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Aktueller Online-Flyer vom 16. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Ist Gustl Mollaths Verzweiflung am Rechtsstaat auf Hartz IV übertragbar?
Wie Menschen Jobcenter-Opfer werden
Von Brigitte Vallenthin

Gustl Mollath stellte jüngst in einem Interview mit dem Magazin Stern fest: „Bei mir hat der Rechtsstaat versagt.“ Das wirft die Frage auf: Handelt es sich hier um einen Einzelfall, einen von der Politik gerne bemühten Ausrutscher nach dem Motto: Es können ja mal Fehler passieren? Oder ist Gustl Mollaths Justiz-Skandal nur die Spitze des Eisbergs vom zermürbend langwierigen Kampf der Bürger gegen staatliche Willkür? Um mehr Licht ins Dunkel dieser Frage zu bringen, lohnt ein Blick auf beispielhafte Schicksale von Jobcenter-„Kunden“ - auf die in den Hartz IV-Behörden erfahrene Willkür und Demütigung und ihre abgrundtiefe Verzweiflung infolge Existenz zerstörender Urteile aus den Sozialgerichten und Landessozialgerichten sowie ihre ruinierten Lebenschancen.

Gustl Mollath hat endlich gewonnen – Jobcenter-Opfer finden selten faire Richter
Quelle: www.openpetition.de
 
Nicht zuletzt muss man auch fragen, ob es da einen Zusammenhang gibt mit der mutmaßlichen Abhängigkeit der Sozialrichter-Karrieren vom parteipolitischen Wohlwollen. Einige wenige Geschichten stehen für zigtausend. Denn die Wirklichkeit unterscheidet sich meilenweit von der Postkarten-Idylle angeblicher Hilfe in den Jobcentern, die öffentlich kolportiert wird.
 
Keine Gnade für vierjährigen Kampf ums Überleben
 
Ein Handwerks-Unternehmer im Elektromaschinenbau erkrankte vor 4 Jahren plötzlich an Niereninsuffizienz, musste seine Firma und damit die Existenzgrundlage aufgeben und kämpft seitdem täglich rund 9 Stunden an der Dialyse ums Überleben. Das Einkommen seiner Ehefrau, einer Chefarzt-Sekretärin, konnte alleine die 3-köpfige Familie nicht mehr ernähren. So blieb kein anderer Weg, als der ins Jobcenter für einen Aufstockungsantrag. Doch nach dem persönlichen Schicksalsschlag, der einer Familie den Boden unter den Füßen weggezogen hatte, begann in der Hartz IV-Verwaltung der Horror erst richtig. Der schwerkranke Vater wurde via Eingliederungsvereinbarung mit Sanktionen bedroht. Das Uni-Klinikums-Attest zur Arbeitsunfähigkeit wurde vom Tisch gewischt. Die psychische Überlastung durch den Dauerstress aus dem Jobcenter führte sogar dazu, dass die Tochter nicht mehr die Kraft für die Abitur-Prüfung aufbringen konnte und ein Jahr später einen zweiten Anlauf zum Abitur nehmen musste. Die Mutter wurde ebenfalls mit Eingliederungsvereinbarung unter Druck gesetzt: sie solle ihren langjährigen unbefristeten Arbeitsvertrag aufgeben, dann würde ihr der Arbeitsvermittler etwas Lukrativeres anbieten. Beim Sozialgericht München kreisten dann mehrere Verfahren jahrelang um die medizinisch längst entschiedene Frage, ob der kranke Familienvater für seine häusliche Dialyse-Behandlung ein steriles Zimmer und ausreichend Lagerraum für die monatlich mit Euro-Palette angelieferten Medikamente und Behandlungsutensilien überhaupt benötige, und wie viel Quadratmeter und Euro das Jobcenter dafür drauf packen müsse. Priorität hatte dabei das Sparwut-Interesse des Jobcenters und die Frage, ob die Familie in eine kleinere Wohnung
umziehen müsse. Krönender Abschluss dieses Sozialstaatsversagens aus dem Sozialgericht München war schließlich ein Vergleichs-Angebot: Für lediglich zwei Monate jeweils 168,68 € Nachzahlung auf die Mietkosten anstelle einer Entschädigung für zwei Jahre vorenthaltener Grundsicherungs-Leistungen - „damit ist der Rechtsstreit in vollem Umfang erledigt ... mit freundlichen Grüßen, auf richterliche Anordnung, Geschäftsstelle“.
 
