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Lokales
Mülheimer Bürgerinitiativen fordern: Widerspruchsrecht endlich wieder einführen!
Willkür-Behörden in NRW?
Von Lothar Reinhard

In einer wie oft in den Mülheimer Medien unberücksichtigten Presseerklärung der Fraktion der Mülheimer Bürgerinitiativen vom 17.12.13 mit der Überschrift: „Willkür-Behörden in NRW - und immer bürgerfeindlicher?“ forderten die MBI hauptsächlich: "Das Widerspruchsrecht endlich in NRW wieder einführen!" Anlass für die PE war eine massive Beschwerde von foodwatch, die u.a. kritisierten, „In Nordrhein-Westfalen geht es zu wie im Wilden Westen“ und „Dem Ermessen, der Laune und der Willkür von Beamten überlassen”
 
Diese Vorwürfe treffen auch in Mülheim nicht selten zu, nicht zuletzt bei mitunter recht willkürlichen Abwasser- oder Hinterliegergebühren u.ä.. Die MBI verwiesen im Dezember auch auf ein bereits erkennbar neues Problem für 2014 mit folgendem Text:
„Am 12. Dezember war auch ein kurzer Artikel in der Mülheimer WAZ zu städtischen Steuerbe-scheiden. Was man unter der Überschrift „Stadt: Steuerbescheide bleiben gültig“ nicht direkt vermutet: Es geht darum, dass die Stadt ab nun Bescheide für Grundsteuer, Hunde- und Zweitwohnungssteuer nicht mehr zu Jahresbeginn verschickt, außer bei „steuerrelevanten“ Änderungen. Damit muss der Bürger selbst darauf achten, die Steuerzahlung nicht zu vergessen. Wenn nicht, gibt es Mahnbescheide mit mindestens 10 € Mahngebühr. Am liebsten wären der Stadt Einzugsermächtigungen, um alles eigenständig kassieren zu können. Bürgerfreundlich?
 
Im Gegenteil, Bürger sind anscheinend nur zum Abkassieren da und dabei sollen sie gefälligst selbst darauf achten, das ja termingerecht zu tun und ohne städtische Aufforderung. Mal abgesehen davon, dass mancher den Steuerbescheid auch für die Steuererklärung oder Nebenkostenabrechnungen für Mieter oder … gut brauchen konnte …..“
 
Da die Medien die MBI-Stellungnahme nicht für erwähnenswert hielten und auch sonst kein weiterer Hinweis auf die ausbleibende Verschickung von Steuerbescheiden etwa Mitte Januar zu befürchten war und heute in WAZ und Mülheimer Woche von der Stadtverwaltung verkündet wird.(1) Die Stadt sparte 30.000 € für die Verschickung der Bescheide und sie kassiert zusätzlich knapp 60.000 € an Mahngebühren, weil gleichzeitig die vorher kostenfreie Zahlungserinnerung abgeschafft wurde und jeweils 12.50 Euro Mahngebühr erhoben werden. Das nennt man im Umgangsdeutsch "eine Falle stellen", in die Tausende erwartungsgemäß hinein getappt sind. Die Stadt verhält sich leider ähnlich wie bestimmte Halsabschneiderfirmen im Telefon- oder Stromgeschäft. Ein kleingedruckter Hinweis im Bescheid des Vorjahres muss doch ausreichen, oder? „Wir haben alles getan“ verkündet der Stadtsprecher. Vor Gericht vielleicht, aber nicht in der Realität! So sollte eine Kommune nicht handeln dürfen!
 
Wenn man zudem bedenkt, wie viele Millionen die Stadt Mülheim leichtfertig mit Zinswetten verzockt hat, wie viele weitere Millionen für nutzlose Gutachten verballert werden, wenn man die gigantischen Vorleistungen der Stadt von weit über 100 Mio. für das schwindsüchtige Prestigeprojekt Ruhrbania bedenkt oder die bestimmt 40 Mio. zum Verkehrsumbau, wodurch alles noch unübersichtlicher wurde, sich an verlorenen Millionen für Vergärungsanlage, Feuerwehr, überteuerte Sanierung des Restrathauses, überteuerte PPP-Projekte und Umwegfinanzierungen mit riesigen Folgekosten in Serie uswusf. erinnert, von dem krampfhaften Festhalten und der Fehlspekulation mit den abgestürzten RWE-Aktien im Verlustbereich von an die 500(!) Mio. € ganz zu schweigen………… Ach ja, nur weil Frau OB sich nicht 1 Jahr früher wie andere OBs auch zur Wahl stellen will, damit OB- und Kommunalwahl gleichzeitig stattfinden können, muss die Stadt alleine nur für den Wahlakt mindestens 300.000 € zusätzlich berappen. Das kann die Stadt dann 5 oder mehr Jahre lang über Mahngebühren für Grundsteuerbescheide wieder reinholen, oder?
 
Wenn man das alles bedenkt, dann beschleicht einen die kalte Wut, wie Mülheimer Bürger von „ihrer“ Stadt behandelt und im kleinen richtig abgezockt werden, während ansonsten sehr fahrlässig mit vielen Millionen öffentlicher Gelder umgegangen wurde und wird! Ganz unabhängig davon, dass die nicht selten sehr unseriös aufgetürmten Schulden von inzwischen fast 1,5 Milliarden € auch durch noch so brutales Abkassieren der einfachen Bürger nicht mehr getilgt werden können.…………
 
„Natürlich“ kann man den Bürgern raten, der Stadt Einzugsermächtigungen zu erteilen, wie die WAZ das tut. Unabhängig davon, dass es legitime und verständliche Gründe gibt, warum Bürger das nicht tun, muss man sich auch fragen, welche Pflichten eine Kommune gegenüber ihren Steuer- und Gebührenzahlern haben muss, außer denen des Abkassierens und der Erhebung von Mahngebühren! Das Widerspruchsrecht gibt es nicht mehr, und wenn die Stadt dann auch noch eine Einzugsermächtigung besitzt und keinen Bescheid mehr verschickt ……
 
Zur Erinnerung: Im Jahr 2007, dem letzten Jahr vor der fatalen Abschaffung des Widerspruchsrechts, führten 3.700 von 5.000 Widersprüchen in Mülheim zu Änderungen der Bescheide! Heute kann der Bürger nur teuer und langwierig klagen, mit hohem Prozessrisiko insbesondere beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es klagen aber selbst bei offensichtlichem Unrecht immer nur ganz wenige, aus gutem Grund. Beschwert sich jemand beim Amt über einen Bescheid, wird er/sie in der Regel heute nur noch auf den Klageweg verwiesen. Die Ohnmacht des Bürgers gegenüber Behörden ist im Übrigen sicher nicht demokratiefördernd!
 
Die MBI fordern deshalb erneut von der Landesregierung, das Widerspruchsrecht endlich wieder einführen! Unabhängig davon muss im Stadtrat noch einmal neu beraten werden, das Nichtverschicken der Steuerbescheide rückgängig zu machen!
 
Vor der Privatisierung von Müll, Straßenreinigung und Abwasser erhielt übrigens jeder Haushalt nur einen einzigen Bescheid, auf dem alle Steuern und Gebühren (außer Hundesteuer) aufgeführt waren. Heute verschickt die Stadt über die MEG, das RWW und die medl/SEM verschiedene Bescheide, doch das Geld dafür müssen ja die Gebührenzahler alle schön mitbezahlen. Das Sinnvollste wäre, in Zukunft wieder einen einzigen Bescheid, der Grundsteuer und zumindest Müll-, Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Abwassergebühren beinhaltet, zu verschicken. Auch das wäre machbar, wenn gewollt! Doch anscheinend…(PK)
 
(1) WAZ 15.3.14 http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/stadt-mahnt-4600-grundsteuerschuldner-in-muelheim-id9118247.html
 
Lothar Reinhard ist MBI-Fraktionssprecher im Mülheimer Stadtrat
 
Die gesamte MBI-Pressemitteilung vom 17.12. ist nachzulesen unter http://www.mbi-mh.de/2013/12/17/willkuer-behoerden-in-nrw-und-immer-buergerfeindlicher
 


Online-Flyer Nr. 450  vom 19.03.2014

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