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NRhZ-Serie aus dem "Buch eines zornigen Mannes"
Die Niederlage des Gefängnisses - Teil IV
Von Hubertus Becker - vorgestellt von Christiane Ensslin
Hubertus Becker hat die verschiedenen Kapitel seines Buches durch Erzählungen aus dem Alltag des Strafvollzugs anschaulich - also sinnlich nachvollziehbar - ergänzt. Diese plastischen Schilderungen machen das analytische Buch, das sich mit der Zugangskontrolle, der Verwaltung, den Fachdiensten, dem Essen und der Arbeit im Gefängnis ebenso befaßt wie mit der Gesundheit, der Subkultur im Gefängnis, dem Widerstand gegen das Gefängnissystem und vielem anderen mehr, zusätzlich zum Leseerlebnis.
Es gibt kein staatliches Recht des Strafens. Es gibt nur das Recht der Gesellschaft, sich gegen Menschen, die ihre Ordnung gefährden, zu sichern. Alles andere ist Sadismus, Klassenkampf, dummdreiste Anmaßung göttlichen Wesens, tiefste Ungerechtigkeit. (Kurt Tucholsky, Politische Justiz, 1928)
Alle sind sich einig, daß Vorbeugen besser ist als Nachsorgen, Prävention besser als Repression; und kostengünstiger. Es ist allemal besser und billiger, ein Jugendheim zu bauen als ein Jugendgefängnis. Kriminalprävention ist ein weites Feld, und sie funktioniert in allererster Linie auf kommunaler Ebene. Die Mehrzahl der Straftäter stammt schließlich aus dem Ort, wo die Straftat begangen wurde. Wenn in den Städten und Kommunen darauf geachtet wird, daß ein breites Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche existiert, verringern sich die Chancen, daß die jungen Leute straffällig werden. Wenn die Medien sachlich und ursachenanalytisch über Kriminalität berichten, verringern sich die Ängste der Bürger, und es ist politisch leichter, präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen (was ja mit finanziellem Aufwand einhergeht). Wenn die Schulen darauf achten, daß Konflikte, die sich vor Ort gewaltsam entladen haben, vor Ort aufgearbeitet und zu einem ausgleichenden Ergebnis geführt werden, lernen die Kinder auf Gewalt zu verzichten und ihre Konflikte versöhnlich zu lösen. Wenn die Öffentlichkeit die kriminellen Machenschaften der wirtschaftlichen und politischen Elite offen und ausführlich diskutiert, werden soziale Tugenden gefördert, die allen zur Orientierung dienen können. Dies sind nur einige wenige Initiativen, die zu einer kriminalpräventiv orientierten Gesellschaft gehören. Derzeit ist die Wirklichkeit in Europa davon aber noch weit entfernt.
Ein viel beachtetes Szenario, wie mit Konflikten besser umzugehen ist, als dies das strafrechtliche Modell vermag, stammt von Nils Christie, einem norwegischen Kriminologen, der sich intensiv mit dem Thema befaßt hat. In Aufsätzen, Vorträgen und Büchern zum Thema plädiert er für eine soziale Nutzbarmachung von Konflikten. Die Aufarbeitung zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen will Christie in erster Linie von Laien durchgeführt sehen. Experten, also Juristen, Psychologen und Psychiater, sollten nur hinzugezogen werden, wenn alle Beteiligten das wünschen, und dann sollten sie keine besondere Machtposition einnehmen. In einer mehrstufigen Untersuchung soll zunächst geklärt werden, ob tatsächlich das Gesetz gebrochen wurde und ob der Beschuldigte tatsächlich der Täter ist. In einer zweiten Phase sollte die Tat aus der Perspektive des Geschädigten betrachtet werden. Es ist zu fragen, welche Bedeutung die Tat (der Verlust, die Verletzung) für ihn hat; welche Wege der Versöhnung ihn zufrieden stellen könnten. Dabei sollen Täter und Opfer miteinander in Dialog treten, die soziale Umwelt (Nachbarn, Kollegen, Freunde) sollten ebenfalls ihre Erfahrungen und ihre Phantasie einbringen.
