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Lokales
Nochmal Bankhaus Oppenheim:
Neubeginn und eine Richtigstellung
Von Werner Rügemer und Eberhard Reinecke
Der Oppenheim-Prozess in Köln wurde verzögert. Die Chefs sollen Ihre Bank ausgeraubt haben, aber einer von ihnen ist nicht wegen aller Straftaten angeklagt. Am 14. März, dem 2. Verhandlungstag des Strafprozesses gegen die vier Ex-Chefs der Bank Oppenheim, hat das Kölner Landgericht auf Antrag des mitangeklagten Geschäftspartners Josef Esch beschlossen: Der Prozess muss neu beginnen, das Gericht muss neu zusammengesetzt werden. Denn die Ernennung eines Ergänzungsrichters durch das Gerichtspräsidium ist rechtswidrig, denn er muss nach dem Zufallsprinzip gefunden werden. Damit wird einer der größten Wirtschaftsstrafprozesse der deutschen Nachkriegszeit nach Ostern neu aufgerollt. Bisher waren 78 Verhandlungstage für das Jahr 2013 angesetzt.
Ehemaliger Kölner OB Schramma mit Josef Esch (rechts)
Online-Flyer Nr. 398 vom 20.03.2013
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Lokales
Nochmal Bankhaus Oppenheim:
Neubeginn und eine Richtigstellung
Von Werner Rügemer und Eberhard Reinecke
Der Oppenheim-Prozess in Köln wurde verzögert. Die Chefs sollen Ihre Bank ausgeraubt haben, aber einer von ihnen ist nicht wegen aller Straftaten angeklagt. Am 14. März, dem 2. Verhandlungstag des Strafprozesses gegen die vier Ex-Chefs der Bank Oppenheim, hat das Kölner Landgericht auf Antrag des mitangeklagten Geschäftspartners Josef Esch beschlossen: Der Prozess muss neu beginnen, das Gericht muss neu zusammengesetzt werden. Denn die Ernennung eines Ergänzungsrichters durch das Gerichtspräsidium ist rechtswidrig, denn er muss nach dem Zufallsprinzip gefunden werden. Damit wird einer der größten Wirtschaftsstrafprozesse der deutschen Nachkriegszeit nach Ostern neu aufgerollt. Bisher waren 78 Verhandlungstage für das Jahr 2013 angesetzt.
Ehemaliger Kölner OB Schramma mit Josef Esch (rechts)
NRhZ-Archiv
Autor und Redaktion haben zum Artikel „Multimillionäre streiten sich vor Gericht“ (nrhz.de-Online-Flyer Nr. 396) vom Mitangeklagten Dieter Pfundt über seine Kanzlei Bub Gauweiler (München/Berlin) eine Abmahnung bekommen. Pfundt bestreitet zwar nicht, dass er wegen Untreue angeklagt ist, aber, dass er in einem Punkt nicht wie die anderen angeklagt ist, nämlich wegen der Beteiligung an den eigens gegründeten Unternehmen, die als Vermieter oder Verkäufer gegenüber der Bank aufgetreten sind. Deshalb nehmen wir beim Neuabdruck des Artikels im Abschnitt „Die Anklage“ eine Richtigstellung vor. Unser Anwalt Eberhard Reinecke hat zum besseren Verständnis einen Kommentar zum Straftatbestand „Untreue“ und zum „Zufallsprinzip beim Ersatzrichter“ hinzugefügt. Wir haben den Artikel bei dieser Gelegenheit an manchen Stellen aktualisiert:
Untreue (§ 266 StGB) liegt dann vor, wenn jemand eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht missbraucht und dadurch demjenigen, dessen Vermögen er zu betreuen hat, ein Schaden zugefügt wird. So haben sich Bankvorstände an allgemeine Regeln über Sicherheiten bei Ausgabe von Krediten zu halten. Wird also ein Kredit ohne eine erforderliche Sicherheit ausgegeben, so verstößt ein Geschäftsführer gegen seine Verpflichtung gegenüber der Bank, diese vor Schaden zu bewahren. Dasselbe gilt, wenn Immobilien z.B. zu einer zu hohen Miete angemietet werden. Ob und wer dabei einen Vorteil hat, ist für diesen strafrechtlichen Tatbestand ohne Bedeutung. Bestraft wird allein die Zufügung des Nachteiles.
