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Wirtschaft und Umwelt
Landgericht Berlin am 14. Juni 2016
Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe
Pressemeldung von Berliner Wassertisch
Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Am 14. Juni 2016 fand der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Wasserbetriebe heute behaupten, sie träfe kein Verschulden an dem festgestellten Preismissbrauch bzw. sie hätten nicht wissen können, dass ein Preismissbrauch stattfindet, so zeigt dies nur, dass trotz Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat.“
Szene aus dem Theaterstück DAS BLAUE WUNDER der Berliner Compagnie – Die Wassermafia trifft sich im Geheimen in der Kanalisation von Paris oder in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik in Berlin (Foto: arbeiterfotografie.com)
Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde (Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungsverfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 bis 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.
Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt
Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch von 2009 bis 2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen. Dieser „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009 bis 2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt.
Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG unterstützt
Der Preismissbrauch wurde durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht, die der CDU/SPD-geführte Senat 1999 in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinngarantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Der im Mai 2014 erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009 bis 2011, sondern zementiert die derzeit auch beim Abwasser immer noch überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Wasserbetriebe heute behaupten, sie träfe kein Verschulden an dem festgestellten Preismissbrauch bzw. sie hätten nicht wissen können, dass ein Preismissbrauch stattfindet, so zeigt dies nur, dass trotz Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Das OLG Düsseldorf hat deutlich gemacht, wodurch die hohen Preise verursacht werden: Es sind die so genannten kalkulatorischen Kosten. Senat und BWB aber sind nicht bereit, hier etwas zu ändern. Damit zementieren sie trotz der vom Bundeskartellamt vorübergehend erzwungenen leichten Preissenkung die hohen Wasserpreise. Es ist also völlig richtig, dass die WEG versucht, die zuviel gezahlten Beträge auf dem Klagewege zurückzubekommen.“
Kontakt:
Berliner Wassertisch
Wolfgang Rebel: 0152 57 23 34 84
Rainer Heinrich: 030 / 915 092 41
Web: www.berliner-wassertisch.info
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Online-Flyer Nr. 566 vom 15.06.2016
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Wirtschaft und Umwelt
Landgericht Berlin am 14. Juni 2016
Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe
Pressemeldung von Berliner Wassertisch
Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Am 14. Juni 2016 fand der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Wasserbetriebe heute behaupten, sie träfe kein Verschulden an dem festgestellten Preismissbrauch bzw. sie hätten nicht wissen können, dass ein Preismissbrauch stattfindet, so zeigt dies nur, dass trotz Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat.“
Szene aus dem Theaterstück DAS BLAUE WUNDER der Berliner Compagnie – Die Wassermafia trifft sich im Geheimen in der Kanalisation von Paris oder in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik in Berlin (Foto: arbeiterfotografie.com)
Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde (Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungsverfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 bis 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.
Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt
Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch von 2009 bis 2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen. Dieser „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009 bis 2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt.
Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG unterstützt
Der Preismissbrauch wurde durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht, die der CDU/SPD-geführte Senat 1999 in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinngarantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Der im Mai 2014 erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009 bis 2011, sondern zementiert die derzeit auch beim Abwasser immer noch überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Wasserbetriebe heute behaupten, sie träfe kein Verschulden an dem festgestellten Preismissbrauch bzw. sie hätten nicht wissen können, dass ein Preismissbrauch stattfindet, so zeigt dies nur, dass trotz Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Das OLG Düsseldorf hat deutlich gemacht, wodurch die hohen Preise verursacht werden: Es sind die so genannten kalkulatorischen Kosten. Senat und BWB aber sind nicht bereit, hier etwas zu ändern. Damit zementieren sie trotz der vom Bundeskartellamt vorübergehend erzwungenen leichten Preissenkung die hohen Wasserpreise. Es ist also völlig richtig, dass die WEG versucht, die zuviel gezahlten Beträge auf dem Klagewege zurückzubekommen.“
Kontakt:
Berliner Wassertisch
Wolfgang Rebel: 0152 57 23 34 84
Rainer Heinrich: 030 / 915 092 41
Web: www.berliner-wassertisch.info
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
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