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Arbeit und Soziales
Unterschriften-Aktion der Aids-Hilfe für Drogengebraucher in Haft:
"Gesundheit und Leben schützen!"
Von Peter Kleinert
Drogengebraucher in Haft haben nur eingeschränkten Zugang zur HIV- und Hepatitis-Prävention sowie zur Substitutionsbehandlung durch legalen Drogenkonsum. Um das zu ändern, hat die Deutsche AIDS-Hilfe am 21. Juli, zum bundesweiten Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher eine Online-Unterschriftensammlung gestartet. In ihrer Aktion "Menschenrechte inhaftierter Drogengebraucher achten - Gesundheit und Leben schützen!" fordert sie die Justizminister auf, das zu ändern:
Quelle: www.drogenundmenschenrechte.de
Online-Flyer Nr. 312 vom 27.07.2011
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Arbeit und Soziales
Unterschriften-Aktion der Aids-Hilfe für Drogengebraucher in Haft:
"Gesundheit und Leben schützen!"
Von Peter Kleinert
Drogengebraucher in Haft haben nur eingeschränkten Zugang zur HIV- und Hepatitis-Prävention sowie zur Substitutionsbehandlung durch legalen Drogenkonsum. Um das zu ändern, hat die Deutsche AIDS-Hilfe am 21. Juli, zum bundesweiten Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher eine Online-Unterschriftensammlung gestartet. In ihrer Aktion "Menschenrechte inhaftierter Drogengebraucher achten - Gesundheit und Leben schützen!" fordert sie die Justizminister auf, das zu ändern:
Quelle: www.drogenundmenschenrechte.de
„Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis sterile Spritzbestecke, Kondome und Gleitgel zugänglich sind und dass Drogenkonsu-menten auch im Gefängnis eine Substitutionsbehandlung mit dem für sie geeigneten Medikament erhalten können“, heißt es in dem Aufruf.
"Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen und dass 20 bis 30 Prozent auch in Haft Drogen konsumieren. Sterile Spritzen aber gibt es nur in einem einzigen der 185 deutschen Gefängnisse. Die Folge: Viele Häftlinge benutzen Nadeln gemeinsam und gehen damit ein hohes HIV- und Hepatitis-Risiko ein. Auch Kondome sind entweder gar nicht oder nicht anonym zugänglich. Nur in Nordrhein-Westfalen müssen die Vollzugsanstalten den anonymen Zugang zu Kondomen und Gleitmitteln gewährleisten und begleitende Informationen anbieten.
Eine bedarfsgerechte Substitutionsbehandlung ist in Haft ebenfalls nicht gegeben. In vielen Gefängnissen verbirgt sich hinter „Substitution“ lediglich ein medikamentengestützter Entzug oder ein Angebot zur Vorbereitung der Haftentlassung und nicht die in Freiheit übliche längerfristige Behandlung. Die auch für Anstaltsärzte bindende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger sagt aber: „Bei einem Wechsel in eine … Inhaftierung ist die Kontinuität der Behandlung durch die übernehmende Institution sicherzustellen.“ Die Realität: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird weniger als ein Prozent der Gefangenen längerfristig substituiert – bei geschätzten 30 Prozent Drogengebrauchern.
Seit 1990 sind in Deutschland mehr als 33.000 Menschen durch den Konsum illegaler Drogen gestorben. Viele dieser Todesfälle wären vermeidbar gewesen – durch Aufklärung, Angebote zur Risikosenkung und durch Überlebenshilfen.
Abgeschnitten von solchen Maßnahmen sind Drogengebraucher in Haft: Während es „draußen“ wenigstens Spritzentauschprogramme und Möglichkeiten zur Substitutionsbehandlung gibt, ist der Zugang zu Prävention und Behandlung hinter Gittern stark eingeschränkt oder überhaupt nicht gegeben.
Um gegen diese Verletzung des Menschenrechts auf Gesundheit zu protestieren, wenden wir uns mit einer Unterschriftenaktion an die Justizminister/innen der Bundesländer, die für die Gesundheit in Haftanstalten zuständig sind.
Unsere Forderungen:
Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die medizinische Versorgung aller Gefangenen gerecht.
* Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis sterile Spritzbestecke zugänglich sind.
* Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis Kondome und Gleitgel anonym zugänglich sind.
* Sorgen Sie dafür, dass Drogenkonsumenten auch im Gefängnis eine Substitutionsbehandlung mit dem für sie geeigneten Medikament erhalten können."
Hintergrund
Solange Drogenkonsumenten in Deutschland kriminalisiert und strafverfolgt werden, gibt es nach Kenntnis der Aids-Hilfe einen mafiösen Schwarzmarkt und Beschaffungskriminalität mit schweren Gesundheitsschäden als Folgen (z. B. durch verunreinigte Drogen und unhygienische Konsumbedingungen aufgrund des Verfolgungsdrucks) und Jahr für Jahr über 1.000 Drogentodesfälle (z. B. durch Überdosierungen aufgrund des schwankenden Drogengehalts).
Eine weitere Folge der Drogengesetze: Jedes Jahr werden tausende Menschen wegen ihres Drogenkonsums inhaftiert – mit hohen Kosten für die Strafverfolgung und die Unterbringung im Gefängnis. Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen und dass 20 bis 30 Prozent auch in Haft Drogen konsumieren. Anders als „draußen“ ist der Zugang zu Prävention und Behandlung hinter Gittern aber nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben:
* Sterile Spritzen gibt es nur in einem einzigen der 185 deutschen Gefängnisse. Bei einer 2008 durchgeführten Befragung von 1.582 Gefangenen gaben 16,3 % an, in Haft manchmal Nadeln gemeinsam zu benutzen, und 4,6 % berichteten, dies in Haft immer zu tun. Viele Gefangene „basteln“ sich auch eigene Nadeln, z. B. aus Kugelschreiberminen – und auch hier hängen dann viele Nutzer an einer „Nadel“.
* Kondome sind entweder gar nicht oder nicht anonym zugänglich. Nur in Nordrhein-Westfalen müssen die Vollzugsanstalten den anonymen Zugang zu Kondomen und Gleitmitteln gewährleisten und begleitende Informationen anbieten.
* Eine bedarfsgerechte Substitutionsbehandlung (kontrollierte Vergabe von Drogenersatzstoffen) in Haft ist nicht gegeben. In vielen Gefängnissen verbirgt sich hinter „Substitution“ lediglich ein medikamentengestützter Entzug oder ein Angebot zur Vorbereitung der Haftentlassung und nicht die „draußen“ übliche längerfristige Behandlung mit den Zielen Überlebenssicherung, Reduktion des Gebrauchs anderer Suchtmittel, gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von Begleiterkrankungen, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben sowie Opiatfreiheit. Die auch für Anstaltsärzte bindende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger sagt aber: „Bei einem Wechsel in eine … Inhaftierung ist die Kontinuität der Behandlung durch die übernehmende Institution sicherzustellen.“ Die Realität laut Aids-Hilfe: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird weniger als ein Prozent der Gefangenen längerfristig substituiert – bei geschätzten 30 Prozent Drogengebrauchern." (PK)
Mehr Informationen unter www.drogenundmenschenrechte.de
Zur Unterschriftenaktion: http://www.ad-hoc-news.de/deutsche-aids-hilfe-startet-unterschriftenaktion
Online-Flyer Nr. 312 vom 27.07.2011
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