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Inland
Zur Entschließung "Kein Platz für Antisemitismus" der Hochschulrektoren-Konferenz vom 19.11.2019
Sprachregelung für unsere Unis? – Einspruch!
Von Georg Meggle

Das Verbrechen vor der Synagoge in Halle zeigt seine (beabsichtigte) Wirkung: die deutsche Hochschulrektoren-Konferenz (HRK) hat unter Berufung auf das Verbrechen eine Entschließung mit dem Titel "Kein Platz für Antisemitismus" verabschiedet. Darin heißt es: "Die Mitgliederversammlung der HRK unterstützt die Resolution 'Gegen BDS und jeden Antisemitismus'". Dies ist die Resolution einer rechtslastigen Deutsch-Israelischen Studierendenkonferenz, in der erklärt wird: "Die Boykottkampagne gegen Israel, verbunden mit dem Label 'BDS', stellt einen besonders aggressiven Ausdruck des israelbezogenen Antisemitismus dar, für den es keinen Raum an deutschen Universitäten geben darf... Für uns schließt sich jegliche Zusammenarbeit mit BDS, seinen Akteurinnen und Akteuren, ihren Unterstützerinnen und Unterstützern sowie mit deren Partnerinnen und Partnern grundsätzlich aus. Mit Israel, der einzigen Demokratie des Nahen Ostens, verbinden uns nicht nur Werte, sondern auch gemeinsame Interessen." Damit macht sich die HRK zum Gegner einer Menschenrechtsbewegung und deckt gleichzeitig Israels Rassismus, Apartheid und Verbrechen gegen Völker- und Menschenrecht. Zudem fordert die HRK von allen deutschen Universitäten, sich ab sofort an die "Arbeitsdefinition Antisemitismus" zu halten. Gegen diesen Aspekt erhebt der analytische Philosoph Prof. em. Dr. Georg Meggle Einspruch. Die NRhZ dokumentiert nachfolgend - zusammen mit einem von ihm vorangestellten Passus - sein Schreiben an den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz Prof. Dr. Peter-André Alt.


Die deutsche Hochschulrektoren-Konferenz (HRK) hat auf ihrer Hamburger Mitgliederversammlung vom 19. November 2019 auf den Mordanschlag in Halle/Saale (09. Oktober 2019) mit der Entschließung "Kein Platz für Antisemitismus" [1] reagiert. Diese Stellungnahme will offenbar genau das zeigen, was sie von allen deutschen Universitäten fordert: Entschlossenheit - ist dabei aber, wie ich mit dem unteren Schreiben an den Kollegen Alt, den derzeitigen HRK-Präsidenten, begründen möchte, in einem Punkt deutlich zu weit gegangen: Sie fordert von allen deutschen Universitäten, sich ab sofort an die "Arbeitsdefinition Antisemitismus" [2][3] zu halten. Dagegen erhebe ich Einspruch.

    Kairo, 28. November 2019

    Prof. em. Dr. Georg Meggle
    Philosophisches Institut, Universität Leipzig

    An den
    Präsidenten der
    Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
    Herrn Prof. Dr. Peter-André Alt
    Freie Universität Berlin

    Sehr geehrter Herr Kollege Alt,

    in direkter Reaktion auf die anti-jüdische Attacke in Halle/Saale (09. Oktober 2019) hat die Mitgliederversammlung der HRK am 19. November einer Entschließung zugestimmt, die bekräftigt, was ohnehin selbstverständlich sein sollte: nämlich, dass "an deutschen Hochschulen … kein Platz für Antisemitismus" sein darf, dass auch "die deutschen Hochschulen … Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt" sein sollen und "außerdem … die Hochschulen in Deutschland in besonderer Verantwortung" stünden, "allen Formen des Antisemitismus entschieden entgegenzutreten". Von diesem Teil der Entschließung kann man nur hoffen, dass ihm möglichst viele - Akademiker wie Nicht-Akademiker - voll und ganz zustimmen.

    Entschieden zu widersprechen ist jedoch dem Teil der Entschließung, mit dem alle derzeit 268 "Mitgliedshochschulen der Hochschulkonferenz" die sogenannte "Arbeitsdefinition Antisemitismus" der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ausdrücklich "begrüßen und … sie an allen Hochschulstandorten etabliert sehen" möchten. Was soll das?

