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Arbeit und Soziales
Jobcenter Odenwald: Was schert uns das Gesetz!
Rechtswidrige Altersvorsorge-Vernichtung
Von Brigitte Vallenthin

Mit rechtswidrigem Druck und Verzögerungstaktik des Jobcenters Odenwald wurde einem Hartz IV-Antragsteller die Altersvorsorge vernichtet. Durch Leistungsverweigerung verursachte die Optionskommune ihrem „Kunden“ einen Schaden am nach dem Gesetz geschützten Schonvermögen von am Ende weit mehr als 30.000 Euro. Und selbst nachdem ihr jetzt das Sozialgericht Darmstadt die Sache um die Ohren gehauen hat, zahlt sie - abermals einen Monat nach dem Gerichtstermin - immer noch nicht den seit 8 Monaten fälligen Leistungsanspruch.
 

Kümmert sich CDU-Landrat Matthias Wilkes
nun um Schadensersatz?
Quelle: wikipedia, Foto: Armin Kübelbeck
Von der zuständigen Teamleitung des Jobcenters in Mörlenbach heute nur die sattsam bekannte Schutzbehauptung: „Wir haben die Gerichtsakte erst gestern bekommen.“ Inzwischen wurde beim Landrat des Kreises Bergstraße, Matthias Wilkes angefragt, wer für die in seinem Zuständigkeitsbereich entstandene Zigtausend-Euro-Altersvorsorge-Vernichtung Schadensersatz leiste - zumal die Rechtslage unstreitig und jüngst vom Bundessozialgericht noch einmal bestätigt worden sei.
 


Der Antrag auf SGB II-Leistungen wurde zum 1. Oktober 2013 gestellt. Gegen die nachgewiesene sogenannte „Mittellosigkeit“ hatte das Jobcenter Odenwald in der Optionskommune Kreis Bergstraße auch keine Einwände. Als sie jedoch eine Altersvorsorge entdeckte, hieß es: Erst auflösen und verfrühstücken, eher zahlen wir nicht.
 
Der Schriftverkehr aus der Hartz IV-Behörde eierte in weitem Bogen um die tatsächlichen Rechtspflichten aus dem § 12 SGB II herum, ohne das zu tun, was die Behörde hätte tun müssen - nämlich zu prüfen, ob eine „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung“ vorliegt - und zwar vor einer Leistungsverweigerung.
 
Aussitzen, Verzögern und in Notlage treiben
 
Aussitzen, Verzögern und am Ende den „Kunden“ in eine ausweglose Notlage treiben, sodass er nicht mehr anders kann als seine Altersvorsorge auf dem Altar des Jobcenters zu opfern, um nicht mit seinem 5-jährigen Sohn verhungern zu müssen. Das scheint seit Oktober 2013 die Strategie der sogenannten Sozialbehörde gewesen zu sein. Und der Plan ist aufgegangen: im Februar war der „Kunde“ am Ende. Er musste - wie es so schön im Amts-Deutsch heißt – seine seit mehr als 10 Jahren angesparte Altersversorgung „verwerten“.
 
Am 3. Juni 2014 stellt das Sozialgericht Darmstadt im Erörterungstermin die Annahme fest: „Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung der fondsgebundenen Rentenversicherung“ wegen zu hoher „Verlustquote“. Dabei verwies das Gericht ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage sowie nochmals auf ein dies bekräftigendes Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.02.2014 (B 14 AS 10/13 R). Und es betonte: „Dies gilt umso mehr, wenn man die besonderen Umstände des Einzelfalls des Klägers berücksichtigt, die dazu geführt haben, dass er aus finanzieller Not seine Versicherung tatsächlich gekündigt hat.“ In diese „Not“ hatte ihn das Jobcenter Odenwald getrieben.
 
Im Termin beim Sozialgericht wurde das Jobcenter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Behörde - entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung - bereits bei Antragstellung dem Buchstaben des Gesetzes hätte folgen müssen. Im § 12 SGB II heißt es nämlich unstreitig: „Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen (...) Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.“
 
Für die Hartz4-Plattform stellt es eine nicht zu entschuldigende Missachtung des Rechts und der Würde von sogenannten „Kunden“ beim Jobcenter dar, dass die Optionskommune Kreis Bergstraße wider besseres Wissen gegen ihre Rechtspflichten gehandelt hat: „Besonders schäbig finden wir, dass diese Altersvorsorge-Vernichtung durch das Jobcenter den 5-jährigen Sohn des alleinerziehenden Vaters mit besonderer Härte trifft, der bei der Todesfall-Absicherung einen Verlust von mindestens 15.000 € erlitten hat.“
 
Wer haftet für den Schaden am „Schonvermögen“?
 
Von der Teamleitung kam bislang nur sinngemäß der lapidare Hinweis, man werde die Hinweise des Gerichts zum Erhalt des Schonvermögens ernst nehmen und bei zukünftigen Fällen berücksichtigen. Und in diesem Fall? Keine Antwort. Deshalb hat die Hartz4-Plattform gestern den für das Jobcenter verantwortlichen obersten Dienstherren der Optionskommune Kreis Bergstraße, Landrat Matthias Wilkes (CDU), angefragt, welche Schadensersatzregelung die Behörde ihrem „Kunden“ für den Schaden am „Schonvermögen“ anzubieten gedenkt.
 
Wilkes studierte bis 1988 Rechtswissenschaften, wurde dann bei der Karl-Kübel-Stiftung eingestellt; zunächst als Assistent der Geschäftsführung und danach als Sonderbeauftragter für die Umschichtung des Immobilienvermögens. Danach wurde er Leiter der Immobilienabteilung und erhielt Prokura. 1991 wurde er zum Vorsitzenden des Vorstandes berufen. Ab 1995 war er Vorsitzender des Stiftungsrates. Nach seiner Wahl zum Landrat des Kreises Bergstraße gab er diese Tätigkeit 2003 auf.
 
Wird es in diesem Fall statt Schadensersatz wieder einmal nur einen lachenden Dritten geben: die Versicherungswirtschaft, die bei derartigen Versicherungsauflösungen ein Bombengeschäft macht? Ich bin gespannt, ob die Hartz IV-Behörde die Verantwortung für ihre mutwillige Geldvernichtung übernimmt oder ob der Betroffene sich wegen des Schadensersatzes abermals auf den Rechtsweg begeben muss. (PK)
 
Brigitte Vallenthin ist Sprecherin der Hartz4-Plattform Wiesbaden
Fon 0611-1721221 - Mobil 01525-3520721
info@hartz4-plattform.de - www.hartz4-plattform.de
 


Online-Flyer Nr. 465  vom 02.07.2014

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