Jobcenter Unna: "Sie bekommen die Ausbildung nicht“
 
Sie war 31 Jahre alt und wegen schwieriger Lebensumstände noch ohne abgeschlossene Ausbildung, als sie beim Jobcenter wegen einer Ausbildungsförderung für Berufe anfragte, die die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite "kursnet.de“ anbietet. Statt ihr jedoch den Weg in eine berufliche Zukunft zu ebnen, um für die nächsten mindestens 35 Jahre ihren
Lebensunterhalt selber verdienen zu können, zeigt ihr der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter Unna nun bereits seit 2 Jahren die Kalte Schulter. Die wollen sie von 1 €-Job zu 1 €-Job und in eine perspektivlose Zukunft jagen. Da sie - was das Gesetz ja ausdrücklich vorsieht - nicht bereit war, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, legte der Verwaltungsmitarbeiter ihr eine Erklärung zur Unterschrift vor, mit der sie ab sofort auf jegliche Hartz IV-Leistungen verzichten solle. Sie verweigerte auch diese Unterschrift, denn sie hatte gerade einen Weiterbewilligungsantrag gestellt.
 
Inzwischen hat die 33Jährige - trotz wiederholter Ablehnungen - zum Jahresbeginn 2014 erneut Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt. Prompt wurden nicht etwa die Ausbildungsmöglichkeiten mit ihr erörtert. Vielmehr wurde der Schikane-Druck noch einmal kräftig verschärft. Von Ende Juli bis Ende August wurde die junge Frau durch quasi Dauerbefeuerung über 16 Werktage mit 47 gänzlich ungeeigneten Stellen-Bewerbungs-Salven - an manchen Tagen lagen bis zu 8 Stück in ihrem Briefkasten - geradezu bombardiert. Ganz offensichtlich eine Zermürbungsstrategie, um sie endlich zur Aufgabe zu bewegen. Damit sie nicht - nach einer aktuellen 30%-Sanktion sowie bereits angekündigte 60%ige am Ende auch noch eine 100%ige Leistungssperre bekommt, hat sie rund um die Uhr nur noch Bewerbungen geschrieben - 41 an der Zahl binnen eines knappen Monats. In sechs Fällen konnte sie sich telefonisch bewerben. Bislang haben Sozialgericht Dortmund und Landessozialgericht NRW dies alles abgenickt. Man darf gespannt sein, ob sie die neue Schikane-Flut der Ausbildungssuchenden Jobcenter-„Kundin“ weiterhin mittragen werden. Denn selbst nach dem presseöffentlichen Versprechen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und BA-Chef Heinrich Alt, junge Erwachsene bis 35 Jahre besonders bei ihren Ausbildungswünschen zu unterstützen, hatten Sozialgericht Dortmund und Landessozialgericht NRW Essen ihre ablehnende Haltung gegenüber Ausbildungsförderung nicht korrigiert. Ganz aktuell eröffnet das Hartz IV-Amt noch einen neuen Kriegsschauplatz. Es deutet einfach die Ablehnung schwerer Lager- und Stapelarbeiten seiner mit 1,68 m und 52 kg fliegengewichtigen "Kundin“ mit der Begründung, dass sie zu „Lagerarbeiten für starke Männer (...) körperlich überhaupt nicht in der Lage ist“, mal eben in „gesundheitliche Gründe“ um. Deshalb meint es nun auch noch den Amtsarzt einschalten sowie obendrein die datenschutzrechtlich unzulässige „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“ anordnen zu müssen. Das Jobcenter Unna hat offensichtlich nichts Besseres zu tun, als die gesamte Klaviatur seiner Schikanen durchzuspielen.
 