Dieses Modell setzt persönlich Geschädigte voraus und stützt sich auf intakte soziale Umfelder. Er wird rasch deutlich, daß es bloß bedingt tauglich ist, um alle rechtlichen Konflikte regeln zu können, mit denen sich Gerichte heute zu befassen haben. Deutlich wird indes, daß für die Gesellschaft mehr gewonnen ist, wenn, wo immer möglich, die Konflikte bei den Menschen belassen werden, in deren Mitte sie entstanden sind. Sicher ist eine Entprofessionalisierung des Konfliktmanagements sinnvoll: also weniger Anwälte, Richter und Sachverständige. Mehr Schlichter, mehr Laien mit gesundem Menschenverstand, mehr Autoritäten aus der direkten Lebensumwelt, die selbst zu den Konflikten in einer psychologischen, sozialen und historischen Beziehung stehen.
Im Vergleich dazu fallen zwei Nachteile unseres Strafrechts ins Auge: erstens gehen die Konflikte, die die Bürger untereinander haben, in den Besitz des Staates über, und dieser unterschlägt alsdann den Beteiligten die möglichen Früchte ihrer bewältigten Auseinandersetzungen: neue soziale Bindungen, verstärkte Nachbarschaften, sogar neue Geschäftsbeziehungen und ganz allgemein vermehrte Handlungskompetenz.
Der zweite große Nachteil des Strafrechts ist das Gefängnis, die soziale Bankrotterklärung. Wie gesehen, lösen Gefängnisse Konflikte nur scheinbar. Sie helfen dabei, Reibungen und Widersprüche zu unterdrücken. Sie schaffen Leid, Haß und Not, potenzieren so die Konflikte und pflanzen das Verbrechen fort. Nils Christie weist mit seinen Gedanken zur alternativen Konfliktregelung den Weg, wie aus der Sackgasse derzeitigen strafrechtlichen Versagens herausgefunden werden kann.
Die wichtigsten Vorschläge, alle schon seit vielen Jahren und international im Modellversuch erprobt, sind unter folgenden Namen geläufig:
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA),
- Wiedergutmachung,
- Schlichtungsverfahren.
Ihnen gemeinsam sind der außerstrafrechtliche Charakter, die Betonung der Rolle des Geschädigten und der Verzicht auf das Gefängnis. Insbesondere bei Jugendlichen hat man mit den alternativen Modellen Erfolge erzielt.
Unmittelbare Opferentschädigung mittels einer direkten Vereinbarung zwischen den Beteiligten scheint mir den Idealen einer zivilisierten Gesellschaft eher zu entsprechen als die Schaffung einer Gruppe von Staatsbediensteten, deren Aufgabe in der Peinigung von Rechtsbrechern besteht, während die Opfer weit draußen im Dunkeln gelassen werden. (Nils Christie, Die versteckte Botschaft des Neo-Klassizismus, 1983)
Beim Täter-Opfer-Ausgleich, der zwischenzeitlich auch in Deutschland gesetzlich verankert ist, wurden positive Erfahrungen gemacht. Mitte der neunziger Jahre zeigte eine Forschungsstudie in Niedersachsen, daß der große Vorteil eines Täter-Opfer-Ausgleichs verglichen mit psychotherapeutischer Opferbetreuung darin besteht, daß Verbrechensopfer die Tat nicht nur intellektuell, sondern auch emotional besser verarbeiten. Wenn ein menschlicher Kontakt zum Täter hergestellt und so eine Basis geschaffen wird, auf der die Konfliktparteien miteinander umgehen können, wird das traumatische Erlebnis der Tatsituation von einer positiven Realerfahrung überlagert: das Opfer erkennt nämlich, daß der Täter ein ganz normaler Mensch ist. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren werden beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur Symptome beseitigt, sondern die Ursachen des Konflikts aufgespürt. Wie Umfragen belegen, stößt der Täter-Opfer-Ausgleich in der Bevölkerung auf hohe Akzeptanz.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein geeignetes Verfahren, das häufig sowohl zur Opferentschädigung, also der Wiedergutmachung als auch zur Schlichtung des Konflikts führt:
75 Prozent aller Schlichtungsgespräche des Täter-Opfer-Ausgleichs in Bremen führen zum Erfolg, fand jüngst eine Untersuchung der Bremer Hochschule für öffentliche Verwaltung heraus.... Die Bremer TOA-Verlaufsstatistik ist eine der wenigen im Bundesgebiet; sie widerlegt das Vorurteil, daß die Rückfallquote nach Konfliktschlichtungen hoch ist... 1994 fügte der Gesetzgeber den TOA auch in das allgemeine Strafgesetzbuch ein. Doch wird er dort nur in etwa einem Prozent aller Straftaten angewandt. Kriminologen zufolge wären 20 bis 30 Prozent aller Fälle TOA-geeignet... Statistiken von 1996 zeigen, daß neunzig Prozent der Täter und siebzig Prozent der Opfer zum TOA bereit sind. (Wenn Straftäter ihre Opfer treffen, von Silvia Plahl, in: Süddeutsche Zeitung vom 25.08.98)
Hubertus Becker hat noch keinen Verlag gefunden. Schwere Zeiten für Justiz- und Gefängniskritik.
