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Inland
EU verschärft Grenzwerte für hormonaktive BAYER-Chemikalie Bisphenol A
Verbot für verbrauchernahe Anwendung gefordert
Von Peter Kleinert

Der Grenzwert für die hormonaktive Chemikalie Bisphenol A (BPA) wird deutlich verschärft. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA setzte den Wert gestern von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf vier Mikrogramm herunter. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Bundesregierung auf, BPA nun in allen verbrauchernahen Produkten zu verbieten.
 

Bayer Material Science-Werbung:
"Farbiges Granulat: Ohne Bisphenol A
wäre Polycarbonat nicht das vielseitige
Material, das es ist."
Und hier wirbt der Konzern auf der Bisphenol A-Seite weiter: "DVDs, Autos und Solarmodule – einige der vielen Dinge, die den Hochleistungs-kunststoff Polycarbonat enthalten und unser Leben sicherer, angenehmer und umweltfreundlicher machen. Grundlage von Polycarbonat ist eine Chemikalie mit einer nachgewiesenen Sicherheitsbilanz: Bisphenol A (BPA), das fest in der Struktur des Materials verankert ist.
 
Ohne BPA wäre Polycarbonat nicht das vielseitige Material, das es ist: ein wichtiges Instrument für ökologische Mobilität, nachhaltiges Bauen und andere große Herausforderungen, mit denen wir in diesem Jahrhundert konfrontiert sind.
 
Der Kunststoff und BPA als sein Bestandteil werden seit über 50 Jahren sicher verwendet. Gleichzeitig ist BPA eine der am gründlichsten untersuchten Chemikalien. Regierungsstellen in aller Welt, darunter die European Food Safety Authority (EFSA), haben es intensiven Studien und Beurteilungen unterzogen.
 
Das Ergebnis: BPA ist im Rahmen der beabsichtigten Verwendungszwecke sowohl für Verbraucher als auch für die kommerzielle Verwendung sicher.
 
Es stellt weder ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar, noch hat es irgendwelche schädlichen Umweltauswirkungen. Mögliche Spuren der Substanz in der Umwelt werden vorwiegend – mit Ausnahme einer Beurteilung durch die kanadische Regierung – nicht als schädlich angesehen."
 
Hiltrud Breyer, langjährige EU-Abgeordnete und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der CBG ist anderer Meinung: „Die Entscheidung der EFSA ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss Deutschland in den Wettbewerb um die besten Verbraucher-Standards einsteigen und alle Risiko-Anwendungen von Bisphenol A verbieten. Langfristig können wir mit Ländern wie China nicht über den Preis konkurrieren, sondern nur über die höchsten Sicherheitsstandards!“
 
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren ergänzt: „Hormonaktive Substanzen haben in Produkten des täglichen Bedarfs schlichtweg nichts verloren. Die Leugnung der Risiken durch BAYER, Dow und Co. darf nicht länger zur Schädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Wir fordern die Hersteller auf, den Einsatz von Bisphenol A in Trinkflaschen, Kassenbons, Lebensmittelverpackungen und Konservendosen endlich zu beenden“.
 
BPA kann schon in geringsten Dosen das Nervensystem schädigen und bei Säuglingen zu Entwicklungs-Störungen führen. Zahlreiche Studien bringen Bisphenol A zudem mit Übergewicht, Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen in Verbindung. Seit 2011 ist daher EU-weit die Verwendung von Bisphenol A in Babyflaschen verboten. Seit Anfang des Jahres sind in Frankreich auch Produktion und Verkauf BPA-haltiger Lebensmittelverpackungen untersagt. Ähnliche Bestrebungen gibt es in Dänemark, Schweden und in Belgien. Das deutsche Umweltbundesamt hingegen setzt sich seit Jahren vergeblich für weitergehende Verbote ein.
 
Erst 2008 hatte die EFSA den Grenzwert von 10 auf 50 Mikrogramm gelockert. Dabei berief sich die Behörde auf eine einzige, von der Industrie finanzierte Studie, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal publiziert war. Die Vielzahl von unabhängigen Untersuchungen, die zum größten Teil ein Gefährdungspotential fanden, waren bewusst ignoriert worden.
 
Jährlich werden mindestens vier Millionen Tonnen der Chemikalie hergestellt; der BAYER-Konzern gehört zu den Marktführern. BAYER produziert BPA in Krefeld, Antwerpen, Baytown/Texas, Map Ta Phut/Thailand und Shanghai/China. (PK)
 
Infos zur CBG-Kampagne: www.cbgnetwork.org/3460.html


Online-Flyer Nr. 495  vom 28.01.2015

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