Landessozialgericht Celle findet 1 Jahr ohne Geld in Ordnung
 
Seit 2008 bereitet ein 55-Jähriger alles Notwendige zum Aufbau einer aussichtsreichen Selbständigkeit vor, die kurzfristig keine weiteren HartzIV-Leistungen mehr notwendig machen würde. Das bescheinigt ihm auch eine Tragfähigkeitsanalyse durch das Jobcenter Peine, das daraufhin die entsprechende Förderung insbesondere eines Fahrzeugs für das avisierte Außendienstgewerbe bewilligt hatte. Plötzlich rudert das Jobcenter unerwartet zurück, verweigert die Fördermittel und versucht stattdessen seinen „Kunden“ in geringfügige Beschäftigungen zu zwingen. Im Sommer 2012 schließlich verweigert die Behörde sämtliche Leistungen an den nachweislich Mittellosen, scheucht ihn durch kaum mehr zählbare Widerspruchsverfahren und Instanzen beim Sozialgericht Braunschweig und Landessozialgericht Niedersachsen in Celle. Die Übersicht ging ihm fast verloren, als das Sozialgericht Braunschweig seine zeitweise sechs Verfahren auch noch - nicht wie üblich einem Richter zuordnete - sondern auf fünf Richter verteilte, sodass vermutlich die eine Richterhand nicht wusste, was die andere tat. Seit nunmehr einem Jahr ohne Leistung ziehen Jobcenter und Gerichte unter anderem vor allem einen angeblichen Ablehnungsgrund brutal durch - unbeeindruckt von erdrückenden Gegenbeweisen: Der Kläger wohne angeblich nicht in der Wohnung, für die er Mietvertrag und Meldebescheinigung vorgelegt hat - inzwischen die Wohnungskündigung wegen fehlender Mietzahlungen seit einem Jahr. Eine Notlage vermögen die Richter selbst darin nicht zu erkennen. Denn Jobcenter Peine und beide Gerichtsinstanzen bestehen unbeeindruckt weiterhin darauf, das der „Kunde“ in Hildesheim wohne, wo er zur Vorbereitung seines Gewerbes einen Schreibtisch in einer Bürogemeinschaft zur Verfügung gestellt bekommen hat.
 
Nach fast einem Jahr hat das Sozialgericht Braunschweig sich endlich entschlossen, seine sämtlichen Klagen miteinander zu verbinden und auf den Tisch nur eines Richters zu legen. Der enttäuschte allerdings abermals die Hoffnung, nun eine sachgerechte Entscheidung auf Basis des tatsächlichen Wohnorts in Peine und endlich die vorenthaltenen Leistungen für ein ganzes Jahr zuerkannt zu bekommen. Stattdessen schickte der sämtliche Gerichtsakten schließlich weiter zum Sozialgericht Hildesheim, wo offensichtlich die Absicht besteht, das ganze Spiel noch einmal auf Start zu schicken: Erneut wurden die Klagen auf mehrere Richtertische gelegt. Inzwischen erhält er die ständigen Gerichtsschreiben mit neuen Aktenzeichen aus Hildesheim. Seit der Weiterleitung dorthin, Anfang Mai, wird er von dort zwar ständig aufgefordert, zu seinen Verfahren erneut Stellung zu nehmen und Beweise vorzulegen. Eine schiere Unmöglichkeit, denn bis zum heutigen Tage erhielt er seit nunmehr vier Monaten immer noch keine Antwort darauf, welche alten Aktenzeichen und damit alten Klagen aus Braunschweig welchen neuen Aktenzeichen bzw. Klagen beim Sozialgericht Hildesheim zugeordnet wurden. Und das Landessozialgericht hat eine Stellungnahme mit angeforderten Beweisen gar nicht erst abgewartet sondern schmettert die letzte Eilklage wegen fehlender Beweise vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme kurzfristig ab.



Foto: Hartz4-Plattform
 
KoBa Jobcenter Harz: Kürzung auch bei Gefährdung eines Gewerbes
 
Das KoBa Jobcenter Harz bemüht sich mit allen Mitteln, aufstockenden "Kunden“ nach 12 Operationen in einem Jahr nicht genesen zu lassen: Da hatten sich eine heute 59-Jährige und Ihr 49-jähriger Lebenspartner mit unermüdlichem Fleiß ein kleines Handelsgewerbe aufgebaut, als nach der Wende auch ihre Arbeitsplätze abgewickelt wurden. Der Start war aussichtsreich. Mit der Finanzkrise brachen jedoch die Umsätze ein, sodass beim Jobcenter aufgestockt werden musste - seitdem mit allmählich wieder positiver Umsatzentwicklung und sinkendem Hartz IV-Aufstockungsbedarf. Das interessiert die KoBa Jobcenter Landkreis Harz in Quedlinburg wenig. Es macht mächtigen Druck, das Gewerbe hinzuschmeißen - trotz Aussichtslosigkeit auf einen ordentlichen Arbeitsplatz für die beiden, alleine schon aus Altersgründen. Gegen jede realistischen Perspektive sollen sich die fast 60-Jährige und der wegen schwerer Erkrankungen nur eingeschränkt Arbeitsfähige in die dauerhafte Abhängigkeit von der Hartz IV-Behörde begeben - statt wie derzeit nur aufzustocken, vielleicht zukünftig ganz von ihrem Gewerbe leben zu können.
 
