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Kultur und Wissen
Kritische Thesen zur Corona-Krise
Der Verlust der Verhältnismäßigkeit
Von Regina Gebhardt, Michael Kronawitter, Claudius Loga (Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin im praxiskollektiv reiche, Berlin)
"Die Corona-Maßnahmen, die derzeit verfassungsmäßige Grundrechte der Menschen über einen längeren Zeitraum aussetzen, sind unverhältnismäßig in Bezug auf die durch sie verursachten Schäden im Vergleich zum erreichten Gewinn... Das bewusste oder unbewusste Erzeugen von Angst wurde und wird weltweit zur Disziplinierung der Bevölkerung, zur Durchsetzung von entmündigenden Maßnahmen und zur Einschränkung der Grundrechte benutzt... Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen sind unverhältnismäßig angesichts des fehlenden Nachweises einer erhöhten altersstandardisierten Sterblichkeit in Deutschland als robustem Indikator für die Schwere einer Pandemie... Eine Übersterblichkeit, wie sie für die Pandemie prognostiziert wurde, ist nicht eingetreten... PCR-Test: Als alleiniges Testverfahren im millionenfachen Screening von Gesunden auf SARS-CoV-2 und als politische Begründung für die vom Staat verfügten Einschränkungen der Grundrechte ist er obsolet... Impfung: [Die] bei Milliarden Menschen eingesetzte Technologie birgt vielfältige kurzfristige Gefahren und langfristig bekannte und unbekannte Risiken." Das ist ein kleiner Querschnitt durch die 20 Thesen, die das praxiskollektiv reiche zusammengestellt hat. Die NRhZ dokumentiert die Thesen in vollem Umfang (Stand: 23. Juni 2021).
Für eine differenzierende Analyse der Corona-Krise, für grundsätzliche Kritik an den Maßnahmen und deren Unverhältnismäßigkeit und für die erforderliche gesellschaftliche Diskussion ist eine sachliche Betrachtung unter Wahrnehmung der eigenen und gegenseitigen emotionalen Gestimmtheiten, unter Respektierung der Erfahrungen und ohne Abwertung des Gegenübers sowie ohne Vorwürfe und Moralisierung erforderlich. Die derzeitige Polarisierung der Diskussion legt scheinbar den Schluss nahe, dass eine Seite Recht hat und die andere im Unrecht ist, oder gar lügt. Die Vielzahl von paradox erscheinenden Informationen über das Corona-Virus SARS-CoV2 und die Auswirkungen auf die Menschheit sind aber U.E. kein Zeichen für bewusst verbreitete Falsch-Informationen, sondern werden zumeist durch die Vielzahl der Facetten der Wirklichkeit und die Blickrichtung und das Gesichtsfeld des Betrachters hervorgerufen. Die Aufgabe diese Facetten unvoreingenommen abzubilden und zu einem komplexen Bild zusammenzufügen ist ureigene Aufgabe der Wissenschaft, darüber differenziert zu berichten Aufgabe der Medien. Wir erkennen derzeit nicht, dass der Mainstream der Medien und der Wissenschaft diesen Aufgaben gewissenhaft nachkommt.
In der von uns gewünschten offenen demokratischen Gesellschaft ist es für die Diskussion unterschiedlicher Standpunkte dringend erforderlich, die Meinungen, Erfahrungen und Ängste der Diskussionspartner*in ernst zu nehmen und zu respektieren, ja aktiv eine Brücke zu bauen oder eine Hand zu reichen, die in den Dialog führt. Die Äußerung von Kritik muss jederzeit – unter Wertschätzung des Gegenübers – in einer pluralistischen Gesellschaft möglich sein. Sie ist für die lebendige Demokratie so wichtig wie die die Diversität der Natur für das Leben auf unserem Planeten.
Wir möchten hier unsere Sichtweise, die sich in 15 Monaten Corona-Krise gebildet hat, als kritische Thesen über den Verlust der Verhältnismäßigkeit zwischen staatlichen Maßnahmen und SARS-CoV2-Infektion formulieren. Die Thesen beanspruchen nicht alleingültige Fakten zu sein, sondern versuchen die „Absolutheit“ der in der Corona-Krise medial vermittelten Erkenntnisse und Maßnahmen in ein relativierendes Licht zu stellen und damit „ins Verhältnis“ zu setzen. Letztlich geht es um das Verhältnis dessen, was derzeit weltweit passiert zu uns Menschen, um das Verhältnis zwischen uns Menschen, um das Verständnis für das Verhalten von Menschen, um Macht und Ohnmacht, um unser Verhältnis zu Leben und Tod, zur Natur um uns und in uns, zu Gesundheit und Krankheit, zu Geld, zu Recht und zu Gerechtigkeit. Um Verhältnismäßigkeit in einer Demokratie zu erreichen bedarf es immer der ergebnisoffenen Diskussion.
