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Aktueller Online-Flyer vom 22. November 2024  

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Inland
Ankündigungen Sigmar Gabriels zum Waffenhandel hohle Versprechungen
Brandbeschleuniger in der Bundesregierung
Von Jürgen Grässlin

Der Nahe und Mittlere Osten stellen traditionell den lukrativsten Absatzmarkt für die deutsche Rüstungsindustrie dar. Gleich mehrere Kriege bzw. Bürgerkriege wüten – und das zuweilen seit Jahren und Jahrzehnten – mit ausreichend Intervallen zur neuerlichen Nach- und Hochrüstung. Das Angenehme aus Sicht von Airbus (vormals EADS), Krauss-Maffei Wegmann, Rheinmetall, ThyssenKrupp Marine Systems, Diehl und Heckler & Koch ist
daran, dass ausnahmslos alle Bundesregierungen in diesem Jahrhundert den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern in diese Krisen- und Kriegsregionen genehmigten bzw. bis
heute genehmigen.
 
Waffen gegen Völkerrecht und Grundgesetz
 
Dank einer umfassenden Parteienkoalition legalisierten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in Regierungsverantwortung Kriegswaffentransfers in insgesamt mehrfacher Milliardenhöhe an Staaten wie die Türkei, Israel, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Brunei, den Iran und den Irak. Das einzige Hindernis bestand bislang in der Tatsache, dass gegen Länder wie Iran und Irak Waffenembargos der Vereinten Nationen verhängt wurden. An diese Staaten sind – abgesehen vom NATO-Partner Türkei – Rüstungsexporte durch das Völkerrecht und damit auch durch das Grundgesetz untersagt.
 
Mit den aktuell erteilten Genehmigungen für Kriegswaffenlieferungen über Bagdad an die Peschmerga unterläuft die amtierende Bundesregierung das bis heute bestehende Waffenembargo gegen den Irak. Mit den derzeit laufenden Gewehr-, Panzerabwehrraketen- und Munitionslieferungen brechen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Sigmar Gabriel und weitere Bundesminister – im Übrigen nicht die gesamte Bundesregierung – Völkerrecht und Grundgesetz. Gleichzeitig fungieren sie infolge der Rüstungslieferungen als Brandbeschleuniger in einem Krieg, dessen Opfer ein Vielfaches an humanitärer Hilfe benötigen, keinesfalls aber militärisches Gerät in der Region mit einer der höchsten Kriegswaffendichten weltweit.
 
Am Antikriegstag 2014 Rechtsbruch abgesegnet
 
Ende August 2014 entschieden die Bundeskanzlerin und vier Minister von CDU/CSU und SPD in interner Runde, dass insgesamt 16.000 G3- und G36-Sturmgewehre mit 6.000.000 Schuss Munition, 40 MG3-Maschinengewehre mit 1.000.000 Schuss Munition, 8.000 P1-Pistolen mit 1.000.000 Schuss Munition, 30 Panzerabwehrwaffen MILAN mit 500 Lenkflugkörpern, 200 Panzerfäuste-3 mit 2.500 Patronen, 40 Schwere Panzerfäuste mit 1.000 Patronen, 100 Signalpistolen mit 4.000 Patronen sowie 10.000 Handgranaten in das Bürgerkriegsland Irak ausgeliefert werden sollen. Weder die Bundesregierung noch der geheim tagende Bundessicherheitsrat waren in diese Entscheidung involviert. Die besagten Kriegswaffen stammen aus Beständen der Bundeswehr.
 
Zynischer Weise am internationalen Antikriegstag, dem 1. September 2014, stimmte der Deutsche Bundestag in seiner Sondersitzung mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition diesem Beschluss im Nachhinein zu. Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE votierten gegen den Entscheid, der aufgrund der Rechtslage lediglich symbolischen Charakter hat.
 
