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Aktueller Online-Flyer vom 26. Dezember 2024  

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Inland
Bank für Sozialwirtschaft kündigt Vereinskonto zum Ende des Jahres
Politische Zensur
Von "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost"

„Die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ (JS) wurde vor 13 Jahren als deutsche Sektion der „European Jews for a Just Peace“ gegründet. Seitdem wirkt sie hierzulande und in der EU für die Verwirklichung der universellen Menschenrechte in Israel und Palästina sowie für eine gerechte Friedenslösung zwischen beiden Völkern. Seit 2007 sind wir als gemeinnütziger Verein registriert. Damit erlebt auch die deutsche Öffentlichkeit, dass die jüdische Gemeinschaft in diesem Land vielfältiger und kritischer ist, als es die offiziellen VertreterInnen der Jüdischen Gemeinde suggerieren. Dass unsere Aktivitäten, einigen UnterstützerInnen der israelischen Regierung nicht gefallen würden, war uns immer bewusst. Wir haben jedoch nicht mit einem Übergriff einer deutschen Bank auf unser Recht auf freie Meinungsäußerung gerechnet.


Plakat aus der von Walter Herrmann initiierten Kölner Klagemauer für Frieden, Völkerverständigung und Menschenrecht am Eingang zur Bank für Sozialwirtschaft, Köln, Wörthstraße - Keine gute Adresse für soziale Vereine (Foto: arbeiterfotografie.com)

Vor sechs Wochen erhielten wir von der Bank für Sozialwirtschaft AG (BSW) ein Schreiben, in dem uns ohne Angaben von Gründen die Kündigung unseres Kontos zum Ende des Jahres ausgesprochen wird. Nach einem langwierigen Klärungsversuch und viel Druck seitens mehrerer UnterstützerInnen unserer Arbeit bundes- und weltweit begründete die Bank ihre Entscheidung politisch: Unsere Unterstützung der BDS-Kampagne (Sanktionen, Desinvestition und Boykott) ist ihnen ein Dorn im Auge. Auf diese wurde die Bank von einer Person aufmerksam gemacht, die für die im rechten politischen Spektrum positionierte israelische Zeitung „Jerusalem Post“ arbeitet. Der Vorstand der Bank für Sozialwirtschaft nimmt sich somit die Deutungshoheit, unabhängig vom Grundgesetz zu bestimmen, welche Meinung vertretbar ist und welche nicht – anders ausgedrückt: Die Bank übt politische Zensur aus. Gleichzeitig informierten Bankangehörige die Jerusalem Post darüber, dass unser Konto gekündigt wurde und verletzten damit das Bankgeheimnis, hinter dem sie sich uns und unseren UnterstützerInnen gegenüber zuerst versteckten.

Dass uns als Juden und Jüdinnen sowie Israelis seitens einer deutschen Bank vorgeworfen wird, dass wir gegen das Existenzrecht Israels agieren, finden wir unverschämt. Wir nehmen aber diese Gelegenheit gerne wahr, um zu erklären, warum wir uns – besonders aufgrund unserer Herkunft – für die gewaltfreie Boykottkampagne gegen israelische und internationale Firmen aussprechen. Die Behauptungen der Bankleitung, die BDS-Kampagne richte sich gegen das Existenzrecht Israels weisen wir als propagandistisch und unwissenschaftlich vehement zurück. Die Quellen, auf die sich die Bank dabei beruft, können mannigfaltig widerlegt werden. Ein Blick über den deutschen Tellerrand hinaus zeigt, dass sich weltweit namhafte Persönlichkeiten, darunter auch zahlreiche verdiente WissenschaftlerInnen, mit gutem Grund und in bestem Wissen und Gewissen der BDS-Bewegung angeschlossen haben. Darunter befinden sich beispielsweise Judith Butler, Angela Davis, Erzbischof Desmond Tutu, Naomi Klein und Alice Walker.

Bank deckt völkerrechtswidriges Vorgehen

Die BDS-Kampagne gewinnt mehr und mehr an Zuspruch, während israelische Regierungen ihre Kolonisierungspolitik ausbauen und verschärfen. Die häufigen Angriffe Israels auf den Gazastreifen beispielsweise oder die seit Jahrzehnten andauernden gewalttätigen Auseinandersetzungen israelischer SoldatInnen mit palästinensischen ZivilistInnen schaden Israels Ansehen und nicht der Widerstand und das Anprangern dieses völkerrechtswidrigen Vorgehens, wie die Bank für Sozialwirtschaft behauptet.