    Selbst wenn die Begründung, wonach diese Arbeitsdefinition "eine klare Grundlage zum Erkennen von Judenhass und … damit ein wichtiges Werkzeug bei seiner Bekämpfung" ist, (kontrafaktisch) zutreffen würde: Gehört es wirklich zu den Aufgaben der HRK, uns - dem Hochschulvolk - vorzuschreiben, mit welcher Definition von Antisemitismus wir über diesen nachdenken - und entsprechend handeln - sollen? Was sagen die juristischen Ratgeber der HRK zu dieser Frage? Ich vermute, dass die HRK in diesem Punkt ihre Aufgaben-Kompetenz überschritten hat - und so möchte ich Sie hiermit sehr herzlich darum bitten, dank Ihres privilegierten Zugangs zu unseren Jura-Kollegen diese um eine öffentliche Klärung dieser Frage zu ersuchen.

    Diese vermutliche Grenzüberschreitung wäre freilich vielleicht noch hinnehmbar, wenn die zitierte Begründung - "klare Grundlage" und "wichtiges Werkzeug" - richtig wäre. Dem ist aber nicht so - wie nicht nur den im Anhang aufgeführten Quellen (siehe dazu insbesondere Gutachten zur "Arbeitsdefinition Antisemitismus" der International Holocaust Remembrance Alliance [4] und Test der "Arbeitsdefinition Antisemitismus". Ergebnis: Mangelhaft [5]) zu entnehmen ist, vielmehr auch ein eigener kritischer Blick auf die besagte "Arbeitsdefinition" hätte zeigen können.

    Diese Definition ist nämlich sowohl zu eng als auch zu weit. Also weder "klar", noch zu einer Bekämpfung von "allen Formen des Antisemitismus" verwendbar. Würde ein Student eine solche Definition vorlegen, so würde sie an unseren Universitäten in jedem argumentationstheoretischen Grundkurs zurückgewiesen werden müssen. Nun aber möchten, so sagt die Entschließung, alle "Mitgliedshochschulen der Hochschulrektorenkonferenz" ausgerechnet diese bestenfalls als "mangelhaft" zu bewertende Definition "an allen Hochschulstandorten etabliert sehen". EINSPRUCH, Euer Ehren!

    Mit der für alle deutschen Hochschulen propagierten Sprachregelung verstößt diese HRK-Entschließung zudem gegen ihr eigenes zentrales Selbstverständnis, wonach, wie oben schon zitiert, "die deutschen Hochschulen … Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt" sind - und das doch wohl auch bleiben sollten. Denn, wie der bisherige öffentliche Einsatz der fraglichen "Arbeitsdefinition" als Instrument zur Rechtfertigung von Vortrags- und Diskussionsverboten in öffentlichen Räumen zeigt, ist deren Hauptzweck eben gerade nicht die Bekämpfung einer jeden Form von Antisemitismus, sondern primär die Delegitimierung jeglicher etwas grundsätzlicheren (insbesondere also an den Menschenrechten und am Völkerrecht orientierten) Kritik an der Besatzungspolitik Israels.

    Dass sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich für diesen politischen Zweck einspannen ließ, mag vielleicht noch erklärbar sein - etwa mit Verweis auf den üblichen politisch-strategischen Missbrauch der "besonderen historischen Verantwortung" Deutschlands; dass sich nun aber sogar die HRK - und damit die gesamte Hochschullandschaft Deutschlands! - zu einer derart kurzschlüssigen Instrumentalisierung dieser Verantwortung bereit findet, das hielt ich bis heute für völlig undenkbar.

    Erklärbar ist das wohl nur als Schockreaktion auf besagten Hallenser Anschlag. Wie recht doch unser Brecht hatte: "Angst macht dumm." Genau das ist das Ziel von Terror - wie auch von dem darauf allzu oft folgenden Gegen-Terror. Es wäre fatal, wenn dieser arg schnellen Panikreaktion der letzten HRK-Versammlung nun auch noch das Minimum an Logik zum Opfer fallen würde, das nötig ist, um die begrifflichen Mängel und die damit (evtl. auch erst dank dieser Mängel) erreichbaren eigentlichen Zwecke der fatalen "Arbeitsdefinition Antisemitismus" zu durchschauen. Wie Sie selbst erst vor kurzem sagten: "Nichts ist so schlimm für öffentliche Diskussionen wie ungenaues Denken" (Tagesspiegel, 13.11.2019).