Christiane Ensslin, geboren 1939, lebt seit 1964 in Köln. Verschiedene Berufe, wie Vermessungstechnikerin, Kellnerin, Redakteurin, Lektorin und Archivarin. Jetzt Rentnerin und wieder einmal im Vorstand des Kölner Appell gegen Rassismus e.V.
Hubertus Becker, geb. 1951 im Rheinland; 1971 Abitur, anschließend zehn Jahre in Spanien, den USA und Indonesien; 1982 wegen Drogenschmuggels für zehn Jahre inhaftiert, von 1992 bis 1995 als Kaufmann in China, 1996 wegen Geldwäsche erneut inhaftiert; seit 1999 als Drehbuchautor tätig, 2005 aus der Haft entlassen; lebt derzeit im Hunsrück und schreibt Ganoven-Biographien und Drehbücher fürs Fernsehen.
Online-Flyer Nr. 51 vom 04.07.2006
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NRhZ-Serie aus dem "Buch eines zornigen Mannes"
Die Niederlage des Gefängnisses - Teil IV
Von Hubertus Becker - vorgestellt von Christiane Ensslin
Hubertus Becker hat die verschiedenen Kapitel seines Buches durch Erzählungen aus dem Alltag des Strafvollzugs anschaulich - also sinnlich nachvollziehbar - ergänzt. Diese plastischen Schilderungen machen das analytische Buch, das sich mit der Zugangskontrolle, der Verwaltung, den Fachdiensten, dem Essen und der Arbeit im Gefängnis ebenso befaßt wie mit der Gesundheit, der Subkultur im Gefängnis, dem Widerstand gegen das Gefängnissystem und vielem anderen mehr, zusätzlich zum Leseerlebnis.
Es gibt kein staatliches Recht des Strafens. Es gibt nur das Recht der Gesellschaft, sich gegen Menschen, die ihre Ordnung gefährden, zu sichern. Alles andere ist Sadismus, Klassenkampf, dummdreiste Anmaßung göttlichen Wesens, tiefste Ungerechtigkeit. (Kurt Tucholsky, Politische Justiz, 1928)
Alle sind sich einig, daß Vorbeugen besser ist als Nachsorgen, Prävention besser als Repression; und kostengünstiger. Es ist allemal besser und billiger, ein Jugendheim zu bauen als ein Jugendgefängnis. Kriminalprävention ist ein weites Feld, und sie funktioniert in allererster Linie auf kommunaler Ebene. Die Mehrzahl der Straftäter stammt schließlich aus dem Ort, wo die Straftat begangen wurde. Wenn in den Städten und Kommunen darauf geachtet wird, daß ein breites Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche existiert, verringern sich die Chancen, daß die jungen Leute straffällig werden. Wenn die Medien sachlich und ursachenanalytisch über Kriminalität berichten, verringern sich die Ängste der Bürger, und es ist politisch leichter, präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen (was ja mit finanziellem Aufwand einhergeht). Wenn die Schulen darauf achten, daß Konflikte, die sich vor Ort gewaltsam entladen haben, vor Ort aufgearbeitet und zu einem ausgleichenden Ergebnis geführt werden, lernen die Kinder auf Gewalt zu verzichten und ihre Konflikte versöhnlich zu lösen. Wenn die Öffentlichkeit die kriminellen Machenschaften der wirtschaftlichen und politischen Elite offen und ausführlich diskutiert, werden soziale Tugenden gefördert, die allen zur Orientierung dienen können. Dies sind nur einige wenige Initiativen, die zu einer kriminalpräventiv orientierten Gesellschaft gehören. Derzeit ist die Wirklichkeit in Europa davon aber noch weit entfernt.
