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Lokales
Berliner Wasserbetriebe (BWB) verlieren einen Rechtsstreit nach dem anderen
Weiterer Etappensieg für die Verbraucher
Von Peter Kleinert

Mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes für die Prüfung der Berliner Wasserentgelte bestätigt, ist ein weiterer Etappensieg im langen zähen Kampf der Berliner gegen den Monopolmissbrauch der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gewonnen worden.

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Das Land Berlin zieht in Beutegemeinschaft mit den privaten Anteilseignern seit Jahren der Bevölkerung überhöhte Entgelte aus den Taschen, um die unrechtmäßig gegebene Gewinngarantie für die Privaten nicht aus dem Landeshaushalt bedienen zu müssen. „Die Gerichtsentscheidung ist zwar vordergründig nur eine Zuständigkeitsklärung", sagt Ulrike Kölver, Sprecherin der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch. „Nun können die BWB nur noch vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf darum prozessieren, wie hoch ihr Preismissbrauch sein darf. Aber der halsstarrige Widerstand der BWB und erst recht des Berliner Senats gegen die verfügte Preissenkung wird immer absurder“.
 
Es wird zudem auch enger für Berlins Finanzsenator Nußbaum, die privaten Anteile zu einem ebenfalls weit überhöhten Preis rückkaufen zu wollen. Er ist bisher der Bevölkerung eine Information über seine Verhandlungen mit den PPP-Profiteuren RWE und Veolia schuldig geblieben. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes darf er nicht auch noch ignorieren.
 
Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert: "Die Verteidigungslinien der BWB brechen ein, das Unternehmen verliert einen Rechtsstreit nach dem anderen. Nun haben auch die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster mit der Behauptung aufgeräumt, dass allein das Landesrecht in Berlin für die Tarife zuständig sei und das Bundeskartellamt kein Recht zu überprüfen hätte, warum die Berliner Wasserpreise missbräuchlich überhöht sind. Eine Umsatzrendite von fast 30 Prozent bei einem Monopolversorger mit Anschlusszwang ist ein Sakrileg in Zeiten der Krise." (PK)
 


Online-Flyer Nr. 363  vom 18.07.2012

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