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Globales
Der Gefangene Mumia ABU-JAMAL in einem US-Gefängnis in Todesgefahr
Gericht urteilt: Verfassungswidriges Knebelgesetz
Von Annette Schiffmann
Am 29. April 2015 entschied Bundesrichter Christopher C. Conner in Harrisburg, Pennsylvania, über die Klage mehrerer Gefangener, freier Journalisten, Zeitungen und Gefängnisorganisationen des Bundesstaates gegen ein im September 2014 verabschiedetes Gesetz, das Gefangenen öffentliche Äußerungen verbietet, weil dies „die Opfer kränken könnte“. „Das Gesetz ist ganz deutlich verfassungswidrig“, so Bundesrichter Conner. „Ein kriminelles Vergehen in der Vergangenheit setzt das Verfassungrecht des Täters auf freie Meinungsäußerung nicht außer Kraft. Der erste Verfassungszusatz endet nicht an den Gefängnistoren.“
Mumia Abu-Jamal Anfang der 90er Jahre
Das Gesetz von 1914 hatte sich insbesondere gegen Mumia Abu-Jamal gerichtet, dessen systemkritische Radiokom-mentare seit vielen Jahren von Menschen auf der ganzen Welt gehört wurden. Eine Ansprache Mumias an Studierende seines eigenen ehemaligen Colleges in Vermont im letzten Herbst hatte als Aufhänger für den skanda- lösen Gesetzentwurf gedient. Eine Siegesmeldung zur rechten Zeit in einer Lage, wie sie für den Hauptkläger Mumia Abu-Jamal nicht dramatischer sein könnte. Aufgrund eines hochumstrittenen Urteils war er vor mehr als 33 Jahren zum Tode verurteilt worden, lebt nun noch immer im Gefängnis.
Mumia Abu-Jamal, als er noch nicht so lange
im Gefängnis war
Abu-Jamal ist inzwischen körperlich zu einem Schatten seiner selbst verfallen und schwebt nicht zuletzt seit dem skandalösen Gesetz, das inzwischen für Verfassungswidrig erklärt worden ist, wegen medizinischer Mangelversorgung in akuter Lebensgefahr. Die Gefängnisleitung weigert sich dennoch weiter, zweite Meinungen von Ärzten von draußen einzuholen, obwohl Ärzte, die auf diese Art von Erkrankungen spezialisiert sind, bereitstehen und jederzeit aktiv werden könnten.
Mumia nach einigen Jahren im Gefängnis
Diese Forderungen werden in den USA und international unterstützt von zahlreichen AnwältInnen, JournalistInnen und Menschen-rechtsorganisationen sowie Prominenten wie Bischof Tutu aus Südafrika, dem früheren stellvertretenden UN-General-sekretär Hans von Sponeck und zahlreichen Abgeordneten des EU-Parlaments sowie von Abgeordneten aller Fraktionen des deutschen Bundestages.
Online-Flyer Nr. 509 vom 06.05.2015
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Globales
Der Gefangene Mumia ABU-JAMAL in einem US-Gefängnis in Todesgefahr
Gericht urteilt: Verfassungswidriges Knebelgesetz
Von Annette Schiffmann
Am 29. April 2015 entschied Bundesrichter Christopher C. Conner in Harrisburg, Pennsylvania, über die Klage mehrerer Gefangener, freier Journalisten, Zeitungen und Gefängnisorganisationen des Bundesstaates gegen ein im September 2014 verabschiedetes Gesetz, das Gefangenen öffentliche Äußerungen verbietet, weil dies „die Opfer kränken könnte“. „Das Gesetz ist ganz deutlich verfassungswidrig“, so Bundesrichter Conner. „Ein kriminelles Vergehen in der Vergangenheit setzt das Verfassungrecht des Täters auf freie Meinungsäußerung nicht außer Kraft. Der erste Verfassungszusatz endet nicht an den Gefängnistoren.“
Mumia Abu-Jamal Anfang der 90er Jahre
NRhZ-Archiv
Seit Montag, dem 30. März 2015, ringt Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy in Pennsylvania nun um sein Leben. An diesem Tag – demselben, an dem die Klage in seinem Namen beim Gericht angehört wurde – war er mit einem diabetischen Schock ins Krankenhaus eingeliefert, jedoch bereits zwei Tage später wieder zurück ins Gefängnis verlegt worden. Erkennbar krank – Ohnmachtsanfälle, schwere Hautausschläge, Zitteranfälle, dramatischer Gewichtsverlust von über 35 kg in 3 Monaten – war er bereits seit Januar. Aber trotz mehrfacher Bluttests behauptet das Gefängniskrankenhaus nun, es sei nicht gelungen, seinen schweren Diabetes festzustellen. Zitat einer Ärztin: „Das ist unterlassene Hilfeleistung“.
