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Deutschland Schlusslicht bei Transparenz und Korruptionsbekämpfung?
Kaum etwas dazu in "unseren" Medien
Von Walter Keim
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist gemäß Zivilpakt und der Rechtsprechung der Europäischen Konvention für Menschenrechte ein Menschenrecht, wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die Haltung der deutschen Regierungen zu diesen Themen ist im Vergleich mit anderen Ländern äußerst fragwürdig.
Online-Flyer Nr. 342 vom 22.02.2012
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Deutschland Schlusslicht bei Transparenz und Korruptionsbekämpfung?
Kaum etwas dazu in "unseren" Medien
Von Walter Keim
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist gemäß Zivilpakt und der Rechtsprechung der Europäischen Konvention für Menschenrechte ein Menschenrecht, wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die Haltung der deutschen Regierungen zu diesen Themen ist im Vergleich mit anderen Ländern äußerst fragwürdig.
Der internationale Vergleich zeigt nämlich folgendes:
1. 84 Staaten mit ca. 4,5 Milliarden Bürgern auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als die Bürger der Bundesrepublik Deutschland [1].
2. Mehr als 115 Staaten [2] mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In fünf Bundesländern, d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland, fehlen generelle (über VIG = Verbraucherinformatiosgesetz und UIG = Umweltinformationsgesetz hinausgehende Informationsfreiheitsgesetze.
3. Die UN Konvention gegen Korruption wurde zwar in mehr als 158 Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland [3].
4. Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates, das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern [4].
5. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption ratifiziert hat [5].
Deutschland muss, um zu Europa, der OECD und den BRIC-Staaten aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren sowie Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern.
Diese Forderungen sind sachlich durch Fakten belegt. Warum schreibt die Presse so wenig und verschweigt, wie schlecht Deutschland da steht? (PK)
Quellen:
3) http://en.wikipedia.org/wiki/United_Nations_Convention_against_Corruption 4)http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp
Online-Flyer Nr. 342 vom 22.02.2012
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