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Lokales
Offener Brief an die Kölner Stadtgesellschaft
Entschädigung der NSU-Opfer unakzeptabel
Von Jörg Detjen und Dr. Walter Schulz

Seit einem Jahr diskutieren wir in der Kölner Stadtgesellschaft über die NSU-Anschläge in der Probsteigasse (2001) und in der Keupstraße (2004). Praktische Konsequenzen und Hilfe für die Opfer fehlen aber. Nun hat sich der Stadtsuperintendent des evangelischen Kirchenverbands Köln und Region, Rolf Domning, am 9. Oktober 2012 an den Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen gewandt und fordert praktische Konsequenzen. Dieser Brief ist der Öffentlichkeit kaum bekannt, deshalb möchten wir diese Initiative aufgreifen, bekannt machen und unterstützen.
 

Rolf Domning
Herr Domning nimmt zu zwei Themen-komplexen Stellung. Opferentschädi- gung: „Die Nachrichten über die Hintergründe des Anschlags in der Keupstraße und des Ausmaßes rechtsextremistischer Gewalttaten in Deutschland erschrecken uns alle…. Wir begrüßen es sehr, dass Sie sich, Herr Oberbürgermeister, gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten bei den Opfern vor Ort in der Keupstraße entschuldigt haben. Viele von Ihnen sind bis heute traumatisiert… Die finanzielle Wieder-gutmachung, die den Opfern auf Antrag durch das Justizministerium gezahlt wurde (EUR 5.000.- bis EUR 12.000.-) war ein richtiges Zeichen, greift jedoch nicht weit genug.“
 
Diese Kritik ist richtig, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Justiz öffentlich mitgeteilt hat, die Entschädigung der NSU-Opfer in einer Gesamthöhe von 900.000 Euro sei nun abgeschlossen. Die Entschädigung mit einem Taschengeld abzutun, ist unerträglich und unakzeptabel. Zynisch ist es, damit auch die Betreuung der Opfer und ihrer Angehörigen beenden zu wollen.
 
Kölner Opfer kritisierten nicht nur die Höhe der Härtefallleistungen, sondern auch die Herangehensweise des Bundesamtes für Justiz bereits im September in ihren Widersprüchen. Eine individuelle Entschädigungsleistung wurde überhaupt nicht vorgenommen und die zusätzlichen Beschuldigungen – die Opfer könnten auch Täter sein – überhaupt nicht berücksichtigt. Die Opferentschädigung ist nicht abgeschlossen. Die Opfer brauchen Unterstützung bei ihren Widerspruchsverfahren.
 
Zur Opferberatung schreibt Herr Domning: „Wir halten eine professionelle Opferberatung, die auch eine langfristige Traumatherapie nicht ausschließen darf, für einen notwendigen nächsten Schritt. Eine solche aufsuchende und individuelle Hilfe setzt an den entsetzlichen Erfahrungen der Opfer an, hilft ihnen langfristig, die Traumata zu überwinden und wieder ein normales Leben zu führen. Sie betrachtet auch das Umfeld und sorgt für rechtliche und materielle Hilfe. Der evangelische Kirchenverband Köln und Region bittet Sie, sich dafür einzusetzen, dass eine solche Beratung der Opfer der Anschläge in der Keupstraße durchgeführt wird.“
 
Wir halten eine professionelle Opferberatung für dringend erforderlich. Die Kölner Stadtverwaltung muss schnell handeln. Die Stadt Köln und das Land NRW müssen finanzielle Mittel bereitstellen, aber eine dritte, von staatlichen Stellen unabhängige Institution, muss die Opferberatung organisieren. Eine professionelle, aufsuchende, individuelle Opferberatung ist für Köln deshalb so wichtig, weil die Opfer zweimal zu Opfern wurden: Erst durch die Bombenanschläge und danach durch jahrelange falsche Verdächtigungen. Die öffentlichen Diskussionen über die NSU-Anschläge und der bevorstehende Prozess ist für die Opfer eine weitere seelische und körperliche Belastung.
 
Köln muss sich schützend vor die Opfer des Nagelbombenanschlages in der Keupstraße und die Opfer des Anschlages in der Probsteigasse stellen.
 
Köln, den 2. November 2012
Jörg Detjen, Mitglied im Rat der Stadt Köln
Dr. Walter Schulz, Mitglied im Rat der Stadt Köln (PK)


Online-Flyer Nr. 379  vom 07.11.2012

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