Und natürlich stellen wir vorab Folgendes klar: Die in über 80 Prozent der Fälle relativ harmlos verlaufende SARS-CoV-2-Infektion kann – bei Versagen der Schleimhaut-Abwehr und zellulären Immunität - als Vollbild der Erkrankung Covid19 einen schweren Atemwegsinfekt, eine starke Entzündungsreaktion und Überregulation des Immunsystems, Thrombosierung von Gefäßen, schwere Schädigungen aller Organe und schließlich den Tod verursachen, Überlebende können längerfristige Einschränkungen haben. Als Ärzt*innen sehen wir immer unsere Aufgabe darin, unsere Patient*innen in der primären Prävention von schweren Atemwegsinfekten zu unterstützen und diese damit zu verhindern, schwere Verläufe frühzeitig zu erkennen und die erkrankten Menschen bestmöglich zu behandeln und Menschen mit Folgebeschwerden hausärztlich zu begleiten.
These 1: Verhältnismäßigkeit
Die Corona-Maßnahmen, die derzeit verfassungsmäßige Grundrechte der Menschen über einen längeren Zeitraum aussetzen, sind unverhältnismäßig in Bezug auf die durch sie verursachten Schäden im Vergleich zum erreichten Gewinn.
Die Förderung von Angst vor dem Corona-Virus führte zum verstärkten Wunsch nach Sicherheit durch grundrechtseinschränkende Maßnahmen. Die in der Medizin geltende Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, der Nutzen-Risiko-Abwägungen und des Grundsatzes, durch Interventionen zunächst erstmal keinen Schaden hervorzurufen sind von der Politik unter dem – medial verstärkten - Druck zu Handeln und der scheinbaren Alternativlosigkeit der Maßnahmen außer Kraft gesetzt worden.
Die Grundrechte auf Freiheit der Person, der Bewegungsfreiheit, des menschlichen Kontakts, der Kommunikation und Teilhabe, auf Bildung, das Grundrecht sich selbst seinen Lebensunterhalt verdienen zu können, auf körperliche Unversehrtheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Demonstrationsrecht sowie das Recht auf Leben und auf ein Sterben in Würde sollten die Autonomie und den Schutz des einzelnen Menschen vor staatlichem Zugriff gerade in Krisenzeiten gewährleisten. Zwischen diesen Rechten muss in einer Demokratie ständig ein Abwägungsprozess getroffen werden, das Aussetzen von vielen Grundrechten zugunsten eines einzigen ist unverhältnismäßig.
These 2: Angst
Das bewusste oder unbewusste Erzeugen von Angst wurde und wird weltweit zur Disziplinierung der Bevölkerung, zur Durchsetzung von entmündigenden Maßnahmen und zur Einschränkung der Grundrechte benutzt.
Die Fokussierung auf den PCR-Wert, die Wertung positiver Testergebnisse als „Erkrankung“ und deren Häufigkeit als „Inzidenz“, das Betrachten von Zahlen (Fallzahlen, Todesfälle) ohne Vergleich, das unablässige Modellieren von exponentiellen Wachstumskurven und Worst-Case-Szenarien, das Ausschließen von relativierenden Informationen, das Verknüpfen von Angst erzeugenden Bildern mit wissenschaftlichen Fakten, das Wiederholen der immer selben Bilder und Informationen haben ein Klima der Angst und Verunsicherung erzeugt. Auch ein großer Teil politischer Entscheidungsträger sowie der Medien haben sich von dieser Angst erfassen lassen. Ein massiver Handlungsdruck wurde geschaffen, der wie in einem Teufelskreis ein „immer-mehr“ an alternativlos erscheinenden Maßnahmen hervorbrachte und von Menschen mit wirtschaftlichen Interessenkonflikten angefeuert wurde. Letztlich dienten die Maßnahmen, die zum Teil wenig Evidenz aufwiesen, der Kontrolle der Angst und der Erfüllung des Bedürfnisses nach Sicherheit.
