NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

zurück  
Druckversion

Arbeit und Soziales
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Ausweg und die Folgen
Hände weg vom Streikrecht!
Aus dem Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ein Problem: Angesichts der Arbeitsniederlegungen von Piloten und des Zugpersonals bei der Bahn fordern Unternehmer und Konservative immer vehementer eine Beschneidung des Streikrechts unter dem Motto der „Tarifeinheit“. Doch rechtlich ist die Sache schwierig. Ein im Koalitionsvertrag angekündigtes Gesetz – das sogenannte Minderheitsgewerkschaften in die Friedenspflicht zwingt, obwohl sie keinen Tarifvertrag unterzeichnet haben – dürfte vom
Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit kassiert werden.

"Minderheitsgewerkschaft" Vereinigung Cockpit streikte am Dienstag erneut
Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/lufthansa-streik
 
 
Deshalb sucht die Bundesarbeitsministerin nach einem Ausweg, den sie jetzt anscheinend gefunden hat. Demnach soll das Gesetz die Frage des Streikrechts schlicht unerwähnt lassen. An dessen Wirkung würde das indes absolut nichts ändern. Denn wenn dort festgeschrieben wird, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, schränkt dies zwar vielleicht nicht direkt das Streikrecht ein, aber das Tor dafür wird aufgestoßen. Mit diesem Vorgehen würde die SPD-Politikerin ganz bewusst eine Gesetzeslücke schaffen. Die Folge wäre, dass Minderheitsgewerkschaften zwar streiken dürften, aber das Ergebnis des Arbeitskampfes – der Tarifvertrag – keine Anwendung finden würde. Damit würde das Streikrecht praktisch eingeschränkt, da es ohne anwendbares Ergebnis sinnlos ist, zu streiken.
 
Neudefinition des Gewerkschaftsbegriffs?
 
Das Bundesarbeitsgericht fordert aber auch „ein tariflich regelbares Ziel“. Wenn dies aber bereits in einem existierenden Tarifvertrag geregelt ist, kann es nicht noch mal geregelt werden. Weshalb dann auch nicht legal gestreikt werden kann. Außerdem sagt die Rechtsprechung, dass eine Gewerkschaft nur eine Gewerkschaft ist, wenn sie „tariffähig“ und „mächtig“ ist. Diesen Nachweis kann die Gewerkschaft aber in aller Regel nur durch den Abschluss von Tarifverträgen führen. Die Folge: Damit dann wenigstens der Anschein einer Fortexistenz der Koalitionsfreiheit gewahrt wird, müsste der Gewerkschaftsbegriff auch ganz neu definiert werden. Die Folge wäre dann, dass die Gründung „friedlicher“ Gewerkschaften, die nicht nur nicht streiken können, sondern auch nicht streiken wollen, erleichtert würde. Was dann wiederum die gesamte Gewerkschaftsbewegung schwächen würde und ihr die Handlungsfähigkeit nehmen würde.
 
Verfassungswidrig?
 
„Der Haupteinwand liegt aber in dem Verstoß gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes: Der Gesetzgeber kann einer Gewerkschaft nicht das Recht zum Tarifabschluss und zum Streik nehmen, nur weil sie in einem Betrieb die Minderheit ist. Das wäre eindeutig verfassungswidrig“, so Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler. „Es gibt mehrere Gutachten, auch von Professoren, die der Arbeitgeberseite nahe stehen. Mit unterschiedlichen Argumenten kommen alle zu der Feststellung, dass das geplante Gesetz verfassungswidrig wäre. Das Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb absehbar. Das wäre nicht nur eine Blamage für die Initiatoren, also die Arbeitgeber und den DGB, sondern auch für die Regierungskoalition.“
 
Wie stehen die Gewerkschaften zu der Gesetzesinitiative?
 
Die DGB-Spitze hat das Ziel eines Gesetzes zur „Tarifeinheit“ keineswegs aufgegeben. Der im Mai neugewählte DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann ist sogar so dreist, dass er sich vor den Karren der Arbeitgeberverbände spannen lässt. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Anfang September, hat der DGB-Chef seinen Kollegen Klaus Dauderstädt vom Deutschen Beamtenbund schriftlich dazu aufgefordert, „mäßigend“ auf seine Mitgliedsorganisation GDL einzuwirken. Außerdem warnt Hoffmann, der Streik der Lokführer und Zugbegleiter könne die Arbeitgeberseite stärken, „die in dem Tarifeinheitsgesetz in erster Linie einen Hebel zur Vereinheitlichung der Friedenspflicht sieht“ – also das Streikrecht einschränken will. Es ist schon sehr dreist, wenn Hoffmann die Verantwortung dafür auch noch der GDL zuschieben will, die lediglich von ihrem Grundrecht auf Streik Gebrauch macht. Und selbst bastelt Hoffmann zusammen mit Regierung und Arbeitgeberverbänden an dem neuen Gesetz herum. Kritische DGB-Mitglieder sollten die Frage stellen, in wessen Auftrag Hoffmann denn agiert. Schließlich hat sich der DGB bei seinem Bundeskongress im Mai 2014 gegen jeglichen Eingriff in das Streikrecht ausgesprochen. Im Beschluss des DGB-Bundeskongresses heißt es eindeutig: „Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen.“ Daran sollte sich auch der gewählte DGB-Vorsitzende gebunden fühlen.
 
Wie weiter?
 
Nach aktuellen Informationen gibt es in der Tat noch keinen fertigen Gesetzentwurf. Bereits im Frühjahr hatte die Bundesregierung ein von Nahles erstelltes Eckpunktepapier kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Offenbar tun sich die Bundesarbeitsministerin und ihre Kollegen aus dem Arbeits-, dem Innen- und dem Justizministerium doch schwer damit, eine grundgesetzkonforme Lösung zu finden.
 
Wichtig ist jetzt, sich in allen Gewerkschaftsgremien dafür stark zu machen, dass das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung ohne wenn und aber abgelehnt wird. Vom DGB-Bundesvorstand erwarten wir, dass er bei der eindeutig ablehnenden Position des DGB-Bundeskongress bleibt und sich an die Beschlüsse hält. Außerdem fordern wir den DGB auf, gegen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu bundesweiten Protesten aufzurufen.
 
Gemeinsam Strategien entwickeln! Konflikte führen! Beteiligung organisieren!
Erneuerung durch Streik II - Konferenz vom 2.10.2014 19 Uhr bis 4.10.2014 16 Uhr
Ort: Pavillon am Raschplatz, Hannover, Lister Meile 4
 
In den gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre wurden viele neue Entwicklungen sichtbar: Beschäftigte, die vorher kaum organisiert waren, beginnen zu streiken. Angesichts aggressiver Arbeitgeberstrategien entwickeln Gewerkschaftsaktive neue Formen der Gegenwehr. In Bereichen mit hohem Anteil prekärer Beschäftigung wird mit neuen Formen effektiv gestreikt. Auch in anderen Branchen werden mit Beteiligung und Konfliktorientierung alte Routinen durchbrochen. Es entstehen neue Formen einer demokratischen Streikkultur, die Anregungen geben für eine Erneuerung der Gewerkschaften.
Wir wollen mit dieser Konferenz hunderte Gewerkschaftsaktive und WissenschaftlerInnen zu einem Erfahrungsaustausch zusammen bringen, voneinander lernen und über neue und innovative Streikstrategien und Konfliktformen diskutieren.(PK)
 
Veranstaltungswebseite: www.rosalux.de/streikkonferenz
Dokumentation der ersten Konferenz unter: http://www.rosalux.de/documentation/46538 (PK)


Online-Flyer Nr. 478  vom 01.10.2014

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE