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Lokales
Aktionsbündnis gegen S 21 wertet Urteil als Erfolg des Widerstands
Stuttgart 21 kann nun in Leipzig scheitern
Von Hermann Schmid

„Sie wollen uns schlicht zeigen, wer der Herr im Haus ist, wer die Herrin in der Bundesrepublik ist“, erklärte Hannes Rockenbauch vom Aktionsbündnis gegen das seit Jahren umstrittene Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" im Februar 2013 vor etwa 8.000 ProjektgegnerInnen auf dem Schlossplatz, die dort für einen sofortigen Baustopp und einen modernisierten Kopfbahnhof demonstrierten.  Nun hat am Montag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) im Rechtsstreit um die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung sein Urteil gefällt:

Merkel - besonders beliebt bei Demos in Stuttgart
Foto: Kostas Koufogiorgos
 
Abgewiesen hat er die zahlreichen Einwände der Stadt Stuttgart, die darauf zielten, mit landesrechtlichen Form- und Fristfragen eine Sachentscheidung zu vereiteln. Zugelassen hat das Gericht stattdessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
 
Als „bahnbrechenden Erfolg des Widerstands“ wertet dies Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Prozessvertreter. Zwar sei damit der mit dem Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung betriebene Ausstieg aus dem Projekt noch nicht vollzogen, er hänge nun aber wie ein Damoklesschwert über dem Fortgang der Bauarbeiten.
 
Grundlegend zu prüfen und neu zu bewerten seien nun endlich die zentralen Fragen der Verkleinerung des Bahnhofs, der sechsfach überhöhten Gleisneigung und des ungenügenden Brandschutzes. Gelegenheit dazu böten am 6. Mai in Berlin die öffentliche Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 sowie eine daran anschließende
Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses. Insoweit seien, so von Loeper, ohnehin weitere Entscheidungen notwendig, denen sich der VGH Mannheim noch nicht habe widmen können. (PK)


Online-Flyer Nr. 509  vom 06.05.2015

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