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Krieg und Frieden
Neues zum Aufruf "Sagt NEIN, ächtet Aggressionen, bannt die Weltkriegsgefahr!"
NATO-frei und US-Truppen-frei in zwei Jahren
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Es gibt eine erfreuliche Nachricht. Die Bundesregierung hat es wesentlich leichter als ursprünglich angenommen, aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte auszusteigen. Die entscheidende Vorarbeit ist 1990 geleistet worden, als von den Diplomaten Helmut Kohls eine zweijährige Kündigungsfrist vereinbart worden war. Die heutige Bundesregierung braucht dieses Recht nur in Anspruch zu nehmen. Dann müssen die USA ihre Militärbasen in Ramstein und an all den anderen Orten Deutschlands innerhalb von zwei Jahren räumen und können sie dann nicht mehr zum Führen von Angriffskriegen missbrauchen. Der Ausstieg Deutschlands aus der NATO ist ohnehin kein Problem. In einem Jahr kann es soweit sein. Sobald den „Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt“ ist, läuft die Jahresfrist.
Im Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 heißt es in Artikel 13: „Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat.“ (1) Eine der Vertragsparteien ist Deutschland. Die 20 Jahre sind längst abgelaufen. So kann Deutschland jederzeit die Kündigung aussprechen. Nach der Devise "Du bist Deutschland" ist es nahe liegend, dass jeder, dem Angriffskriege zuwider sind, der US-Regierung mitteilt: "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der NATO!"
Hinsichtlich der Stationierung fremder Truppen auf deutschem Boden schien es zunächst kompliziert, diese zu beenden. Im Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 heißt es in Art. 3 [Außerkrafttreten]: „Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, dass die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt.“ (2) Das Außerkrafttreten wäre demnach nicht einseitig erreichbar. Einen Friedensvertrag zu schließen, läge nicht allein in der Macht der Bundesregierung.
Nun ist es aber so, dass der Artikel 3 über das Außerkrafttreten so nicht mehr gilt. Denn die Unterzeichnerstaaten sind bereits übereingekommen und haben bezüglich des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland folgendes vereinbart: „Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.“ (3) Das gilt in Folge eines Notenwechsels vom 25. September 1990. Der Hinweis darauf kam per LUFTPOST aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein von Fee Strieffler und Wolfgang Jung.
Entsprechend kann es in der vom Freidenker-Verband und vom Bundesverband Arbeiterfotografie initiierten Erklärung "Sagt NEIN, ächtet Aggressionen, bannt die Weltkriegsgefahr!" jetzt lauten: „Der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 gestattet einigen NATO-Ländern, Westdeutschland militärisch zu nutzen. Er gilt nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages weiter, kann aber aufgrund einer Vereinbarung (Notenwechsel vom 25.09.1990) mit zweijähriger Frist gekündigt werden. Dieses Recht muss die Bundesregierung unverzüglich wahrnehmen. Territorium und Luftraum Deutschlands dürfen nicht länger durch USA und NATO für Angriffskriege missbraucht werden. Ihre Geheimdiensteinrichtungen sind zu schließen. Die Bespitzelung ist zu beenden. Keine Einschränkungen der Souveränität – insbesondere keine, die Kriegshandlungen von deutschem Boden aus ermöglichen!“
Nachfolgend ist die Erklärung in der aktuellen Form komplett wiedergegeben:
Sagt NEIN, ächtet Aggressionen, bannt die Weltkriegsgefahr!
Erklärung zu Fragen von Krieg und Frieden, initiiert von Freidenker-Verband und Bundesverband Arbeiterfotografie im Juli 2015
Die kriegsbedrohliche Situation eskaliert. Nach Angriffskriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien wird Krieg gegen Russland vorbereitet. Die Umzingelung Russlands mit Militärbasen, das Vordringen der NATO nach Osten, der Aufbau eines US-Raketenabwehrschildes und „westliche“ Operationen in der Ukraine sind Teil dieser Konfrontation. „Wir sind im Krieg, und dieser Krieg kann total werden“, erklärte der französische Staatspräsident Hollande im Februar 2015. Es besteht die Gefahr eines weiteren Weltkriegs. Wenn sich ein angegriffenes atomares Russland zur Wehr setzt, gilt, was Ex-Staatssekretär Willy Wimmer im November 2014 sagte: dass „von uns nichts mehr übrig bliebe“. Deshalb gibt es für alle Kräfte des Friedens nur eins: Sagt NEIN! Deutschland muss aussteigen aus den imperialen Strukturen des Krieges. Ausstieg aus der NATO ist die zentrale Devise. Deshalb fordern wir von Bundestag und Bundesregierung:
NATO-Vertrag kündigen!
