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Lokales
Gegen Behördenwillkür das Widerspruchsrecht in NRW endlich wieder einführen!
MBI fordern das zum wiederholten Male
Von Lothar Reinhard

Ob eine Birke in Mülheim in Abwesenheit und ohne Kenntnis der Eigentümerin zu Recht oder zu Unrecht von der Stadt auf Kosten der Frau gefällt wurde, musste ein Gericht klären, weil die Stadt sich auf nichts einlassen wollte und brauchte. Doch die Stadt verlor wenig überraschend. Siehe den NRZ-Artikel unten "Gericht verneint „Gefahr im Verzug“"
 

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: "NRW im Herzen" -
aber die BürgerInnen wohl nicht…
NRhZ-Archiv
Auch diese schräge Geschichte be- kräftigt die seit Jahren von der Fraktion der Mülhei- mer BürgerInitiati- ven (MBI) erhobene Forderung an die Landesregierung, endlich das Wider-spruchsrecht in NRW wieder voll- ständig einzuführen! Auch zum Wohle der angeschlagenen Demokratie!
 
Nicht nachvollziehen konnte eine Bürgerin Mülheims, dass die Stadt während ihrer kurzen Abwesenheit eine Birke auf ihrem Grundstück fällen ließ und ihr dafür 608 € in Rechnung stellte. Dagegen ging sie gerichtlich vor und obsiegte. Die Stadt wollte sich auf den angebotenen Kompromiss von 200 € nicht einlassen, brauchte sie auch nicht. Seit der Abschaffung des Widerspruchsrechts muss sie sich bekanntlich nicht mehr um eine Begründung oder Nachbesserung o.ä. bemühen. Mehr im NRZ-Artikel unten.
 
Unabhängig von der Sache selbst macht auch dieser Fall folgendes erneut deutlich. Seit 2007 in NRW das Widerspruchsrecht abgeschafft wurde, kann ein/e Bürger/in, der/die sich zu Unrecht von einer Behörde belangt oder/und zur Kasse gebeten fühlt, nur entweder beim Verwaltungsgericht Klage einreichen oder sich zähneknirschend der vermeintlichen Behördenwillkür beugen und sie akzeptieren. Der weitaus größte Teil der Betroffenen schluckt das, weil Aufwand und Kosten für Gerichtsverfahren zu groß erscheinen, der Ausgang ungewiss ist und oft das riskierte Geld dafür weit über dem realen Streitwert liegt und zudem per Vorkasse vom klagenden Bürger vorgestreckt werden muss. Auch im o.g. Fall der unnötig und willkürlich gefällten Birke sind die Anwalts- und Gerichtskosten letztendlich weitaus höher als selbst die 608 €. Hätte die Frau verloren, hätte sie doppelten Ärger, doch da sie gewann, trägt der Steuerzahler alles.
 
In 2007, dem letzten Jahr vor der fatalen Abschaffung des Widerspruchsrechts, führten z.B. in Mülheim 3.700 von ca. 5.000 Widersprüchen zu Änderungen der Bescheide, und zwar ohne Gerichtsverfahren!!!! Heute kann der Bürger nur teuer und langwierig beim Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen, mit hohem Prozessrisiko. Es klagen aber selbst bei offensichtlichem Unrecht immer nur ganz wenige, aus gutem Grund. Beschwert sich jemand beim Amt über einen Bescheid, wird er/sie in der Regel heute nur noch auf den Klageweg verwiesen. Diese erlebte Ohnmacht des Bürgers gegenüber Behörden ist sicher alles andere als Demokratie fördernd und unterminiert das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Gemeinwesens!
 
Die seit 2010 regierende rot-grüne Kraft-NRW-Regierung hatte zwar zuerst versprochen, das Widerspruchsrecht in weiten Teilen wieder einzuführen. Trotz mehrfacher Nachfragen u.a. der MBI und etlicher Mülheimer Bürger ist bis heute nichts passiert. Ministerpräsidentin Kraft sagte dazu Anfang letzten Jahres in einer Veranstaltung im Schloss Broich sinngemäß auf die Frage des MBI-Sprechers, der Punkt Widerspruchsrecht stünde nicht im Koalitionspapier der 2012 wiedergewählten NRW-Regierung, von daher ginge es auch nicht um die Umsetzung eines Wahlversprechens. Doch das darf keine Ausrede sein, weiter untätig zu bleiben bei diesem offensichtlichen Missstand!
 