    Lieber Herr Kollege Alt, ich teile die von Ihnen in vielen Ihrer glänzenden Interviews und Positionspapieren vertretene Auffassung von der Universität als einem aktiv zu verteidigenden Ort der Freiheit, einer Freiheit insbesondere, die sich, wie Sie a.a.O. so trefflich sagen, nicht vor den "Karren externer Zwecke spannen" lassen darf. Und so möchte ich Sie nachdrücklich bitten, diesen Worten auch die entsprechende Tat folgen zu lassen: Wirken Sie mittels Ihrer Richtlinienkompetenz bitte umgehend darauf hin, dass die von der letzten HRK-Mitgliederversammlung beschlossene Sprachregelung für unsere Universitäten an diesen dezidiert nicht zur Norm gemacht wird.

    Mit freundlichen Grüßen vom Nil an die Spree,
    Ihr GM

Einladung zur Veranstaltung an der Humboldt-Universität in Berlin am 12. Februar 2020:

    Georg Meggle:
    Wer ist Antisemit?


    Diese Titelfrage ist doppeldeutig. Wonach verlangt sie? Nach einer konkreten Liste, auf der im Idealfall alle Antisemiten namentlich aufgeführt sind? Oder, abstrakter, nach Vorlage derjenigen Bedingungen, die jeweils notwendig und zusammengenommen hinreichend sind, um zu Recht auf dieser Liste zu stehen? In diesem Vortrag geht es nur um die letztere Frage - die Definitionsfrage also. Sie ist die grundlegendere.

    Diese Definitionsfrage ist überraschend leicht zu beantworten: Ein Antisemit ist, wer sich (evtl. auch verbal) antisemitisch verhält. Ein Verhalten ist antisemitisch genau dann, wenn sich in ihm eine antisemitische Einstellung manifestiert. Und eine Einstellung ist antisemitisch genau dann, wenn ihr zufolge eine Person schon allein deshalb weniger wert sein soll, weil sie Jude/Jüdin ist. Kurz: Antisemitismus ist ein spezieller Fall negativer Diskriminierung.

    Mein Vortragsziel ist bescheiden. Ich will lediglich (a) etwas näher erklären, was diese allgemeine Definition genauer besagt - insbesondere also, was aus deren drei Ebenen jeweils folgt und was nicht. Dabei fokussiere ich besonders auf die zweite Ebene, auf die eines antisemitischen (physischen oder verbalen) Verhaltens. Und (b) ich versuche möglichst scharf zwischen Definitionsfragen einerseits und Verifikationsfragen andererseits zu unterscheiden. Letztere erweisen sich als erheblich komplizierter als in der derzeitigen Debatte offenbar angenommen wird. Die gleichen Probleme stellen sich übrigens bei der Definition von Sexismus, Rassismus, Nationalismus etc. Und (c) ich erläutere kurz die besonders strittige Differenz zwischen Anti-Semitismus einerseits und Anti-Zionismus andererseits. Folgt ersterer wirklich aus letzterem? Meine Antwort auf diese derzeitig strittigste Frage ist: Das kommt ganz darauf an! Doch worauf? Wer obigem Definitionsvorschlag folgt, kennt schon die Antwort.

    Und nebenbei: Auch die in den derzeitigen Debatten verwendete und von der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) formulierte sogenannte "Antisemitismus"-Arbeitsdefinition lege ich kurz unter meine begriffs-logische Lupe.

Georg Meggle ist Analytischer Philosoph. Und so Experte für Begriffserklärungen. Zu den vom ihm erklärten Begriffen gehören: Kommunikatives Handeln, Sprachliche Bedeutung, Terroristische Akte, Abschreckungsstrategien, Humanitäre Interventionen, Sinn des Lebens, Kollektive Identitäten - und nun eben auch: Antisemitismus. Zu letzterem neuerdings: Genau wann bin ich Antisemit? [6].


Fußnoten:

[1] Entschließung der HRK-Mitgliederversammlung vom 19.11.2019 (Siehe auch Anhang)
Kein Platz für Antisemitismus
https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/

[2] Antisemitismus-Arbeitsdefinition der "International Holocaust Remembrance Alliance" (IHRA)
https://www.holocaustremembrance.com/node/196

[3] "Kampf gegen Antisemitismus gehört zu unserer Staatsräson"
Bundesinnenminister de Maizière und Außenminister Gabriel stellen neue Arbeitsdefinition von Antisemitismus im Kabinett vor
Pressemeldung vom 20.09.2017
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2017/09/definition-antisemitismus.html

