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Lokales
Kölner Rat soll jetzt Moratorium beschließen, um den Hafenausbau zu stoppen
Hafengegner siegten erneut vor Gericht
Von Helmut Feld

Es ist die nächste schwere juristische Niederlage für die Befürworter des Hafenausbaus in Godorf. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.2. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt, mit denen die Planfeststellung für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf aufgehoben worden ist. Die wasserrechtliche Planfeststellung ist rechtswidrig.

Seniorenplatz in der Sürther Aue
Fotos: Dietmar Putscher
  
Die Gerichtsentscheidung ist eine schwere Niederlage für die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die das Prestigeprojekt seit Jahren gegen den Widerstand der Kölner Bürger betreibt und die Kölner SPD, die den Hafenausbau politisch unterstützt. Jetzt muss der Kölner Rat umgehend ein Moratorium für den Hafenausbau beschließen, um eine Investitionsruine von mindestens 70 Millionen Euro (davon 45 Prozent Subventionen) und die Zerstörung von 150.000 qm Naturschutzgebiet Sürther Aue zu verhindern. Dafür muss der Kölner Rat sich endlich methodisch verlässliche Klarheit über die tatsächliche Erforderlichkeit des Hafenausbaus in Godorf verschaffen, indem er alle im Wirtschaftsraum Köln verfügbaren Alternativen incl. Null-Variante einem fundierten Optionsvergleich unterzieht oder von sachkundiger neutraler Seite unterziehen lässt.

Wege für Wanderer
  
Dem Ausbau fehlte die Erforderlichkeit von Anfang an, d.h. seit dem Ratsbeschluss 1988 oder seit 25 Jahren, weil die Erweiterungen an alternativen Standorten von Godorf u.a. im Hafen Niehl verwirklicht wurden und Godorf trotz boomendem Containermarkt deshalb nie ernsthaft vermisst wurde. Dem Ausbau fehlt die Erforderlichkeit auch in den nächsten 20 Jahren, weil die laut aktuellen Prognosen für die nächsten 20 Jahre nötigen Erweiterungen an vier Terminal-Standorten im Wirtschaftsraum Köln bereits ohne Godorf entweder schon verfügbar sind oder gemacht werden.
 
Die Argumente gegen den Hafenausbau im Überblick:
 
Der Bundesverkehrswegeplan 2015 korrigiert Wachstumsannahmen deutlich nach unten auf eine Verdoppelung statt Verdreifachung des Containermarkts.
Die Beschlussvorlage zum Hafenausbau geht 2012 mit 5.8 Prozent pro Jahr noch von einer Verdreifachung des Containermarkts 2010-2030 aus. Das lässt unberücksichtigt, dass mit der Wirtschaftskrise seit 2008 auch die Boomzeit der Container zu Ende ging. In den See- wie in den Binnenhäfen, z. B. in Köln, stagniert der Umschlag seither. Entsprechend wurde für den kommenden Bundesverkehrswegeplan BVWP 2015 der Jahre 2010-2030 der Eckwert für das Container-Wachstum in den Seehäfen von 6.0 Prozent p.a. für 2004-2025 im BVWP 2003 um 28 Prozent zurückgenommen auf 4.3 Prozent p.a.. Aus einer Verdreifachung wird nur noch eine Verdoppelung. Für die hierfür notwendigen Flächen wurde jedoch im Raum Köln bereits ohne den Ausbau in Godorf Vorsorge getroffen.
 
Im Raum Köln wurden oder werden die Containerkapazitäten - ohne Godorf - an vier Standorten für 237 Mio € verdoppelt, der Bedarf für die nächsten 20 Jahre ist also gedeckt.:
Die Erweiterungen im Süden im Hafen Bonn und in Eifeltor wurden 2012 in Betrieb genommen, im Norden ist das HGK-Terminal Köln Nord im Bau und im Hafen Niehl können laut HGK-Beschlussunterlagen für den Rat vom Oktober 2012 weitere 110.000 qm für eine Verdoppelung des Containerumschlags umgerüstet werden.
 
Altes Wirtschaftlichkeitsgutachten ein Witz
 
Das Wirtschaftlichkeitsgutachten, das der Ausbauentscheidung des Rats 2007 zu Grunde liegt ist ein ökonomischer Traum. Ca. 70 Prozent Umsatzrendite macht der Hafen laut diesem Gutachten in den ersten 14 Jahren. Das erreicht weltweit kaum ein Unternehmen, geschweige denn ein Hafen.
 
Auch das für die Entscheidung 2007 ausschlaggebende Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2.5 wurde falsch berechnet. Es wurde eine kostensenkende Subvention von 28 Mio € in die Rechnung einbezogen, die laut Subventions-Richtlinie aufgrund der hohen Eigenkapitalrendite von 13.7 Prozent auf die Gesamtinvestition von 61.5 Mio. Euro nicht zulässig war. Ohne diesen Trick hätte das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht 2.5 sondern 0.4 betragen. Das Projekt wäre wegen Unwirtschaftlichkeit nicht genehmigungsfähig gewesen.
 
Niehl war nie voll und wird in den nächsten 20 Jahren nicht voll sein
 
Grundannahme für den Ausbau war seit 1988, dass der Hafen Niehl voll sei bzw. einer Umrüstung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (Hafengesamtkonzept 1988, S. 130). Diese Angabe war immer falsch, denn jedermann konnte sich davon überzeugen, wie in Niehl in den letzten 25 Jahren nach und nach 143.000 qm oder jedes Jahr ein Fußballfeld für Container umgerüstet wurde. Und jetzt gibt die HGK in der offiziellen Beschlussvorlage für das zweite Planungsverfahren vom Oktober 2012 auch noch zu, dass ihre Niehl-ist-voll-Behauptung immer falsch war, denn jetzt ist es sogar Teil des Planungskonzepts, dass zusätzliche 110.000 qm (25 % der Nutzfläche) für Container umgerüstet werden sollen (Planco: Marktanalyse der Kölner Häfen, Anlage 5 der Beschlussvorlage Okt. 2012, S. 37, 42/44, 45).
 
Weitere Reserven unter den Teppich gekehrt:
 
•          Effizienzsteigerungen Fehlanzeige: Solche werden in allen Planungen vollständig ausgeblendet. In der aktuellen Beschlussvorlage von 2012 sind in den nächsten 20 Jahren keinerlei Steigerungen der Flächeneffizienz in Niehl gegenüber heute vorgesehen. Gab es in der Vergangenheit überhaupt entsprechende Effizienzsteigerungen in den Kölner Häfen? Im Hafen Bonn jedenfalls werden ca. 10.8 TEU/qm auf der Erweiterungsfläche umgeschlagen; in Niehl aber lediglich 4.2 TEU/qm.
 
•          Verfüllung von Hafenbecken in Niehl kommt in der Kapazitätsplanung erst gar nicht als Option vor. Die HGK bestreitet mit falschen Behauptungen in der Beschlussvorlage vom Oktober 2012, dass in Niehl I durch Verfüllung von bis zu drei Hafenbecken nach unseren Berechnungen noch weitere ca. 138.000 qm für Containerumschlag umgewidmet werden können. Andere Häfen nutzen selbstverständlich diese Möglichkeit, um Flächenreserven zu gewinnen.(PK) 
 
Weitere Informationen:
Helmut Feld
Tel.:0170 230 95 17
E-Mail: helmut_feld@web.de
Web: www.suerther-aue-retten.de
 


Online-Flyer Nr. 499  vom 25.02.2015

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