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Kommentar
Hamburger Antifa pöbelt gegen Grundgesetz-Aktion
Anselm Lenz frei, Pater Theo verhaftet
Von Ulrich Gellermann
Die Bewegung zur Verteidigung der Grundrechte geht – trotz einer Medienkampagne zwischen Verschweigen und Verleumden – bundesweit weiter: Mehr Städte, mehr Menschen, mehr Widerstand. In Berlin, wo die Grundrechtsbewegung begonnen hatte, ist die Polizei inzwischen aggressiver. Offenkundig wollen die politischen Strippenzieher die Bewegung durch Repressionen stoppen. Schon am Abend des 1. Mai wurde Anselm Lenz, Mitgründer des politischen Vereins „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ mit brachialer Gewalt verhaftet.
9 Stunden in drei Gefängnissen
Lenz wurde gestern nach 9 Stunden in drei Gefängnissen, darunter 7 Stunden im historisch berüchtigten Massenabschiebegefängnis Krupppstraße/Berlin-Moabit entlassen. Die Entlassung geschah erst, nachdem ein seriöser Untersuchungsrichter einen Blick auf die Unterlagen geworfen hatte. Anselm war um 15:23 Uhr aus einem Taxi heraus von angeforderten Kölner Polizeitruppen vor der Kreuzung zur Rosa-Luxemburg-Straße herausgegriffen und gewaltsam abgeführt worden.
Stapel Widerstands-Zeitungen geworfen
Zuvor hatte er Zeitungen verteilen wollen. Als ein Polizeistoßtrupp auf einen Passanten in der Nähe eines Babys einzuschlagen begonnen hatte und ein weiterer Stoßtrupp auf den liegenden Mann zustürmte, warf Anselm, einen Stapel Widerstands-Zeitungen dazwischen. Keiner der Polizisten wurde getroffen. Zunächst einmal die Entwarnung: Dem Journalist und Herausgeber der Wochenzeitung “DER WIDERSTAND“, geht es soweit gut.
Im politischen Auftrag Angst verbreiten
Bei der Berliner Samstags-Aktion wurden erneut etwa 80 Menschen festgenommen: Greifertrupps der Polizei suchten sich mögliche Rädelsführer und zufällige Passanten aus, um im politischen Auftrag Angst zu verbreiten. Als „Rädelsführer“ galt wohl auch Pater Theo, dargestellt vom Schauspieler Jean-Theo Jost. Pater Theo verbreitete die neuen 11 Gebote der Heiligen Corona: „Tragt Mundnasenschutz, auch im Bett, pflegt kussfreie Intimität, wascht Euch danach die Hände“. Den kräftigen Beifall des Publikums kommentierte die Polizei umgehend mit der Verhaftung des Künstlers.
Antifa und Querfront
Als Rosa von der Beek in Hamburg mit Grundgesetz und DW-Zeitung allein in Altona stand, rottete sich eine Horde von 12 „Antifas“ zusammen, um sie zu beschimpfen. Rosa bot ihnen die Zeitung an, damit sie selber lesen und nicht weiter ihrer Regierung nachplappern. Man kennt sich schon länger: Der Kopf von unsere-Grundrechte.de – Rosa von der Beek – wurde bereits früher bedroht und als Querfront beschimpft, zu der nach Meinung der vorgeblichen Antifaschisten auch die „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ gehört. Der Wortwechsel wurde bedrohlich, Rosa rief die Polizei. Doch die sprach nur mit den Tätern und zog wieder ab. Rosa wurde von zwei schwarz Vermummten verfolgt, jedoch durch einige Passanten geschützt, sodass sie fliehen konnte.
Bundesverfassungsgericht kippte das Verbot
Querdenken in Stuttgart: Auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart fand am Samstag eine große Demonstration gegen die Einschränkungen der Grundrechte statt. Mehrere tausend Menschen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Demo unter dem Motto "Querdenken" wurde am Samstagnachmittag zum vierten Mal durchgeführt. Nach einem anfänglichen Verbot der Stadt Stuttgart hatte die Veranstaltung stattfinden können, weil das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag das Verbot kippte.
Erstveröffentlichung am 3. Mai 2020 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Top-Bild: aus Karikatur von Kostas Koufogiorgos
Video mit Auftritt von Pater Theo:
Siehe auch:
Petition – gerichtet an Bundes- und Landesregierungen
Sofortige Aufhebung aller in der "Corona-Krise" verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten!
