahe der Severinskirche endgültig herausgeklagt werden sollten. Das jedenfalls wäre der Herzenswunsch eines gewissen Herrn Sack, der das Haus im Jahre 2008 gekauft und von da an eine konsequent gewinnorientierte Objektverwertungsstrategie verfolgt hat. Nun muss er erst mal auf das Ergebnis der "Güte" warten.


Solidarität für die Im Ferkulum 13 gekündigte Familie Cinci
Foto: "Initiative Ferkulum 13"
 
Nach Beobachtungen von Mietern und Nachbarn ließ Klaus G. Sack das Haus im Sinne seines "Wertverbesserungskonzepts" zunächst einmal so lange kaputthauen, bis das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln schließlich am 28. Dezember 2009 eine Evakuierung des Hauses wegen unmittelbarer "Einsturzgefahr" anordnete - kurzum, so die amtliche Feststellung: "Gefahr für Leib und Leben" der zu dem Zeitpunkt "noch verbliebenen 2 Wohnparteien". Nicht bestritten hat Sack, dass er kurz vor Weihnachten 2009 das Wasser abstellte, sich in den Urlaub verabschiedete und weder auf Anrufe noch Faxschreiben der Mieter und deren Anwälte reagierte. Die Mieter wurden in Notunterkünften für Obdachlose untergebracht. Erste staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Eigentümer wurden zunächst eingestellt weil Sack behauptete, er habe nicht abgerissen, sondern nur abgestützt. Nach einer Beschwerde der Familie Cinci erfolgte eine Wiederaufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Es spricht vieles für die typische Variante: Das Haus unbewohnbar machen, die bisherigen, lästigen und geringvermögenden Mieter vergraulen, um dann teuer instandsetzen und noch teurer wieder zu vermieten.
 
Ein echter Fachmann
 
Einige Ahnung davon, wie man so ein Haus für künftige Mieter attraktiver und für sich selbst Profit bringend macht, dürfte Herr Sack durchaus haben. "Seit dem Februar 2008 gehört Klaus G. Sack zur Geschäftsführung der Metropol Real Estate Management GmbH", kann man auf deren Internetseite http://www.metropol.de/de/news/2008/februar-2008.html lesen.
Und: "Der 32-jährige Chartered Surveyor und Immobilienökonom (ebs) ist seit 12 Jahren in der Kölner Immobilienbranche tätig. Zuletzt war er neun Jahre als Senior Consultant im Bereich Großkundenbetreuung bei der Kölner Niederlassung von Atisreal aktiv. Klaus G. Sack ergänzt die Geschäftsführung der Projektentwicklungsgesellschaft und betreut u.a. das aktuelle Projekt in Köln-Deutz." Gemeint ist damit aber wohl nicht das Luxusprojekt, für das die Stadt Köln fast tausend Mieter aus dem Barmer Viertel vertreiben und mehr als 300 Wohnungen abreißen ließ. (1) 
 
Unter dem tollen Stichwort "Philosophie" lässt die Metropol Real Estate ihre Kunden wissen: "Der uns prägende unternehmerische Geist und unsere privatwirtschaftliche Haltung fördern das Erkennen und die Beurteilung von ökonomischen Chancen und Risiken. Unser kaufmännisches Verständnis bildet die Grundlage für Entscheidungen im Sinne der Wertsteigerung des Immobilienvermögens." Siehe http://www.metropol.de/de/unternehmen/philosophie.html.
 
"Ein Jahr lang unbewohnbar gemacht"
 
Mit einer lächerlichen Abfindung von 5000,- Euro wollte sich Herr Sack des Problems Cinci entledigen. Die Familie lehnte ab. Nach der Beurteilung seiner "ökonomischen Chancen und Risiken" erhob Herr Sack Zivilklage auf endgültige Räumung seines Hauses im Ferkulum gegen die Cincis. Darauf bezog sich der "Gütetermin" am Dienstag vergangener Woche. Die Tochter der Familie Cinci vertrat - assistiert von Rechtsanwalt Eberhard Reinecke und 30 UnterstützerInnen der "Initiative Ferkulum 13" - engagiert ihre abwesenden Eltern. Die alten Leute selbst waren gesundheitlich nicht in der Lage, an der Verhandlung Teilzunehmen.
 
