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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Kommentar
Fragwürdige juristische Nachwehen des G20-Krawallgipfels
Unverhältnismäßig
Von Harald Schauff

Mit unschönen Bildern von brennenden Autos, zerschlagenen Schaufensterscheiben und gewaltsamen Ausschreitungen hat sich der G-20-Gipfel in Hamburg in den Annalen des Zeitgedächtnisses verewigt. Alle Beteiligten dürfen sich fragen lassen: War es das wert? All die Schäden, Verletzungen, der ganze Riesenaufwand? Sollten solche Treffen der Weltmächtigen nicht lieber im UN-Hauptsitz in New York, auf einem Südsee-Atoll oder in der Walachei stattfinden? Mittlerweile haben sich die Rauchschwaden verzogen, die Scherben wurden zusammen gekehrt. Lange noch nicht zu ende ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Krawalle. Sie findet abseits einer größeren Öffentlichkeit statt. Und sie scheint, so weit es die Hamburger Gerichtsbarkeit anbelangt, das berühmte ‘nötige Augenmaß’ vermissen zu lassen und nicht ganz das zu sein, was sie sein sollte, sprich frei von politischen Beweggründen.

Diese Einschätzung legt ein Bericht des ARD-Politmagazins ‘Panorama’ vom 7.9.17 nahe. Es geht darin zunächst um die erste Verurteilung eines Gipfelgegners durch das Hamburger Amtsgericht. Ein 21jähriger Niederländer wird des ‘schweren Landsfriedensbruches’, der ‘gefährlichen Körperverletzung’ und ‘tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte’ für schuldig befunden. Das Urteil: 2 Jahre und 7 Monate Haft ohne Bewährung.

Das ist sehr hart. Der Niederländer ist nicht vorbestraft. Bei einfachen Taten ohne Folgen für Angegriffene kommen Ersttäter aller Regel nach mit deutlich milderen Strafen davon. Außerdem werden Gefängnisstrafen üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt. Bei einem Strafmaß über zwei Jahren ist das jedoch nicht mehr möglich.

Fast scheint es, als sei das Gericht der nach dem Gipfel geäußerten Forderung von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) nach ‘harten Strafen’ und ‘Verurteilungen’ gefolgt. Der Verdacht eines politischen Urteils drängt sich auf. Zweifel bestehen, ob es sich bei dem Angeklagten um einen ‘Krawalltouristen’ und ‘erlebnisorientierten Gewalttäter’ handelt, der Polizisten als ‘Freiwild der Spaßgesellschaft’ betrachtet. Zu den Gruppen, welche sich Alkoholexzessen hingaben, Drogeriemärkte plünderten und Autos abfackelten, gehörte er nicht. Er nahm an einer von der Polizei gestoppten politischen Demonstration teil. Außer Frage steht, dass er Straftaten beging. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft bezog sich jedoch auf das Gesamtereignis, die ‘gewalttätigen Ausschreitungen’ und ‘bürgerkriegsähnlichen Zustände’. Es wirkt so, als sollte hier ein Exempel statuiert werden.

‘Panorama’ stellt bei Politik und Justiz eine Stimmung fest, die zur Härte gegen Gipfelgegner antreibt. Diese führte auch zum Verbot des Webportals ‘linksunten.indymedia.org.’ durch Innenminister Thomas De Maiziere rund einem Monat vor der Bundestagswahl. Ein linker Schelm, der hier an ein Wahlkampf-Manöver denkt. Es existieren Pläne, den Straftatbestand des Landfriedensbruches so zu verschärfen, dass auch Demo-Teilnehmer, die ‘Gewalttätern in ihrer Mitte’ Schutz bieten, dafür belangt werden können. Für Kritiker ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. In Hamburg gehen die Strafverfolgungsbehörden gegen 109 namentlich bekannte Personen vor, die beim G-20-Gipfel demonstriert bzw. randaliert haben sollen. 59 der Beschuldigten nahm die Polizei an einem einzigen Ort fest, in einem Hamburger Industriegebiet am Morgen des 7.Juli.

Der 18jährige Italiener Fabio V. wurde am Rande eines von der Polizei aufgelösten Protestzuges weitab der Innenstadt verhaftet. Seit zwei Monaten sitzt er in Untersuchungshaft. Angeblich soll er an ‘schwersten Ausschreitungen’ beteiligt gewesen sein und ‘bürgerkriegsähnliche Zustände’ mitverantwortet haben, deshalb die fortlaufende U-Haft. Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruches sei hoch wahrscheinlich, eine empfindliche Freiheitsstrafe absehbar.

Noch wurde keine Anklage gegen den jungen Italiener erhoben. Zweifel an seinem Fall kommen bei der Szene auf, die seiner Verhaftung vorausgeht. Sie ist in einem Polizeivideo dokumentiert. Darauf ist zu sehen, wie eine Gruppe von 200 schwarz gekleideten und überwiegend vermummten Demonstranten von zwei Seiten durch Polizisten gestoppt wird. Einzelne Gegenstände fliegen den Beamten entgegen, u.a. Rauchtöpfe. Ein ‘massiver Bewurf’, der Beamten getroffen hätte, lässt sich auf dem Video nicht erkennen.

Möglicherweise wäre es zu heftigeren Ausschreitungen gekommen, jedoch ist der Demonstrationszug innerhalb von Sekunden aufgelöst. Einige vermummte Demonstranten verletzen sich beim Polizeieinsatz schwer.

Fabio versteht nicht, warum er in U-Haft sitzt, wie er gegenüber ‘Panorama’ zur Auskunft gibt. Er versichert, bislang nur an gewaltfreien Protesten teilgenommen zu haben. Auch er ist nicht vorbestraft.

Seine Mutter kämpft für seine Freilassung, reiste eigens nach Hamburg. Daheim wird er vermisst, auch an seinem Arbeitsplatz in einer Fabrik. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat er erhebliche ‘Anlage- oder Erziehungsmängel’. Fabio versteht nicht, auf welche konkreten Tatsachen die Justiz ihre Behauptungen über ihn stützt. Rechtsexperten wie Bundesrichter a.D. Thomas Fischer bemängeln es als ‘rechtsfehlerhaft’, solche Wertungen über einen Beschuldigten zu treffen, den man gar nicht angehört hat, sondern den Fall nur aus den Akten kennt.

Die geschilderten Fälle erwecken den Eindruck: Die Hamburger Justiz hat sich aus letztlich politischen Beweggründen einige Sündenböcke heraus gegriffen, die sie exemplarisch für die Krawalle aburteilt bzw. verantwortlich macht, ohne den konkreten Einzelfall und die Schwere der persönlichen Schuld zu prüfen. Der Farce des G-20-Gipfels wird so ein weiteres Kapitel bzw. ein fragwürdiger Epilog mit ‘Geschmäckle’ angeheftet. Auch 50 Jahre nach den tödlichen Schüssen auf Benno Ohnesorg scheint die Rechtsprechung immer noch nicht immun zu sein gegen politische Einflussnahme.


Harald Schauff ist Redakteur der Kölner Obdachlosen- und Straßenzeitung "Querkopf". Sein Artikel ist im "Querkopf", Ausgabe Oktober 2017, erschienen.


Online-Flyer Nr. 633  vom 18.10.2017

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