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Zum Prozess der „Süddeutschen“ gegen Gellermann
Der bayerischen Justiz ein Lob
Von Ulrich Gellermann
Zu gern wird in allerlei Medien auf Polizei und Justiz rumgehackt: Die täten zu wenig, das Verbrechen nähme deshalb überhand und überhaupt. Aber es gibt Ausnahmen, und die müssen endlich mal erwähnt werden. Hatte doch der gefährliche Medienkritiker Uli Gellermann im Januar 2017 auf seiner Website RATIONALGALERIE die in München ansässige „Süddeutsche Zeitung“ mit dem Wort „Arschloch“ tödlich beleidigt. Das ist ein zwar ein Wort, das an Münchner und anderen Verkehrskreuzungen gern und häufig ausgerufen wird. Aber nie und nimmer darf man diesen subversiven, fäkalen Begriff der „Süddeutschen“ zumuten, diesem Blatt bayerischer Wohlanständigkeit.
Da der Wort-Verbrecher Gellermann außerhalb der Reichweite der Münchner Polizei in Berlin lebt, mussten die Münchner bei ihren Berliner Kollegen um Amtshilfe ersuchen. Und wer weiß, wie sehr die Münchner Polizei mit Banden- und Gewaltkriminalität überlastet ist, der weiß auch, dass Gellermann alleine wegen des Deliktes der Behinderung der Polizei eigentlich hinter Gitter gehört. Denn die Freunde und Helfer in der bayerischen Hauptstadt mussten einen Vorgang anlegen, nach Berlin schreiben und vielleicht sogar telefonieren. In dieser Zeit blieben andere Fälle liegen. Und so machte sich Gellermann faktisch auch noch der Beihilfe bei einer Reihe weiterer Verbrechen schuldig, denn die konnten in der Zeit, in der man mit Gellermann beschäftigt war, nicht verfolgt werden. Das muss man schon als eine üble Strafvereitlung begreifen, wenn nicht gar als Mithilfe bei diversen Kapitalverbrechen.
Die Berliner Polizei musste nun den erforderlichen Anhörungsbogen an den Delinquenten weiterleiten. Als von Gellermann keine ordentliche Antwort kam, und dieser die Verweigerung auch noch mit einer Krankheit begründete, musste die Münchner Justiz einschreiten: Sie lud den Beleidigungs-Verbrecher mit einem Strafbefehl zum 15. Juni 2018 vor die Schranken des Gerichts. Doch der Anwalt des Beklagten machte sich zum Komplizen: Er behauptete glatt, dass der Gellermann immer noch krank sei und nicht nach München reisen könne. Aha, sagte da das untadlige Münchner Amtsgericht. Man kennt doch Verbrecher und ihre Ausreden. Und die extrem fleißige Richterin Sylvia Silberzweig führte flugs eine aufwendige Internetrecherche durch, um des Gellermann habhaft zu werden und ihn womöglich auf frischer Tat zu ertappen.
Kübel von Lob muss man über diese Richterin ausschütten. Wir alle wissen, wie übermässig die deutsche Justiz belastet ist. Nur mit äußerster Anstrengung kann sie die vielen Fälle, die täglich auf sie einprasseln bewältigen. Aber die Richterin Silberzweig konnte das in ihrem Kampf nicht aufhalten. In Tag- und Nacharbeit für Recht, Gesetz und eine saubere Sprache saß sie an ihrem Computer und wurde endlich fündig: Sie fand ein Video im Netz, in dem sich Gellermann, der Verbrecher der notorische, schon wieder kritisch zu einem Medium äußerte! Ausgerechnet zur halbamtlichen „Tagesschau“. Mit diesem Beweismittel in der Hand wandte sich die Richterin an den Anwalt des Gesetzesbrechers: Sie habe den Gellermann mit eigenen Augen gesehen. Der Beleidiger sähe doch ganz gesund aus, der Drückeberger. Wer in einem Video aufträte, so offenkundig ihre Schlussfolgerung, der könne doch wohl auch vor Gericht auftreten.
Erneut muss der Münchner Justiz ein dickes Lob ausgesprochen werde. Ihr Personal ist nicht nur juristisch qualifiziert, auch medizinisch ist es auf dem neueste Stand der Diagnostik: Ein Blick auf ein Video und schon wusste die Richterin Bescheid: Der ist doch gesund, der Mann. Doch der Anwalt des Beleidigungsverbrechers verschaffte dem Gellermann das Attest einer Ärztin, vermutlich auch eine Komplizin, die es wagte dem medizinischen Sachverstand der Richterin Silberzweig zu widersprechen. Dass die Neuro-Psychologin nicht vorgeführt wurde, um ihr Entschuldigungsschreiben vor Gericht zu begründen, ist wahrscheinlich nur den hohen Reise-Kosten zu verdanken. – Es wird Zeit, dass die Richterin Silberzweig endlich mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet wird. Für Verdienste im Kampf der Rechts-Pflege gegen linke Beleidigungs-Attentäter.
Wenn nun einer des Wegs käme und unterstellen würde, die Richterin sei auf Hinweis, oder gar Anweisungen so fleißig gewesen, so müsste eine solche Behauptung entschieden zurückgewiesen werden. Denn zum einen würde ein Print-Medium wie die Süddeutsche nie und nimmer im Internet nach einem Beleidiger fahnden oder gar fahnden lassen. Zum anderen würde eine solche Behauptung flugs ein weitere Beleidigungsklage nach sich ziehen. Und wenn die Verwendung des inkriminierten „A“-Begriffes zurzeit beim Münchner Amtsgericht fast einen Tausender kostet, würde die Beleidigung einer Richterin in Tateinheit mit der üblen Verdächtigung der „Süddeutschen“ fraglos viel mehr kosten.
(Auch wenn es sich bei diesem Text um eine Satire handelt, sind doch alle erwähnten Vorgänge Tatsachen: Von der Zusammenarbeit der Bayerischen und der Berliner Polizei, über die Krankheit bis hin zur Video-Recherche. Und die Richterin am Münchner Amtsgericht heißt wirklich Sylvia Silberzweig.)
Erstveröffentlichung am 25. Juni 2018 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Top-Foto:
Ulrich Gellermann (aus Video-Interview: deutsch.rt.com)
Siehe auch:
Freunde gewonnen: Bisher 11.703,27 Euro Spenden - Die nächste Instanz kann vorbereitet werden
SÜDDEUTSCHE-Prozess verloren
Von Ulrich Gellermann
NRhZ 664 vom 20.06.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24976
Die „Süddeutsche Zeitung“ zeigt Uli Gellermann wegen Beleidigung an
Medien-Konzern verfolgt Blogger strafrechtlich
Von Ulrich Gellermann
NRhZ 663 vom 13.06.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24948
Online-Flyer Nr. 665 vom 27.06.2018
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Glossen
Zum Prozess der „Süddeutschen“ gegen Gellermann
Der bayerischen Justiz ein Lob
Von Ulrich Gellermann
Zu gern wird in allerlei Medien auf Polizei und Justiz rumgehackt: Die täten zu wenig, das Verbrechen nähme deshalb überhand und überhaupt. Aber es gibt Ausnahmen, und die müssen endlich mal erwähnt werden. Hatte doch der gefährliche Medienkritiker Uli Gellermann im Januar 2017 auf seiner Website RATIONALGALERIE die in München ansässige „Süddeutsche Zeitung“ mit dem Wort „Arschloch“ tödlich beleidigt. Das ist ein zwar ein Wort, das an Münchner und anderen Verkehrskreuzungen gern und häufig ausgerufen wird. Aber nie und nimmer darf man diesen subversiven, fäkalen Begriff der „Süddeutschen“ zumuten, diesem Blatt bayerischer Wohlanständigkeit.
Da der Wort-Verbrecher Gellermann außerhalb der Reichweite der Münchner Polizei in Berlin lebt, mussten die Münchner bei ihren Berliner Kollegen um Amtshilfe ersuchen. Und wer weiß, wie sehr die Münchner Polizei mit Banden- und Gewaltkriminalität überlastet ist, der weiß auch, dass Gellermann alleine wegen des Deliktes der Behinderung der Polizei eigentlich hinter Gitter gehört. Denn die Freunde und Helfer in der bayerischen Hauptstadt mussten einen Vorgang anlegen, nach Berlin schreiben und vielleicht sogar telefonieren. In dieser Zeit blieben andere Fälle liegen. Und so machte sich Gellermann faktisch auch noch der Beihilfe bei einer Reihe weiterer Verbrechen schuldig, denn die konnten in der Zeit, in der man mit Gellermann beschäftigt war, nicht verfolgt werden. Das muss man schon als eine üble Strafvereitlung begreifen, wenn nicht gar als Mithilfe bei diversen Kapitalverbrechen.