Ein viel beachtetes Szenario, wie mit Konflikten besser umzugehen ist, als dies das strafrechtliche Modell vermag, stammt von Nils Christie, einem norwegischen Kriminologen, der sich intensiv mit dem Thema befaßt hat. In Aufsätzen, Vorträgen und Büchern zum Thema plädiert er für eine soziale Nutzbarmachung von Konflikten. Die Aufarbeitung zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen will Christie in erster Linie von Laien durchgeführt sehen. Experten, also Juristen, Psychologen und Psychiater, sollten nur hinzugezogen werden, wenn alle Beteiligten das wünschen, und dann sollten sie keine besondere Machtposition einnehmen. In einer mehrstufigen Untersuchung soll zunächst geklärt werden, ob tatsächlich das Gesetz gebrochen wurde und ob der Beschuldigte tatsächlich der Täter ist. In einer zweiten Phase sollte die Tat aus der Perspektive des Geschädigten betrachtet werden. Es ist zu fragen, welche Bedeutung die Tat (der Verlust, die Verletzung) für ihn hat; welche Wege der Versöhnung ihn zufrieden stellen könnten. Dabei sollen Täter und Opfer miteinander in Dialog treten, die soziale Umwelt (Nachbarn, Kollegen, Freunde) sollten ebenfalls ihre Erfahrungen und ihre Phantasie einbringen.
Dieses Modell setzt persönlich Geschädigte voraus und stützt sich auf intakte soziale Umfelder. Er wird rasch deutlich, daß es bloß bedingt tauglich ist, um alle rechtlichen Konflikte regeln zu können, mit denen sich Gerichte heute zu befassen haben. Deutlich wird indes, daß für die Gesellschaft mehr gewonnen ist, wenn, wo immer möglich, die Konflikte bei den Menschen belassen werden, in deren Mitte sie entstanden sind. Sicher ist eine Entprofessionalisierung des Konfliktmanagements sinnvoll: also weniger Anwälte, Richter und Sachverständige. Mehr Schlichter, mehr Laien mit gesundem Menschenverstand, mehr Autoritäten aus der direkten Lebensumwelt, die selbst zu den Konflikten in einer psychologischen, sozialen und historischen Beziehung stehen.
Im Vergleich dazu fallen zwei Nachteile unseres Strafrechts ins Auge: erstens gehen die Konflikte, die die Bürger untereinander haben, in den Besitz des Staates über, und dieser unterschlägt alsdann den Beteiligten die möglichen Früchte ihrer bewältigten Auseinandersetzungen: neue soziale Bindungen, verstärkte Nachbarschaften, sogar neue Geschäftsbeziehungen und ganz allgemein vermehrte Handlungskompetenz.
Der zweite große Nachteil des Strafrechts ist das Gefängnis, die soziale Bankrotterklärung. Wie gesehen, lösen Gefängnisse Konflikte nur scheinbar. Sie helfen dabei, Reibungen und Widersprüche zu unterdrücken. Sie schaffen Leid, Haß und Not, potenzieren so die Konflikte und pflanzen das Verbrechen fort. Nils Christie weist mit seinen Gedanken zur alternativen Konfliktregelung den Weg, wie aus der Sackgasse derzeitigen strafrechtlichen Versagens herausgefunden werden kann.
Die wichtigsten Vorschläge, alle schon seit vielen Jahren und international im Modellversuch erprobt, sind unter folgenden Namen geläufig:
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA),
- Wiedergutmachung,
- Schlichtungsverfahren.
