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Lokales
Richtungsentscheidung an der Universität zu Köln am Mittwoch
Senat berät die Einführung einer "Zivilklausel“
Von Peter Kleinert

Am Mittwoch, den 3. Juli, wird im Senat der Universität zu Köln über die Einführung einer sogenannten Zivilklausel entschieden. Die Sitzung findet im Neuen Senatssaal (Hauptgebäude) statt, beginnt um 15 Uhr und ist öffentlich, heißt es in einer Pressemitteilung des Arbeitskreises Zivilklausel der Universität zu Köln. 
 
Der Arbeitskreis Zivilklausel - ein Zusammenhang von friedensbewegten Aktiven,
Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen - hat den Senat dazu aufgefordert, folgenden Passus in die Grundordnung der Universität aufzunehmen:
"Sie [die Universität] trägt als zivile Einrichtung zu einer friedlichen und zivilen Entwicklung der Gesellschaft bei, zu Völkerverständigung und zur Humanisierung der Lebensverhältnisse weltweit. Die Universität sieht sich der Aufklärung verpflichtet, sie fördert ein gesellschaftlich verantwortliches Handeln ihrer Mitglieder sowie die kritische Reflexion der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Zeit.“
 
Bundesweit wächst das Engagement von Hochschulangehörigen für eine gesellschaftskritische Wissenschaft, die dem Allgemeinwohl und einer zivilen und humanen Entwicklung der Gesellschaft verpflichtet ist. Mittlerweile haben sich 14 Hochschulen verbindlich darauf verständigt, zu einer zivilen und friedlichen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. An der Universität Köln hatten sich im Dezember 2010 bei einer Abstimmung unter den Studierenden 2/3 der Beteiligten für die Einführung einer solchen Zivilklausel ausgesprochen. Mittlerweile haben sich im Rahmen einer Unterschriftenkampagne über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität dem Votum der Studierenden angeschlossen.
 
Dieses Engagement wächst in den letzten Jahren besonders vor dem Hintergrund zunehmender Abhängigkeit der Wissenschaft von Drittmittelgebern.
Allein an der Universität zu Köln ist das Volumen von Drittmitteleinwerbungen von 89,4 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 122,4 Millionen im Jahr 2010 gestiegen. "Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsplätze, die drittmittelgebunden und daher befristet sind. Sie setzt auch den wissenschaftlichen Produktionsprozess insgesamt unter wachsenden Opportunitätsdruck, Fragestellungen und Ergebnisse nach dem Interesse der Geldgeber auszurichten. Als Einzelner hat man dagegen wenig in der Hand. Die Einführung einer Zivilklausel bedeutet, diesem Problem als Gesamtinstitution zu begegnen“, sagt Stefan Brackertz vom Sprecherteam der GEW-Studis NRW und im Arbeitskreis Zivilklausel Köln aktiv.
 
Agnes Kamerichs, ebenfalls vom Arbeitskreis Zivilklausel, fügt hinzu: "Gerade in
Krisenzeiten müssen wir aus der Geschichte lernen: Wissenschaft ist nicht neutral. Das sehen wir heute jeden Tag: Sollen neue Waffensysteme wie unbemannte Kampfdrohnen entwickelt werden? Soll der Pharmaindustrie zugearbeitet werden und damit die wissenschaftliche Arbeit für Geschäftsinteressen vereinnahmt werden? Für so etwas gibt es Gelder. Stattdessen müssen die Voraussetzungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen aller weltweit, für Gesundheit und eine zivile Entwicklung der Gesellschaft erforscht werden, um sie zu befördern.“
 
"Die Hochschulen sind öffentliche Institutionen, wir halten es für notwendig, dass sie sich neu darauf ausrichten, im Dienst und im Interesse der Öffentlichkeit zu wirken. Dafür müssen sie öffentlich bedarfsdeckend finanziert werden. Die Zivilklausel ist ein wesentlicher Schritt weg von der unternehmerischen Hochschule hin zu einer Hochschule, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen will und sich dafür auch Voraussetzungen schafft“, so der Zivilklausel-Aktive Thomas Steffen.
 
Der Senat ist das höchste Gremium der universitären Selbstverwaltung, in Köln besteht er aus zwei Vertretern der Studierenden, zwei Vertretern der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, einem Vertreter der nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und sechs ProfessorInnen. (PK)
 
Kontakt:
Peter Förster: 0176-64125824
forstpeter82@googlemail.com
Homepage: www.zivilklausel.uni-koeln.de
 


Online-Flyer Nr. 412  vom 01.07.2013

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