Von Helene und Dr. Ansgar Klein
NRhZ 740 vom 18.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26705
ARTIKELÜBERSICHT Corona-Manöver
Allen Spins und Hintergründen nachspüren
Von NRhZ-AutorInnen
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26721
Online-Flyer Nr. 743 vom 06.05.2020
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Kommentar
Hamburger Antifa pöbelt gegen Grundgesetz-Aktion
Anselm Lenz frei, Pater Theo verhaftet
Von Ulrich Gellermann
Die Bewegung zur Verteidigung der Grundrechte geht – trotz einer Medienkampagne zwischen Verschweigen und Verleumden – bundesweit weiter: Mehr Städte, mehr Menschen, mehr Widerstand. In Berlin, wo die Grundrechtsbewegung begonnen hatte, ist die Polizei inzwischen aggressiver. Offenkundig wollen die politischen Strippenzieher die Bewegung durch Repressionen stoppen. Schon am Abend des 1. Mai wurde Anselm Lenz, Mitgründer des politischen Vereins „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ mit brachialer Gewalt verhaftet.
9 Stunden in drei Gefängnissen
Lenz wurde gestern nach 9 Stunden in drei Gefängnissen, darunter 7 Stunden im historisch berüchtigten Massenabschiebegefängnis Krupppstraße/Berlin-Moabit entlassen. Die Entlassung geschah erst, nachdem ein seriöser Untersuchungsrichter einen Blick auf die Unterlagen geworfen hatte. Anselm war um 15:23 Uhr aus einem Taxi heraus von angeforderten Kölner Polizeitruppen vor der Kreuzung zur Rosa-Luxemburg-Straße herausgegriffen und gewaltsam abgeführt worden.
Stapel Widerstands-Zeitungen geworfen
Zuvor hatte er Zeitungen verteilen wollen. Als ein Polizeistoßtrupp auf einen Passanten in der Nähe eines Babys einzuschlagen begonnen hatte und ein weiterer Stoßtrupp auf den liegenden Mann zustürmte, warf Anselm, einen Stapel Widerstands-Zeitungen dazwischen. Keiner der Polizisten wurde getroffen. Zunächst einmal die Entwarnung: Dem Journalist und Herausgeber der Wochenzeitung “DER WIDERSTAND“, geht es soweit gut.
Im politischen Auftrag Angst verbreiten
Bei der Berliner Samstags-Aktion wurden erneut etwa 80 Menschen festgenommen: Greifertrupps der Polizei suchten sich mögliche Rädelsführer und zufällige Passanten aus, um im politischen Auftrag Angst zu verbreiten. Als „Rädelsführer“ galt wohl auch Pater Theo, dargestellt vom Schauspieler Jean-Theo Jost. Pater Theo verbreitete die neuen 11 Gebote der Heiligen Corona: „Tragt Mundnasenschutz, auch im Bett, pflegt kussfreie Intimität, wascht Euch danach die Hände“. Den kräftigen Beifall des Publikums kommentierte die Polizei umgehend mit der Verhaftung des Künstlers.
Antifa und Querfront
Als Rosa von der Beek in Hamburg mit Grundgesetz und DW-Zeitung allein in Altona stand, rottete sich eine Horde von 12 „Antifas“ zusammen, um sie zu beschimpfen. Rosa bot ihnen die Zeitung an, damit sie selber lesen und nicht weiter ihrer Regierung nachplappern. Man kennt sich schon länger: Der Kopf von unsere-Grundrechte.de – Rosa von der Beek – wurde bereits früher bedroht und als Querfront beschimpft, zu der nach Meinung der vorgeblichen Antifaschisten auch die „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ gehört. Der Wortwechsel wurde bedrohlich, Rosa rief die Polizei. Doch die sprach nur mit den Tätern und zog wieder ab. Rosa wurde von zwei schwarz Vermummten verfolgt, jedoch durch einige Passanten geschützt, sodass sie fliehen konnte.
Bundesverfassungsgericht kippte das Verbot
Querdenken in Stuttgart: Auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart fand am Samstag eine große Demonstration gegen die Einschränkungen der Grundrechte statt. Mehrere tausend Menschen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Demo unter dem Motto "Querdenken" wurde am Samstagnachmittag zum vierten Mal durchgeführt. Nach einem anfänglichen Verbot der Stadt Stuttgart hatte die Veranstaltung stattfinden können, weil das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag das Verbot kippte.
Erstveröffentlichung am 3. Mai 2020 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Top-Bild: aus Karikatur von Kostas Koufogiorgos
Video mit Auftritt von Pater Theo:
Siehe auch:
Petition – gerichtet an Bundes- und Landesregierungen
Sofortige Aufhebung aller in der "Corona-Krise" verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten!
Von Helene und Dr. Ansgar Klein
NRhZ 740 vom 18.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26705
ARTIKELÜBERSICHT Corona-Manöver
Allen Spins und Hintergründen nachspüren
Von NRhZ-AutorInnen
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26721
Online-Flyer Nr. 743 vom 06.05.2020
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