Der Grundsatz des gesetzlichen Richters verlangt nicht unbedingt ein Los, allerdings eine Geschäftsverteilung im voraus und nicht bezogen auf den Einzelfall. Das geschieht regelmässig vor Beginn eines Jahres durch den Geschäftsverteilungsplan, in dem festgelegt wird, welche Sachen von welchem Richter bearbeitet werden. Neben Spezialzuständigkeiten gibt es zumeist Verteilungen nach Buchstaben (Nachnamen) oder im Turnus – eine bestimmte Zahl von Eingängen werden von einer Abteilung bearbeitet, dann die nächste etc. -. Regeln muss die Geschäftsverteilung allerdings auch die Vertretung (wer muss einspringen, wenn ein Richter krank wird). Hätte der Geschäftsverteilungsplan geregelt, wer Ersatzrichter ist, bzw. wie dieser ermittelt wird, wäre die Sache unproblematisch. Da aber im Verfahren gegen die Bankchefs das Präsidium nachträglich den Ersatzrichter festlegte, gab es hier theoretische Manipulationsmöglichkeiten (obwohl überhaupt nicht klar ist, ob der Ersatzrichter je zum Einsatz kommt). Spannend wird jetzt aber die Frage, wie nunmehr der Ersatzrichter ausgewählt wird. Einerseits soll der Zufall eine Rolle spielen, andererseits soll aber natürlich auch nicht irgendein Richter, der an anderer Stelle dringend benötigt wird, ausgewählt werden.
Was ist Untreue?
Untreue (§ 266 StGB) liegt dann vor, wenn jemand eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht missbraucht und dadurch demjenigen, dessen Vermögen er zu betreuen hat, ein Schaden zugefügt wird. So haben sich Bankvorstände an allgemeine Regeln über Sicherheiten bei Ausgabe von Krediten zu halten. Wird also ein Kredit ohne eine erforderliche Sicherheit ausgegeben, so verstößt ein Geschäftsführer gegen seine Verpflichtung gegenüber der Bank, diese vor Schaden zu bewahren. Dasselbe gilt, wenn Immobilien z.B. zu einer zu hohen Miete angemietet werden. Ob und wer dabei einen Vorteil hat, ist für diesen strafrechtlichen Tatbestand ohne Bedeutung. Bestraft wird allein die Zufügung des Nachteiles.
„Zufallsprinzip beim Ersatzrichter“?
Der Grundsatz des gesetzlichen Richters verlangt nicht unbedingt ein Los, allerdings eine Geschäftsverteilung im voraus und nicht bezogen auf den Einzelfall. Das geschieht regelmässig vor Beginn eines Jahres durch den Geschäftsverteilungsplan, in dem festgelegt wird, welche Sachen von welchem Richter bearbeitet werden. Neben Spezialzuständigkeiten gibt es zumeist Verteilungen nach Buchstaben (Nachnamen) oder im Turnus – eine bestimmte Zahl von Eingängen werden von einer Abteilung bearbeitet, dann die nächste etc. -. Regeln muss die Geschäftsverteilung allerdings auch die Vertretung (wer muss einspringen, wenn ein Richter krank wird). Hätte der Geschäftsverteilungsplan geregelt, wer Ersatzrichter ist, bzw. wie dieser ermittelt wird, wäre die Sache unproblematisch. Da aber im Verfahren gegen die Bankchefs das Präsidium nachträglich den Ersatzrichter festlegte, gab es hier theoretische Manipulationsmöglichkeiten (obwohl überhaupt nicht klar ist, ob der Ersatzrichter je zum Einsatz kommt). Spannend wird jetzt aber die Frage, wie nunmehr der Ersatzrichter ausgewählt wird. Einerseits soll der Zufall eine Rolle spielen, andererseits soll aber natürlich auch nicht irgendein Richter, der an anderer Stelle dringend benötigt wird, ausgewählt werden.
Die Angeklagten und ihre Anwälte
Angeklagt sind die vier Chefs der Kölner Traditionsbank Bank Sal. Oppenheim und ein Immobilien-Tycoon: Matthias Graf von Krockow, Christopher von Oppenheim, Dieter Pfundt, Friedrich Carl Janssen sowie Josef Esch (siehe „Die Anklage“). 2009 war die größte Privatbank Europas pleite. 2007 hatte sie ihren Sitz noch schnell in die Finanzoase Luxemburg verlegt; das half nichts.
Angesichts der engen Verbindungen mit CDU und SPD konnte es sich die Regierung Merkel nicht leisten, die Bank wie andere damalige Pleitebanken zu retten. So konnte die Deutsche Bank - mit ebenfalls guten Beziehungen zur Merkel-Partei - Oppenheim günstig kaufen und führt das Kerngeschäft, die Verwaltung einiger tausend Unternehmervermögen, weiter.
