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Krieg und Frieden
Hochschule Bremen: Einladung zum Zivilklausel-Arbeitstreffen am 25./26. Februar 2017
Frieden für die Köpfe
Von Dietrich Schulze

Dies soll die erste große Hochschul-Friedensmanifestation der Republik seit zwei Jahren werden. Im Mittelpunkt stehen Berichte über Aktivitäten zur Zivilklausel aus möglichst vielen Hochschulen, aber auch Probleme mit Verstößen. Ein eben solcher Verstoß an der Hochschule Bremen, die sich 2012 eine Zivilklausel gegeben hat, ist der Anlass für dieses Arbeitstreffen. Im Mai 2016 hatte die Hochschulleitung einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr für den Dualen Frauenstudiengang Informatik abgeschlossen. Wie später von Dr. Bernd Hoppe aus Kassel in einem Rechtsgutachten [2] festgestellt, ein klarer Verstoß gegen die Zivilklausel der Hochschule ebenso wie gegen das Bremische Hochschulgesetz. Die vielfältigen Initiativen zum Schutz gegen diesen Zivilklausel-Verstoß sind bundesweit ermutigend und waren das Motiv dafür, dieses Treffen zu organisieren.


Bild des Autors bei der Veranstaltung im Ludwig-Marum-Gymnasium am 30. Januar 2017 [1] verbunden mit den Einladungsdaten nach Bremen

Hier die Einladung mit der kompletten Tagesordnung [3]. Daraus geht hervor, dass am Samstagnachmittag von Experten über die Vorgeschichte der nicht abgeschlossenen Auseinandersetzung berichtet wird – Hartmut Drewes (Bremer Friedensforum) über den Aufruf „Hochschul-Zivilklausel absichern und Friedenskonzept entwickeln!“ und Ralf E. Streibl (GEW, FIfF) über seinen Vorlesungs-Ausstieg an der Hochschule Bremen.

Angesichts der wachsenden  Weltkriegsgefahr mit drastischer Aufrüstung und Kriegsgeschrei  kann die gesellschaftliche Lage nicht unbehandelt bleiben. Die Debatte über Aufrüstung incl. EU-Nuklear, BMWi-Strategiebericht, Bildungsinvestitionen, Friedenskonzept Rüstungskonversion wird moderiert von Wolfram Elsner (Prof. Wirtschaftswissenschaften Uni Bremen, früherer Rüstungskonversionsbeauftragter des Landes Bremen). Denn an den Hochschulen läuft massiv der „Krieg um die Kopfe“.

Hier soll  ein Friedensignal gesetzt werden „Frieden für die Kopfe“ der Studierenden und Lehrenden. Es muss daran erinnert werden, dass die Hochschule  Bremen ein Präzedenzfall für die gesamte Zivilklausel-Bewegung ist. Wenn sich die Bundeswehr hier durchsetzt, könnten alle anderen Zivilklauseln mit ähnlichen Methoden außer Kraft gesetzt werden. Deswegen ist dieses Zivilklausel-Arbeitstreffen von größter Bedeutung.

Mehr zur Vorgeschichte in der Erstankündigung [4]. Dort ist auch der NRhZ-Artikel des Autors „Hoch lebe die Zivilklausel!“ zitiert [5]. Bleibt zu erwähnen, dass ein Vorbereitungsteam aus Timm von Bodecker (AStA Hochschule Bremen), Swetlana Paul (Zivilklausel jetzt. Universität Leipzig), Senta Pineau (AK Zivilklausel Uni Köln), Eric Recke (AK Friedenswissenschaft HAW Hamburg) und Dietrich Schulze (Zivilklausel-Ini) die Arbeit begleitet hat und weiter begleiten wird.

Dazu als optischer Leckerbissen eine Foto-Collage mit einigen der benannten Aktiven:


Foto-Collage aus Bildern der monatelangen Vorbereitung zum Treffen mit dankbarem Rückgriff auf veröffentlichte Bilder aus dem Weser-Kurier.


Quellen:

[1] http://bnn.de/lokales/anerkennung-fuer-ein-integrationsprojekt
Dazu die Bildquelle: http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20170130fms.pdf
[2] http://natwiss.de/fileadmin/user_upload/Gutachten_Hoppe_zu_HBS.pdf
[3] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20170202tvb.pdf
[4] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20170117tvb.pdf
[5] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23410


Über den Autor: Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) war nach 18-jähriger Forschungstätigkeit im Bereich der Hochenergie-Physik von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender im Forschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord). 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten (WebDoku www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf). Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit und publizistisch tätig. Email dietrich.schulze@gmx.de

Online-Flyer Nr. 599  vom 08.02.2017

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