Das kann der Bundestag beschließen, denn „jede Partei [kann] aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat“. So heißt es im Nordatlantikvertrag in Artikel 13. Deutschland darf nicht länger Mitglied in einer Organisation bleiben, die von der Politik des US-Imperialismus, der Hauptgefahr für den Weltfrieden, dominiert wird. Deutschland muss neutral werden.
Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte kündigen!
Der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 gestattet einigen NATO-Ländern, Westdeutschland militärisch zu nutzen. Er gilt nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages weiter, kann aber aufgrund einer Vereinbarung (Notenwechsel vom 25.09.1990) mit zweijähriger Frist gekündigt werden. Dieses Recht muss die Bundesregierung unverzüglich wahrnehmen. Territorium und Luftraum Deutschlands dürfen nicht länger durch USA und NATO für Angriffskriege missbraucht werden. Ihre Geheimdiensteinrichtungen sind zu schließen. Die Bespitzelung ist zu beenden. Keine Einschränkungen der Souveränität – insbesondere keine, die Kriegshandlungen von deutschem Boden aus ermöglichen!
Mit Russland kooperieren!
Laut STRATFOR-Chef George Friedman ist es Ziel der USA seit mehr als hundert Jahren, ein Bündnis Deutschlands mit Russland zu verhindern. Das darf nicht weiter Maßstab deutscher Politik sein. Stattdessen muss gelten: Keine Sanktionen gegen Russland, sondern Verständigung und Zusammenarbeit zum Nutzen aller Völker Europas. Keine Unterstützung einer Regierung in Kiew, die durch einen Putsch mit Hilfe von Faschisten an die Macht gekommen ist und antidemokratische Tendenzen und Russenhass fördert. Keine Ostexpansion von NATO und EU!
Eine grundsätzlich andere, friedliche Außenpolitik gestalten!
Dazu gehört: Alle Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden. Rüstungsexporte generell verbieten. Atomwaffen von deutschem Boden verbannen, die „nukleare Teilhabe“ beenden. Drohnen als Mittel „außergerichtlicher Hinrichtungen“ ächten. Die Politik der Erpressung durch Wirtschaftssanktionen, wie derzeit auch gegen Syrien und Iran, beenden. Nicht länger das völkerrechtswidrige Vorgehen Israels gegen die palästinensische Nation im Namen „deutscher Staatsraison“ bemänteln, sondern für gerechten Frieden eintreten. Eine unabhängige internationale Untersuchung des Verbrechens vom 11. September 2001 fordern. Das Völkerrecht verteidigen. Die UNO in ihrer Funktion als kollektives Sicherheitssystem nutzen. Nicht Flüchtlinge sondern Fluchtursachen bekämpfen.
Die Unterwerfung unter „supranationale“ Instanzen des Finanzkapitals beenden!
Dazu gehört: Rückzug von den Verhandlungen über ein so genanntes transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP), das im Wesentlichen den Zweck verfolgt, den „westlichen“ Machtblock gegen Rivalen wie China und Russland neu zu formieren und neoliberale Diktate gegen die Souveränität und demokratische Selbstbestimmung der Völker durchzusetzen. Dazu gehört auch das Außerkraftsetzen aller EU-Normen, die dem Großkapital ermöglichen, wie z.B. in Griechenland ganze Volkswirtschaften zu zerstören. Die BRICS- und andere aufstrebende Staaten können neue Partner sein. Schließlich darf auch der Ausstieg aus der EU kein Tabu sein. Die unsoziale Entwicklung, die in Deutschland dazu geführt hat, dass 1 Prozent der Bevölkerung mehr als 60 Prozent des Geldvermögens besitzt, muss umgekehrt werden.
DEUTSCHLAND RAUS AUS DER NATO – NATO RAUS AUS DEUTSCHLAND!
Initiatoren dieser Erklärung sind der Deutsche Freidenker-Verband und der Bundesverband Arbeiterfotografie. Sie rufen dazu auf, im Sinne der Erklärung ein breites Aktionsbündnis zu schaffen. Gruppen, Initiativen und Organisationen, die den Aufruf mit tragen wollen, teilen dies bitte mit an: redaktion@aikor.de
Die Erklärung wird getragen von (Stand: 19.10.2015):
Quellen:
(1) Nordatlantikvertrag, Artikel 13 [Kündigung des Vertrages]
"Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung."
