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Aktueller Online-Flyer vom 26. Dezember 2024  

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Inland
Mehr Demokratie fordert mehr Rechtssicherheit für Bürgerbegehren
Hü und Hott bei Bürgerbegehrensberatung
Von Thorsten Sterk

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die mangelnde Verbindlichkeit bei der Beratung von Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. „Bei der Hilfestellung durch die Kommunen gibt es immer wieder ein Hü und Hott. Erst wird den Initiatoren von Bürgerbegehren versichert, dass ihre Unterschriftenliste korrekt ist. Wenn die Unterschriftensammlung dann läuft, finden die Gemeinden dann doch noch Fehler“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Sein Verein fordert deshalb eine rechtsverbindliche Prüfung von Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung.
 

Landesgeschäftsführer
Alexander Trennheuser
Quelle: www.mehr-demokratie.de/
Aktuell gibt es laut Mehr Demokratie wieder mehrere Fälle, in denen die Zulässigkeit von Bürgerbegehren infrage gestellt wird. So wurde in Dorsten einem Bürgerbegehren für den Erhalt der Wichernschule zunächst die Zulässigkeit bestätigt. Einen Tag später wurde diese Aussage widerrufen, weil eine Aussage in der Begründung des Begehrens nach Meinung der Verwaltung nicht der Wahrheit entspricht. In Niederkrüchten hat der Investor eines geplanten Supermarktes die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum zukünftigen Standort per eigenem Rechtsgutachten infrage gestellt. Und in Nachrodt-Wiblingwerde bemängeln die Juristen der Gemeinde bei einem Bürgerbegehren gegen die Schließung des örtlichen Jugendzentrums das Fehlen der Argumente der Ratsmehrheit für den Schließungsbeschluss auf der Unterschriftenliste. Außerdem sei das Begehren unzulässig, weil es den Gemeindehaushalt berühre. Dies lasse die Gemeindeordnung nicht zu.
 
„Der Fall Nachrodt-Wiblingwerde zeigt, dass Verwaltungen Bürgerbegehren auch unnötig verunsichern können. Die Gemeindeordnung verbietet nur Bürgerbegehren zur gesamten Haushaltssatzung. Auch von der Notwendigkeit der Darstellung der Argumente der Gegenseite steht dort nichts. Es gibt lediglich ein Verwaltungsgerichtsurteil, das nie vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde. Wir halten das Urteil für überzogen“, so Trennheuser.
 
Um solche Probleme zu vermeiden, sollen die Initiatoren von Bürgerbegehren nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie in Zukunft von ihrer Gemeinde eine rechtsverbindliche Auskunft zur Zulässigkeit ihrer Initiative erhalten. Regelungen für eine solche Prüfung vor Start der Unterschriftensammlung gibt es bereits in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen. Der Düsseldorfer Landtag sah hierfür bisher mehrheitlich keinen Handlungsbedarf. (PK)
 
Mehr Informationen: Aktuelle Bürgerbegehren in NRW
www.nrw.mehr-demokratie.de/buergerbegehren2015.html
 
Thorsten Sterk ist Pressesprecher der Initiative "Mehr Demokratie"!


Online-Flyer Nr. 526  vom 02.09.2015

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