NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

zurück  
Druckversion

Inland
Ein gedeihliches Leben lebt von der Vielfalt
Hausdurchsuchung bei Weimarer Sensationsrichter
Von Afsane Bahar und 2020news.de

"Werte Leserinnen und Leser, ein gedeihliches Leben lebt von der Vielfalt. In der laufenden Corona-Misere versuchen die Herrschenden auf allen Ebenen ein Meinungsmonopol herzustellen. Hiervon sind nicht nur Wissenschaftler, Ärzte, Künstler und Rechtsanwälte betroffen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein markantes Ereignis in der Rechtsprechung aufmerksam machen", schreibt Afsane Bahar, um dann mit dem 2020news-Artikel "Hausdurchsuchung bei Weimarer Sensationsrichter" vom 26.4.2021 auf einen ungeheuerlichen Vorgang aufmerksam zu machen - auf die Hausdurchsuchung beim Weimarer Richter Christian Dettmar, der in Sachen Corona ein Urteil gesprochen, das der herrschenden Politik essentiell zuwider läuft.


Hausdurchsuchung bei Weimarer Sensationsrichter (Artikel von 2020news.de)

Wie 2020News soeben erfahren hat, ist bei dem Richter am Amtsgericht Weimar Christian Dettmar am heutigen Tage eine Hausdurchsuchung erfolgt. Sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Richter hatte am 8. April 2021 eine aufsehenerregende, für die Maßnahmenpolitik der Regierung sehr unbequeme Entscheidung getroffen.

Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kindswohlverfahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte er bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten) [https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf].

Erstmalig wurde dabei vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen ließe.

Er schrieb: “...die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender 'Gegenstände')...”

Der Richter folgte der Einschätzung der Gutachter, dass die Masken nicht zur Virenabwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine krankmachende Infektion nachweisen kann und dass eine asymptomatische Übertragung epidemiologisch in Bezug auf SARS-CoV-2 keine nachweisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die handhabungsbedingte Verkeimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder auswirken. Die Testung in der Schulklassen wäre unnötig, schädigend und zudem datenschutzrechtlich ausgesprochen problematisch.

Der Richter bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der Mutter: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”

Abschließend stellte der Richter fest: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.

Die Entscheidung, die 2020News hier näher analysiert hat [https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/], hatte für großes Aufsehen gesorgt. Allein von der Webseite von 2020News war sie circa zwei Millionen mal heruntergeladen worden.

In einer Nebenbemerkung am Rande eines Verfahrens mit anderen Beteiligten war die fragliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar ohne nachvollziehbare Begründung als rechtswidrig bezeichnet worden.

Kurz darauf hatte ein Leipziger Richter in einem ähnlich gelagerten Fall völlig rechtsgrundlagenfern einer alleinerziehenden Mutter Gerichtskosten in Höhe von Euro 18.654,00 für einen nur als fiktiv zu bezeichnenden Streitwert von Euro 4.120.000,00 – gedeckelt auf Euro 500.000,00 – auferlegt unter gleichzeitiger Abweisung des Rechtshilfegesuchs für ihre zwei Kinder. Es erscheint naheliegend, dass der Leipziger Richter bei seiner so eklatant vom eigentlich zugrunde zu legenden Streitwert von Euro 2.500 abweichenden Kostenfestsetzung von sachfremden Erwägungen motiviert gewesen sein dürfte. Bei korrekter Rechtsanwendung wären lediglich Euro 59,50 Gerichtskosten zu zahlen. Ein Unterschied von Euro 18.594,50 (!).

Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit Art. 97 I GG garantiert – “Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen” – erfolgte offenbar aus politischen Gründen.

Richter Dettmar wird vertreten vom Hamburger Strafverteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate.


Spendenaufruf

Der eingetragene Verein Mutigmacher e.V. hat eine Spendenmöglichkeit zur Verteidigung von Herrn Richter Detmmer gefunden. Er ist zu Unrecht der Rechtsbeugung bezichtigt worden.

Kontoinhaber: Mutigmacher e.V.
IBAN: DE76 7009 3400 0000 0033 36
BIC/SWIFT: GENODEF1ISV
Bank: VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG
Verwendungszweck: Verteidigung Richter


Lebenslagen (Gedicht von Afsane Bahar)

Die Vorgabe war klar und eindeutig
lege dich hin auf den heißen Sand
solltest du Schmerzen spüren
so meditiere, bete
benutze Medikamente, Drogen
und die vorhandenen Lügen für jede Lebenslage
lenke dich ab mit allen Mitteln
 
Liegst du auf heißem Sand, Liebste
so sei froh
wenn du Schmerzen spürst
lass deine Sinne nicht stumpf werden
gehe aufmerksam deinen Gefühlen nach
ändere solidarisch die schmerzhaften Umstände


Siehe auch:

Protest am 1. Mai 2021 gegen die Hausdurchsuchungen beim Weimarer Richter Christian Dettmar
Das Verblassen der Rechtsstaatlichkeit
Von Lutz Weber (Text) und Sandra Misch (Karikatur)
NRhZ 767 vom 05.05.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27409

Online-Flyer Nr. 767  vom 05.05.2021

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE