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Wirtschaft und Umwelt
Energiesparlampen ersetzen jetzt leuchtende Kleinheizungen von 60 Watt
Ausgeknipst
Von Peter Kleinert

Die dritte Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs tritt am 1. September in Kraft. Mit dem Abschied von der 60 Watt-Glühbirne wächst die Vielfalt der energieeffizienten Alternativen: Energiesparlampen in vielfältigen Formen und Farben sowie LED-Lampen stehen als ökologisch verträgliche Alternativen zur Verfügung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diesen Schritt, fordert aber eine Rücknahmepflicht des Handels für ausgediente Energiesparlampen in Deutschland wie in den übrigen EU-Staaten.

Energiesparlampe
Quelle: www.immergenugstrom.ch
 
„Der Wegfall der 60 Watt-Glühlampen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Haushalt. Die nun verbannten Glühbirnen sind mit ihrem Wirkungsgrad von gerade einmal drei Prozent reif für die Ausmusterung. Ihr Verschwinden hat einen Innovationsschub in der Beleuchtungstechnik ausgelöst“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert angesichts der gewaltigen Herausforderungen beim Klimaschutz mehr Gelassenheit in der Glühlampendebatte.
 
Stromeinsparung von rund 80 Prozent…
 
Von den angebotenen Alternativen bieten Energiesparlampen derzeit noch das beste Preis-Leistungsverhältnis. Sie sind in der Anschaffung – verglichen mit Glühlampen – zwar teurer, doch die Stromeinsparung von rund 80 Prozent gleiche die höheren Anschaffungskosten mehr als aus. In den letzten Jahren wurden die Energiesparlampen für viele spezifische Anwendungen weiterentwickelt. „Mit den langröhrigen Ungetümen der neunziger Jahre haben sie nichts mehr gemein“, sagt Jürgen Resch. Welche Energiesparlampe am besten geeignet ist, hängt vor allem vom geplanten Einsatzbereich ab – ob sie im Innen- oder Außenbereich genutzt werden soll, ob sie häufig oder selten an- und ausgeschaltet wird, ob sie dimmbar sein soll oder ob ein warmes oder eher nüchternes Licht bevorzugt wird. Anhaltspunkte für Energiesparlampen hoher Qualität sind eine lange Lebensdauer (mindestens 10.000 Stunden) und ein niedriger Quecksilbergehalt. Für die meisten Verbraucher ist auch wichtig, dass die Lampen schnell ihre volle Leuchtkraft erreichen, also eine kurze Anlaufzeit haben. Diese Informationen müssen bereits seit 1. September 2010 auf den Lampenverpackungen sichtbar sein.
 
…aber Quecksilber drin
 
„Eines muss allerdings beachtet werden: Energiesparlampen enthalten als Voraussetzung für ihre Funktionstüchtigkeit systembedingt geringe Mengen des giftigen Metalls Quecksilber. Erlaubt sind bisher maximal 5 Milligramm. Ausgediente Energiesparlampen müssen deshalb getrennt von sonstigem Müll sorgfältig gesammelt und unbedingt zurückgegeben werden“, so Resch. Leider zähle Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa, was die ordnungsgemäße Entsorgung angehe. Ein Grund hierfür sei die Weigerung des Handels, ausgediente Energiesparlampen zurückzunehmen. Die DUH gehe davon aus, dass derzeit weniger als 10 Prozent der ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten ordnungsgemäß über die wenigen kommunalen Sammelstellen entsorgt wird. Der DUH-Geschäftsführer wiederholt deshalb seine Forderung nach einer umfassenden Rücknahmepflicht für Energiesparlampen bei allen Verkaufsstellen. Den Handel fordert Resch eindringlich auf, bis zum Inkrafttreten einer verbindlichen Rücknahmepflicht seinen Kundinnen und Kunden eine freiwillige Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen anzubieten, wie es einige Vorreiterunternehmen schon heute tun. So lasse sich die derzeit beschämend niedrige Sammelquote am schnellsten erhöhen.
 
Als weitere Alternative zur Glühlampe gewinnen LED-Lampen (Leuchtdioden) langsam Marktanteile. Ihnen gehört nach Einschätzung der DUH die Zukunft. LEDs verfügen über eine extrem hohe Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Sie sind jedoch bisher noch so teuer, dass sie sich als Alltagsbeleuchtung bisher nicht durchsetzen. Halogenglühlampen sind nach Ansicht der DUH weniger empfehlenswert, da sie gegenüber herkömmlichen Glühbirnen nur etwa 30 Prozent Strom einsparen. Folgerichtig werde der Verkauf dieser Halogenkleinheizungen in wenigen Jahren ebenfalls EU-weit verboten.
 
Kohlendioxid-Ausstoß jährlich um 4,5 Millionen Tonnen geringer
 
Durch die am 1. September 2011 wirksam werdende dritte Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs ließen sich laut DUH jährlich allein in Deutschland bei der Beleuchtung rund 22 Milliarden Kilowattstunden einsparen, davon über ein Drittel in privaten Haushalten. Allein der Austausch von 60 Prozent der Lampen in Haushalten gegen energieeffizientere Beleuchtung würde den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß jährlich um 4,5 Millionen Tonnen reduzieren, was etwa den Treibhausgasemissionen von zwei mittelgroßen Steinkohleblöcken entspricht.

Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in die Restmülltonne!
Quelle: www.krefeld.de/
 
Seriöse Anbieter finden Interessenten im Internet auf der Seite der Stiftung Warentest: Wer Wohnzimmer oder Küche mit Energiesparlampen ausleuchten wolle, sollte sich nach ihrer Darstellung nicht allein auf die Watt-Angabe auf der Verpackung verlassen. Die Wattzahl sage nichts über die Helligkeit der Lampe aus: "Wichtig ist vielmehr die Einheit Lumen (lm). Je höher der Wert, desto stärker strahlt die Lampe. Wer eine 60-Watt-Glühbirne ersetzen will, wählt um die 700 Lumen. Die Farbtemperatur des Lichts wird in der Einheit Kelvin (K) gemessen. Liegt der Wert unter 3300 Kelvin, taucht die Lampe den Raum ähnlich einer Glühbirne in warmweißes Licht, tageslichthell wird es bei einem Wert um 6000 Kelvin. Der so genannte Farbwiedergabeindex "Ra“ gibt an, wie naturgetreu das Licht der Lampe den Raum ausleuchtet. Gute Energiesparlampen haben einen hohen Farbwiedergabeindex über 80. Auf der Verpackung sind außerdem Hinweise zu Dimmbarkeit der Lampe, Lebensdauer oder Quecksilbergehalt (hg) [weil Quecksilber lateinisch hydrargyrum heißt, PK] des Produkts zu finden. Quecksilberarme Lampen kommen mit 0,5 Milligramm Quecksilber aus."
 
Fenster auf, für 15 Minuten den Raum verlassen
 
Wegen des Quecksilberanteils sollte man laut Stiftung Warentest "bei Lampenbruch gut lüften". Gingen Energiesparlampen entzwei, könne der Quecksilberanteil austreten. Darum sei es "sinnvoll, Lampen mit Splitterschutz zu kaufen. Sollte eine Lampe ohne Splitterschutz zu Hause zu Bruch gehen: Fenster auf und für 15 Minuten den Raum verlassen. Die Bruchstücke mit einem Stück Pappe zusammenkehren und mit einem feuchten Tuch nachwischen. Splitter, die auf Teppichen oder Polstern liegen, mit Klebeband aufnehmen. Splitter, Pappe, Klebeband und Papiertücher in ein Glas geben, verschließen und über den Sondermüll entsorgen."

Amalgam statt Quecksilber

Zu den Ängsten vieler Verbraucher im Hinblick auf den Quecksilbergehalt von Sparlampen erklärt die Stiftung Warentest: "LED- und Halogenlampen enthalten dieses Schwermetall ohnehin nicht. In Kompaktleuchtstofflampen stecken lediglich wenige Milligramm." Positiv habe sich ihrem jüngsten Test ausgewirkt, dass die Hersteller immer öfter anstelle von Flüssigquecksilber feste Amalgamverbindungen verwenden. "Im Falle eines Bruchs lassen sich die Reste dann einfacher beseitigen. Optimal sind Lampen mit einem zusätzlichen Hüllkolben mit Splitterschutz. Sie lassen sich sogar bedenkenlos im Kinderzimmer einsetzen."

"Quecksilber kann die Gesundheit schädigen – vor allem das Gehirn und das Nervensystem", heißt es in einer Mitteilung vom Umweltbundesamt zu diesem Thema. "Im Innenraumbereich wird es gesundheitlich kritisch, wenn eine länger anhaltende hg-Konzentration in der Raumluft von mehr als 100 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3) über mehrere Stunden eingeatmet wird." Im Falle des Lampenbruches sei es daher entscheidend, ob und wie viel Quecksilber in die Raumluft gelange. "Um allen Verbraucherinnen und Verbrauchern klare Empfehlungen für ihr Verhalten bei einem Lampenbruch geben zu können, müssen wir auch wissen, wodurch eine Quecksilberbelastung in der Raumluft schnell auf ein risikofreies Niveau gesenkt werden kann." Um auf diese Frage antworten zu können, habe man beim Umweltbundesamt selbst zwischen Herbst 2010 und Mai 2011, beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und bei der französischen Verbraucherschutzkommission umfangreiche Untersuchungen vorgenommen.
 
Ergebnis: "Sie bestätigen a) das Freiwerden von Quecksilber bei Lampenbruch, b) eine hohe Schwankungsbreite der Quecksilber-Raumluftbelastungen auch in Abhängigkeit vom untersuchten Lampentyp und c) die Bedeutung des Lüftens sofort nach Bruch einer Lampe."
Das optimale Verfahren nach einem Lampenbruch sei: sofort ca. 15 Minuten lüften und anschließendes Beseitigen der Scherben. Dies gelte übrigens auch für herkömmliche Leuchtstoffröhren, die häufig im Küchenbereich eingesetzt werden und die mitunter mehr Quecksilber enthielten als die jetzt diskutierten Energiesparlampen. Zur Verantwortung der Hersteller gehöre es trotzdem, die Bruchsicherheit der Lampen zu verbessern. Und in der Schweiz wird aktuell öffentlich darüber gestritten, ob Energiesparlampen - ähnlich wie Handys und Handymasten - den Grenzwert für Elektrosmog überschreiten. (PK)
 
Fragen rund ums Thema "Energiesparlampe“ beantworten die Energie- und Umweltberater in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Wissenswertes über die Alternative zur Glühbirne finden Interessenten auch im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de/energiesparlampe.
Weitere Hintergrundinformationen auch bei der Deutschen Umwelthilfe unter: http://www.duh.de/uploads/tx_duhdownloads/Hintergrundpapier_Energiesparlampen.pdf
bei der Stiftung Warentest unter: www.test.de/Energiesparlampen
beim Umweltbundesamt unter www.umweltbundesamt.de
und bei http://www.immergenugstrom.ch/discussions/elektrosmog-von-energiesparlampen


Online-Flyer Nr. 317  vom 31.08.2011

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