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Lokales
Kreis Minden-Lübbecke gilt als der „Heimlichtuer des Monats“
Schweigen über Riesennebenverdienst
Von Andrea Defeld und Peter Kleinert

Das Bündnis „NRW blickt durch“ kritisiert das Schweigen des Kreises Minden-Lübbecke über den Umgang mit unrechtmäßigem Einbehalten von Zusatzeinnahmen durch seinen Baudezernenten Jürgen Striet. Dieser hatte über Jahre diverse Zusatzeinnahmen aus Nebentätigkeiten erhalten, die die gesetzlich erlaubten 6.000 Euro jährlich überstiegen. Nachdem dies aufgefallen war, wollte Striet diese Einnahmen nicht wie gesetzlich vorgesehen an den Kreis abgeben. Kreis und Dezernent einigten sich aber in einem Mediationsverfahren auf eine Konfliktlösung.
 

Heinz Wirz, Bund der
Steuerzahler NRW
"Für Jürgen Striet geht es möglicherweise um eine sechsstellige Summe, die der Kreis gegen ihn geltend machen könnte", heißt es in einem Bericht der Zeitung Neue Westfälische. „Ob und was der Kreisbaudezernent an den Kreis zurückzahlen muss, erfahren die Bürger jedoch nicht, weil beide Parteien Stillschweigen vereinbart haben“, kritisiert Heinz Wirz, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW. Der Steuerzahlerbund ist zusammen mit der Initiative „Mehr Demokratie“ und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland Träger des Transparenz-Bündnisses „NRW blickt durch“.
 
Der Baudezernent des Kreises Minden-Lübbecke hatte offenbar jahrelang gut an seinen Nebentätigkeiten verdient. Beispiele: 4.900 Euro jährlich brachte ihm eine nebenamtliche Tätigkeit als technischer Werkleiter des Abfallbeseitigungsbetriebes Minden-Lübbecke. 3.600 Euro erhielt er für den Geschäftsführerposten bei einer Immobilientochter des Kreises. Im Jahr 2002 wurde ihm außerdem die Projektleitung für den Neubau eines Klinikums übertragen. Für die termingerechte Bauabwicklung erhielt er eine Prämie von 35.000 Euro.
 
Für die zusätzliche Aufgabe beim Klinikneubau hatte der Kreisbaudezernent in seiner Wohnung einen Büroraum nebst Ausstattung für dienstliche Zwecke eingerichtet. Dafür und für entstandene Fahrt- und Telekommunikationskosten wurden ihm monatlich einige Jahre lang bis zu 800 Euro gewährt. Diese Zahlungen wurden als Aufwandsentschädigung deklariert und werden so möglichweise nicht von der Nebentätigkeitsverordnung erfasst. Fraglich ist allerdings, wie viel Aufwand und Auslagen dem Baudezernenten tatsächlich bei diesem Projekt entstanden sind.
 
Der Kreis will sich zur Einigung mit dem Dezernenten inhaltlich nicht äußern, versichert aber, dass der Fall gewissenhaft geprüft worden sei. „Das mag man glauben, doch wäre hier mehr Transparenz im Umgang mit Steuergeld ein wichtiges Signal gewesen“, bemängelt Heinz Wirz. Die Verabredung des Kreises mit seinem Dezernenten zum Stillschweigen zeige einmal mehr, dass die Bürger ohne Transparenzgesetz auch weiterhin willkürlich von Informationen ausgeschlossen werden könnten, wenn es der öffentlichen Hand gerade passe. Mit einem solchen Gesetz sollten Land und Kommunen zur Offenlegung aller wichtigen Informationen verpflichtet werden. (PK)
 
Andrea Defeld ist Mitarbeiterin beim Bund der Steuerzahler


Online-Flyer Nr. 496  vom 04.02.2015

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