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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
Keine Zusatzgewinne aus künstlich überhöhten Zinsen bei Wasserpreisen
Rekommunalisierung vollenden!
Von Ulrike von Wiesenau

Ab 2016 könnten die Wasserpreise in Berlin noch einmal sinken. Laut Medienberichten ist sich der Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin einig, dass weiterer Spielraum für eine Senkung der Wasserpreise besteht. In der Diskussion um die Verzinsung des sogenannten "betriebsnotwendigen Kapitals" der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und der Berliner Stadtreinigung (BSR) geht es um einen Zinssatz, der zurzeit noch massiv überhöht ist. Jedes Jahr legt der Senat durch Verordnung fest, welche Verzinsung die Staatsunternehmen in die Gebühren hineinrechnen dürfen, für 2015 hat er diesen Zinssatz auf 6,1 Prozent bemessen.
 

Sitzung des Berliner Wasserrats
NRhZ-Archiv
 
Der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technik vom 16. Februar 2015 war ein Brief des Berliner Wassertisches an die Haushaltsexperten aller Fraktionen vorausgegangen*, der auf die Senatsvorlage aufmerksam macht, gemäß der die Verzinsung des "betriebsnotwendigen Kapitals" der Berliner Wasserbetriebe auch nach der Rekommunalisierung für das Jahr 2015 auf hohem Niveau verbleiben soll. Die Wasserkunden aber müssen diesen hohen Zins, der einen erheblichen Anteil in der Gebührenkalkulation darstellt, begleichen, denn ein Fünftel der Wasserkosten entfällt auf die kalkulatorischen Zinsen. Laut einer von den Wasserbetrieben selbst herausgegebenen Statistik machen die "kalkulatorischen Zinsen" 21 Prozent des Wasserpreises aus.

Mit kalkulatorischen Zinsen von 6,1%, berechnet auf eine Bemessungsgrundlage, die 2015 etwa 4,064 Mrd. Euro beträgt, ist der Zinssatz um mindestens 2% zu hoch. Es gehen Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die real als Kosten nicht existieren. Wie der Untersuchungsausschuss "Klaerwerk" nachgewiesen hat, führen der hohe Zinssatz und die hohe Bemessungsgrundlage zusammen mit der ab 2004 eingeführten Kalkulation der Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten zu einer durchschnittlichen Rendite vor Steuern, die über sämtlichen Benchmarks liegt. Vor dem Hintergrund des geringen unternehmerischen Risikos eines staatlichen Monopolbetriebes ist die durch diese Verzinsung entstehende Rendite auf Kosten der Berliner Wasserkunden nicht zu rechtfertigen. Im Brief des Berliner Wassertisches wurden eine Reihe von Forderungen gegenüber der Senatsvorlage formuliert: Der Abwärtstrend der Verzinsung muss sich auch bei langfristigen Durchschnitten stärker auswirken. Selbst nach der geltenden Gesetzeslage wird ein bei weitem zu hoher Zinssatz zugrunde gelegt, auf den immer noch die inzwischen legendären '+ 2%' aufgeschlagen werden. Bei dem Zwei-Prozent-Aufschlag auf den offiziellen Zinssatz handelt es sich um eine 1999 mit den damaligen privaten Anteilseignern getroffene Regelung, die zwar postwendend vom Berliner Landesverfassungsgericht gekippt wurde, aber dennoch von allen Senaten seit 1999 weiter angewendet wird.
 
Das dabei angeführte  Argument, die hohe Verzinsung sei durch den Bedarf an Investitionen gerechtfertigt, greift nicht: dazu müsste gegenübergestellt werden, wie viel von den Berliner Wasserkunden für die Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten bei der Preiskalkulation in den Jahren 2004 bis 2014 bereits abgegolten wurde. Die derzeit im Land Berlin regierenden Parteien SPD und CDU befinden sich in einem Dilemma: einerseits müssen sie den Erwartungen der Wählerschaft entgegen kommen, die sich von der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe auch sinkende Preise verspricht; andererseits wollen sie nicht auf die hohen Einnahmen aus den Wasserpreisen verzichten. Doch ein öffentliches Unternehmen der Daseinsvorsorge sollte Abstand davon nehmen, seinen Kunden fiktive kalkulatorische Zinsen zu berechnen, denn auch beim betriebsnotwendigen Kapital der Berliner Wasserbetriebe handelt es sich um ein von den Wasserkunden finanziertes Kapital, auf das keine Zinszahlung berechtigterweise erhoben werden kann. Die nach der Rekommunalisierung erzwungenen Preisreduzierungen sind der Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamts zu danken. Eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes, das eine angemessene kalkulatorische Verzinsung zur Folge hätte, wird aber von der Politik trotz mehrfacher Intervention des Berliner Wassertisches nicht in Angriff genommen. Der Senat gesteht seinen Betrieben erheblich mehr als den Mindestzinssatz von 3,9 Prozent, der sich aus den Renditen konservativer Anlageoptionen der letzten zehn Jahre ergibt, zu. Er begründet das mit einem drohenden Substanzverzehr, der über Haushaltsmittel ausgeglichen werden müsse. Doch primär geht es darum, weiterhin eine erhebliche Summe, bislang 70 bis 80 Millionen Euro Gewinne aus den BWB, an den Landeshaushalt abzuführen.

