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"Tödliche Schüsse" - Teil 2
Von Peter Kleinert



schuesse an der mauerAm Nachmittag 18. Juni 1962 ist der DDR-Soldat Reinhold Huhn als Posten der 4. Grenzabteilung in Berlin eingesetzt. Auf der West-Berliner Seite der Mauer baut der Springer-Verlag gerade sein neues Verlagshaus. Huhn und ein zweiter Volkspolizist sehen am Nachmittag einen Mann im Grenzbereich aus einem Haus kommen und in die Ost-Berliner Innenstadt gehen. Als er etwa eine Stunde später mit zwei Frauen und zwei Kindern zurückkommt, erhält Huhn von seinem Postenführer den Auftrag, eine Personenkontrolle durchzuführen. Er geht im Grenzstreifen auf die Passanten zu und fordert sie durch den Sperrzaun hindurch auf, sich auszuweisen.

 
Der Mann heißt Rudolf Müller und lebt seit dem Mauerbau als DDR-Flüchtling in West-Berlin. Heute will er seine Frau, seine beiden Kinder und seine Schwägerin durch einen Tunnel in den Westen holen, den er - nicht ohne Wissen des Springer-Verlages - zusammen mit einigen Helfern bis zu dem Haus auf der anderen Seite der Mauer gebaut hat. Über die geplante Fluchthilfe waren offenbar nicht nur Springer-Zeitungen, sondern auch Fernsehsender informiert worden, die deshalb ihre Kameras auf der Westseite aufgebaut hatten. Als Huhn den Fluchthelfer Müller und dessen Familie kontrollieren will, schießt dieser ihn mit einer Pistole in die Brust. Reinhold Huhn bricht zusammen und stirbt.
 
Die DDR verlangt die Auslieferung Rudolf Müllers. Die Westberliner Behörden verstecken den Angeklagten in Westdeutschland und behaupten, ein anderer Volkspolizist habe seinen eigenen Kollegen erschossen, weil Müller behauptet, er habe dem Grenzposten bei der Kontrolle nur einen Schlag versetzt. Tödlich getroffen habe Huhn der zweite Grenzsoldat, als er hinter den Flüchtenden hergeschossen habe. Ein in West-Berlin eröffnetes Ermittlungsverfahren gegen Müller wird bald darauf eingestellt.

Der Fall wird zu einem Paradebeispiel für den Propagandakrieg zwischen den beiden deutschen Staaten, der über viele Jahre hinweg in der Presse ausgeschlachtet wird. In den 70er Jahren wird der Todesort von Reinhold Huhn zu einer Gedenkstätte für getötete Grenzsoldaten ausgebaut. Die in der Nähe liegende Schützenstraße wird 1966 in Reinhold-Huhn-Straße umbenannt. Nach dem Ende der DDR wird die Gedenkstätte beseitigt, und die Reinhold-Huhn-Straße heißt wieder Schützenstraße.
Erst 1999 wird Rudolf Müller vom Landgericht Berlin wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Er hat inzwischen in einem langen Prozess gestanden, Reinhold Huhn "in Notwehr" erschossen zu haben. Nachdem Müller selbst und die Angehörigen von Reinhold Huhn in Berufung gegangen sind, wird das Urteil im Jahr 2000 vom Bundesgerichtshof revidiert und Müller des Mordes schuldig gesprochen. Die Strafe von einem Jahr bleibt aber bestehen, obwohl es in der Urteilsbegründung des BGH heißt: „In der konkreten Tatsituation der von dem Grenzposten allein vorgenommenen Kontrolle“ seien „die objektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke“ festgestellt worden. Dieses Urteil wird am 12.1.2001 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
 
Im Westen wurde die erlogene Geschichte Müllers Jahrzehnte lang publiziert und als geschichtliche Tatsache hingestellt. Der vor dem Urteil fertig gestellte Film wird mit Zeitdokumenten und aus der Sicht von Augenzeugen erzählt, vor allem vom Täter selbst.(PK)
 
"Tödliche Schüsse"
 
Drehbuch:       Gernot Steinweg + Rea Karen
Regie:             Gernot Steinweg
Kamera:          Rea Karen
Schnitt:           Birgit Köster
Format:           Doku
Genre:             Politik, Geschichte
Länge:            45 Minuten
Erstausstrahlung im SFB am 9.7.2000
 
Wenn Sie den Film bestellen wollen, wenden Sie sich an Gernot Steinweg gernot.steinweg@googlemail.com
 


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Online-Flyer Nr. 312  vom 23. April 2024



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