Das versucht die KoBa mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern, indem sie die "Kunden“ andauernd wieder und wieder vorlädt und ununterbrochen Druck auf sie ausübt. Dabei ist es der Behörde offensichtlich vollkommen gleichgültig, dass sie mit diesem Psychoterror obendrein noch die Gesundheit des schwer Erkrankten gefährdet sowie seine Genesung aufs Spiel setzt. Alleine seit 2012 musste er sich 12 teilweise sehr schweren Operationen unterziehen: Kein Hinderungsgrund für die willkürlich schikanierende Behörde, den beiden häufig die Leistungen unberechtigt zu kürzen und den kaum aus der Klinik Entlassenen wieder und wieder mit Eingliederungsvereinbarungen und Job-Pflichten zu quälen. Kein Wunder, dass es ihm kaum gelingt seine Operationen auszuheilen und dass er infolge dieser ständigen Existenzbedrohung immer wieder Rückfälle erleiden muss. 

Schikanen des Jobcenter Coburg gegen Designer mit Hochschulprädikat

Dem politischen Credo, Bildung sei die beste Chance für ein erfolgreiches Berufsleben folgend erwarb ein junger Möbel-Designer ein Prädikats-Examen und schloss das Studium an seiner Hochschule sogar als Bester seines Jahrgangs ab. Der Schock danach war umso größer, als sich ihm damit keinerlei Berufswege eröffneten: Zig Bewerbungen bei Möbelfabrikanten. Doch seine Bestnoten erwiesen sich keineswegs als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. Auch die Suche nach Fördermöglichkeiten zum Aufbau eines selbständigen Gewerbes ging ins Leere. Keine andere Wahl also als von der Uni direkt ins Jobcenter zu wechseln. Auch dort nur die kalte Schulter und der bekannte Druck mit befristeten geringfügigen Beschäftigungen sowie Sanktionsdrohungen.
 
Jetzt hat er sich - neben dem Aufbau seines Möbeldesign-Gewerbes - selber eine Halbtagsstelle im sozialen Bereich gesucht - so wie vom Jobcenter gefordert - die ihm bei guter Entwicklung helfen könnte, in absehbarer Zeit aus Hartz IV raus zu kommen. Statt ihm nun aber endlich Ruhe für die Arbeit zu lassen, um seine beiden beruflichen Standbeine erfolgreich auszubauen, reagiert die Behörde mit sofortiger, willkürlich viel zu hoher Leistungskürzung und verschärftem Druck. Man hatte ihm nahe gelegt, einen Leistungsverzicht ab November zu unterschreiben. Was er natürlich nicht konnte, da die zeitliche Entwicklung nicht 100% sicher ist. Daraufhin konterte das Jobcenter sogleich mit zahlreichen Bewerbungs- und Vorstellungs-Pflichten in Verbindung mit Sanktionsandrohungen - und das selbst noch, nachdem die Eingliederungsvereinbarung zurückgenommen werden musste, weil der "Kunde“ sich auf ihre Ungültigkeit nach einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts berufen konnte. So trampelt das Jobcenter Coburg mutwillig auf dem Nachwuchs für die Kreativwirtschaft herum - als wäre
Deutschland nie das Land des"Bauhauses“ gewesen. Ob das Sozialgericht Bayreuth das ebenso sieht, bleibt abzuwarten. Das Jobcenter jedenfalls versucht sich bereits in 3 Klagen damit aus dem Staube zu machen, dass es wahrheitswidrig behauptet, die Klagen seien zu spät eingereicht und damit angeblich abzuweisen.
 
