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Arbeit und Soziales
Flächendeckender Einsatz von Dieselpartikelfiltern schützt Gesundheit und Klima
Baumaschinen belasten Luftqualität erheblich
Von Peter Kleinert

Abgase aus dieselbetriebenen Baumaschinen, wie sie auf Baustellen in ganz Deutschland im Einsatz sind, schaden in erheblichem Maße der Gesundheit und dem Klima. Darauf machen die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit Luftmessungen nahe der Großbaustelle zum John F.-Kennedy-Haus in Berlin aufmerksam. Die Ergebnisse des Tests in der Nähe von zwei dieselbetriebenen Baggern, von denen einer mit einem geschlossenen Dieselpartikelfilter ausgestattet war, machten deutlich, dass die Abgasreinigung einen effektiven Schutz für Betroffene darstellt.

Dieselpartikelfilter
Fotos: Ann-Kathrin Marggraf/DUH

„Vor zwei Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Dieselabgase als klar krebserregend eingestuft. Die Gefahren waren auch schon Jahre davor bereits bekannt. Trotzdem unternimmt die Politik nichts, um die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen, die tagtäglich in der Abgasfahne von dieselbetriebenen Maschinen arbeiten“, kritisierte Dietmar Schäfers, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU. „Solange es keine verbindliche Filterpflicht für Baumaschinen gibt, wird das Recht der Arbeiter auf den Baustellen auf Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit nicht gefährden, verhöhnt.“

DUH und IG BAU kritisierten den Gesetzgeber, der die von Baggern, Radladern und Planierraupen ausgehende Gefahr lange Zeit ignoriert und keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Erforderlich wären sowohl eine Überarbeitung der Technischen Regeln für Gefahrenstoffe 554, die den Schutz der Arbeiter auf halboffenen und geschlossenen Baustellen über einen verpflichtenden Einsatz von geschlossenen Dieselpartikelfiltern regelt, sowie die Aufnahme von Baumaschinen in die Bundesimmissionsschutzverordnung (35. BimSchV). Jedoch haben bislang weder das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gehandelt.

Regelungen für öffentliche Ausschreibungen von Bauvorhaben existieren erst seit kurzem und bislang auch nur auf Landesebene. Im November 2013 forderten die Länder den Bund in einem gemeinsamen Beschluss der Umweltministerkonferenz auf, nationale Leitlinien für die öffentliche Ausschreibung zu formulieren. Diese müssen nach Auffassung von DUH und IG BAU eine Filterpflicht für alle Maschinengrößen sowohl bei Bestands- als auch Neufahrzeugen enthalten.

Experten an der Großbaustelle zum John F.-Kennedy-Haus in Berlin
Quelle: DUH

„Wir fordern eine flächendeckende Filterpflicht für alle Baumaschinen in Deutschland. Aus diesem Grund müssen der Berliner Senat und die Deutsche Bahn ihre Regelungen für Ausschreibungen so überarbeiten, dass eine einheitliche Filterpflicht für alle Maschinen besteht. Gleiches gilt für die Landesministerien in Bremen und Baden-Württemberg, die derzeit an Vorgaben für den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen arbeiten und eine tatsächliche Filterpflicht für alle Baumaschinen von Beginn an vorschreiben müssen“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die ultrafeinen Partikel der Dieselabgase aus Baumaschinen sind weniger als 0,1 Mikrometer groß und für das bloße Auge nicht erkennbar. Heute herrscht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die Teilchen Herzkreislauferkrankungen, Krebs, Atemwegskrankheiten und Allergien verursachen. Der Arbeitsmediziner von der Berliner Charité, Prof. Xaver Baur erläuterte, warum die Abgase so gefährlich für die menschliche Gesundheit sind, dass nach Angaben der WHO weltweit jedes Jahr sieben Millionen Menschen infolge der Luftverschmutzung sterben: „Die ultrafeinen Partikel im Dieselabgas bestehen vorwiegend aus Kohlenstoff, transportieren toxische Stoffe an ihrer Oberfläche und dringen aufgrund ihrer geringen Größe über die Lunge und die Alveolen bis in die menschliche Blutbahn ein und schädigen dort die Gesundheit. Da Baustellenarbeiter in besonderem Maße Dieselabgasen ausgesetzt sind, leiden sie nahezu doppelt so häufig an Lungenkrebs und chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen als die Allgemeinbevölkerung.“ Baur betonte, dass gleichzeitig keine Wirkungsschwelle bekannt sei, unterhalb derer keine Gefährdung bestehe. Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sei es deshalb dringend notwendig, die Emissionen aus Dieselmotoren immer so gering wie möglich zu halten.

„Die Luft im Arbeitsumfeld von Baumaschinen, die über keine Partikelfilter verfügen, ist um bis zu zwanzig Mal mehr mit gefährlichen Abgasen belastet. Jemand, der sich hier regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum aufhält, setzt seine Gesundheit auf Spiel“, erklärte der Experte für Luftreinhaltung Axel Friedrich, der die Messungen mit einem mobilen Partikel-Anzahlmessgerät durchführte.

Friedrichs Fazit: Die derzeit von der Europäischen Union gesetzlich vorgeschriebene Abgasnorm reduziert über einen Grenzwert zwar die Partikelmasse. Dabei berücksichtigt sie jedoch nicht die ultrafeinen, besonders gesundheitsgefährdenden und klimarelevanten Partikel, die sehr klein und leicht sind. Dagegen ist in anderen Ländern wie der Schweiz sowie in bestimmten Bereichen des Arbeitsschutzes bereits seit Jahren eine Filterpflicht gesetzlich verankert. Die IG Bau und die DUH fordern eine Ausdehnung dieser Regelungen und eine flächendeckende Filterpflicht für alle dieselbetriebenen Baumaschinen.

Ein Hintergrundpapier zu Abgasen aus dieselbetriebenen Baumaschinen finden Sie unter http://l.duh.de/p060814#download. Hier stehen auch die Ergebnisse der durchgeführten Abgasmessungen bereit. (PK)
 
 
 


Online-Flyer Nr. 471  vom 13.08.2014

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