Ihnen gemeinsam sind der außerstrafrechtliche Charakter, die Betonung der Rolle des Geschädigten und der Verzicht auf das Gefängnis. Insbesondere bei Jugendlichen hat man mit den alternativen Modellen Erfolge erzielt.
Unmittelbare Opferentschädigung mittels einer direkten Vereinbarung zwischen den Beteiligten scheint mir den Idealen einer zivilisierten Gesellschaft eher zu entsprechen als die Schaffung einer Gruppe von Staatsbediensteten, deren Aufgabe in der Peinigung von Rechtsbrechern besteht, während die Opfer weit draußen im Dunkeln gelassen werden. (Nils Christie, Die versteckte Botschaft des Neo-Klassizismus, 1983)
Beim Täter-Opfer-Ausgleich, der zwischenzeitlich auch in Deutschland gesetzlich verankert ist, wurden positive Erfahrungen gemacht. Mitte der neunziger Jahre zeigte eine Forschungsstudie in Niedersachsen, daß der große Vorteil eines Täter-Opfer-Ausgleichs verglichen mit psychotherapeutischer Opferbetreuung darin besteht, daß Verbrechensopfer die Tat nicht nur intellektuell, sondern auch emotional besser verarbeiten. Wenn ein menschlicher Kontakt zum Täter hergestellt und so eine Basis geschaffen wird, auf der die Konfliktparteien miteinander umgehen können, wird das traumatische Erlebnis der Tatsituation von einer positiven Realerfahrung überlagert: das Opfer erkennt nämlich, daß der Täter ein ganz normaler Mensch ist. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren werden beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur Symptome beseitigt, sondern die Ursachen des Konflikts aufgespürt. Wie Umfragen belegen, stößt der Täter-Opfer-Ausgleich in der Bevölkerung auf hohe Akzeptanz.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein geeignetes Verfahren, das häufig sowohl zur Opferentschädigung, also der Wiedergutmachung als auch zur Schlichtung des Konflikts führt:
75 Prozent aller Schlichtungsgespräche des Täter-Opfer-Ausgleichs in Bremen führen zum Erfolg, fand jüngst eine Untersuchung der Bremer Hochschule für öffentliche Verwaltung heraus.... Die Bremer TOA-Verlaufsstatistik ist eine der wenigen im Bundesgebiet; sie widerlegt das Vorurteil, daß die Rückfallquote nach Konfliktschlichtungen hoch ist... 1994 fügte der Gesetzgeber den TOA auch in das allgemeine Strafgesetzbuch ein. Doch wird er dort nur in etwa einem Prozent aller Straftaten angewandt. Kriminologen zufolge wären 20 bis 30 Prozent aller Fälle TOA-geeignet... Statistiken von 1996 zeigen, daß neunzig Prozent der Täter und siebzig Prozent der Opfer zum TOA bereit sind. (Wenn Straftäter ihre Opfer treffen, von Silvia Plahl, in: Süddeutsche Zeitung vom 25.08.98)
Hubertus Becker hat noch keinen Verlag gefunden. Schwere Zeiten für Justiz- und Gefängniskritik.
Christiane Ensslin, geboren 1939, lebt seit 1964 in Köln. Verschiedene Berufe, wie Vermessungstechnikerin, Kellnerin, Redakteurin, Lektorin und Archivarin. Jetzt Rentnerin und wieder einmal im Vorstand des Kölner Appell gegen Rassismus e.V.
Hubertus Becker, geb. 1951 im Rheinland; 1971 Abitur, anschließend zehn Jahre in Spanien, den USA und Indonesien; 1982 wegen Drogenschmuggels für zehn Jahre inhaftiert, von 1992 bis 1995 als Kaufmann in China, 1996 wegen Geldwäsche erneut inhaftiert; seit 1999 als Drehbuchautor tätig, 2005 aus der Haft entlassen; lebt derzeit im Hunsrück und schreibt Ganoven-Biographien und Drehbücher fürs Fernsehen.
Online-Flyer Nr. 51 vom 04.07.2006
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