Unbestrittener Platz 1 bei Schikanen: das Jobcenter Jerichower Land
 
Einer jungen Familie, deren Baby während der Flut in Sachsen-Anhalt geboren wird, während zeitgleich ihre Wohnung absäuft, wird seit 5 Monaten die Leistung versagt: Im Mai meldeten sich ein Familienvater und seine hochschwangere Frau beim Jobcenter Jerichower Land. Dann kam die Flut nach Sachsen-Anhalt und die Wohnung der beiden soff vollständig ab. In dieser Zeit wurde Ende Juni ihr Kind geboren. Hartz IV-Antrag, sämtliche Nachweise sowie der Antrag für die Erstausstattung des inzwischen bald 2 ½ Monate alten Babys liegen längst in der Behörde. Doch bis Anfang September hat die junge Familie noch keinen einzigen Hartz IV-Euro bekommen. Weder weiß sie, wie sie die vorerst notdürftigen Trockenlegungs-Kosten für die Wohnung bezahlen soll, noch wie sie das Nötigste an Ausstattung für ihr Kind, und schon gar nicht, wovon die drei unter anderem Miete zahlen oder gar sich ernähren sollen.
 
Jetzt wurde das Jobcenter Jerichower Land aufgefordert, bis spätestens 6. September die Leistung für die zurückliegenden Monate zu zahlen. Statt Geld und Bescheid bis zum 6. des Monats ging bereits am 4. mit Frist 19. September die inzwischen dritte Aufforderung zur sogenannten Mitwirkung ein - ganz offensichtlich um die Sache in die Länge zu ziehen, wie in Optionskommunen oft üblich. Inzwischen ist Thorsten Narr, Geschäftsführer des Jobcenter Jerichower Land, letztmalig zur sofortigen Zahlung aufgefordert worden, damit nicht auch dieser Fall wieder auf dem Richtertisch beim Sozialgericht Magdeburg landet. Das konnte nun in allerletzter Minute verhindert werden. Die Familie legte am 5. September - der Geschäftsführer war laut Auskunft seines Vorzimmers nicht zu sprechen - dem Teamleiter das unmissverständliche Schreiben mit letzter Zahlungsaufforderung für denselben Tag vor. Dann ging alles ganz schnell: Sie erhielten eine angemessene Anzahlung und die Zusicherung, in den nächsten Tagen Bescheid und Restzahlung zu bekommen. Der Leistungsbescheid war übrigens längst im Computer-System angelegt. Man muss wohl nach allen Erfahrungen davon ausgehen, dass hier wieder einmal nur nach dem Prinzip gehandelt wurde: Solange verzögern wie möglich, damit das Geld sich noch auf dem Landkreiskonto vermehren kann, ehe man es den "Kunden“ hergeben muss. Die Familie prüft eine Klage auf Schadensersatz gegen das Jobcenter Jerichower Land.
 
„Unabhängigkeit“ der Sozialrichter vom parteipolitischen Wohlwollen
 
Nach jahrelanger Beobachtung und Begleitung von Hartz IV-Schicksalen macht sich bei unserer Bürgerinitiative Hartz4-Plattform ein großes Unbehagen breit. Das gilt besonders für die zunehmend Hartz IV-Kläger abweisenden Beschlüsse und Urteile aus den Sozialgerichten, die erkennbar einseitig die Interessen der Jobcenter unterstützen. Für uns ist das in der Mehrzahl der Fälle so gar nicht mit dem Verständnis von Recht und Gesetz sowie von Gewaltenteilung und unabhängigen Richtersprüchen in Einklang zu bringen. Und es wirft die erschreckende Frage auf, ob das mutmaßlich etwas damit zu tun haben könnte, dass die Richter mindestens in ihren beruflichen Karrierechancen doch nicht ganz so unabhängig sein könnten, wie die Politik uns gerne glauben machen will?
 
Um es mit Heribert Prantl zu sagen: „Unabhängigkeit ist freilich nicht schon deswegen einfach da, weil es im Grundgesetz steht“. Berufung und Beförderung von Richtern erfolgt nämlich auf Länderebene, unter Vorsitz der Länderjustizminister durch Richterwahlausschüsse, deren stimmberechtigte Mitglieder sich zu 2/3 aus Abgeordneten der Länderparlamente zusammensetzen - in der Regel gehorsame Parteisoldaten. In dem Kontext dürfte es mutmaßlich wenig förderlich sein, sich gegen die Exekutive zu entscheiden - im Falle der mehr als 100 Hartz IV-Optionskommunen damit also gegen die Landräte als oberste Dienstherren der Jobcenter. (2)
 
