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Lokales
Tödliche Explosion im „Bhopal-Schwesterwerk“
USA: BAYER zahlt 5,6 Mio Dollar
Von Peter Kleinert
Sieben Jahre nach der tödlichen Explosion in einer Pestizidfabrik im amerikanischen Institute zahlt BAYER CropScience 5,6 Millionen Dollar. Dies gab das amerikanische Justizministerium gestern bekannt. Wegen „schwerwiegender Sicherheitsmängel“ wurde eine Strafe von knapp einer Million Dollar verhängt; die restliche Summe wird für Sicherheitsmaßnahmen in mehreren Werken des Konzerns verwendet.
Ausführliche Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.org/3052.html
Online-Flyer Nr. 529 vom 23.09.2015
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Lokales
Tödliche Explosion im „Bhopal-Schwesterwerk“
USA: BAYER zahlt 5,6 Mio Dollar
Von Peter Kleinert
Sieben Jahre nach der tödlichen Explosion in einer Pestizidfabrik im amerikanischen Institute zahlt BAYER CropScience 5,6 Millionen Dollar. Dies gab das amerikanische Justizministerium gestern bekannt. Wegen „schwerwiegender Sicherheitsmängel“ wurde eine Strafe von knapp einer Million Dollar verhängt; die restliche Summe wird für Sicherheitsmaßnahmen in mehreren Werken des Konzerns verwendet.
Die Fabrik in West Virginia gehörte ursprünglich zu Union Carbide und galt als „Schwesterwerk“ von Bhopal, weil dort ebenfalls die hochgefährliche Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) eingesetzt wurde. Selbst nachdem in Bhopal 1984 mindestens 20.000 Menschen durch austretendes MIC getötet wurden, lagerten in Institute Dutzende Tonnen der Chemikalie. Das Werk gelangte im Jahr 2002 in den Besitz von BAYER.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und örtliche Initiativen warnten jahrelang vor den Risiken der Fabrik. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Explosion in Institute zeigt exemplarisch, welche Gefahren Konzerne wie BAYER auf der Jagd nach Profiten in Kauf nehmen. Wir fordern, dass die chemische Industrie auf den großtechnischen Einsatz tödlicher Chemikalien wie MIC und Phosgen grundsätzlich verzichtet. Auch müssen chemische Fabriken von unabhängigen und gut ausgerüsteten Behörden überwacht werden - auf freiwillige Maßnahmen ist kein Verlass, denn BAYER tolerierte auch die gravierenden Sicherheitsmängel in Institute über Jahre hinweg.“
Mimkes hatte vier Monate vor der Explosion in der BAYER-Hauptversammlung einen Stopp der MIC-Produktion in Institute gefordert. Der damalige BAYER-Chef Werner Wenning wies jedoch jeglichen Handlungsbedarf zurück: Die Anlagen entsprächen den „neuesten Sicherheitsstandards“ und hätten eine „ausgezeichnete Störfallbilanz“. Kurz darauf, im August 2008, kam es zu der folgenschweren Explosion, bei der zwei Arbeiter ihr Leben verloren. Die Flammen schlugen rund 50 Meter in den Himmel, die Detonation war in einem Umkreis von 15 km zu spüren.
Eine Untersuchung im US-Kongress kam zu dem Ergebnis: „Durch die Explosion flog ein mehrere Tonnen wiegender Rückstandsbehälter 15 Meter durch das Werk und zerstörte praktisch alles auf seinem Weg. Hätte dieses Geschoss den MIC-Tank getroffen, hätten die Konsequenzen das Desaster in Bhopal 1984 in den Schatten stellen können.“
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren kooperierte bei der Aufklärung der Unglücksursachen auch mit der US-Aufsichtsbehörde Chemical Safety Board (CSB). Ein Untersuchungsbericht des CSB urteilte, dass gravierende Sicherheitsmängel zu der Explosion geführt hatten. Laut CSB waren beim Hochfahren einer Produktionsanlage die Sicherheits-Systeme vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden.
BAYER versuchte nach dem Störfall, Bürgerinitiativen und kritische JournalistInnen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Vertreter von BAYER hatten unter Eid zugeben müssen, dass die Firma Anti-Terrorgesetze dazu missbrauchen wollte, die öffentliche Diskussion über die Sicherheitslage in Institute abzuwürgen. Der US-Kongress urteilte hierzu: „BAYER beteiligte sich an einer Geheimhaltungskampagne. Die Firma hat den Sicherheitskräften entscheidende Informationen vorenthalten, hat den Ermittlern der Bundesbehörden nur eingeschränkten Zugang zu Informationen gewährt, hat die Arbeit von Medien und Bürgerinitiativen unterminiert und hat die Öffentlichkeit unrichtig und irreführend informiert.“ (PK)
Online-Flyer Nr. 529 vom 23.09.2015
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