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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Idee als Prüfstein
Grundeinkommenskonzept und Demokratieverständnis
Von Harald Schauff

Das bedingungslose Grundeinkommen soll das Existenzminimum vorbehaltlos gewähren bzw. sichern, unabhängig von entlohnter Beschäftigung. Nicht mehr, nicht weniger. Und für viele doch schon zuviel. Sie sind überzeugt: Ohne existenziellen Druck und fundamentalen Zwang existiert kaum Bereitschaft, eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen. Ehrenämter, Nachbarschaftshilfe, Freundschaftsdienste und Familienarbeit zählen nicht. Das sind unentgeltliche Tätigkeiten und somit keine ‘echte Arbeit’. Diese können sie sich offensichtlich nicht ohne besagten Druck und Zwang vorstellen. Kein Zuckerbrot ohne Peitsche.

Eigentlich sollte auch Erwerbsarbeit frei gewählte und selbst bestimmte Tätigkeit sein. Weil freie Wahl und Selbstbestimmung gutes Grund- und Menschenrecht sind. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde diesen Anspruch erst allgemein einlösen.

Bedauerlicherweise geht diese fundamental demokratische Sichtweise auf die Lohnarbeit auch dem politisch linken Spektrum mehrheitlich ab. Dabei ließe sie sich hier zuallererst erwarten. Sie wollen jedoch partout nicht vom Fetisch der Zwangsbeschäftigung lassen, nennen diesen beschönigend ‘Herausforderung’, ‘Antrieb’ oder ‘Anreiz’.

Hinter dem Grundeinkommen wähnen sie den Traum vom ‘Schlaraffenland’ oder sehen darin wie DGB-Chef Hoffmann eine ‘Stillhalteprämie’. Als ginge es um Bezüge deutlich über dem Existenzminimum. Als gäbe es ohne Existenznot keine Bereitschaft zur Tätigkeit. Als brauche es ständig ein ‘Müssen’, um etwas zu tun.

Diese Vorstellungen passen in prähistorische Zeiten: Über Millionen Jahre mussten unsere Vorfahren in der Tat auf die Jagd gehen bzw. Früchte und Nüsse sammeln, um nicht zu verhungern. In der modernen komplex arbeitsteiligen High-Tech-Gesellschaft herrscht diese Not nicht mehr. Es wirkt anachronistisch, jede einzelne Erwerbstätigkeit im Prinzip zum Überlebenskampf zu stilisieren.

Unbewusst wird jedoch der Gelderwerb, die Einkommensbeschaffung, immer noch als bloße Fortsetzung der Tätigkeit des Jägers, Sammlers und des später sich selbst versorgenden Ackerbauers eingestuft. Mit der Einkommenstätigkeit ‘ernährt’ man sich und seine Familie. Der protestantische Arbeitsethos, demzufolge nicht essen soll, wer nicht arbeitet, hat diese Sichtweise seit dem Spätmittelalter nochmals vertieft.

Eigentlich sollten historisch aufgeklärte, fundamental demokratisch und fortschrittlich ausgerichtete Linke dies begriffen haben. Die Mehrheit des linken Spektrums hat es offensichtlich bis heute nicht. Sie klammert sich an die traditionelle Erwerbsarbeit mit dem ihr innewohnenden Zwang, sieht diese als wesentlichen Bestandteil der Menschwerdung.

Immerhin stößt sich die gesamte Fraktion der Linken an der Sanktionspraxis von Hartz IV. Sie fordern, die Hartz IV-Regelung durch eine sanktionsfreie ‘soziale Grundsicherung’ zu ersetzen. Das wäre eine Annäherung an ein bedingungsloses Grundeinkommen und ein Fortschritt gegenüber der heutigen Verfahrensweise. Die Umsetzung dieser Forderung erscheint allerdings in weiter Ferne, solange der Erwerbsarbeit im Kern der alte repressive Charakter innewohnt, der in den letzten Jahren wieder zugenommen hat.

Um die Lohnbeschäftigung davon zu befreien, gibt es kein Umhin um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Im Endeffekt ist es ein Gebot demokratischer Prinzipien. Hier besteht in der Erwerbsarbeitswelt trotz Mitbestimmung und Mindestlohn Nachholbedarf. Nach wie vor sind Verkäufer/innen ihrer Arbeitskraft keine freien, sondern fremd bestimmte Wesen, allen Grund- und Menschenrechten zum Trotz.

