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Lokales
Bei BAYER-Versuchen starben von 2007 bis 2010 in Indien 138 Menschen
Verstoß gegen ethische Grundregeln
Von Jan Pehrke

Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Name ist Jan Pehrke. Ich bin Journalist und gehöre dem Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) an. Ich habe hier vor zwei Jahren über das Thema „Medikamenten-Tests“ gesprochen und möchte es heute aus gegebenem Anlass wieder tun. Damals hatte ich über die Praxis von BAYER berichtet, immer mehr Arznei-Tests in Länder der „Dritten Welt“ wie Indien auszulagern, weil dort die Kosten niedriger sind, ein großes Reservoir an Probanden lockt und kaum Kontrollen stattfinden.

Tote nicht nur bei BAYER-Tierversuchen
Foto: CBG
 
Ich fragte dann den Vorstand, bei wie vielen Probanden es zu Schädigungen gekommen sei und um welche Schädigungen es sich handele? Ich erhielt zur Antwort, kein Mittel habe Schädigungen hervorgerufen, BAYER würde sich genau an die Auflagen halten und sogar eigenständige Qualitätskontrollen durchführen. Das entsprach jedoch nicht der Wahrheit. Im letzten Jahr veröffentlichte die indische Regierung Zahlen, wonach zwischen 2007 und 2010 bei BAYER-Versuchen in dem Land 138 Menschen starben. Darum möchte ich den Vorstand jetzt fragen: „Warum habe ich damals falsche Informationen erhalten?“ und: „Welche Konsequenzen zieht der Vorstand daraus?“
 
Nach Bekanntwerden der Zahlen hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren einen Offenen Brief an den Vorstand geschrieben und Aufklärung verlangt. Sie erhielt jedoch keine Antwort. Gegenüber der Presse behauptete der Konzern weiterhin: Ich zitiere: „Klinische Prüfungen werden bei BAYER nach global einheitlichen Standards durchgeführt“ und „In Indien ist der Anteil an unerwünschten Ereignissen nicht höher als in anderen Ländern“
 
Das entspricht wiederum nicht den Tatsachen. Nach Angaben des Medizin-Journals „Current Science“ genügen gerade einmal 20 der 150 indischen Test-Agenturen, die für BAYER und andere Unternehmen Pillen-Prüfungen durchführen, den Anforderungen an eine gute Klinische Praxis. Oft fehlen Ethik-Kommissionen und haben die Versuchsteilnehmer keine „informierte Einwilligung“ abgegeben. Sie wissen also gar nicht wirklich, dass sie an einer Pillen-Prüfung teilnehmen. Der indische Arzt Dr. Chandra Gulhati kritisiert deshalb: Ich zitiere: „Meines Wissens ist nicht einer der Versuche von A bis Z überwacht worden“. Und die Gesundheitsinitiative SAMA hält fest: „Es gibt Verstöße gegen ethische Grundregeln auf jeder Ebene“.
 
Auch BAYER hat gegen die ethischen Grundregeln verstoßen, wie die US-amerikanische Initiative „Public Citizen“ aufgedeckt hat. Sie stellte bei der Erprobung des Gerinnungshemmers XARELTO große Mängel fest. So bekamen die Tester des Vergleichspräparates Warfarin nicht die richtige Dosis, was die Schlaganfall-Gefahr erhöht. Besonders eklatant war das in Indien. Dort wurden nur 36 Prozent der Probanden optimal mit Warfarin versorgt. Zudem kritisiert „Public Citizen“, dass die Test-Teilnehmer die ganze Tagesration XARELTO auf einmal nehmen mussten, was auch wieder die medizinischen Risiken steigert, und das nur, damit BAYER das Präparat später mit dem Werbe-Slogan „Eine Pille pro Tag genügt“ vermarkten kann. Das alles blieb nicht ohne Folgen: Die meisten der Menschen, die 2010 in Indien bei BAYER-Tests starben, waren XARELTO-Probanden.
 
Dazu jetzt meine Frage: Hat BAYER das Studiendesign für die XARELTO-Erprobungen inzwischen geändert? Aber die Todesfälle beschränken sich nicht auf Indien und andere arme Länder. Auch in der Bundesrepublik gibt es Opfer. Laut Auskunft des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte“ kamen hierzulande im letzten Jahr sieben Menschen bei Tests von BAYER-Pharmazeutika um und im Jahr davor sogar 20. Deshalb möchte ich den Vorstand fragen: „Wie viele Menschen starben im Geschäftsjahr 2011 weltweit während der BAYER-Tests?“ und „Um welche Präparate handelte es sich dabei?“ In Indien hat der Konzern an die Hinterbliebenen jeweils 5.250 Dollar Entschädigung gezahlt. Der Kommentar eines Lesers der Zeitschrift moneylife dazu lautete: „Das Leben ist sehr billig in Indien“.
 
Dazu jetzt meine abschließenden Fragen: „Warum meint BAYER, dass es sich bei 5.250 Dollar um eine angemessene Summe handelt?“ „Hat BAYER auch die Hinterbliebenen in anderen Ländern entschädigt und wenn ja, mit welchen Summen? - Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!" (PK)


Online-Flyer Nr. 353  vom 09.05.2012

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