Mumia Abu-Jamal, als er noch nicht so lange
im Gefängnis war
Foto von einem Gefängniswärter
Die Forderungen der weltweiten Unterstützerbewegung wurden nun in einer halbseitigen Anzeige der New York Times veröffentlicht. Diese fordert "SOFORTIGE kompetente BEHANDLUNG, freien Zugang von Ärzten nach Abu-Jamals Wahl" und wegen dieser lebensbedrohlichen Situation, "seine FREILASSUNG nach über 33 Jahren Haft".
Mumia nach einigen Jahren im Gefängnis
Foto von einem Gefängniswärter
Das bundesweite "Netzwerk gegen die Todesstrafe" hat auch heute noch ständigen Kontakt mit der Verteidigung Mumia Abu-Jamals und steht Ihnen für Nachfragen gerne zur Verfügung. Erreichen können Sie das Netzwerk über mich, die Autorin Annette Schiffmann, unter 0172 – 774 03 33 oder anna.schiff@t-online.de.
Hinweis der Redaktion:
Für LeserInnen, die daran Interesse haben, haben wir als NRhZ-Redaktion den 67 Minuten langen Dokumentarfilm "Hinter diesen Mauern" mit Mumia Abu Jamal unter der Rubrik "Filmclips" in diese NRhZ-Ausgabe gestellt. Den hat unser heutiger Herausgeber Peter Kleinert 1996 zusammen mit seinen KollegInnen vom Kölner KAOS Film- und Video-Team produziert. Er wurde danach vom Fernsehsender 3sat sowie von einigen Sendern im Ausland ausgestrahlt. Hier drunter die daran beteiligten KollegInnen vom KAOS-Team, aus dessen Produktion wir seit fast zehn Jahren wöchentlich Filmausschnitte oder - wie diesmal auch - komplette Filme in die NRhZ stellen:
Für LeserInnen, die daran Interesse haben, haben wir als NRhZ-Redaktion den 67 Minuten langen Dokumentarfilm "Hinter diesen Mauern" mit Mumia Abu Jamal unter der Rubrik "Filmclips" in diese NRhZ-Ausgabe gestellt. Den hat unser heutiger Herausgeber Peter Kleinert 1996 zusammen mit seinen KollegInnen vom Kölner KAOS Film- und Video-Team produziert. Er wurde danach vom Fernsehsender 3sat sowie von einigen Sendern im Ausland ausgestrahlt. Hier drunter die daran beteiligten KollegInnen vom KAOS-Team, aus dessen Produktion wir seit fast zehn Jahren wöchentlich Filmausschnitte oder - wie diesmal auch - komplette Filme in die NRhZ stellen:
Autorinnen: Heike Kleffner und Jule Buerjes
Auftraggeber: KAOS Film- und Video-Team Köln
Produktionsjahr: 1996
Länge: 67 Minuten
Kamera: Dieter Königsmann
Ton: Till Butenschön
Schnitt: Birgit Köster
Musik: Ali Farka Touré und Ry Cooder
Produktionsleitung: Peter Kleinert
Auftraggeber: KAOS Film- und Video-Team Köln
Produktionsjahr: 1996
Länge: 67 Minuten
Kamera: Dieter Königsmann
Ton: Till Butenschön
Schnitt: Birgit Köster
Musik: Ali Farka Touré und Ry Cooder
Produktionsleitung: Peter Kleinert
(PK)
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