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Aktueller Online-Flyer vom 26. Dezember 2024  

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Arbeit und Soziales
Ungerechtigkeiten, die Müttern in diesem reichen Land widerfahren können
Frührente und Kindererziehungszeiten
Von Hanne Schweitzer

Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen hat sich laut Rheinische Post "offen dafür gezeigt, Müttern eine höhere Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente zu gewähren. Voraussetzung: Die Finanzierung muss gesichert sein… Wenn die Finanzen gesichert sind, bin ich dafür offen, dass die Kindererziehungszeiten in der Rente besser anerkannt werden“, sagte von der Leyen im Interview mit dieser Zeitung. Was Müttern tatsächlich passieren kann und wie das offiziell begründet wird, erfahren Sie in diesem Beitrag von Hanne Schweitzer.

Werden ihre Erziehungszeiten eines Tages anerkannt?
NRhZ-Archiv
 
Die Kindererziehungszeiten von Frauen sind disponibel. Man kann auch sagen: Die Reduzierung des Leistungsniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung verringert auch die dort vorhandenen Ausgleichselemente. Kinderziehung gilt als sogenanntes Ausgleichselement. Geht Frau also vorzeitig in Rente, wird ihr nicht nur diese, sondern auch die Kindererziehungszeit gekürzt! Das kann jeder Frau passieren, die z.B. von der Bundesanstalt für Arbeit gezwungen, animiert oder genötigt wird, die Rente vorzeitig einzureichen. Es gilt dabei zu bedenken: Außer der Rente wird auch der Entgeltpunkt für die Kindererziehung gekürzt.
 
Der Fall von Frau H.:
 
Frau H. lässt sich vorzeitig, d.h. mit 62 Jahren und 7 Monaten verrenten. Warum? Nach dem Auslaufen ihres Arbeitslosengelds 1 würde sie kein Hartz 4 bekommen, weil sie schon eine Witwenrente kriegt. Von der allein kann sie aber nicht leben, bis sie im regulären Rentenalter ist. Zum Leben zu wenig, für Hartz 4 zu viel. Also braucht sie ihre (gekürzte) Rente. Mit den Abschlägen muss sie dann den Rest ihres Lebens leben. Auch mit den Abschlägen auf die Kindererziehungszeiten. Weil Frau H. ihre Kinder aber vor 1992 geboren hat, und deshalb nach der aktuellen Gesetzeslage nur einen Rentenpunkt bzw. 28,07 Euro pro Monat und Kind angerechnet bekommt, fällt die Kürzung nicht besonders ins Gewicht. Das sieht schon anders aus, sollten demnächst pro Kind eventuell zwei oder gar drei Rentenpunkte gezahlt werden.
 
Die Ungerechtigkeiten:
 
1. Arbeitsmarktpolitik
Frau H. erhält Arbeitslosengeld I weil sie keine Arbeit findet. Warum gibt es keine Arbeit? Ihr Fehlen ist schon seit Jahrzehnten bekannt.
 
2. Generationen-Ungerechtigkeit
Frau H.s Mutter ist in einem Land, das noch nicht das reichste in Europa war, mit 60 Jahren (!) ganz normal Rentnerin geworden. Sie erhält 100% ihrer Rente und 100% der "Mütterrente".
 
3. Ethik
Kindererziehung ist nicht plötzlich weniger wert, bloß weil eine Frau vorzeitig in Rente geht. Für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, in der Öffentlichen Erziehung, zahlt der Steuerzahler im reichsten Land Europas pro Tag 200 - 250 Euro. Wird ein Kind individuell zu Hause erzogen, jedenfalls nicht staatlich, ist der Staat nicht annähernd so spendabel. Für jedes Kind, das eine Mutter privat erzogen hat, bekommt sie als Rentnerin einen Bonus von 28,07 Euro pro Kind und Monat im Westen, und 24,92 Euro pro Kind und Monat im Osten. Eine Frau im Westen müsste also acht Kinder erzogen haben, um pro Monat so viel Kinderbonus zu erhalten, wie die Öffentliche Erziehung an einem Tag.
 
Drückt sich so die gesellschaftliche Anerkennung von Kindererziehung aus? Durch Nichtanerkennung dieser Leistung? Und dann auch noch indem der Zugangsfaktor verkleinert wird? Denn das ist es, was passiert. Die unbezahlbare Leistung Kindererziehung wird geschmälert. "Wenn Sie den Rentenbescheid von einer betroffenen Frau anschauen, finden Sie in der Anlage 6 erst die Auflistung aller Entgeltpunkte. Darunter steht dann der Zugangsfaktor. Er wird, je nachdem, wie lange jemand vor 65 in Rente geht, entsprechend kleiner, ist aber immer kleiner als 1,0."
 