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Artikel13K%C3%BC.htm
(2) Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Stationierungsvertrag)
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Vertrag%C3%9Cber.htm
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*[%40node_id%3D%27368826%27]&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
(3) Vereinbarungen vom 25. September 1990 zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, Seiten 1390 bis 1393
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*[%40node_id%3D%27350061%27]&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
Siehe auch:
http://www.neinzurnato.de/
http://euregioprojekt-frieden.org/
http://www.arbeiterfotografie.com/sagt-nein
Online-Flyer Nr. 522 vom 05.08.2015
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Krieg und Frieden
Neues zum Aufruf "Sagt NEIN, ächtet Aggressionen, bannt die Weltkriegsgefahr!"
NATO-frei und US-Truppen-frei in zwei Jahren
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Es gibt eine erfreuliche Nachricht. Die Bundesregierung hat es wesentlich leichter als ursprünglich angenommen, aus dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte auszusteigen. Die entscheidende Vorarbeit ist 1990 geleistet worden, als von den Diplomaten Helmut Kohls eine zweijährige Kündigungsfrist vereinbart worden war. Die heutige Bundesregierung braucht dieses Recht nur in Anspruch zu nehmen. Dann müssen die USA ihre Militärbasen in Ramstein und an all den anderen Orten Deutschlands innerhalb von zwei Jahren räumen und können sie dann nicht mehr zum Führen von Angriffskriegen missbrauchen. Der Ausstieg Deutschlands aus der NATO ist ohnehin kein Problem. In einem Jahr kann es soweit sein. Sobald den „Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt“ ist, läuft die Jahresfrist.
Im Nordatlantikvertrag vom 4. April 1949 heißt es in Artikel 13: „Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat.“ (1) Eine der Vertragsparteien ist Deutschland. Die 20 Jahre sind längst abgelaufen. So kann Deutschland jederzeit die Kündigung aussprechen. Nach der Devise "Du bist Deutschland" ist es nahe liegend, dass jeder, dem Angriffskriege zuwider sind, der US-Regierung mitteilt: "Hiermit kündige ich die Mitgliedschaft in der NATO!"
Hinsichtlich der Stationierung fremder Truppen auf deutschem Boden schien es zunächst kompliziert, diese zu beenden. Im Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 heißt es in Art. 3 [Außerkrafttreten]: „Dieser Vertrag tritt außer Kraft mit dem Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland oder wenn die Unterzeichnerstaaten zu einem früheren Zeitpunkt übereinkommen, dass die Entwicklung der internationalen Lage neue Abmachungen rechtfertigt.“ (2) Das Außerkrafttreten wäre demnach nicht einseitig erreichbar. Einen Friedensvertrag zu schließen, läge nicht allein in der Macht der Bundesregierung.
Nun ist es aber so, dass der Artikel 3 über das Außerkrafttreten so nicht mehr gilt. Denn die Unterzeichnerstaaten sind bereits übereingekommen und haben bezüglich des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland folgendes vereinbart: „Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.“ (3) Das gilt in Folge eines Notenwechsels vom 25. September 1990. Der Hinweis darauf kam per LUFTPOST aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein von Fee Strieffler und Wolfgang Jung.
Entsprechend kann es in der vom Freidenker-Verband und vom Bundesverband Arbeiterfotografie initiierten Erklärung "Sagt NEIN, ächtet Aggressionen, bannt die Weltkriegsgefahr!" jetzt lauten: „Der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 gestattet einigen NATO-Ländern, Westdeutschland militärisch zu nutzen. Er gilt nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages weiter, kann aber aufgrund einer Vereinbarung (Notenwechsel vom 25.09.1990) mit zweijähriger Frist gekündigt werden. Dieses Recht muss die Bundesregierung unverzüglich wahrnehmen. Territorium und Luftraum Deutschlands dürfen nicht länger durch USA und NATO für Angriffskriege missbraucht werden. Ihre Geheimdiensteinrichtungen sind zu schließen. Die Bespitzelung ist zu beenden. Keine Einschränkungen der Souveränität – insbesondere keine, die Kriegshandlungen von deutschem Boden aus ermöglichen!“
Nachfolgend ist die Erklärung in der aktuellen Form komplett wiedergegeben:
Sagt NEIN, ächtet Aggressionen, bannt die Weltkriegsgefahr!