Mathias Krockow
NRhZ-Archiv
Mathias Krockow
NRhZ-Archiv
Die Angeklagten wurden aus der Bank gejagt und nagen nicht am Hungertuch. Sie haben die Crème der deutschen Strafverteidiger engagiert, die sich für gutes Geld um die gefährdeten Rechte deutscher Multimillionäre kümmern: Professor Klaus Volk, der neben seiner Professur an der Universität München genug Zeit findet, um neben anderen Deutsche Bank-Chef Ackermann und Steuerhinterzieher wie Boris Becker zu verteidigen; Eberhard Kempf, der vom Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW) zum Staranwalt der Reichen avancierte (Ackermann, Immobilienbetrüger Jürgen Schneider, FDP-Chef Jürgen Möllemann) und Heiko Lesch aus der Bonner Kanzlei Redeker, der kürzlich Bundeskanzlerin Merkel wegen ihrer Geheimnisse um Ackermanns privat-staatliches Geburtstagsdinner im Kanzleramt verteidigte.
15 weitere Schadenersatz-Klagen
Die Anklage ist nur die Spitze eines schmutzigen Eisbergs, der tief ins gepflegte Milieu der deutschen high society hinabreicht. Die Bank Oppenheim war Bestandteil der alten „Deutschland AG“: Seit 1948 Mitorganisator der illegalen Finanzierung von CDU und FDP bis hin zu Helmut Kohl, Verwaltung des Flickkonzerns während der Haft von Friedrich Flick, Aufsichtsratsposten in zahlreichen Konzernen, Gründung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), Vermögensverwaltung für tausende gehobene Mittelständler, beispielsweise auch des Erzbistums Köln.
Getrennt klagt die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz gegen die Bank auf 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz. Sie sei um diese Summe insbesondere von Esch betrogen worden. Den hatte sie zu ihrem persönlichen Vermögensverwalter ernannt. Drei der vier Bankster hatten zusammen mit Esch u.a. eine Briefkastenfirma gegründet, für die sie sich bei der eigenen Bank Kredite zu Niedrigstzinsen genehmigten. Sie reichten die Kredite zu höheren Zinsen an Frau Schickedanz weiter, damit die sich für insgesamt eine Milliarde Euro Aktien von Karstadt/Quelle (später Arcandor) kaufen konnte. Arcandor ging unter der Regie des Oppenheim-Kompagnons Thomas Middelhoff pleite, lukrativ fürs Führungspersonal, schlecht für die Bank.
Daneben klagen weitere 15 Multimillionäre auf Schadenersatz. Sie hatten Millionenbeträge in Immobilienprojekten von Esch-Oppenheim angelegt, so der Zeitungsverleger Alfred Neven Dumont (Kölner Stadt-Anzeiger, Berliner Zeitung, Mitteldeutsche Zeitung, Haaretz) mit weiteren Clanmitgliedern, der Clan der Schuhhandelskette Deichmann, der ehemalige VW-Chef Carl Hahn, Ex-Karstadt/Quelle-Chef Thomas Middelhoff und der Bankierserbe Wilhelm von Finck jun. Sie fühlen sich betrogen, weil aus den sechs Dutzend Immobilien- und Steuerspar-Projekten wie der KölnArena/Kölner Rathaus, Kölner Messehallen, Karstadt-Kaufhäusern, Medienzentren u.ä. nicht die versprochenen Renditen fließen. Nach Auskunft der Staatanwaltschaft wird auch gegen Baron Georg von Ullmann ermittelt, der Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bank war. Wie das Handelsblatt schreibt, fühlen sich weitere gelinkte Multimillionäre zu Schadenersatzklagen ermutigt.
So darf das Publikum mithilfe der Justiz in ein paar Abgründe der High Society blicken, wo jeder jeden und jede um Millionen zu betrügen versucht.
Was nicht verhandelt wird
Allzu tief werden die Einblicke vielleicht doch nicht gehen. Oberstaatsanwalt Toersten Elschenbroich beklagte, dass für die Ermittlungsgruppe „Soko Byzanz“ nur ein Staatsanwalt, eine Wirtschaftsreferentin und zweieinhalb Polizeibeamte bereitgestellt wurden. Die werden es gegen das gute Dutzend Staranwälte der Angeklagten auch weiter schwer haben.
Die Bankster und ihr Beihelfer Esch haben sonst noch Schäden angerichtet, die nicht zur Anklage stehen: Etwa bei Privatisierungen in Kommunen und Staat, bei der heuschreckenartigen Verwertung von aufgekauften Mittelstandsfirmen. Ungezählt bleiben wohl die Millionen, die die Multimillionäre mithilfe von Oppenheim-Esch dem Staat an Steuern weggenommen haben. Plünderung öffentlicher Kassen? Arbeitslosigkeit? Da klagt niemand.
Die Anklage
Angeklagt sind die vier persönlich haftenden Gesellschafter (=Vorstand), die die Bank Sal. Oppenheim bis zur Pleite 2009 leiteten: Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen. Angeklagt ist weiter der Bau- und Immobilienunternehmer Josef Esch, der mithilfe der gemeinsamen Esch-Oppenheim Holding 72 aufwendige Immobilienprojekte hochzog: KölnArena, Kölner Messehallen, Karstadt-Kaufhäuser, Medienzentren.