Da stimmt was nicht.
 
Wieso ist die gesellschaftliche Leistung der Kindererziehung disponibel, nicht aber die Soldatenzeit oder die Zeit, die jemand als Bundestagsabgeordnete/r verbracht hat?
Nun, die Bestimmerin der Politik im reichsten Land Europas, Frau Merkel, will es so. Und sie will auch die Reserven der Rentenkasse plündern, um älteren Müttern, die bisher nur einen Punkt für die Erziehung eines Kindes bei der Rente angerechnet bekommen, eventuell einen Punkt mehr zu gewähren. Genauer: Die Kanzlerin des reichsten Landes Europas will eine Mütter-Rentenerhöhung von 28,07 Euro pro Monat und Kind im Westen durchsetzen, und im Osten eine von 24,92 Euro pro Kind und Monat. Und sie will, dass sich Politiker, Beamte, Selbstständige und Unternehmer nicht an dieser Erhöhung beteiligen. Bezahlen soll dafür die Rentenkasse des reichsten Landes Europas. Wo die Zahl der armen Frauen seit ihrem Regierungsantritt ständig zunimmt.
 
Was sagt die Rentenversicherung des reichsten Landes Europas dazu?
 
"Grundlage der Rentenberechnung sind in jedem Fall die im Versicherungskonto zu berücksichtigenden Versicherungszeiten. Hierzu gehören auch die Kindererziehungszeiten sowie die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Für bis zum 31.12.1991 geborene Kinder werden dem Versicherungskonto beim Vorliegen der Voraussetzungen 12 Kalendermonate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit stellt eine Pflichtbeitragszeit dar, für die der Bund die Beiträge zahlt. Während der Kindererziehungszeit wird der Versicherte so gestellt, als hätte er den Durchschnittsverdienst aller Versicherten in dieser Zeit erzielt. Das führt in aller Regel zu einer Berücksichtigung von rund einem Entgeltpunkt pro Jahr der Kindererziehung bei der späteren Rentenberechnung.
 
Unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes wird bis zum vollendeten 10. Lebensjahr die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung anerkannt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine beitragsfreie Zeit, die sich regelmäßig nicht direkt rentensteigernd auswirkt. Wird eine Rente vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch genommen, so unterliegen alle zu ermittelnden Entgeltpunkte der Abschlagsberechnung. Die auf Grund der Kindererziehungszeit ermittelten Entgeltpunkte bilden hier keine Ausnahme.
 
Grundsätzlich kann das Jobcenter Versicherte, die die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen, auffordern, einen Rentenantrag zu stellen und eine Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach der Art der in Anspruch genommenen Altersrente sowie nach dem maßgeblichen Rentenbeginn. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen von der sogenannten Zwangsverrentung vor. Welche das sind erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
 
Hinsichtlich Ihrer vorgetragenen Einwände gegen die Anhebung der Altersgrenzen und den damit verbundenen Abschlägen auf die Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme teilen wir Ihnen mit, dass die Deutsche Rentenversicherung an die Gesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat gebunden und nur für die richtige Umsetzung und Anwendung der Gesetze verantwortlich ist."
 
Der Gesetzgeber begründet diese Maßnahmen jedoch mit dem demographischen Wandel: "Zu der von Ihnen angesprochenen Erhöhung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder von 12 Kalendermonaten auf 36 Kalendermonate teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf derzeit nicht vorliegt. Der Deutschen Rentenversicherung Bund ist jedoch bekannt, dass zurzeit im politischen Raum über eine bessere Absicherung für Zeiten der Kindererziehung vor dem 01.01.1992 in der Rentenversicherung diskutiert wird. Derzeit ist offen, ob es letztendlich zu einem Gesetz mit einer besseren Absicherung bei Kindererziehung kommen wird. Daher bleibt die weitere Entwickelung zunächst abzuwarten."
 
Und des Weiteren: "Die Grundlage für die Berechnung der Renten bildet das Sozialgesetzbuch -SGB-VI. Dort ist die Bewertung der Kindererziehungszeiten ebenso enthalten wie auch die Abschläge auf die Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme. Die Deutsche Rentenversicherung ist an die Gesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat gebunden und nur für die richtige Umsetzung und Anwendung der Gesetze verantwortlich. Es ist keine Ausnahme im Gesetz vorgesehen, welche die Kindererziehungszeiten von der Rentenminderung ausnimmt… 23.10.2013, DRV-bund" (PK)
 
Hanne Schweitzer ist Leiterin des Büros gegen Altersdiskriminierung in Köln


Online-Flyer Nr. 431  vom 06.11.2013

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