Letzte Woche wurde im Landtag über die teilweise Wiedereinführung des Widerspruchsrechts debattiert wie etwa im Jugendhilfe- und Kinderrecht, z.B. bzgl. Unterhaltsvorschuss, sowie im Wohngeldrecht. Diese (leider nur) Teiländerung des schweren Fehlers aus 2007 soll für Kommunalabgaben, Straßenreinigungsrecht und Realsteuern angeblich auch erst ab 2016 in Kraft treten. Das alles ist nicht nur arg spät, es wirkt auch halbherzig und reicht nicht aus, um die mutwillig 2007 genommen Bürgerrechte zurückzugeben. 
Es gibt mehrere triftige Gründe für das Land, endlich das Widerspruchsrecht wieder vollständig einzuführen, und zwar schnellstmöglich und in allen Bereichen wie vor 2007! Die MBI fordern Landesregierung und Landtag auf, in diesem Sinne endlich tätig zu werden, besser gestern als heute! Eine solche Reform könnte schnell und ohne große Kosten bewerkstelligt werden! Man muss es nur wollen, und zwar im Sinne verstärkter Bürgerrechte und nicht zum Schutz der Bürokratie! (PK)
 
Lothar Reinhard ist Fraktionssprecher der MBI im Mülheimer Stadtrat.
Und hier nun der eingangs erwähnte NRZ-Artikel vom 9.12.2014 http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/gericht-verneint-gefahr-im-verzug-aimp-id10125964.html
 
Gericht verneint „Gefahr im Verzug“
 
Es lohnt sich, vor Gericht für sein Recht gegen die Stadt zu kämpfen. Man darf sich nicht einschüchtern oder von den möglichen finanziellen Folgen abschrecken lassen, wenn man sich im Recht wähnt. Das ist eine für Ursula Schneider beispielsetzende Erfahrung. Dabei war sie auf einen Rechtsstreit gar nicht so erpicht und hatte der Stadt ein Angebot gemacht, das diese nicht ablehnen konnte - das hatte Schneider zumindest gedacht.
Die Auseinandersetzung mit der Stadt nahm am Altweibertag ihren Ausgangspunkt (die NRZ berichtete). Die Speldorferin war an jenem 27. Februar für einige Stunden unterwegs und fand in ihrem Garten, der an einen Fußweg grenzt, eine Birke gefällt. Auf dem Postweg folgte dann eine Rechnung über 583,10 Euro für die „Ersatzvornahme“ wie es im Amtsdeutsch heißt, inklusive Mehrwertsteuer und plus einer Verwaltungsgebühr: Macht 608,10 Euro.
 
Begründet wurde die Fällung mit „Gefahr im Verzug“. Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes, der Bäume auf einem städtischen Grundstück begutachten wollte, war auf dem Weg ihre Birke in Schräglage aufgefallen, obwohl eine mannshohe Bambusmatte den Garten vor neugierigen Blicken schützt. Er war der Meinung, dass die Birke nur noch von der benachbarten Buche gehalten werde. Da auf das Klingeln niemand öffnete und auch telefonisch niemand reagierte, beauftragte das Grünflächenamt Baumkletterer mit der Fällung des Baumes, die sich wie Tarzan im Dschungel von Baum zu Baum der Birke näherten.
 
Tatsächlich aber hatten Schneider und ihr Gärtner den Baum im Visier und hielten ihn nicht für akut gefährdet. Schneider hätte irgendwann einen Bekannten gebeten, ihr den Nachbarschaftsdienst zu erweisen. Außerdem glaubte sie, dass die Stadt den Weg hätte sperren können, wenn tatsächlich Gefahr gedroht hätte. Vor dem Verwaltungsgericht, das bereits am 10. September entschieden hat, bekam sie jetzt in vollem Umfang recht. Das Gericht hat sogar erwogen, ob Sturm an diesem Tag drohte, und es verneint. Und selbst, wenn Gefahr gedroht hätte, wäre der Eingriff unverhältnismäßig gewesen. Dann hätten nur die Teile abgesägt werden dürfen, die auf den Weg zu fallen drohten. Ursula Schneider hatte damals als Vergleich die Zahlung von 200 Euro angeboten. Jetzt werde es für die Stadt viel teuerer: die Verfahrenskosten, ihre Anwaltskosten und die Zeit und Energie, die mehrere städtische Mitarbeiter in den Fall investiert haben, obwohl die Fehleinschätzung von Anfang an deutlich war.
Steffen Tost


Online-Flyer Nr. 489  vom 17.12.2014

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