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Inland
Presseerklärung vom 21. Mai 2019 zum Bundestagsbeschluss in Sachen BDS
Unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit
Vom Deutschen Koordinationskreis Palästina Israel (KoPI)

Mit Betroffenheit und Empörung hat der Deutsche Koordinationskreis Palästina Israel den mit großer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gefassten Beschluss „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ zur Kenntnis genommen. Wir sind konsterniert von der realitätsfernen Darstellung des israelisch-palästinensischen Konflikts, die in dieser Resolution des deutschen Parlaments zum Ausdruck kommt. Im KoPI-Bündnis, in dem 28 deutsche Friedensorganisationen mit u.a. der Palästinensischen Gemeinde Deutschland und der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden zusammenarbeiten, gibt es unterschiedliche Positionen zur Bewegung „Boykott, Desinvestition und Sanktionen“, aber es besteht Übereinstimmung darin, dass administrative Behinderung und Unterdrückung der Debatte über solche Strategien des gewaltlosen zivilen Widerstands eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeuten.

Antisemitismus ist eine besonders verhängnisvolle Form des Rassismus und wird von allen KoPI-Gruppen entschieden zurückgewiesen. Die BDS-Bewegung zielt nicht gegen die jüdische Bevölkerung in Israel oder anderswo, sondern hat klar umrissene Forderungen an die Politik der israelischen Regierung, die leider in der Bundestagsresolution mit keiner Silbe Erwähnung finden. BDS will erreichen:
  • dass Israel die zahlreichen UN-Resolutionen anerkennt und die völkerrechtswidrige Besatzung des Westjordanlandes einschließlich Ostjerusalems beendet und die Blockade des Gazastreifens aufhebt.

  • dass Israel den illegalen Siedlungsbau und die Enteignung palästinensischen Eigentums einstellt, sowie die größtenteils illegale Mauer im Westjordanland abreißt.

  • dass Israel das Rückkehrrecht der Flüchtlinge laut UN-Resolution 194 anerkennt und diese für den zugefügten Schaden entschädigt werden.

  • dass Israel die Diskriminierung der palästinensischen Bürger Israels beendet und sie in allen Bereichen gleichstellt.
Es ist sehr bedauerlich und kein gutes Zeichen für die politische Kultur in unserem Land, dass diese dem allgemeinen Völkerrecht und den Menschenrechten entsprechenden Zielsetzungen der palästinensischen Kampagne im Bundestagsbeschluss mit keiner Silbe Erwähnung finden.

Der Sprecherkreis
Gisela Siebourg - Matthias Jochheim - George Rashwawi - Claus Walischwewski - Rüdeger Baron - Marius Stark


Siehe auch:

Dem Kampf gegen Apartheid und Völkerrechtsbruch in den Rücken gefallen
Rassistische Querfront im Reichstag
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 707 vom 29.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25936

Von AfD bis Linkspartei gegen die Israel-Boykott-Kampagne
Übergroße Koalition für Apartheid
Von Ulrich Gellermann
NRhZ 706 vom 22.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25932

Kritische Anmerkungen zum BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages
Totale Israelhörigkeit
Von Arn Strohmeyer
NRhZ 706 vom 22.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25920

Kommentar vom Hochblauen zum Anti-BDS-Beschluss des Bundestags
In alter Tradition: Vom Reichstag zum Bundestag – Vom Antisemitismus zum Philosemitismus, ein kurzer Weg!
Von Evelyn Hecht-Galinski
NRhZ 706 vom 22.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25917

Deutschlands Umgang mit Apartheid
Israels Persilschein für Verbrechen nichts Neues
Von Jochen Mitschka
NRhZ 706 vom 22.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25924

Online-Flyer Nr. 706  vom 22.05.2019

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