Der Berliner Wasserrat und der Berliner Wassertisch fordern, dass die Wasserbetriebe unter parlamentarischer Kontrolle im Landeshaushalt als Eigenbetrieb geführt werden und nicht weiter der Gewinnmaximierung folgen. Der Senat kann die hohe Verzinsung nun nicht mehr mit den Vorgaben des Vertrages zur Teilprivatisierung begründen, der die Verpflichtung festschrieb, den privaten Anteilseignern niedrigere Gewinn-Ausschüttungen aus dem Landeshaushalt zu kompensieren.

Ein öffentliches Investitionsmonitoring, das eine umfassende Bestandsaufnahme der Berliner Wasserbetriebe nach der Rekommunalisierung ergeben könnte, bleiben Senat und Berliner
Wasserbetriebe vorerst noch schuldig. Eine Rekommunalisierung, die eine direktdemokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowohl bei grundlegenden Fragen der Unternehmensführung als auch bei lokalen Fragestellungen der Berliner Wasserbetriebe realisiert, steht noch aus.

Die Berliner Wassercharta, die der Berliner Wasserrat am Weltwassertag einer grösseren Öffentlichkeit vorstellen wird, proklamiert genau diese Zielvorgaben, die die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe vollenden könnte. (PK)

*Brief des Berliner Wassertisches an die Haushaltsexperten aller Fraktionen:
http://berliner-wassertisch.net/assets/docs/Abgeord.WA-spd_jahnke-Fraktionf.16.2.15.pdf 

Herrn
MdA Frank Jahnke
SPD-Fraktion
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Jahnke,
auf der Tagesordnung im Wirtschaftsausschuss am 16. 2. 2015 steht die Zinsverordnung für die Kalkulation der Wasserpreise. Die Zinsfestsetzung 6,1% wurde für 2015 unverändert übernommen.
Wir möchten Sie bitten, bei der Behandlung dieses Punktes im Wirtschaftsausschuss den Senat mit der Zins-Situation insgesamt zu konfrontieren und Rechtfertigung zu fordern.
Als Haushaltsexperte Ihrer Fraktion haben Sie natürlich voll im Blick, dass gerade bei sicheren Finanzanlagen der Zins seit vielen Jahren kontinuierlich sinkt. Klaus Wowereit als Regierender Bürgermeister sagte schon 2011 mit Bezug auf sinkende Zinsen: "Die Wasserpreise sinken automatisch.“ Bei der Preiskalkulation wird davon jedoch einfach gar nichts an die Kunden weitergegeben: auch 2015 nicht. (1% mehr Verzinsung macht aber etwa 3 % Preissteigerung beim Einheitspreis aus, so Staatssekretär Strauch im Jahr 2006 vor der SPD Fraktion.)
Auch wenn man grundsätzliche Einwände gegen die unbefriedigende, leider für die Preiskalkulation immer noch geltende Grundlage § 23 des Berliner Betriebegesetzes erstmal zurückstellt, ist die unveränderte Fortschreibung der Zinssätze nicht zu rechtfertigen. Der Abwärtstrend der Verzinsung muss sich auch bei langfristigen Durchschnitten inzwischen stärker auswirken. Selbst nach der geltenden Gesetzeslage wird ein bei weitem zu hoher Zinssatz zugrunde gelegt, auf den immer noch die inzwischen legendären „+ 2%“ aufgeschlagen werden. Das ist mit den allgemein geltenden Zinssätzen nicht in Einklang zu bringen.
Das Argument, die hohe Verzinsung sei durch den Bedarf an Investitionen gerechtfertigt, greift dabei ganz und gar nicht: bitte setzen Sie dagegen, wieviel von den Berliner Wasserkunden für die Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten bei der Preiskalkulation in den Jahren 2004 bis 2014 schon eingetrieben wurde. Theoretisch also für Investitionen, faktisch für andere Zwecke. Diese Täuschung des Publikums darf nicht fortgesetzt werden!
Bitte setzen Sie der Senatsverordnung auch die Differenz entgegen, die zwischen Zinsdienst für Kreditmittel und Verzinsung der Eigenmittel besteht.
In diesem Zusammenhang wäre auch die Berechnung des Betriebsnotwendigen Kapitals endlich einer Überprüfung zu unterziehen. Es ist z.B. in keiner Weise einsehbar, dass Zuschüsse von Dritten zur Berechnungsgrundlage der Verzinsung hinzugerechnet werden.
Wir möchten Sie als Volksvertreter bitten, diese Punkte mit allem Nachdruck geltend zu machen. Auch wenn Ihre Fraktion die Regierung stützt, darf diese nicht zu rechtfertigende, den Wasserpreis-treibende Senatsvorlage von den Parlamentariern so nicht hingenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
(für den Berliner Wassertisch)

Ulrike von Wiesenau arbeitet für Gemeingut in BürgerInnenhand und ist Pressesprecherin des Berliner Wassertisches.


Online-Flyer Nr. 499  vom 25.02.2015

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