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Inland
Polizeieinsatz bei Blockupy-Protesten ein verfassungsrechtlicher Skandal
Präsentation des Grundrechte-Reports 2013
Von Hans Georg

Am 6. Juni wurde der Grundrechte-Report 2013 durch Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in Karlsruhe der Öffentlichkeit präsentiert. Der von acht namhaften Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene Report ziehe eine kritische Bilanz zum Umgang mit den Bürger- und Menschenrechten in Deutschland: "Es ist geboten, die Identifizierung der Polizeibeamten und -beamtinnen im Einsatz sicherzustellen und Vorkehrungen für eine unabhängige Ermittlung in Fällen von Polizeigewalt zu treffen, etwa durch unabhängige Beschwerdestellen, um eine wirksame Strafverfolgung zu garantieren." – Die Redaktion

Polizeiabsperrung für Blockupy in Frankfurt am 1. Juni
Quelle: https://blockupy-frankfurt.org/

Der Polizeieinsatz am 1. Juni 2013 bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt zeigte, wie wichtig ein solcher Schutz vor Polizeigewalt ist. Was der Grundrechte-Report hinsichtlich der Blockupy-Proteste für das Jahr 2012 dokumentiert, hat sich in verschärfter Weise am vorletzten Wochenende durch einen drakonischen Polizeieinsatz wiederholt. Die Herausgeber des Grundrechte-Reports sehen dies als verfassungsrechtlichen Skandal an. Elke Steven vom Grundrechtekomitee stellte für die Herausgeber fest: "Wir sind entsetzt, in welch unvorstellbarer Weise Grundrechte ausgehebelt und Gerichtsurteile mit Füßen getreten wurden."
 
Die Demonstration war früh durch die Einkesselung der ersten Blöcke verhindert worden. Teils brutale Polizeigriffe, Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätze führten zu Hunderten Verletzten auf Seiten der Demonstrierenden. Das Demonstrationsrecht - für eine Demokratie schlechthin konstituierend - wird ebenfalls verletzt, wenn es durch Platzverweise, Videoüberwachung, Verbote und Auflagen ausgehöhlt wird.

Der Zustand der Verfassungswirklichkeit zeigt sich gerade im Umgang mit den Schwächsten in der Gesellschaft. So wurden im Jahr 2012 Asylsuchende aus Serbien und Mazedonien im Asylverfahren massenhaft abgelehnt und umgehend die Abschiebung in ihre Herkunftsländer vorbereitet. "Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren hat dies nichts mehr zu tun", sagte Marei Pelzer, PRO ASYL, im Namen der Herausgeber. Manifeste Eingriffe in die Grundrechte finden aber auch da statt, wo durch Nacht-und-Nebel-Abschiebungen Familien getrennt werden, wie etwa der im Report geschilderte Fall der syrischen Familie Naso beleuchtet. Opfer von staatlicher Diskriminierung werden sowohl Deutsche als auch Nicht-Deutsche, wenn die Polizei meint, in Zügen, auf Bahnhöfen oder im "grenznahen Raum" Menschen allein aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren zu dürfen (Racial Profiling). Pelzer fordert, diese rassistische Diskriminierung endlich zu beenden.

Der Grundrechte-Report befasst sich angesichts des Versagens der Verfassungsschutz- und Sicherheitsämter bei den Morden des sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" in einem weiteren Schwerpunkt mit dem Thema Geheimdienste. Der Verfassungsschutz habe sich grundlegend diskreditiert und werfe fundamentale Fragen nach seiner demokratischen
Legitimierbarkeit auf, stellten die Herausgeber fest.

Der jährliche Report zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland zieht auch in seinem 17. Erscheinungsjahr mit 42 Beiträgen kritisch Bilanz zum Zustand der Grundrechte. Der im Fischer Taschenbuch Verlag verlegte, 1997 erstmals erschienene Grundrechte-Report versteht sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht". Acht Bürger- und Menschenrechtsorganisationen dokumentieren darin jährlich den Umgang staatlicher Stellen mit dem Grundgesetz. (PK)

Lesen Sie hierzu auch die Rede von Jutta Ditfurth in dieser Ausgabe.

Grundrechte-Report 2013 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, U. Engelfried und F. Behrens; Preis € 10,99; 240 Seiten; ISBN 978-3-596-19648-7; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2013.


Online-Flyer Nr. 410  vom 12.06.2013

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