Die Angst zu sterben oder nahe Angehörige zu verlieren wurde über Monate genährt und verstärkt, so dass die Einschränkung der Grundrechte als notwendiges Übel erscheinen musste. Das erklärt die Bereitschaft der Menschen, dies über einen längeren Zeitraum hinzunehmen. Das eigene Zurückstecken und Einschränken wurde darüber hinaus zu einem solidarischen Akt zum Schutz von anderen erklärt und auch eingefordert. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass der Entzug von Grundrechten vielen schwächeren und verletzlichen, kranken oder traumatisierten Menschen den Schutz und die Autonomie sowie die Teilhabe nimmt. Mit der Zeit baute sich so – von den meisten Medien unterstützt - ein immer stärker werdender moralischer Druck auf, der ein Zulassen von anderen Sichtweisen und Einstellungen nicht toleriert.
These 3: Infektionssterblichkeit
Das Vollbild der durch SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung Covid19 ist ein schwerer Atemwegsinfekt, der zum Versagen verschiedener Organe und zum Tode führen kann. Die Infektionssterblichkeit (IFR) von im Durchschnitt 0,15 Prozent der Infizierten rechtfertigt keine grundrechteinschränkenden Maßnahmen, deren Wirksamkeit zudem unbewiesen ist.
Die Letalität wird durch viele Faktoren beeinflusst und schwankt weltweit stark. Sie ist erhöht in Regionen mit einem hohen Anteil von älteren Menschen, mit hoher Bevölkerungsdichte, Luftverschmutzung, mit prekären Lebensverhältnissen, einer ungenügenden Gesundheitsversorgung und Altenpflege. Es gibt deutliche Hinweise, dass die Infektionssterblichkeit auch durch Ausgangssperren, übermächtiges Angst- und Ohnmachtsgefühl und soziale Isolation erhöht wird. Die Ursache für den massiven Unterschied in der Todesrate verschiedener Länder ist weiterhin wissenschaftlich zu klären.
These 4: Übersterblichkeit
Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen sind unverhältnismäßig angesichts des fehlenden Nachweises einer erhöhten altersstandardisierten Sterblichkeit in Deutschland als robustem Indikator für die Schwere einer Pandemie.
In der altersstandardisierten Sterblichkeits-Statistik für Deutschland zeigt sich seit Pandemiebeginn im Durchschnitt eine normale zu erwartende Sterblichkeit. Eine Übersterblichkeit, wie sie für die Pandemie prognostiziert wurde, ist nicht eingetreten. Das Gleiche gilt für Schweden mit einer ähnlichen Altersstruktur – und ohne Lockdown und andere Grundrechtseinschränkungen. Auch die deutlichen Hinweise darauf, dass Ausgangssperren in einigen Ländern die Mortalität erhöht haben lässt an der Verhältnismäßigkeit von drastischen Maßnahmen zweifeln.
In Deutschland sind laut RKI seit Beginn der Pandemie über 80.000 mit einem positiven PCR-Test gestorben (Covid-19-Tote). Diese Zahl müsste sich als zusätzliche Sterberate in der Statistik für diesen Zeitraum nachweisen lassen. Tatsächlich sind aber unter der Berücksichtigung der demographischen Entwicklung (altersstandardisierte Sterberate) nicht mehr Menschen gestorben als zu erwarten war. Regionale und saisonale Spitzen in der Sterblichkeitsstatistik sind vergleichbar mit der Grippewelle 2017/18.
In Schweden, wo es nur Empfehlungen zum Abstandhalten aber keinen Lockdown, Maskenzwang, Restaurant-, Geschäfts- und Schulschließungen und somit keine Grundrechtseinschränkungen gab, ist im Zeitraum der Pandemie sogar eine Untersterblichkeit von 6 Prozent in der altersstandardisierten Sterberate aufgetreten.
89 Prozent der Todesfälle mit positivem PCR-Test traten im Alter 70+ auf, das durchschnittliche Sterbealter durch eine SARS-CoV2-Infektion liegt etwas über der statistischen Lebenserwartung. Durch eine Schwächung der zellulären Immunantwort im hohen Lebensalter mit nachfolgend schweren Atemwegsinfekten sterben sehr viele der hochbetagten Menschen, v.a. Pflegebedürftige. Die Covid-19-erkrankung kann hier zwar den Tod herbeiführen (so wie andere Atemwegsinfekte auch), eine alleinige Kausalität ist aber meist nicht anzunehmen. Der positive PCR-Test kann sehr häufig zu einer Einordnung als Covid-19-Todesfall führen auch wenn der Tod zeitnah auch ohne Corona-Infektion durch einen anderen Infekt eingetreten wäre. Durch die Zahl der Covid-19-Todesfälle wird somit eine vermehrte Sterblichkeit vorgetäuscht, die sich in der altersstandardisierten Sterbestatistik nicht wiederfinden lässt.
