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Inland
BND-Beamte werden von NSA-Spezialisten für Überwachung geschult
Weiterhin im Dunkeln
Von Hans Georg

Der Bundesnachrichtendienst (BND) räumt die Weiterleitung sogenannter Metadaten an den US-Militärgeheimdienst NSA ein. Bei den Daten, die laut Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden aus Deutschland in die Vereinigten Staaten übermittelt werden, könne es sich unter anderem um in Afghanistan ausgespähtes Material handeln, heißt es in einer Stellungnahme der deutschen Auslandsspionage. In Afghanistan spioniert der BND auf Betreiben des Bundeskanzleramts insbesondere die Regierung aus. Außerdem sei keineswegs nur der Inlandsgeheimdienst ("Verfassungsschutz"), sondern auch der BND von der NSA in der Anwendung des Spähprogrammes XKeyscore geschult worden, das annähernd "Totalüberwachung" ermöglicht, berichtet die Zeitschrift "Der Spiegel".

Abhöranlage des BND in Bad Aibling
Quelle: wikipedia
 
Zugleich ist ein Versuch der Bundesregierung gescheitert, die deutsch-US-amerikanische Spionagekooperation herunterzuspielen. Wie der Historiker Josef Foschepoth erklärt, der die juristischen Grundlagen der Kooperation aufgedeckt hat, sind diese trotz der Aufhebung einer berüchtigten Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1968 im Kern nach wie vor intakt; sie liegen in einem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1959. Völlig unklar ist nach wie vor die Rolle einer streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001, die mutmaßlich die Verschleppung von Verdächtigen durch die CIA regelte und aller Wahrscheinlichkeit nach weitere geheimdienstliche Komponenten enthält.
 
Bad Aibling und Afghanistan
 
Der Bundesnachrichtendienst (BND) räumt die Weiterleitung sogenannter Metadaten an den US-Militärgeheimdienst NSA ein. Demnach könne es sich bei den rund 500 Millionen Datensätzen, die dem Whistleblower Edward Snowden zufolge allein im Dezember 2012 in die Vereinigten Staaten übermittelt wurden, um Material handeln, das von der Abhöranlage des BND in Bad Aibling "und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan" stamme, teilt die Behörde mit. Sie behauptet, die Metadaten "vor der Weiterleitung" jeweils zuverlässig "in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher" zu bereinigen.[1] Die "Fernmeldeaufklärung in Afghanistan" spioniert laut BND-Präsident Gerhard Schindler die afghanische Regierung aus - auf Weisung des Bundeskanzleramts.[2]
 

BND-Präsident Gerhard Schindler
In der Vergangenheit wurden dabei auch E-Mails einer deutschen Journalistin abgefangen.[3] Der BND räumt darüber hinaus ein, in Bad Aibling auf der Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahr 2002 mit der NSA zu kooperieren. Details über diese Kooperation teilt der Dienst nicht mit. Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden zufolge unterhält der US-Militär-geheimdienst in Bad Aibling "eine eigene Kommunikationszentrale und eine direkte elektronische Verbindung zum Datennetz der NSA".
 
Verhaltenserkennung
 
Wie aus einem aktuellen Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" hervorgeht, ist auch die technische Kooperation zwischen den Geheimdiensten Deutsch- lands und der USA "enger als bekannt". Der deutsche Inlandsgeheimdienst ("Verfassungsschutz") hat kürzlich bereits einräumen müssen, über das Spionageprogramm XKeyscore zu verfügen, das Experten zufolge annähernd "Totalüberwachung" ermöglicht.[4] Allerdings behauptet der Dienst, die Software lediglich zu "testen". "Der Spiegel" erklärt nun, über Belege aus den Materialien von Snowden zu verfügen, dass nicht nur Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz, sondern auch des BND von NSA-Spezialisten im Umgang mit dem Programm geschult worden seien. Dabei sei es auch um "Verhaltenserkennung" ("behavior detection") gegangen. Weiter heißt es, die NSA sei bereits vor Jahren stark an BND-Technologien interessiert gewesen, insbesondere "an Systemen wie Mira4 und Veras". Der BND habe "positiv auf die NSA-Bitte nach einer Kopie von Mira4 und Veras" geantwortet.[5] Bemerkenswert ist daran auch, dass die NSA über die Spionagetechniken des BND urteilt: "In einigen Punkten haben diese Werkzeuge Fähigkeiten, die die US-Sigint-Möglichkeiten übertreffen".
 
Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
 
Während die Intensität der deutsch-US-amerikanischen Spionagekooperation immer deutlicher zutage tritt, ist ein Versuch der Bundesregierung gescheitert, die Zusammenarbeit herunterzuspielen. Letzten Freitag hatte das Auswärtige Amt mitgeteilt, die Bundesregierung habe "die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung von 1968/69 zum G10-Gesetz mit den USA und Großbritannien durch Notenaustausch in Berlin abgeschlossen". Damit sei die "Verwaltungsvereinbarung mit den USA und Großbritannien außer Kraft".[6] Mit Frankreich seien entsprechende Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, aber in Vorbereitung, hieß es. Die Verwaltungsvereinbarung, deren Existenz der Historiker Josef Foschepoth aufgedeckt hat, verpflichtete die Bundesregierung ihm zufolge, "für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen".[7] Foschepoth weist nun aber darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen für die Spionagekooperation trotz der Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung fortbestehen. Diese sei formal eine "Ausführungsbestimmungsvereinbarung"; ihr juristischer Bezugspunkt, "Artikel 3, Absatz 2 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut vom 3. August 1959", gelte "natürlich weiterhin".[8]
 
Geheimvereinbarungen
 
Foschepoth zufolge sei die Verwaltungsvereinbarung, die konkrete Methoden beschreibe, wegen des technologischen Fortschritts ohnehin veraltet gewesen; er gehe "davon aus, dass es auch - so war das jedenfalls bislang immer der Fall - weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt", die "die neue Situation auch zur Überwachung des Internets und so weiter" einbezögen, aber "die wir nicht kennen". "Ohne rechtliche Grundlage", das sei "jedenfalls die Erfahrung" aus 60 Jahren der Geschichte der Bundesrepublik, "ist das nie gemacht worden". Insofern dürfe man, wenn beispielsweise die Bundeskanzlerin erkläre, "hier gelten deutsche Gesetze", nicht vermuten, "dass diese deutschen Gesetze verhindern, dass die Deutschen abgehört werden". Die Gesetze ermöglichten das Abhören vielmehr. Wolle man die Spähaktionen tatsächlich verhindern, dann "müsste man jetzt an den Artikel 3, Absatz 2 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut herangehen": "Denn da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen." Zudem gebe es noch "eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt", in der "nachdrücklich den Alliierten bescheinigt" werde, "dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte" alle "angemessenen Schutzmaßnahmen" in die Wege zu leiten. Das sei die typische Formel für geheimdienstliche Tätigkeit.[9]
 
Freie Hand für die Dienste
 
Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im "Anti-Terror-Krieg" erhielten - die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive (german-foreign-policy.com berichtete [10]). Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.[11]
 
Am 4. Oktober 2001 ergriff jedenfalls Washington Maßnahmen, die heute breit diskutiert werden. An diesem Tag erteilte US-Präsident George W. Bush der NSA die Genehmigung zum Spionieren im eigenen Land. "Die Enthüllung von Edward Snowden, wonach die NSA die Metadaten aller Anrufe im Netz des Mobilfunkunternehmens Verizon mitschreibt, folgt direkt daraus", heißt es in einem aktuellen Medienbericht: "Dasselbe gilt für Prism, das Programm, mit dem sich die NSA Zugriff auf die Server neun führender amerikanischer Internetkonzerne verschafft."[12] Was die NATO an diesem Tag vereinbarte, bleibt weiterhin im Dunkeln.
 
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier: Befreundete Dienste (I), Befreundete Dienste (II), Die westliche Wertegemeinschaft, Bei Freund und Feind, Kein Rechtsstaat und Der NATO-Bündnisfall. – Wir haben diesen Beitrag mit Dank von http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58655 übernommen. (PK)
 
 
[1] BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter; www.spiegel.de 03.08.2013
[2] s. dazu Befreundete Dienste (II)
[3] s. dazu Lauschtechnik
[4] s. dazu Der NATO-Bündnisfall
[5] BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter; www.spiegel.de 03.08.2013
[6] Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz mit USA und Großbritannien außer Kraft; www.auswaertiges-amt.de 02.08.2013
[7] Historiker Josef Foschepoth über den systematischen Bruch des Postgeheimnisses in der Bundesrepublik; www.badische-zeitung.de 09.02.2013
[8], [9] Freiburger Historiker Josef Foschepoth über den Datenskandal; www.badische-zeitung.de 03.08.2013
[10] s. dazu Der NATO-Bündnisfall
[11] Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen; Deutscher Bundestag, Drucksache 17/11466
[12] Wie 9/11 Amerikas Datenspione prägte; diepresse.com 13.07.2013


Online-Flyer Nr. 418  vom 07.08.2013

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