Der von der JS unterzeichnete BDS-Aufruf (1) ist an klare Bedingungen geknüpft. Er richtet sich insbesondere nicht gegen den international anerkannten Staat Israel, sondern unmissverständlich gegen die Besatzungs-, Siedlungs- und Ausgrenzungspolitik seiner Regierungen. Mit prinzipiell gewaltfreien Protestformen widersetzen sich Zivilgesellschaften allerorts gegen die anhaltende Verletzung internationalen Rechts durch Israels Regierungen. Politiker wie Helmut Schmidt, Richard von Weizsäcker; und andere Persönlichkeiten Europas haben zu Sanktionen gegen Israel aufgerufen; Firmen wie die Deutsche Bahn, Heidelberg Zement und zuletzt G4S ziehen ihre Investitionen aus den besetzten Gebieten zurück. Viele KünstlerInnen nehmen sich ein Beispiel an dem südafrikanischen Apartheid-Boykott und sagen ihre Auftritte in Israel ab. Das macht Israelis natürlich betroffen. Genau das ist gewollt und leider anders nicht möglich, denn letztendlich zielen diese ebenso wie auch andere zivilgesellschaftliche Boykottkampagnen, auf Veränderungen, die durch andere Mittel zu erreichen sich als unmöglich erwies.

Nicht alle Mitglieder der JS unterstützen die internationale BDS-Bewegung aktiv. Alle Mitglieder der JS verteidigen jedoch das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das die Unterstützung der zivilen BDS-Bewegung und auch die aktive Beteiligung an ihr schützt. Die BDS-Bewegung ist dazu geeignet, die Regierung Israels dazu zu bewegen, ihre Besatzungs- und Siedlungspolitik zu überdenken. Das liegt sowohl im Interesse der jüdischen als auch der palästinensischen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund weisen wir den Vorwurf jeglicher Bedrohung oder Infragestellung des Existenzrechts Israels entschieden zurück und bekunden – eingedenk etlicher Israelis in unseren Reihen –unser Befremden über diesbezügliche Vorhaltungen vom Standort einer deutschen Bank. Es sei denn, die Bank für Sozialwirtschaft behauptet, das Israel nicht existieren könne ohne eine Besatzungsmacht zu sein.

Wir rufen Nichtregierungsorganisationen, Verbände und Privatpersonen, die KundInnen bei der BSW sind, dazu auf, ihren Verbleib bei der Bank zu überdenken. Es handelt sich um eine Bank, die ihre KundInnen politisch maßregelt und sogar straft. Die Zensur, die heute uns traf, kann morgen auch andere KundInnen treffen.

Bank nutzt ihre Macht als Waffe, um kritische Stimmen zu ersticken

Es geht nicht nur um Solidarität mit unserem Verein. Vielmehr gibt das Vorgehen des Geldinstituts Anlass zur Sorge um die in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich verbrieften politischen Freiheiten und das Grundrecht auf Meinungsäußerung. Unternehmen, die ihre Macht als Waffe benutzen, um kritische Stimmen zu ersticken, die ihnen nicht genehm sind, stellen eine Bedrohung für die offene Gesellschaft und mithin für jedes grund- und menschenrechtspolitische Engagement in Deutschland dar.

Wir bedanken uns für die solidarischen Proteste zahlreicher Organisationen wie Pax Christi, IPPNW e. V., der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V. sowie mehrerer Bundestagsabgeordnete der Linken, der SPD und der Grünen, die sich bei der Bank gegen diesen beispiellosen Fall der politischen Zensur einer jüdischen Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland beschwert haben. Einige Organisationen haben uns bereits mitgeteilt, dass sie aus Protest ihre Konten bei der Bank für Sozialwirtschaft AG zu kündigen beabsichtigen.

Ungeachtet dieser skandalösen Entwicklungen werden wir unsere menschenrechtliche Arbeit weiterhin fortsetzen und unsere Stimme gegen Unrecht und für den Frieden in Israel und Palästina erheben. Die menschenverachtende Besatzungspolitik und die Verwehrung elementarer Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung müssen beendet werden.


Fussnote:

1 vgl. http://bds-kampagne.de/aufruf/deutschlandweiter-bds-aufruf/


Erstveröffentlichung auf der website der "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost" am 6. Dezember 2016


Siehe auch:

Pressemitteilung der "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost"
Bank für Sozialwirtschaft kündigt Konto einer jüdischen Friedensorganisation
Im Fahrwasser einer rechtsnationalistischen Schmutzkampagne
NRhZ 591 vom 07.12.2016
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23349

Online-Flyer Nr. 592  vom 14.12.2016

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