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Lokales
50.000 Euro für Werbung pro Godorfer Hafenausbau ausgegeben
Strafanzeige gegen Kölner IHK-Funktionäre
Von Peter Kleinert
Angesichts des massiven Engagements der IHK Köln im Vorfeld der Bürgerbefragung zum Projekt "Godorfer Hafen" hat der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) heute Strafanzeige gegen den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer der IHK Köln wegen Untreue erstattet.
Online-Flyer Nr. 306 vom 16.06.2011
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Lokales
50.000 Euro für Werbung pro Godorfer Hafenausbau ausgegeben
Strafanzeige gegen Kölner IHK-Funktionäre
Von Peter Kleinert
Angesichts des massiven Engagements der IHK Köln im Vorfeld der Bürgerbefragung zum Projekt "Godorfer Hafen" hat der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) heute Strafanzeige gegen den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer der IHK Köln wegen Untreue erstattet.
Obwohl das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2010 den Industrie- und Handelskammern ausdrücklich Mäßigung im Hinblick auf öffentliche Äußerungen auferlegt hat, und das Verwaltungsgericht Stuttgart erst im April diesen Jahres in Konkretisierung dieses Urteils der IHK Stuttgart das Aufhängen nur eines Werbeplakates „Pro-Stuttgart-21“ verboten hat, beteiligt sich die IHK Köln an einer Werbekampagne zugunsten des Ausbaus des "Godorfer Hafens“ in Köln.
„Die IHK gebärdet sich wie eine Partei oder Bürgerinitiative“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Er weist daraufhin, dass die IHK in dieser Kampagne sowohl finanziell wie rechtlich die Hauptverantwortung trage, wie ein Blick in das Impressum der Internetseite der Kampagne zeige. „Wenn in Stuttgart schon ein Werbeplakat unzulässig ist, sind in Köln 50 Plakate wohl erst recht nicht erlaubt“, so Boeddinghaus. Wenn die beiden rechtlich verantwortlichen IHK-Funktionäre hier missbräuchlich Kammergelder einsetzen, so erfülle dies den Tatbestand der Untreue. Dass dies bei Körperschaften öffentlichen Rechts so zu betrachten ist, haben etliche Verfahren in der Vergangenheit um politische Aktivitäten von Studentenschaften (ASTA einer Universität) gezeigt.
„Das ist juristisch nichts Neues“ erläutert Kai Boeddinghaus und verweist insbesondere auf den Fall der IHK Niederrhein, wo bereits 2004 die dortigen Verantwortlichen nur wegen Vermögensgefährdung mit Strafbefehlen belegt worden waren. „Die IHK Köln aber gibt 50.000,00 Euro aus“, so Boeddinghaus.
Der bffk fordert die Vollversammlung der IHK Köln auf, im Wege des Schadensersatzes auf die Rückzahlung der unrechtmäßig für die Kampagne eingesetzten Gelder zu dringen. (PK)
Lesen Sie hierzu auch in dieser Ausgabe den aktuellen Artikel:
Stadt Köln vergibt 180.000 Euro-Auftrag zu Godorf ohne Ausschreibung
Ehrenbürger Alfred Neven-DuMont ist happy
von Andi Goral
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