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Medien
Programmkritik an der manipulierenden Berichterstattung von ARD-aktuell mit ihrer Tagesschau
Gegen die Macht um Acht
Von Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer

ARD-aktuell verhilft den rechtfertigenden Sprüchen der Bellizisten Merkel, Maas und von der Leyen zu einer Diskussionswürdigkeit, die ihnen ganz und gar nicht zukommt. Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbruch bleiben kriminell, auch wenn sie dreimal von der Kanzlerin als "angemessen" bewertet werden. Darum geht es in dieser Woche bei der Programmkritik von Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer. "Die ARD-Nachrichten sind der Taktgeber für die meisten Medien der Bundesrepublik Deutschland. Wer sich kritisch mit ihnen auseinandersetzt, der kritisiert den Kern des deutschen Journalismus. Die Tagesschau-Maschine ist weder verlässlich noch neutral und keinesfalls seriös. Sie ist nur wenig Anderes als eben fünfzehn Minuten Staatsfunk." So heißt es im Vorwort des im Mai 2017 erschienenen Buches "Die Macht um acht – Der Faktor Tagesschau" von Uli Gellermann, Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.


"Weihrauchschwaden der ARD-aktuell vernebeln den Völkerrechtsbruch" - Programmkritik am Artikel "Gutachten zu Syrien Luftangriff 'grundsätzlich unzulässig'", in tageschau.de vom 20.04.2018, Tagesthemen und 20-Uhr-Tagesschau vom 20.04.2018


Screenshot aus tagesschau.de vom 20.04.2018


Screenshot aus der 20-Uhr-Tagesschau vom 20.04.2018

Die deutsche Politprominenz war sich darüber einig, dass der Luftangriff der USA, Frankreichs und Großbritanniens auf Ziele in Syrien "erforderlich und angemessen" gewesen sei. Denn, so die vorgeschobene Behauptung, Syriens Armee habe bei der endgültigen Befreiung Ost-Ghoutas in Douma Giftgas eingesetzt. Beweise für ein solches Verbrechen gibt es nicht, und den Syrern ist nicht einmal ein Motiv nachzusagen, sie hatten ja in Dhouma militärisch bereits gewonnen. Es ist nur AgitProp-Material aus Terroristenkreisen verfügbar, gerade ausreichend, dass Kontrolleure der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen, OPCW, nach Dhouma aufbrachen, um zu prüfen, ob überhaupt etwas an den Vorwürfen dran ist. Doch auf OPCW-Experten-Ergebnisse mochten weder die Kriegsparteien USA, Großbritannien und Frankreich warten, noch wollten die Berliner Vasallen drauf verzichten, den Kriegsverbrechern in Washington, London und Paris zu applaudieren. Fragen des Völkerrechts und des Verfahrensrechts spielten für die Eliten in Politik und Medien ebenso wenig eine Rolle wie intellektuelle Redlichkeit und die Bereitschaft, friedliche Konfliktlösungen zu fördern.

Nur einmal bezog sich SPD-Außenminister Maas auf das Völkerrecht: Er unterstütze "sehr stark den französischen Vorschlag, diejenigen, die in Syrien völkerrechtswidrig Chemiewaffen einsetzen, auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen". Der kleine Gernegroß im Außenamt hatte bei seinem - im wahrsten Sinne! - Vor-Urteil seine zündelnden Kumpels in der "Westlichen Wertegemeinschaft" eindeutig nicht im Blick.

ARD-aktuell berichtete über die militärische Aggression der westlichen Dreier-Allianz wie gewohnt: ohne einen einzigen selbständig entwickelten Gedanken vorzubringen und Informationen zu verarbeiten, die nicht aus den Giftküchen der Kriegspropagandisten stammten. Tagesschau und Tagesthemen blieben bei ihrem Stil, nur die teils geradezu unerträglich dummen und offenkundigen Lügen und die faktenleugnenden Desinformationen zu verbreiten, die die Kriegshetzer und ihre Entourage zum Besten gaben. ARD-aktuell-Chefredakteur Dr. Gniffke ließ seine Hauptabteilung einmal mehr das Nachrichtenverteilbüro für Kriegsbefürworter spielen.

Selbst als bekannt wurde, dass die beamteten Juristen des Bundestages (Wissenschaftlicher Dienst) den Luftangriff Trumps, Mays und Macrons als Völkerrechtsbruch bewerteten, blieb Gniffkes Qualitätsjournalistentruppe ihrer Linie treu: manipulieren und marginalisieren. Über den dramatischen Befund der Parlamentsjuristen gab es bei der Tagesschau am 20. April um 20 Uhr nur eine abwiegelnde Meldung und auf der Website tagesschau.de einen einzigen tendenziösen Beitrag. Der Völkerrechtsbruch wurde indirekt mit der russophoben Bemerkung weg entschuldigt, "...ein Mandat des UN-Sicherheitsrates gab es nicht, weil Russland eine Resolution blockiert hatte". Und Kanzlerin Merkel wurde mit der Apotheose geehrt, sie habe den Raketenbeschuss auf syrische Ziele trotz allem “für angemessen und erforderlich” gehalten.

