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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Medien
Gerichtsverfahren gegen Journalisten wegen Berichten über Colonia Dignidad
Quellen preisgeben oder Prozess verlieren
Von Ingo Niebel

Vor dem Düsseldorfer Landgericht haben zwei Verfahren gegen die Journalisten Harald Neuber und Sebastian Peters begonnen, die in verschiedenen Medien über die Anwesenheit von ehemaligen Angehörigen der deutschen Sekte Colonia Dignidad (Kolonie Würde, heute: "Villa Baviera") in der Freien Volksmission in Krefeld berichtet haben. (1) Die evangelikale Gruppierung klagt namens ihres Gründers Ewald Frank auf Unterlassung in verschiedenen Punkten, weil sie meint, durch die Wahl bestimmter Worte würden die beiden Journalisten einen falschen Eindruck beim Leser erwecken.
 

Landgericht Düsseldorf
amerika21.de
Diese presserechtliche Auseinandersetzung hat einen hochpolitischen Hintergrund: die Kooperation von Bundesbürgern mit der chilenischen Militär-diktatur (1973-1990). Diese ist zwar nicht Gegenstand der Gerichtsverfahren, führte aber zu den beanstandeten Berichten.
 
Die Colonia Dignidad verfügte über enge Beziehungen zum chilenischen Diktator Augusto Pinochet. Ihr abgelegenes Anwesen diente dem Geheimdienst DINA als Folterzentrum. In diesem Umfeld verging sich der Sekten-Chef Paul Schäfer an Kindern. Ein chilenisches Gericht wies ihm 25 Fälle nach und verurteilte ihn zu 20 Jahren Gefängnis. Sein Vize, der Leiter des sekteneigenen Krankenhauses, Hartmut Hopp, wurde zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe verurteilt. Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, setzte sich der Arzt in die Bundesrepublik Deutschland ab. Da diese ihre Staatsbürger nicht ans Ausland ausliefert, befindet sich Hopp in Freiheit. Gegen ihn liegen Anzeigen vor; die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt.

Sektenarzt Hartmut Hopp – in Chile verurteilt, in Deutschland in Freiheit
Quelle: http://latina-press.com/
 
Das Verfahren (Az. 12 O 478/11) dreht sich um einen Artikel, den der freie Journalist und amerika21.de-Redakteur Neuber im Online-Magazin telepolis publizierte. In der beklagten Passage geht es um die Frage, ob er belegen kann, dass die Freie Volksmission Hopp "Zuflucht gewährt" hat. Das Gericht versteht diesen Begriff "räumlich". Folglich muss Neuber beweisen, dass sich der Krankenhausleiter auf dem Gelände der Volksmission aufgehalten hat. Dazu müsste er seine Quellen preisgeben. "Lieber einen Prozess verlieren als den Quellenschutz aufgeben", fasst sein Verteidiger Thorsten Feldmann die Situation im Gespräch mit der Presse zusammen.
 
Das zweite Verfahren (Az. 12 O 473/11) richtet sich gegen Sebastian Peters von der Rheinischen Post. Der Kläger verlangt von dem Redakteur auch, dass er Beweise für Hopps Präsenz in der Volksmission vorlegt. Des Weiteren soll Peters die "ideologische Nähe" zwischen Schäfer und Ewald beweisen, und dass sich beide "kannten". Ferner wirft ihm der gegnerische Anwalt vor, er habe den Eindruck erweckt, dass die ehemaligen Mitglieder der Colonia Dignidad, die das Gelände der Volksmission betreten haben, dieser auch angehört hätten. In einer Presseerklärung schreibt Pastor Frank, dabei habe es sich nicht um "Funktionäre" gehandelt, sondern um "Opfer", die unter der religiösen Despotie von Schäfer gelitten hätten.
 
Das Gericht will seine Entscheidung bis zum 21. Dezember fällen. Danach können die Beklagten den Richterspruch akzeptieren oder ihren Fall im Hauptsacheverfahren fortführen. (PK)
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17051
 
Mit Dank übernommen vom Portal amerika21.de

Online-Flyer Nr. 332  vom 14.12.2011

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