Die Anklage lautet auf schwere Untreue und Beihilfe dazu: Die Angeklagten sollen bei drei Immobilienprojekten die Bank um 150 Millionen geschädigt haben. Das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielen möglichen Straftaten und Projekten. Die Kölner Staatsanwälte konzentrieren sich auf die drei Projekte, die vergleichsweise klein sind und leicht zu ermitteln waren:
1. Die Angeklagten - nicht allerdings Dieter Pfundt - kauften über eine eigens gegründete Grundstücksgesellschaft innerhalb der Esch-Oppenheim Holding ein Gebäude in Frankfurt, um es an die Bank für eine geplante Niederlassung zu vermieten. Sie ließen das Gebäude erweitern und sanieren. Wegen der Finanzkrise konnte die Bank die Niederlassung nicht eröffnen. Deshalb verkauften die Angeklagten - nicht Dieter Pfundt - das Gebäude, das ihnen gehörte, an die Bank - d.h. an sich selbst - zu einem überhöhten Preis. Dieter Pfundt soll durch die Mitentscheidung beim Ankauf Untreue gegangen haben. Warum er, der zumindest auf Verkäuferseite nicht beteiligt war und daraus nicht unmittelbar profitierte, trotzdem mitmachte, erfahren wir vielleicht irgendwann im Prozess. Jedenfalls: Profit für drei der Angeklagten bzw. Schaden für die Bank: 76 Millionen Euro.
2. Drei der vier Angeklagten - also wieder nicht Dieter Pfundt - kauften nach demselben Muster in Köln ein Gebäude, ließen es sanieren und umbauen. Die vier Bankchefs mieteten das Gebäude von der Grundstücksgesellschaft der drei Bankchefs zur überhöhten Miete, und zwar für 30 Jahre. Josef Esch soll für seine Baufirma dabei Millionen ohne Gegenleistung kassiert haben. Profit für die Angeklagten bzw. Schaden für die Bank: 59 Millionen Euro.
3. Nach dem Tod des langjährigen Seniorchefs Alfred von Oppenheim 2005 kaufte die Bank eine Villa mit Park im Kölner Nobelviertel Marienburg. Die Bankchefs ließen das Anwesen auf Kosten der Bank durch den Bauunternehmer Josef Esch aufwendig erweitern und umbauen. Dann vermieteten sie es für 350.000 Euro pro Jahr an die Ehefrau des Verstorbenen, Freifrau Jean von Oppenheim. Die Miete, so die Anklage, sei im Verhältnis zu den Kauf- und Baukosten viel zu niedrig. Schaden für die Bank: knapp 9 Millionen Euro. Dieser Absatz wurde von den Anwälten Dieter Pfundts nicht beanstandet.
Meineidiger Chef der Bank Oppenheim: Verfahren eingestellt
2006 veröffentlichte ich das Buch „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim“. Darauf versicherte der Nachfolger des Freiherrn, Banksprecher Graf Krockow, an Eides statt, dass 20 Stellen im Buch falsch sind. Die Medienkanzlei Schertz Bergmann erwirkte damit Einstweilige Verfügungen gegen Autor und Verlag. Der Verlag brachte eine Ausgabe mit geschwärzten Stellen heraus, mit einem erklärenden Vorwort von Prof. Hans See. Dagegen erwirkte die Bank wieder eine Einstweilige Verfügung, sodass eine zweite geschwärzte Ausgabe erscheinen musste. Die Kanzlei schüchterte Buchhändler und Grossisten so ein, dass das Buch bis heute nur beim Verlag zu haben ist. Die Bank griff wesentliche Darstellungen nicht an, etwa zu Arisierungen im NS, ebenso nicht zu Immobilienprojekten und zu illegalen Spenden an CDU-Chef Helmut Kohl. Die Bank überzog mich, den Verlag und berichtende Journalisten mit zwei Dutzend Verfahren. Das Berliner Landgericht gab die Hälfte der geschwärzten Stellen als wahrheitsgemäß frei. Die anderen blieben strittig. Graf Krockow hatte also unter Eid mehrfach die Unwahrheit gesagt, das bringt Gefängnis bis drei Jahre. Ich erstattete Strafanzeige – das hätte eigentlich das Gericht tun müssen (Offizialdelikt). Die Berliner Staatsanwälte stellten das Verfahren ein, wegen „mangelnden öffentlichen Interesses“. (PK)
"Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim" von WernerRügemer. Nomen Verlag, 2. geschwärzte Ausgabe, Frankfurt 2006, 106 Seiten (nur über den Verlag)
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