[4] Gutachten zur "Arbeitsdefinition Antisemitismus" der IHRA
Peter Ullrich, RLS Papers, Oktober 2019
https://www.rosalux.de/publikation/id/41168/gutachten-zur-arbeitsdefinition-antisemitismus-der-ihra/

[5] Test der "Arbeitsdefinition Antisemitismus"
Ergebnis: Mangelhaft
Von Georg Meggle
NRhZ 724 vom 06.11.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26319

[6] Vortrag bei der Deutsch-Arabischen Gesellschaft (DAG), Berlin, 10.9.2018
Wer ist Antisemit?
Von Georg Meggle
NRhZ 718 vom 11.09.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26192


Anhänge:

Kein Platz für Antisemitismus
Entschließung der HRK-Mitgliederversammlung vom 19.11.2019


Die Mitgliederversammlung der HRK ist entsetzt über die Terrorattacke in Halle/Saale am 9. Oktober 2019, dem Tag des jüdischen Versöhnungsfestes, und über die sich häufenden antisemitischen Vorfälle in Deutschland (mindestens 1799 allein im Jahr 2018). Sie wendet sich gegen Antisemitismus in jeglicher Form.

An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus. Die Mitgliederversammlung der HRK unterstützt die Resolution „Gegen BDS[1] und jeden Antisemitismus“ des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, des freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften, des AStA der Technischen Universität Darmstadt und des AStA der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt sowie parteinaher Hochschulgruppen wie den Juso Hochschulgruppen, den Liberalen Hochschulgruppen, Campus Grün und dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten.[2]

Die deutschen Hochschulen sind Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt.[3] Bereits mit der Aktion „Weltoffene Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit“ haben die Hochschulen ein Zeichen gesetzt und klare Bekenntnisse und entschlossenes Handeln zugunsten einer toleranten und weltoffenen Gesellschaft gefordert.[4] Außerdem stehen die Hochschulen in Deutschland in besonderer historischer Verantwortung, allen Formen des Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.

Die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)[5], welche auch durch die Bundesregierung Anerkennung findet[6], bietet eine klare Grundlage zum Erkennen von Judenhass und ist damit ein wichtiges Werkzeug bei seiner Bekämpfung. Dabei wird auch der israelbezogene Antisemitismus berücksichtigt. Die Mitgliedshochschulen der Hochschulrektorenkonferenz begrüßen diese Antisemitismusdefinition ausdrücklich und möchten sie an allen Hochschulstandorten etabliert sehen. In ihren Institutionen findet sie Anwendung und wird den Mitgliedern vermittelt. Jüdisches Leben auf dem Campus darf nicht gefährdet sein, jüdische Forscherinnen und Forscher, Lehrende und Studierende müssen sich an allen Hochschulen sicher fühlen können. Forschung zu Antisemitismus, seiner Genese und seiner Wirkweise, entsprechende Angebote in Studium und Lehre sowie der Erkenntnistransfer an Multiplikatoren und Entscheidungsträger sind für die erfolgreiche Bekämpfung des Antisemitismus von höchster Wichtigkeit.

[1] BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions"; der Bundestag hat mit Annahme des Antrags Ds. 19/10191 „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ beschlossen, die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern oder Sportlerinnen und Sportlern zu verurteilen (17.05.2019).
[2] Diese Entschließung unterstützt die Resolution „Gegen BDS und jeden Antisemitismus“, des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, des freien zusammenschlusses von student*innenschaften, des AStA der Technischen Universität Darmstadt und des AStA der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt sowie parteinaher Hochschulgruppen wie den Juso Hochschulgruppen, den Liberalen Hochschulgruppen, Campus Grün und dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten an. Vgl. www.fzs.de/positionen/feminismus-antidiskriminierung/gegen-antisemitismus/
[3] Beschluss des Senats der Hochschulrektorenkonferenz vom 13.10.2016: Die Hochschulen als zentrale Akteure in Wissenschaft und Gesellschaft. Eckpunkte zur Rolle und zu den Herausforderungen des Hochschulsystems (Stand 2018), S. 1f. Als Partner der europäischen Vereinigung Universities for Enlightment hat sich die HRK bereits ausdrücklich zur Verurteilung des Antisemitismus bekannt. Vergleiche die Stellungnahme vom 13.12.2018 unter www.u4e.eu/viennastatement
[4] Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit: Bundesweite Aktion der HRK-Mitgliedshochschulen, www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/weltoffene-hochschulen-gegen-fremdenfeindlichkeit-bundesweite-aktion-der-hrk-mitgliedshochschulen/ abgerufen 15.10.2019
[5] www.holocaustremembrance.com/de/node/196 abgerufen 20.09.2019
[6] www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/kulturdialog/-/216610 abgerufen 20.09.2019: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Quelle: https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/kein-platz-fuer-antisemitismus/