Der Sack-Anwalt quittierte den Hinweis von Cinci-Anwalt Reinecke: "Nachdem die Eltern vertrieben wurden - so durch Abstellen der Wasserversorgung..." mit einer lautstarken Mahnung, er möge doch bitte "sachlich" bleiben. Genau darum ging es freilich in diesem Verfahren: RA Reinecke und seine Mandantin stellten einen Zusammenhang zwischen der durch Hauseigentümer Sack geschaffenen katastrophalen Situation und dem prekären Gesundheitszustand des herzkranken Herrn Cinci her. Kein Wunder nach den Schilderungen der Tochter: "Von Anfang an (2008) hat Herr Sack schriftlich verdeutlicht, was er beabsichtigte. Von ihm kam keine Zusicherung, dass meine Eltern nach einer Renovierung zurück in ihre Wohnung könnten. Dann begann vielmehr die Zerstörung des Hauses. Ein Jahr lang wurde das Haus jeden Tag von 8 bis 18 Uhr unbewohnbar gemacht."
 
Merkwürdige Haltung des Richters
 
Der Zivilrichter, der den "Gütetermin" leitete, fragte die Cinci-Tochter auf eine Weise, die Herrn Sack durchaus angenehm gewesen sein dürfte: "Wollen Ihre Eltern wirklich wieder zurück? Das fände ich überraschend." Denn das ginge doch "nur mit einer erheblichen Mieterhöhung." Logisch: Wenn das vom Eigentümer selbst "entsubstantiierte" Haus vom Eigentümer wieder instandgesetzt und schick renoviert wird, ist es natürlich viel mehr wert als zuvor - für den Eigentümer, der als Lohn für seine Aktionen von den unter Lebensgefahr evakuierten Mietern auch noch eine massiv höhere Miete verlangen kann.
 
RA Reinecke forderte Herrn Sack und dessen Anwalt auf, bitte doch schriftlich deutlich zu machen, dass die Cincis nach einer Renovierung wieder zurück ins Haus könnten. Jedoch nur unter Mieterhöhung für eine Modernisierung ohne Berücksichtigung der Instandsetzungskosten und nicht so, als handele es sich um eine Neuvermietung. Der Richter zeigte sich daraufhin erneut besorgt um das Wohl der Cincis, doch diesbezügliche Vorhaltungen richtete er nur an deren streitbare Tochter, nicht aber an Herrn Sack: "Sie tun Ihren Eltern keinen Gefallen damit", mahnte er sie.
 
Doch die junge Frau zitierte ihre Eltern und stellte damit unter Beweis, dass sie sehr wohl in deren Sinne handelt: "40 Jahre sind wir hier, und nun sollen wir in unseren letzten Tagen rausgesetzt werden", zitierte sie die beiden alten Herrschaften. So blieb dem Sack-Advokaten nichts anderes übrig, als ein "Angebot" anzukündigen. Am 4. Mai wird dann, je nach Stand der "Güte", eine Entscheidung verkündet. Uhrzeit: 12 Uhr, Amtszimmer 820. Die "Initiative Ferkulum 13", die schon vorher erklärt hatte: "Einer derart menschenverachtenden Mietervertreibung durch Abriss-Sanierung von Innen werden wir nicht tatenlos zusehen! Als Nachbarschaft im Severinsviertel fordern wir die Wiederinstandsetzung des Hauses durch den Eigentümer und den Wiedereinzug der Familie Cinci zu den alten Konditionen", wird jedenfalls wieder dabei sein. (PK)

(1)
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16115


Online-Flyer Nr. 289  vom 16.02.2011

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