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Inland
Landgericht Hamburg deutet weitgehende Abweisung der IZA-Klage an
Vergleich bis 6. Juni?
Von Werner Rügemer
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in der Verhandlung am 9. Mai 2014 angedeutet, die Klage von Prof. Klaus Zimmermann als Geschäftsführer für das IZA gegen mich und die Neue Rheinische Zeitung in drei von vier Punkten zurückzuweisen. Das Gericht habe einen Vergleichsvorschlag gemacht.
Ich hatte in den Blättern für deutsche und internationale Politik und dann in der Neuen Rheinischen Zeitung (www.nrhz.de) das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), dessen Direktor Zimmermann ist, als „nicht unabhängig“ und die Wissenschaft des IZA als „nicht frei“ bezeichnet, sowie das IZA als eine neue Art von Lobbyisten dargestellt. Die genannten drei der vier vom Gericht bereits im September 2013 in einer Einstweiligen Verfügung verbotenen Passagen dürften jetzt also wiederholt werden? Nein! Nicht im Moment, sondern erst, wenn das Urteil in der Hauptsache vorliegt und wenn dann die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist.
Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer hat nämlich noch kein Urteil gefällt, sondern den beiden Prozessgegnern einen Vergleichsvorschlag gemacht. Er enthält auch einen Formulierungs-zusatz im fraglichen Artikel und die Aufteilung der Verfahrenskosten mit 2/3 für die Klägerin IZA und 1/3 für Rügemer und die Neue Rheinische Zeitung. Bis zum 6. Juni haben die Parteien Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Die Blätter-Zeitschrift war nicht mehr betroffen, weil sie schon in der ersten Phase des Verfahrens eine Unterlassungs-Verpflichtung unterzeichnet und die IZA-Passage aus der Internet-Version des Artikels entfernt hatte.
Online-Flyer Nr. 458 vom 14.05.2014
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Inland
Landgericht Hamburg deutet weitgehende Abweisung der IZA-Klage an
Vergleich bis 6. Juni?
Von Werner Rügemer
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in der Verhandlung am 9. Mai 2014 angedeutet, die Klage von Prof. Klaus Zimmermann als Geschäftsführer für das IZA gegen mich und die Neue Rheinische Zeitung in drei von vier Punkten zurückzuweisen. Das Gericht habe einen Vergleichsvorschlag gemacht.
Ich hatte in den Blättern für deutsche und internationale Politik und dann in der Neuen Rheinischen Zeitung (www.nrhz.de) das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), dessen Direktor Zimmermann ist, als „nicht unabhängig“ und die Wissenschaft des IZA als „nicht frei“ bezeichnet, sowie das IZA als eine neue Art von Lobbyisten dargestellt. Die genannten drei der vier vom Gericht bereits im September 2013 in einer Einstweiligen Verfügung verbotenen Passagen dürften jetzt also wiederholt werden? Nein! Nicht im Moment, sondern erst, wenn das Urteil in der Hauptsache vorliegt und wenn dann die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist.
Großes Interesse
Der Gerichtssaal B 335 am Hamburger Sievekingplatz war überfüllt. Mehrere Interessierte mussten draußen warten. Die Hamburger attac-Gruppe und verdi Hamburg hatten mobilisiert, es kamen Unterstützer aus Bremen und Berlin. Im Vorfeld hatte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sich meine Argumentation zu eigen gemacht und in einem offenen Brief Zimmermann aufgefordert, ihn auch zu verklagen (www.sven-giegold.de/2014/ruegemer).
Unabhängig davon hat Andrea Kocsis, Mitglied im verdi-Bundesvorstand und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG, Ende April einen Offenen Brief an den Konzernvorstand geschrieben. Kocsis fordert, die Finanzierung des IZA sofort zu beenden. Anlass ist ein Zimmermann-Interview in der Konzernzeitschrift „Postforum“. Kocsis bezieht sich auf gewerkschaftsfeindliche Äußerungen Zimmermanns und seine Verunglimpfung von Roma und südosteuropäischen Arbeitsmigranten, was offen sei für rechtspopulistische Positionen à la Jean-Marie LePen.
Vorberichte zum Prozess erschienen in der taz (Malte Kreutzfeld: Maulkorb gegen Kritiker, 9.5.) und in junge welt (Thomas Barth: Unabhängige Forschung?, 5.5.). Berichte über den Prozess erschienen in Neues Deutschland (Hermannus Pfeiffer: Pressefreiheit gegen Lobbyvorwurf, 10.5.) und junge welt (Thomas Barth: Lobbyismus vor Gericht, 10.5.). Auch das NDR-TV-Medienmagazin ZAPP wird sich mit dem Fall befassen. Das Institut Finance Watch (Brüssel) teilte mit, dass Zimmermann für die Europäische Kommission ein Gutachten zum TTIP verfasst hat.
Was ist der „Durchschnitts-Rezipient“?
Unter anderem tauchte eine Frage auf, die weiterzuverfolgen mir notwendig erscheint: Die Richterin sprach vom „Durchschnitts-Rezipienten“, dessen Wahrnehmung entscheidend sei: Es komme nicht nur darauf an, was in einer Veröffentlichung steht, sondern auch, wie der „Durchschnitts-Rezipient“ es verstehe. Diese Figur sei auch in der Medien-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts üblich. Im Prozess spielte dies eine Rolle für die Unterlassungsforderung Zimmermanns (Finanzierung des IZA), die vom Gericht akzeptiert werde.
Frage also: Was bedeutet diese Figur „Durchschnitts-Rezipient“? Wurde er irgendwann mal empirisch erforscht? Ich vermute: Er ist eine reine Fiktion der herrschenden Lehre. Außerdem ist der Leser der Neuen Rheinischen Zeitung derselbe Durchschnitts-Rezipient wie etwa der Leser von BILD einerseits oder andererseits der FAZ? Nach aller Erfahrung ist dieser „Durchschnitts-Rezipient“ ein Homunkulus, hinter dem sich das Gericht selbst mit seinem Verständnis verbirgt. Meinem Anwalt zumindest ist es noch nie passiert, dass ein Gericht erklärt, man selbst verstehe die Äusserung so und so, der „Durchschnitts-Rezipient“ verstehe sie aber anders. Dann geht es zu – so mein Anwalt – wie es der Jurist Goethe im Faust formuliert: „Im Auslegen seid frisch und munter, legt ihrs nicht aus, so legt was unter.“ (PK)
Werner Rügemer ist Publizist, Lehrbeauftragter der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln. Philosophische Promotion 1978 über “Anthropologie und Epochenkrise”. Spezialgebiete: Privatisierung, internationale Kapitalverhältnisse, Unternehmenskriminalität, Korruption und die neoliberale Umgestaltung der Gesellschaft, ihrer Produktionsweise und Arbeitsbeziehungen. Vorstandsmitglied der aktion ./. arbeitsunrecht ; er gehört zum wissenschaftlichen Beirat von attac Deutschland und hat die Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand (gib) mit gegründet. Mitglied im Deutschen Schriftstellerverband (ver.di) und im PEN-Zentrum Deutschland. Im August 2008 erhielt Werner Rügemer den Kölner Karls-Preis der NRhZ.
Online-Flyer Nr. 458 vom 14.05.2014
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