Vertreter aus Politik und Wirtschaft sehen darin keinen Widerspruch. Dies wurde zuletzt bei den Diskussionen um Hartz IV deutlich. Bei einer Anhörung im Bundestag Anfang Juni diesen Jahres stellte ein gewisser Markus Mempel vom deutschen Landkreistag fest, Sanktionen seien nicht verfassungswidrig. Das Grundgesetz würde ‘keine bedingungslose Grundsicherung vorschreiben.’

Das stimmt nur insofern, als dass es dies nicht ausdrücklich tut. Eben so wenig legt es jedoch eine allgemeine Arbeitspflicht fest. Bei der Berufsfreiheit (Art. 12) steht unter Absatz 2 zu lesen: ‘Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden’. Als Ausnahmen sind nur allgemeine Dienstverpflichtungen wie der (zur Zeit ausgesetzte) Wehr- und Ersatzdienst sowie die Arbeit in Justizvollzugsanstalten zugelassen. Wer sich als Alg II-Empfänger sog. ‘Eingliederungsmaßnahmen’ verweigert, handelt demnach nicht grundgesetzwidrig und dürfte nicht sanktioniert werden. Verbandsvertreter wie Mempel legen das gern anders aus, zu Ungunsten Betroffener. Sie folgen darin weniger dem Grundgesetz als vielmehr dem herrschenden, mit Zwang einhergehenden Leistungsprinzip, das sich aus dem calvinistischen Arbeitsethos ableitet.

Das Grundgesetz mag die bedingungslose Sicherung der Existenz nicht explizit anführen. Es impliziert diese jedoch. So im Recht auf freie Berufswahl in Artikel 12: Die freie Wahl des Berufes schließt die Möglichkeit ein, sich für gar keinen Beruf zu entscheiden und nicht an der Gesamtveranstaltung Arbeitsmarkt teilzunehmen, wie es dm-Gründer Götz Werner formuliert. Analog beinhaltet die Religionsfreiheit die Option, sich keiner Konfession anzuschließen, also ungläubig zu sein.

Unglauben und Nichtwahl eines Berufes gehören fest zum demokratischen Grundrecht. Da mögen die Gottesfurcht und der innere Arbeitshund noch so aufjaulen. Die Freiheit geht vor. Um ihr in allerletzter Konsequenz zum Durchbruch zu verhelfen, braucht es die bedingungslose Existenzsicherung.

Ansonsten bleibt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wie sie Grundgesetzartikel II garantiert, an entscheidender Stelle beschnitten. Druck, Zwang und Fremdbestimmung hemmen diese Entfaltung. Der Mensch dient rein als Funktionserfüllungswert und findet niemals zu sich selbst. Das ist maschinen- und nicht menschenwürdig. Das Recht auf Leben lässt sich in diesem Sinne als Recht auf eine gesicherte Existenz verstehen.

Freiheit kann nicht bestehen ohne Gleichheit. Dieser Zusammenhang wird häufig verkannt. Je größer die Ungleichheit, desto begrenzter die Möglichkeiten der weniger Begüterten. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde allen Bürgern gewährt. Damit bestünde Gleichheit ganz praktisch im Ansatz. Sie würde der vorhandenen Spaltung entgegen wirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Deshalb und aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte zeigt sich das bedingungslose Grundeinkommen als demokratisches Erfordernis.

Die Idee an sich wird dadurch zum Prüfstein für das Demokratieverständnis der heutigen Gesellschaft. Wie hält diese es grundsätzlich mit Freiheit und Gleichheit? Nun, sie weist hier tüchtig Nachholbedarf auf. Was sie in diese Richtung erreicht hat, wird gegenwärtig durch das zunehmende soziale Gefälle und dessen Folgen, vor allem dem wachsenden Rechtsruck, gefährdet.

Es reicht nicht, lediglich das Erreichte zu verteidigen. Es sollte weiter ausgebaut, die Demokratisierung vorangetrieben werden. Bis in den letzten Winkel, bis in die kleinste Zelle. Die Grundeinkommensidee legt genau das nahe.


Harald Schauff ist Redakteur der Kölner Obdachlosen- und Straßenzeitung "Querkopf". Sein Artikel ist im "Querkopf", Ausgabe September 2018, erschienen.

Online-Flyer Nr. 674  vom 19.09.2018

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