Resolution der Ersten Deutsch-Israelischen Studierendenkonferenz
Gegen BDS und jeden Antisemitismus


Diese Resolution ist im Rahmen der Ersten Deutsch-Israelischen Studierendenkonferenz entstanden. Erstunterstützer*innen sind neben den Initiator*innen – dem Jungen Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, dem freien Zusammenschluss von Student*innenschaften, dem AStA der Uni Darmstadt und dem AStA der Uni Frankfurt – parteinahe Hochschulgruppen wie:

- Die Juso Hochschulgruppen
- Die Liberalen Hochschulgruppen
- Campus Grün
- Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten

Resolution

Das Recht Israels, als jüdischer und demokratischer Staat in Sicherheit und Frieden zu existieren, ist für uns eine Selbstverständlichkeit, deren Infragestellung wir nicht tolerieren. Israel hat das Recht sich zu verteidigen und von der Weltgemeinschaft fair und verhältnismäßig behandelt zu werden.

In Vergangenheit und Gegenwart diente Antisemitismus als ideologische Grundlage antidemokratischer Bündnisse. In Anerkennung dieser Tatsache stellen wir uns unterschiedslos gegen alle Feinde Israels, egal ob sie der politischen Linken, der politischen Rechten, der Mitte der Gesellschaft oder dem islamischen Spektrum zuzuordnen sind.

Die IHRA Antisemitismusdefinition, welche auch die Bundesregierung verabschiedet hat, bietet eine klare Grundlage zur Identifikation von Judenhass und ein wichtiges Werkzeug bei seiner Bekämpfung. Dabei spielt der israelbezogene Antisemitismus eine herausragende Rolle. Wir begrüßen die IHRA Antisemitismusdefinition ausdrücklich und möchten sie an allen Universitätsstandorten etabliert sehen. In unseren Organisationen findet sie Anwendung und wird in Bildungsangeboten den Mitgliedern vermittelt. Jüdisches Leben auf dem Campus darf nicht gefährdet sein, jüdische Studierende müssen sich an allen Hochschulen sicher fühlen können.

Die Boykottkampagne gegen Israel, verbunden mit dem Label „BDS“, stellt einen besonders aggressiven Ausdruck des israelbezogenen Antisemitismus dar, für den es keinen Raum an deutschen Universitäten geben darf. Wer die akademische Freiheit anderer wegen ihrer Herkunft bzw. ihres Wohnortes nicht akzeptiert, kann sie für sich selbst nicht unbegrenzt einfordern. Für uns schließt sich jegliche Zusammenarbeit mit BDS, seinen Akteurinnen und Akteuren, ihren Unterstützerinnen und Unterstützern sowie mit deren Partnerinnen und Partnern grundsätzlich aus.

Mit Israel, der einzigen Demokratie des Nahen Ostens, verbinden uns nicht nur Werte, sondern auch gemeinsame Interessen. Kooperation und akademischer Austausch zwischen Deutschland und Israel müssen daher, wo immer möglich, nach Kräften gefördert und ausgebaut werden. Denn darin, in gemeinsamer Forschung und in studentischem wie akademischem Austausch zwischen diesen beiden Staaten, sehen wir auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Auseinandersetzung und Lösungsfindung mit bzw. zu drängenden Herausforderungen wie etwa Klimawandel und Digitalisierung.

Die Erforschung des Antisemitismus, seiner Genese und seiner Wirkweise, sowie die Vermittlung entsprechender Erkenntnisse an Multiplikatoren und Entscheidungsträger sind für die erfolgreiche Bekämpfung des Antisemitismus von höchster Wichtigkeit. Wir setzen uns deshalb dafür ein und fordern von Universitäten und Politik, bundesweit und fächerübergreifend weitere Lehrstühle im Themenbereich Antisemitismusforschung zu etablieren. Der Themenbereich muss flächendeckend auch und insbesondere in den Studienordnungen der Politik- und Sozialwissenschaften, sowie den Lehramtsstudiengängen verankert werden.

Quelle: https://www.fzs.de/positionen/feminismus-antidiskriminierung/gegen-antisemitismus/

Online-Flyer Nr. 728  vom 04.12.2019

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