Die Berliner Polizei musste nun den erforderlichen Anhörungsbogen an den Delinquenten weiterleiten. Als von Gellermann keine ordentliche Antwort kam, und dieser die Verweigerung auch noch mit einer Krankheit begründete, musste die Münchner Justiz einschreiten: Sie lud den Beleidigungs-Verbrecher mit einem Strafbefehl zum 15. Juni 2018 vor die Schranken des Gerichts. Doch der Anwalt des Beklagten machte sich zum Komplizen: Er behauptete glatt, dass der Gellermann immer noch krank sei und nicht nach München reisen könne. Aha, sagte da das untadlige Münchner Amtsgericht. Man kennt doch Verbrecher und ihre Ausreden. Und die extrem fleißige Richterin Sylvia Silberzweig führte flugs eine aufwendige Internetrecherche durch, um des Gellermann habhaft zu werden und ihn womöglich auf frischer Tat zu ertappen.
Kübel von Lob muss man über diese Richterin ausschütten. Wir alle wissen, wie übermässig die deutsche Justiz belastet ist. Nur mit äußerster Anstrengung kann sie die vielen Fälle, die täglich auf sie einprasseln bewältigen. Aber die Richterin Silberzweig konnte das in ihrem Kampf nicht aufhalten. In Tag- und Nacharbeit für Recht, Gesetz und eine saubere Sprache saß sie an ihrem Computer und wurde endlich fündig: Sie fand ein Video im Netz, in dem sich Gellermann, der Verbrecher der notorische, schon wieder kritisch zu einem Medium äußerte! Ausgerechnet zur halbamtlichen „Tagesschau“. Mit diesem Beweismittel in der Hand wandte sich die Richterin an den Anwalt des Gesetzesbrechers: Sie habe den Gellermann mit eigenen Augen gesehen. Der Beleidiger sähe doch ganz gesund aus, der Drückeberger. Wer in einem Video aufträte, so offenkundig ihre Schlussfolgerung, der könne doch wohl auch vor Gericht auftreten.
Erneut muss der Münchner Justiz ein dickes Lob ausgesprochen werde. Ihr Personal ist nicht nur juristisch qualifiziert, auch medizinisch ist es auf dem neueste Stand der Diagnostik: Ein Blick auf ein Video und schon wusste die Richterin Bescheid: Der ist doch gesund, der Mann. Doch der Anwalt des Beleidigungsverbrechers verschaffte dem Gellermann das Attest einer Ärztin, vermutlich auch eine Komplizin, die es wagte dem medizinischen Sachverstand der Richterin Silberzweig zu widersprechen. Dass die Neuro-Psychologin nicht vorgeführt wurde, um ihr Entschuldigungsschreiben vor Gericht zu begründen, ist wahrscheinlich nur den hohen Reise-Kosten zu verdanken. – Es wird Zeit, dass die Richterin Silberzweig endlich mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet wird. Für Verdienste im Kampf der Rechts-Pflege gegen linke Beleidigungs-Attentäter.
Wenn nun einer des Wegs käme und unterstellen würde, die Richterin sei auf Hinweis, oder gar Anweisungen so fleißig gewesen, so müsste eine solche Behauptung entschieden zurückgewiesen werden. Denn zum einen würde ein Print-Medium wie die Süddeutsche nie und nimmer im Internet nach einem Beleidiger fahnden oder gar fahnden lassen. Zum anderen würde eine solche Behauptung flugs ein weitere Beleidigungsklage nach sich ziehen. Und wenn die Verwendung des inkriminierten „A“-Begriffes zurzeit beim Münchner Amtsgericht fast einen Tausender kostet, würde die Beleidigung einer Richterin in Tateinheit mit der üblen Verdächtigung der „Süddeutschen“ fraglos viel mehr kosten.
(Auch wenn es sich bei diesem Text um eine Satire handelt, sind doch alle erwähnten Vorgänge Tatsachen: Von der Zusammenarbeit der Bayerischen und der Berliner Polizei, über die Krankheit bis hin zur Video-Recherche. Und die Richterin am Münchner Amtsgericht heißt wirklich Sylvia Silberzweig.)
Erstveröffentlichung am 25. Juni 2018 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Top-Foto:
Ulrich Gellermann (aus Video-Interview: deutsch.rt.com)
Siehe auch:
Freunde gewonnen: Bisher 11.703,27 Euro Spenden - Die nächste Instanz kann vorbereitet werden
SÜDDEUTSCHE-Prozess verloren
Von Ulrich Gellermann
NRhZ 664 vom 20.06.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24976
Die „Süddeutsche Zeitung“ zeigt Uli Gellermann wegen Beleidigung an
Medien-Konzern verfolgt Blogger strafrechtlich
Von Ulrich Gellermann
NRhZ 663 vom 13.06.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24948
Online-Flyer Nr. 665 vom 27.06.2018
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