These 5: Intensivstationen
Eine mögliche Überlastung der Intensivstationen war die einzige ursprüngliche Begründung für das Einschränken der Grundrechte. Seit Beginn der Pandemie kam es zu keinem über die übliche saisonale und regionale Belastung und die seit Jahren zunehmende Überlastung des Personals hinausgehenden massiven Engpass bei den Intensivkapazitäten. Im Gegenteil waren die Belegungsquoten sogar niedriger als im Jahr davor.
These 6: PCR-Test
Der PCR-Test ist ein hilfreicher Labor-Parameter in der Diagnostik von Erkrankungen und darf auch nur hier verwendet werden (laut WHO). Als alleiniges Testverfahren im millionenfachen Screening von Gesunden auf SARS-CoV-2 und als politische Begründung für die vom Staat verfügten Einschränkungen der Grundrechte ist er obsolet.
Menschen mit einem positiven SARS-CoV-PCR-Testergebnis sind nicht automatisch krank. Die auf den positiven PCR-Test zurückgeführten Begriffe Corona-Erkrankte, Corona-Inzidenzen, Corona-Todesfälle, Corona-Genesene ohne die Berücksichtigung von klinischen Parametern z.B der Erkrankungssymptome ist unwissenschaftlich und irreführend. Schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dürfen nicht aufgrund eines medizinischen Laborergebnisses stattfinden.
These 7: Symptomlose Übertragungen
Symptomlose Übertragungen von SARS-CoV-2 finden selten statt und rechtfertigen nicht die grundrechtseinschränkenden staatlichen Maßnahmen. Angst vor symptomlosen Übertragungen war der ursprüngliche Grund für einschneidende Präventiv-Maßnahmen bei Gesunden. Eine derartige Übertragung findet aber nur in unter 1 Prozent der Infektionen statt.
These 8: Hintergrundimmunität
Die gegen Corona-Viren bestehende Hintergrundimmunität der zellulären und Schleimhaut-Immunabwehr schützt die meisten Menschen vor einem schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion. Das gezielte und unablässige Schüren der Angst zu sterben steht in keinem Verhältnis zum Ausmaß der tatsächlichen Bedrohung. Zudem wird die zelluläre Immunität durch den durch Angst ausgelösten Stress gehemmt, die humorale Abwehr (Antikörper im Blut) neigt zur Überreaktion.
Über 80 Prozent der Infizierten haben wenig oder keine schweren Symptome. Die Ursache dafür ist die bestehende Hintergrundimmunität gegen Corona-Viren (T-Zell-Immunität)
These 9: Lockdown
Ein Lockdown, das „Einschließen“ von Menschen in ihre derzeitigen Wohn- und Lebensverhältnisse über einen längeren Zeitraum, ist ein Freiheitsentzug und damit ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Die dadurch ausgelösten auch längerfristigen Schäden in der körperlichen, emotionalen und psychischen Gesundheit der Menschen und im sozialen Zusammenleben sind umso schlimmer je schärfere Maßnahmen getroffen wurden. Der Effekt auf die Virusausbreitung steht in keinem Verhältnis zu den verursachten negativen Auswirkungen.
These 10: Masken
Medizinische Masken können zum Selbst- oder Fremdschutz bei Infektionserkrankungen eingesetzt werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Medizinischen Maske kann gesundheitsgefährdend sein und stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und ist daher als unverhältnismäßig anzusehen. Die Evidenz für das präventive Tragen einer Maske zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Infektionen ist gering.
These 11: Kinder
Die Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern haben wenig wissenschaftliche Evidenz. Sie haben aber zu einer millionenfachen Verletzung von Kinderrechten und zu vielfacher Gefährdung des Kindeswohls und der körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern geführt.
Kinder sind keine Pandemie-Treiber, ja der Kontakte zu Kindern wirkt sogar schützend auf das Immunsystem und sorgt für milde Verläufe der SARS-CoV-2-Infektion.