Ausdrücklich verweist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) darauf, dass nach § 69e Abs. 1 Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der den Gemeinsamen Standpunkt 2003/495/GASP in nationales Recht umsetzt, der „Verkauf und Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind, in den Irak verboten“ ist. Mögliche Ausnahmen betreffen Lieferungen für die im Land stationierten multinationalen Streitkräfte, also beispielweise UN-Truppen. Dagegen sind die laufenden Waffenlieferungen an nationale irakische Streitkräfte untersagt, sie verstoßen gegen das UN-Waffenembargo – und damit zugleich gegen das Grundgesetz (GG).
 
Artikel 25 GG bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen von 1949 Bestandteil des Bundesrechts sind. Schließlich hat die UN-Charta das frühere Recht eines souveränen Staates, einen Krieg führen zu können, abgeschafft. Deutsche Kriegswaffenexporte in den Irak sind demnach völkerrechtswidrig. Ungeachtet dessen bietet die Unterwanderung eines Waffenembargos anderen Staaten bei zukünftigen Waffenexporten ein extrem schlechtes Vorbild.
 
Irakische Peschmerga: ein Präzedenzfall
 
Als nichtstaatliche Empfänger deutscher Kriegswaffen stellen Waffenlieferungen an die Peschmerga im Nordirak einen Präzedenzfall dar, der als Türöffner für kommende Waffentransfers dienen wird. Die Büchse der Pandora ist geöffnet, weitere Waffenanforderungen anderer Staaten in Krisen- und Kriegsgebieten werden folgen. En Passant führt die deutsche Regierungselite die in dem von CDU/CSU und SPD verabschiedeten Koalitionsvertrag 2013 die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zum Rüstungsexport ad absurdum. Denn gemäß diesen selbstgesetzten Richtlinien politischen Handelns darf Deutschland – wohlgemerkt mit Bezug auf das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) – „bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen“ keine Kriegswaffen und Rüstungsgüter liefern.
 
Laut Artikel 26 GG verpflichtet sich Deutschland, für das friedliche Zusammenleben der Völker einzutreten. Gemäß den beiden Ausführungsgesetzen AWG und KWKG kommen Exporte nicht in Betracht, wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, so bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen. Mit den aktuellen Waffentransfers wird das internationale Waffenembargo gegen den Irak unterwandert, somit Völkerrecht und Grundgesetz gebrochen.
 
Deutsche Waffen beim IS – nur eine Frage der Zeit
 
Neben deutschen Waffen werden die Peschmerga auch mit US-amerikanischem, französischem, britischem und italienischem Kriegsgerät hochgerüstet. Die Folgen dieses Handelns sind fatal. Denn der Einsatz dieser Kriegswaffen trägt zur weiteren Gewalteskalation im Pulverfass Irak bei. Auch durch den Einsatz deutscher Waffen werden auf Jahrzehnte hinaus – das entspricht der Haltedauer der Waffen im Kriegseinsatz – im Nahen Osten schwerste Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.
 
Sobald die Kämpfer im Nordirak im Einsatz dieser Kriegswaffen geschult sind, können diese gegen den IS eingesetzt und dessen Vormarsch womöglich gestoppt werden – Garantien dafür gibt es nicht. Zumal der IS seinerseits über hochmoderne US-Waffen verfügt, bereits jetzt schon auch über deutsche Waffen und Munition.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de


 
Längst wurden erste Munitionspatronen aus deutscher Fertigung im Einsatz der Terrororganisationen Islamischer Staat (IS) gefunden. Sturmgewehre des Typs G3, entwickelt vom Oberndorfer Kleinwaffenproduzenten Heckler & Koch (H&K) sind „überall“ zu finden. Das ist keine sensationelle Erkenntnis in einer Region, die schon vor den aktuellen G3- und G36-(Nach)Lieferungen überschwemmt ist mit H&KGewehren.
 
„In Syrien, wo ISIS entstand, sind bei allen Kriegsparteien auch unzählige in Deutschland entwickelte G3-Sturmgewehre im Einsatz. Die Hisbollah-Kämpfer aus dem Libanon, die für Assad ins Gefecht ziehen, feuern damit ebenso wie moderate Gegner des Regimes oder selbst ernannte Gotteskrieger von der Al-Nusra-Front“, schreibt der renommierte ZEIT-Journalist Hauke Friederichs. Am 1. September 2014, just dem Tag des Bundestagsentscheids pro deutscher Kriegswaffenlieferungen in den Irak, publizierte die WELT einen Artikel, in dem auf ein Propagandavideo verwiesen wurde. Darin präsentierten IS-Terroristen von ihnen erbeutetes Kriegsgerät. „Als die Kamera nach unten schwenkt, ist eine verpackte Rakete zu sehen. In deutscher Sprache ist darauf zu lesen ‚Lenkflugkörper DM 72 – 136 mm Panzerabwehr‘".
 
Im laufenden Krieg im Irak dienen deutsche Waffen – wie auch die der anderen Staaten – als Brandbeschleuniger, sie tragen massiv zur Konflikteskalation bei. Bei kommenden Konflikten und Kriegen werden die derzeit gelieferten G3-Schnellfeuergewehre und neuerdings zusätzlich G36-Sturmgewehre zum Einsatz kommen. Es bleibt eine Frage der Zeit, wann diese beiderseits der Front eingesetzt werden. Angesichts der Opferzahlen sind eben Kleinwaffen die tödlichste Waffengattung weltweit. Allein mit Gewehren werden zwei von drei Menschen in Kriegen erschossen. Tödlicher und damit verantwortungsloser kann deutsche Regierungspolitik nicht sein.
 
Mit der SPD mehr statt weniger Rüstungsexport
 
Die aktuellen Kriegswaffenlieferungen an den Irak stellen lediglich die Spitze eines gewaltigen Eisbergs dar. Laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2014 lag der Anteil der Waffenlieferungen in die besonders bedenklichen ‚Drittländer‘ – unter ihnen zahlreiche menschenrechtsverletzende Staaten, vielfach Diktaturen – auf einem neuerlichen Rekordniveau von 63,5 Prozent. Dabei sind Rüstungsexporte in Drittländer, die nicht Mitglied der NATO oder NATO-assoziiert sind, aus rechtlicher Sicht allenfalls in begründeten Ausnahmenfällen erlaubt. Die CDU/CSU-SPD-geführte Bundesregierung macht den Ausnahme- zum Regelfall und bricht damit deutsches Recht.
 
Nach nur wenigen Monaten entpuppten sich die vollmundigen Ankündigungen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, den Waffenhandel deutlich einzuschränken zu wollen, als hohle Versprechungen. Allein im jeweils ersten Halbjahr 2013 und 2014 betrugen die Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen, Kampfflugzeuge, Kampfpanzer und Kriegsschiffe in Drittstaaten rund 1,4 Mrd. Euro. Allein rund 600 Mio. Euro entfallen auf ein bereits im Jahr 2003 zugesagtes und jetzt ausfuhrgenehmigtes U-Boot für Israel. Bekanntlich hat das israelische Militär auf deutschen U-Booten Atomraketen stationiert.
 
Damit setzt die SPD als Regierungspartei die hemmungslose Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung an menschenrechtsverletzende Staaten ungebrochen fort, die sie als Oppositionspartei noch vehement kritisiert hat. Verlogener kann Regierungspolitik nicht sein. (PK)
 
Das FriedensJournal (www.frieden-und-zukunft.de/?Friedensjournal), herausgegeben vom Bundesausschuss Friedensratschlag in Kassel, hat diesen Beitrag von Jürgen Grässlin in seiner Ausgabe 6/2014 fürNovember/Dezember als Schwerpunkt veröffentlicht. Weitere Infos: www.juergengraesslin.com, u.a. über Bücher des Autors. Er ist Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ www.aufschrei-waffenhandel.de


Online-Flyer Nr. 485  vom 19.11.2014

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