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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Lokales
OLG Düsseldorf bestätigt Kritik der Initiative Berliner Wassertisch:
Gewinngarantie für die BWB verfassungswidrig
Von Peter Kleinert

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat vor wenigen Tagen das Urteil veröffentlicht, mit dem es die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen das Bundeskartellamt am 21.2. als unbegründet zurückgewiesen hatte. In der Urteilbegründung  heißt es eindeutig: „Das Bundeskartellamt ist zuständig.“ Dies hatten die BWB bestritten und wollten deshalb die Aufhebung der Kartellamtsanordnung auf Senkung der Trinkwasserpreise gerichtlich einklagen.
Dies teilte die Initiative Berliner Wassertisch in einer Pressemitteilung mit.
 
Das OLG Düsseldorf bestätigt danach mit ausführlicher Begründung, was bereits das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster vorher zumindest indirekt befunden hatten: Da die Berliner Wasserbetriebe privatrechtlich verfasst sind, sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Zivilgerichte für Streitigkeiten zuständig. Denn bei den Wasserentgelten handelt es sich nicht um (hoheitliche) Gebühren, für die die Kommunalaufsicht zuständig wäre, sondern um privatrechtliche Preise. Auf Preise aber ist das Gesetz über Wettbewerbsbeschränkung anzuwenden, und darüber wacht die Kartellbehörde.
Gleichzeitig hatten die BWB in einer zweiten Argumentationslinie die Anordnung des Bundeskartellamtes auch inhaltlich angefochten und die überhöhten Preise zu rechtfertigen versucht. Jedoch befand das Gericht auch in dieser Hinsicht die Untersuchungen des Kartellamtes und die daraus folgende Preismissbrauchsverfügung für voll und ganz berechtigt. In der Begründung des Urteils sind alle wesentlichen Punkte bestätigt, die die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch seit Jahren in Bezug auf die Teilprivatisierung der BWB beanstandet hat.

Wesentliche, im Urteil des Gerichtes behandelte Punkte sind u.a.:
• Es ist fraglich, ob die Gewinngarantien, die den privaten Anteilseignern in den Konsortialverträgen eingeräumt worden waren, überhaupt rechtmäßig gewesen sind.
• Preistreiber bei den Berlin Wasserpreisen sind die überhöhten kalkulatorischen Kosten und kalkulatorischen Abschreibungen.
• Keiner der Gründe, die die BWB für die Höhe der Berliner Preise vortrugen, ist stichhaltig, außer der Sondersituation Ost-West, die das Bundeskartellamt allerdings selbst schon ausreichend berücksichtigt hatte.
 
Heidi Kosche, MdA der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sagt dazu: „Mit dem Urteil werden die Analysen und sachlichen Beanstandungen, die die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch seit Jahren in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erhoben hat, und die vom Senat nie beachtet wurden, vom obersten Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen voll und ganz bestätigt.“

Das Land Berlin ist nun wieder zu 100% Eigentümer der BWB, dennoch hat der Senat bisher nichts an der fragwürdigen Rechtsform der Holding geändert, unter deren Dach die BWB als Anstalt öffentlichen Rechts angesiedelt sind. Auch wurde bisher die Forderung nach Änderung des Berliner Betriebegesetzes nicht erfüllt, mit der sichergestellt wird, dass die Kartellamtsverfügung nicht nur für die Trinkwasserpreise bis 2015 gilt, sondern dauerhaft auch darüber hinaus, und dass sie ferner ebenso auf die Abwasserpreise angewandt wird, die aus denselben Gründen wie die Trinkwasserpreise noch weit stärker überhöht sind.

Obwohl die Zuständigkeit des Kartellamtes nunmehr durch vier Verwaltungsgerichte (Berlin, Berlin-Brandenburg, Köln, Münster) und das OLG Düsseldorf bestätigt ist und die Rechtfertigung der hohen Preise ganz eindeutig gescheitert ist, haben die BWB gegen das Urteil Berufung eingelegt - „vorsorglich“, um die Frist zu wahren, wie der Senat auf Anfrage des Linkspartei Abgeordneten Klaus Lederer antwortete. Man „prüfe“ noch, ob das Verfahren noch vor die oberste Instanz Bundesgerichtshof getragen werden solle, schrieb der Senat.

Wassertisch-Sprecherin Ulrike Kölver dazu: "Angesichts der eindeutigen Rechtslage und angesichts der Tatsache, dass das Verfahren bereits über 3 Millionen Euro gekostet hat, die auf die Wasserkunden abgewälzt werden sollen, ist es politisch wohl kaum klug, wenn jetzt der Senat die vorherrschende Beutegier im Alleingang auf die Spitze treibt."

Pressesprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert: "Mit der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird die  Rechtsstaatlichkeit der den privaten Investoren eingeräumten Gewinngarantie noch einmal von höchster Instanz in Frage gestellt. Dies bestätigt die Analysen des Wassertisch-Untersuchungsausschusses "Klaerwerk", der die Gewinngarantie als verfassungswidrig klassifiziert hatte. Die Forderung nach einer Rückabwicklung der Privatisierungsverträge steht weiter im Raum." (PK)

Die Urteilsbegründung kann nun im Netz nachgelesen werden unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/VI_2_Kart_4_12_V_Beschluss_20140224.html
Kontakt: Ulrike Kölver, Tel. (030) 217 25 07
 


Online-Flyer Nr. 455  vom 23.04.2014

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