Der zwanghafte Wunsch nach wirksamen Maßnahmen und die dahinter stehende Todes-Angst haben die Menschheit aber in eine existenzielle, lebensfeindliche Sackgasse geführt. Die Schwächsten, die Kinder, wurden so zum Opfer einer zwanghaften Kontroll- und Sicherheits-Ideologie der Erwachsenen ohne Evidenz. Kinder und Jugendliche denen die kindliche Unbeschwertheit, ein impulsives Miteinander, Lebendigkeit, die spontane laute Emotionalität und Bewegung, freies Atmen und Singen verboten werden oder denen durch Angst die Notwendigkeit zur Selbstkontrolle vermittelt wird, werden wichtige Entwicklungsschritte und Entwicklungsmöglichkeiten hin zu einer autonomen, selbstbestimmten Persönlichkeit mit Widerstandskraft genommen.
Das Recht auf Bildung wurde darüber hinaus weltweit bei über 200 Millionen von Kindern weltweit längerfristig ausgesetzt.
These 12: Impfung
Die ständige Förderung von Angst vor dem Corona-Virus und die anhaltenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen führen zum verstärkten Wunsch nach Sicherheit und damit zur Akzeptanz von neuartigen Gen-Impfstoff-Technologien unter Verhinderung bewährter unabhängiger Nutzen-Risiko-Analysen für Arzneimittel.
Die seit der Contergan-Affäre gegen die Interessen der Pharma-Industrie mühsam durchgesetzten Instrumente der Arzneimittel-Sicherheit werden durch die schnelle Einführung der neuen Gen-Impf-Technologie untergraben und ausgehöhlt. Diese in den nächsten Monaten bei Milliarden Menschen eingesetzte Technologie birgt vielfältige kurzfristige Gefahren und langfristig bekannte und unbekannte Risiken.
Bereits im März 2020 wurden die Weichen für die Produktion hohe Gewinne versprechender neuer, als Impfung wirkender, gentechnisch erzeugter Medikamente für die Prävention von SARS-CoV-2-Infektionen gestellt. In einer gemeinsamen Aktion der Pharmaindustrie, der WHO, der Regierungen der großen Industrie-Nationen, industrienaher Stiftungen und der Zulassungsbehörden wurde deren Entwicklung, Produktion und Anwendung in der Rekordzeit von 9 Monaten durchgezogen, durch Zusammenschieben und Umgehen der üblichen, meist 10 Jahre dauernden Prüfmechanismen.
Das ursprüngliche Primat des Impfschutzes von Corona-Risikogruppen wurde sehr schnell verlassen zugunsten der Idee einer künstlichen Herden-Immunität. Die Vision dieser Form von technologischer Kontrolle und Überlegenheit gegenüber natürlicher Immunität und deren Stärkung hat sich inzwischen zu einer Art staatlich geförderter Ideologie entwickelt, die mehr mit propaganda-ähnlicher Werbung als mit Aufklärung in Erscheinung tritt.
These 13: Digitalisierung
Die ständige Förderung von Angst vor dem Corona-Virus und die anhaltenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen führen zum verstärkten Wunsch nach Sicherheit und damit zur Akzeptanz von zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen, Überwachung und Kontrolle und zum Abbau von Datenschutz.
These 14: Gesundheitssystem
Die weltweite neoliberale Ökonomisierung des Gesundheitswesens mit der Gewinn- statt Gemeinwohl-Orientierung führt seit Jahren zunehmend zu regionalen und saisonalen Engpässen in der Krankenversorgung und zu einer Überlastung und zum „Ausbrennen“ der in ihr arbeitenden Menschen.
These 15: Tod und Sterben
Die Angst vor dem Sterben und vor dem Tod verstärkt das Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit, nach Überwachung und technologischer Kontrolle des Lebens und der Gesundheit, vor allem im Alter. Die am Ende des Lebens wichtige menschliche Zuwendung wurde dagegen in der Corona-Krise in einen inhumanen „Schutz durch Isolation“ verwandelt. Die Menschenwürde wurde und wird hiermit verletzt.
Die Verdrängung von Alter, Hinfälligkeit, Pflegebedürftigkeit, Sterben und Tod aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Verantwortung führt schon länger verstärkt zum „Outsourcen“ und zur ökonomischen „Verwertung“ des Abschieds vom Leben. Die beteiligten Pflegenden sind einem erheblichen Arbeits-Druck bei fehlender gesellschaftlicher Anerkennung und weiterhin schlechter Entlohnung durch immer mehr Investoren ausgesetzt, deren Ziel primär die Rendite ist.