Erklärung zu Fragen von Krieg und Frieden, initiiert von Freidenker-Verband und Bundesverband Arbeiterfotografie im Juli 2015
Die kriegsbedrohliche Situation eskaliert. Nach Angriffskriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien wird Krieg gegen Russland vorbereitet. Die Umzingelung Russlands mit Militärbasen, das Vordringen der NATO nach Osten, der Aufbau eines US-Raketenabwehrschildes und „westliche“ Operationen in der Ukraine sind Teil dieser Konfrontation. „Wir sind im Krieg, und dieser Krieg kann total werden“, erklärte der französische Staatspräsident Hollande im Februar 2015. Es besteht die Gefahr eines weiteren Weltkriegs. Wenn sich ein angegriffenes atomares Russland zur Wehr setzt, gilt, was Ex-Staatssekretär Willy Wimmer im November 2014 sagte: dass „von uns nichts mehr übrig bliebe“. Deshalb gibt es für alle Kräfte des Friedens nur eins: Sagt NEIN! Deutschland muss aussteigen aus den imperialen Strukturen des Krieges. Ausstieg aus der NATO ist die zentrale Devise. Deshalb fordern wir von Bundestag und Bundesregierung:
NATO-Vertrag kündigen!
Das kann der Bundestag beschließen, denn „jede Partei [kann] aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat“. So heißt es im Nordatlantikvertrag in Artikel 13. Deutschland darf nicht länger Mitglied in einer Organisation bleiben, die von der Politik des US-Imperialismus, der Hauptgefahr für den Weltfrieden, dominiert wird. Deutschland muss neutral werden.
Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte kündigen!
Der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 gestattet einigen NATO-Ländern, Westdeutschland militärisch zu nutzen. Er gilt nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages weiter, kann aber aufgrund einer Vereinbarung (Notenwechsel vom 25.09.1990) mit zweijähriger Frist gekündigt werden. Dieses Recht muss die Bundesregierung unverzüglich wahrnehmen. Territorium und Luftraum Deutschlands dürfen nicht länger durch USA und NATO für Angriffskriege missbraucht werden. Ihre Geheimdiensteinrichtungen sind zu schließen. Die Bespitzelung ist zu beenden. Keine Einschränkungen der Souveränität – insbesondere keine, die Kriegshandlungen von deutschem Boden aus ermöglichen!
Mit Russland kooperieren!
Laut STRATFOR-Chef George Friedman ist es Ziel der USA seit mehr als hundert Jahren, ein Bündnis Deutschlands mit Russland zu verhindern. Das darf nicht weiter Maßstab deutscher Politik sein. Stattdessen muss gelten: Keine Sanktionen gegen Russland, sondern Verständigung und Zusammenarbeit zum Nutzen aller Völker Europas. Keine Unterstützung einer Regierung in Kiew, die durch einen Putsch mit Hilfe von Faschisten an die Macht gekommen ist und antidemokratische Tendenzen und Russenhass fördert. Keine Ostexpansion von NATO und EU!
Eine grundsätzlich andere, friedliche Außenpolitik gestalten!
Dazu gehört: Alle Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden. Rüstungsexporte generell verbieten. Atomwaffen von deutschem Boden verbannen, die „nukleare Teilhabe“ beenden. Drohnen als Mittel „außergerichtlicher Hinrichtungen“ ächten. Die Politik der Erpressung durch Wirtschaftssanktionen, wie derzeit auch gegen Syrien und Iran, beenden. Nicht länger das völkerrechtswidrige Vorgehen Israels gegen die palästinensische Nation im Namen „deutscher Staatsraison“ bemänteln, sondern für gerechten Frieden eintreten. Eine unabhängige internationale Untersuchung des Verbrechens vom 11. September 2001 fordern. Das Völkerrecht verteidigen. Die UNO in ihrer Funktion als kollektives Sicherheitssystem nutzen. Nicht Flüchtlinge sondern Fluchtursachen bekämpfen.
Die Unterwerfung unter „supranationale“ Instanzen des Finanzkapitals beenden!
Dazu gehört: Rückzug von den Verhandlungen über ein so genanntes transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP), das im Wesentlichen den Zweck verfolgt, den „westlichen“ Machtblock gegen Rivalen wie China und Russland neu zu formieren und neoliberale Diktate gegen die Souveränität und demokratische Selbstbestimmung der Völker durchzusetzen. Dazu gehört auch das Außerkraftsetzen aller EU-Normen, die dem Großkapital ermöglichen, wie z.B. in Griechenland ganze Volkswirtschaften zu zerstören. Die BRICS- und andere aufstrebende Staaten können neue Partner sein. Schließlich darf auch der Ausstieg aus der EU kein Tabu sein. Die unsoziale Entwicklung, die in Deutschland dazu geführt hat, dass 1 Prozent der Bevölkerung mehr als 60 Prozent des Geldvermögens besitzt, muss umgekehrt werden.
DEUTSCHLAND RAUS AUS DER NATO – NATO RAUS AUS DEUTSCHLAND!
Initiatoren dieser Erklärung sind der Deutsche Freidenker-Verband und der Bundesverband Arbeiterfotografie. Sie rufen dazu auf, im Sinne der Erklärung ein breites Aktionsbündnis zu schaffen. Gruppen, Initiativen und Organisationen, die den Aufruf mit tragen wollen, teilen dies bitte mit an: redaktion@aikor.de
Die Erklärung wird getragen von (Stand: 19.10.2015):
- Aachener Aktionsgemeinschaft "Frieden jetzt!"
- Agrargruppe von Attac Wuppertal
- Aktion Freiheit statt Angst e.V.
- Arbeiterfotografie
- Arbeitskreis Marburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Friedens- und Abrüstungsforschung
- Bonner Friedensbündnis
- Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V. (BüSGM), Berlin
- DAS KROKODIL - Grundsatzschrift über die Freiheit des Denkens
- DDR Kabinett Bochum e.V.
- Deutscher Freidenker-Verband
- DFG-VK, Gruppe Nordschwaben
- Die Bandbreite
- Enzyklopädie des Islam
- Ernst-Busch-Chor Berlin e.V.
- ethecon - Stiftung Ethik & Ökonomie
- Euregioprojekt Frieden e.V.
- Europäisches Friedensforum, Deutsche Sektion
- Freiblogger.net
- Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Essen
- Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Frankfurt am Main
- Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Köln
- Friedensgesellschaft Musik statt Krieg e.V.
- Friedensmahnwache Ulm
- Friedenswacht Neubrandenburg
- Gemeinschaft für Menschenrechte im Freistaat Sachsen e.V. (GMS)
- Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. (GRH)
- Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM)
- Gruppe Tendenzen Berlin
- Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg
- Initiative "Alternative Presseschau – Nachrichten aus dem Donbass, der Ukraine und Russland"
- Initiative Antikriegskonferenz
- Initiative für globale Gleichheit, Heilbronn
- IG Frieden-Gerechtigkeit-Solidarität DIE LINKE Chemnitz
- Integrer Republikanischer Artikel 146 Bund
- Internationales FrauenFriedensarchiv Fasia Jansen e.V. (IFFA)
- Internationales Solidaritätskomitee „Slobodan Milosevic“
- IPPNW Arbeitskreis Süd-Nord
- IPPNW Regionalgruppe Hamburg
- Islamischer Weg e.V.
- KAOS Kunst- und Video-Archiv e.V.
- KenFM
- Kölner Klagemauer für Frieden, Völkerverständigung und Menschenrecht
- krisenfrei.de Redaktion
- Krosta.tv
- Kunst für Frieden e.V.
- LUFTPOST - Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein
- Mahnwache Bonn
- Mahnwache Regensburg
- Marx-Engels-Zentrum Berlin e.V.
- Montagsdemo, Mahnwache, Friedens-Party Koblenz
- Montagsmahnwache Krefeld
- Muslim-Markt
- Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg
- Neue Rheinische Zeitung (NRhZ)
- Planetare Bewegung für Mutter Erde (PBME)
- Revolutionärer Freundschaftsbund e.V. (RFB)
- Solidaritätskomitee für Syrien, Frankfurt
- Vereinigung für internationale Solidarität e.V. (VIS)
- Würselener Initiative für den Frieden
- Zambon-Verlag
Quellen:
(1) Nordatlantikvertrag, Artikel 13 [Kündigung des Vertrages]
"Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung."
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Artikel13K%C3%BC.htm
(2) Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Stationierungsvertrag)
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Vertrag%C3%9Cber.htm
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*[%40node_id%3D%27368826%27]&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
(3) Vereinbarungen vom 25. September 1990 zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, Seiten 1390 bis 1393
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*[%40node_id%3D%27350061%27]&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
Siehe auch:
http://www.neinzurnato.de/
http://euregioprojekt-frieden.org/
http://www.arbeiterfotografie.com/sagt-nein
Online-Flyer Nr. 522 vom 05.08.2015
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