Dabei stellte das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eine schallende Ohrfeige für Merkel, Maas, von der Leyen und andere bellizistische Wasserträger dar – und das hätten seriös arbeitende Nachrichtenjournalisten auch entsprechend gemeldet. Das Bombardement der drei Westmächte auf Syrien sei eine "Repressalie" nach dem Muster militärischer Interventionen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, erklärte der Wissenschaftliche Dienst; begründet werde die Repressalie nicht durch Legalität, sondern nur mit einer behaupteten politisch-„moralischen“ Legitimität. Berufung auf vorgebliche "Legitimität" statt Beachtung des Legalitätsprinzips könne aber andere Staaten dazu einladen, nun ebenfalls militärische Aggressionen zu starten; lasse man sich auf einen solchen Paradigmenwechsel ein, dann verursache man "nicht weniger, sondern mehr menschliches Leid". Repressalien, so heißt es in dem Dokument, "sind grundsätzlich unzulässig". (1)

ARD-aktuell verhalf den rechtfertigenden Sprüchen der Bellizisten Merkel, Maas und von der Leyen zu einer Diskussionswürdigkeit, die ihnen ganz und gar nicht zukommt. Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbruch bleiben kriminell, auch wenn sie dreimal von der Kanzlerin als „angemessen“ bewertet werden. Deren widerwärtige Behauptungen disqualifizieren vielmehr sie selbst politisch und rechtlich (moralisch). Und Dr. Gniffkes Gefolgsleute disqualifiziert ihre mediale Parteinahme. Ihr Output ist nicht bloß Ersatzjournalismus, sondern bösartiger Drecksjournalismus.

Das wiederholte Veto Russlands im Weltsicherheitsrat legitimierte nicht zu dem Bombardement auf Syrien. Die Tagesschau transportierte mit ihrer Formulierung unterschwellig einen Vorwurf: Die Aggressionsmächte hätten zwar versucht, den Raketenangriff mittels Resolution legalisieren zu lassen, seien aber am Veto Russlands gescheitert; unausgesprochen wird so vermittelt, die Russen seien “schuld” am unrechtmäßigen Tun des Westens. So und so eine Fälschung, denn bei der "blockierten" Resolution ging es darum, dass die USA eine Verfahrensänderung bei der Untersuchung von angeblichen Chemie-Waffen-Anschlägen erzwingen wollten und Russland mit Veto dafür sorgte, dass der Status Quo erhalten bleibt.

Und die Tagesthemen? Die berichteten mit keiner Silbe über das Gutachten. Caren Miosga durfte stattdessen mit glubschigem Augenaufschlag über "Bienengiftverbote" und über den Tod eines 28jährigen schwedischen Musikers “informieren”. Es schweigt des Sängers Höflichkeit.

Im Internet hieß es am 20. April auf tagesschau.de scheinobjektiv: Luftangriff "grundsätzlich unzulässig". Eine Verschleierung der infamen Sonderklasse. Der Wissenschaftliche Dienst hatte unmissverständlich klargestellt, was hier Sache war: Der Angriff war ein krimineller Rechtsbruch, weil es keinen direkten bewaffneten Konflikt zwischen Syrien, den USA, Großbritannien und Frankreich gibt. Auch (vorgeschobene, d.V.) moralische Gründe zählen nicht: "Völkerrechtswidriges Handeln wird nicht dadurch geheilt, dass es moralisch legitim ist. Aus der Legitimität erwächst nicht automatisch dessen Legalität". Dennoch behaupten die "Qualitätsjournalisten“ auch in einer hervorgehobenen Zwischenüberschrift, es gebe bloß "Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit".

Nein. Der Wissenschaftliche Dienst ließ nicht den geringsten Zweifel daran, dass der Angriff unrechtmäßig und ungesetzlich war.

Dr. Gniffke macht aber weiter. Er setzt ARD-aktuell für Desinformation und Unterschlagung wesentlicher Informationen ein. Friedensgefährder wie Merkel, Maas und von der Leyen sollen vor öffentlicher Kritik geschützt werden. Diese Art Journalismus ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unvereinbar. Danach haben die Medien „als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung“ zu funktionieren. Ihre Aufgabe: „Sie fasst die in der Gesellschaft und in ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidungen auch in Einzelfragen der Tagespolitik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können.“ Quelle: BverfG, “Spiegel-Urteil” 1966.

Drei Viertel der deutschen Wählerschaft sind für eine Politik der Verständigung mit Russland und gegen die westliche Kriegspolitik im Nahen Osten. Nicht dies vermittelt ARD-aktuell nachdrücklich als Volkes Wille an die Regierenden, sondern Dr. Gniffkes Qualitätsjournalisten verdrehen das Urteil der Verfassungsrichter in sein Gegenteil: Dr. Gniffke wiegelt ab und marginalisiert, er redet den Herrschenden nach dem Mund und vermittelt dem Volk, wie es im Sinne der Regierenden zu denken habe. „Wir sind das Volk“? Von wegen.

1 Quelle: Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom 14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. WD 2 - 3000 - 048/18.

Online-Flyer Nr. 657  vom 02.05.2018

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