Ganz ohne Frage begegnen wir immer wieder auch Sozialrichtern, die mit Herzblut und unter erkennbarer Ausgewogenheit der Parität zwischen Jobcenter und klagenden "Kunden“ überzeugende Entscheidungen treffen. Wenn allerdings sogar das Bundessozialgericht im jüngsten Urteil zur Eingliederungsvereinbarung ein Risiko der Disparität zwischen Verwaltung und Arbeitsuchenden ausmacht - die nach unserer Erfahrung von den Sozialgerichten unverständlich häufig bestätigt wird - so fühlen wir uns als Bürgerinitiative in unserer Verzweiflung an nicht wenigen Urteilen voll und ganz bestätigt. Und wir fragen uns: können wir tatsächlich ganz sicher sein, dass "Richter auf Probe“ - die unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen dieses Amt ausüben, ihre Urteile jedoch nur mit der Bezeichnung "Richter“ unterzeichnen dürfen - ihre eigene Karriere gänzlich außer acht lassen und riskieren, womöglich nicht gleich nach drei Probe-Jahren durch das parteipolitisch bestimmte Justizministerium zum "Richter am Sozialgericht“ und damit zum Richter auf Lebenszeit ernannt zu werden?


Michelmann-Foto von Brigitte
 
KoBa-Jobcenter-Chef Dirk Michelmann will Landrat werden
 
Hier noch ein Nachschlag zur Job-Verpflichtung „Klomann auf dem Weihnachtsmarkt“ von KoBa Quedlinburg und der Landrats-Kandidatur von Jobcenter-Chef Dirk Michelmann: In der Sache Jobverpflichtung als „Klomann auf dem Weihnachtsmarkt“ ist zu mehreren Klagen inzwischen ein Ablehnungs-Gesuch wegen Besorgnis der Befangenheit des „Richters auf Probe“ beim Sozialgericht Magdeburg anhängig. (3) Wegen seines Segens für die
30%-Sanktion vor der darauf folgenden 60%-Sanktion infolge Klomann-Ablehnung eines aufstockenden Kleinunternehmers und gleichzeitiger rechtswidriger 30%-Sanktion gegen dessen Ehefrau hat sich der "Richter auf Probe“ allerdings noch rechtzeitig aus dem Befangenheitsverfahren und aus der Verantwortung gestohlen, indem er hektisch zugunsten der KoBa beschlossen hat. In weiteren vier Verfahren wird ein Gremium unter Vorsitz eines Richters am Sozialgericht nach inzwischen 6 Monaten nunmehr hoffentlich bald über die Befürchtung der Befangenheit ihres Kollegen entscheiden.
 
Pikantes am Rande: Der für seine harte Hand gegenüber den Jobcenter-"Kunden“ bekannte KoBa-Jobcenter-Chef Dirk Michelmann kandidierte am letzten Sonntag im Namen der SPD für das Amt des Landrats. Kurz vorher war er noch eben mal schnell von den GRÜNEN zu den Sozialdemokraten gewechselt. Michelmann wird am 22. September mit 18,26 % in die Stichwahl gegen seinen CDU-Gegenkandidaten gehen, der ein vorläufiges Ergebnis von 45,46 % in den Ring wirft. Es dürfte interessant sein zu beobachten, ob beispielsweise LINKE und GRÜNE sich dann öffentlich auf die Seite des weit über die Grenzen des Landkreises hinaus bekannten Qualcenter-Chefs schlagen. (PK)
 
(1) Die Hartz4-Plattform berichtete bereits am 22. Mai ausführlich über diesen Fall:
http://www.hartz4-plattform.de/pdf/hartz-iv-nimmt-jobcenter-peine-tod-in-kauf-22-05-2013.pdf
(2) Die Hartz4-Plattform hat zu dieser Frage bereits am 2. Juni ausführlich Stellung genommen: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/hartz-iv-gelddruckmaschinefuer-optionskommunen-02-06-2013.pdf
(3) Die Hartz4-Plattform berichtete über den Fall bereits am 2. Dezember 2012 http://www.hartz4-plattform.de/pdf/klomann-auf-demweihnachtsmarkt-oder-sanktion-30-11-2012.pdf und am 4. Februar: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/ba-chef-alt-versus-jobcenter-harz-04-02-2013.pdf
 
Brigitte Vallenthin ist Pressesprecherin der Hartz4-Plattform
Fon 0611-1721221
Mobil 01525-3520721
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
kontakt@hartz4-beratung.info
www.hartz4-beratung.info
 


Online-Flyer Nr. 423  vom 11.09.2013

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