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Lokales
Drachenfels-Glaskubus im Siebengebirge wird zum Schwarzbau
BUND gewinnt Naturschutz-Klage
Von Peter Kleinert
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag, den 7. August, der Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben und den Bescheid des Rhein-Sieg-Kreises zur Befreiung der Bauherrin des Glaskubus auf dem Drachenfelsplateau von den Verboten des Naturschutzrechts aufgehoben. Der BUND hatte gerügt, dass die Fassadengestaltung und das Lichtkonzept für den geplanten Glaskubus nicht den rechtlichen Anforderungen zum Naturschutz im FFH-Gebiet Siebengebirge genügten. (1)
„Die Klage des BUND Nordrhein-Westfalen war damit auf ganzer Linie erfolgreich“, sagte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. „Der Glaskubus wird nun bis zur Vorlage eines neuen Bescheides durch die Kreisverwaltung zum Schwarzbau.“ Das Urteil bestätige zudem, dass auch für die Erholungsnutzung in sensiblen Gebieten besondere Anforderungen zum Schutz der Natur einzuhalten seien.
Online-Flyer Nr. 366 vom 08.08.2012
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Drachenfels-Glaskubus im Siebengebirge wird zum Schwarzbau
BUND gewinnt Naturschutz-Klage
Von Peter Kleinert
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag, den 7. August, der Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben und den Bescheid des Rhein-Sieg-Kreises zur Befreiung der Bauherrin des Glaskubus auf dem Drachenfelsplateau von den Verboten des Naturschutzrechts aufgehoben. Der BUND hatte gerügt, dass die Fassadengestaltung und das Lichtkonzept für den geplanten Glaskubus nicht den rechtlichen Anforderungen zum Naturschutz im FFH-Gebiet Siebengebirge genügten. (1)
Der BUND hatte frühzeitig - noch vor der Ausschreibung zum Architekturwettbewerb für die Neugestaltung des Plateaus - auf die besonderen Anforderungen an die Fassadengestaltung des geplanten Neubaus wegen der unmittelbar benachbarten seltenen Brutvogelarten hingewiesen und regelmäßig auf geeignete Lösungsmöglichkeiten hingewiesen. Diese Hinweise waren bis zuletzt nicht ernst genommen worden. Von dem Glasbau sind vor allem Wanderfalke, Uhu, Zippammer, Zaunammer und etliche Spechtarten, die im Umfeld des Glaskubus leben, betroffen. Der Drachenfels ist nach Einschätzung des BUND „mit jährlich etwa 450.000 Besuchern ein herausragendes touristisches Ziel von überregionaler Bedeutung". Das Drachenfelsplateau liegt in dem nach europäischen Vorgaben besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Siebengebirge.
„Die Kreisverwaltung wäre gut beraten, wenn sie in ihrem neuen Bescheid nun sichtbare, hochwirksame Vogelschutzmarkierungen an den Glasscheiben als Vermeidungsmaßnahme gegen Vogelschlag festsetzt“, sagt Achim Baumgartner, Naturschutzexperte des BUND. Das Gericht habe eindeutig festgestellt, dass nur diese Art der Sicherung den hohen Anforderungen an den Naturschutz an dieser Stelle genügt.
„Wäre den Vorschlägen des BUND früher gefolgt worden, hätten etliche zigtausend Euro an Kosten eingespart werden können“, ist sich Achim Baumgartner sicher. Die sichtbaren und wirksamen Vogelschutzmarkierungen seien weitaus kostengünstiger als das eingebaute, aber hinsichtlich der Wirksamkeit unzureichende Ornilux-Glas. Der Ausbau der bereits eingebauten Ornilux-Glasscheiben sei übrigens nicht erforderlich. Hochwirksame, sichtbare Markierungen können auch auf dieses Glas problemlos aufgebracht werden.
Im Übrigen laufe jetzt auch die zuvor von der Bezirksregierung Köln betriebene Aufhebung der Naturschutzgebietsdarstellung für das Drachenfelsplateau ins Leere. Das Gericht habe die Ansicht des BUND bestätigt, wonach es entscheidend darauf ankommt, dass die negativen Folgen des Glaskubus bis in das Schutzgebiet hineinreichen.
Für den BUND ist das Urteil jedoch auch unabhängig vom Glaskubus selbst bedeutsam. „Die Gerichtsentscheidung bestätigt die hohe Qualität der BUND-Arbeit vor Ort und weist auf eklatante und grundlegende Mängel der Kreisverwaltung im Umgang mit dem Naturschutzrecht hin“, so das Fazit des BUND-Landesvorsitzenden Paul Kröfges. Besonders bedankt sich der BUND beim Vogelschutz-Komitee e.V. für die finanzielle Unterstützung der Klage. (PK)
(1) FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen.
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