These 16: Bewegung
Bewegung ist für die menschliche Gesundheit systemrelevant. Die Einschränkung der Bewegung und der Bewegungsfreiheit durch die Corona-Maßnahmen führen zur Verschlechterung des Gesundheitszustands vieler Menschen.
Durch den Mangel an Bewegung kam es innerhalb des einen Jahres zu deutlicher Zunahme von Übergewicht in Deutschland. Einschränkungen des Bewegungsapparats, Verschlechterung und Zunahme von Diabetes und Hypertonie, Depressionen und zahlreiche andere Folgeerkrankungen sind zu befürchten. Bei älteren Menschen führt der Wegfall der Bewegungsmotivation zu Muskelabbau, Verschlechterung von Demenz und zur Zunahme der Sturzgefahr.
Erkrankungen wie Hypertonie und Diabetes mellitus stellen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid19 dar. Das Risiko schwer zu erkranken oder zu sterben hat sich somit durch die Maßnahmen stark erhöht.
These 17: Armut
Das größte Gesundheitsrisiko weltweit ist die Armut. Die weltweite Einschränkung von Grundrechten haben zu einer Zunahme von Armut und Hunger und den damit assoziierten Krankheiten geführt und werden langfristig mehr Menschenleben kosten als SARS-CoV2.
Nahrungsmangel und Hunger, verschlechterte Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatz-Chancen, Arbeitslosigkeit, Bewegungsmangel, Fehlernährung und Übergewicht und nicht zuletzt Stress durch Angst und Isolation führen weltweit zu zahlreichen Folgeerkrankungen und zu verminderter Lebenserwartung.
These 18: Umgang mit Kritik
Das Ignorieren von Kritik an den Corona-Maßnahmen und das Ausgrenzen und die Diffamierung von Kritikern der Grundrechtseinschränkungen als Leugner, Verschwörungstheoretiker, Rechte, Schwurbler, Querdenker usw. hat eine gesellschaftliche Spaltung und Polarisierung hervorgerufen. Durch die Ausgrenzung kritischer Positionen fehlt in unserer demokratischen Gesellschaft derzeit das notwendige öffentliche Korrektiv zur Regulation von staatlichen Eingriffen und zur Herstellung von deren Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die durch das Grundgesetz garantierten Rechte zum Schutz der Autonomie jedes einzelnen Menschen.
These 19: Maßnahmen-Ende
Es ist derzeit weder das Ende aller Grundrechtseinschränkungen absehbar noch gibt es einen Plan für eine Exit-Strategie. Wenn eine Wirksamkeit von Impfungen und dem Tragen von Masken angenommen wird, wäre jetzt ein individueller Schutz vor Corona für jede*n möglich und eine Rücknahme aller Einschränkungen geboten.
Zu Befürchten ist, dass ein schnelles Aufheben der Einschränkungen trotz sinkender Fallzahlen in naher Zukunft nicht geplant ist. Ähnlich wie bei den Terrorismusgesetzen könnte das Aufrechterhalten der Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit vor einer latenten Bedrohung begründet werden. Dies könnte einen dauerhaften Verlust von Grundrechten bedeuten.
These 20: Ausblick
Der Schutz der Grundrechte ist die Herstellung der Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit und Sicherheit, zwischen Autonomie und Kontrolle.
Jeder Mensch hat - in unterschiedlichem Ausmaß - verschiedene Ängste und Unsicherheiten. Der Wunsch nach Sicherheit und Kontrolle über das eigene Leben muss täglich mit dem eigenen Autonomiebedürfnis und dem Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit abgeglichen werden. Das Überwiegen nur eines Aspekts kann in zwanghafte Kontrolle des eigenen Lebens, in ein Diktat der Angst, oder aber in unbedachte Selbstgefährdung durch Negieren oder Ignorieren eigener Ängste führen. Für den Prozess des Abwägens und Herstellens der Verhältnismäßigkeit zwischen eigener Sicherheit und Freiheit ist jeder Mensch selbst verantwortlich.
Das betrifft auch und vor allem die Lebensbereiche von Gesundheit, Krankheit, Sterben und Tod. Jede*r trägt die Verantwortung für die eigene Gesundheit, das eigenen Leben. Ob ein Mensch sich viel oder riskant bewegt oder zu wenig, ob er sich übermäßig oder ungesund ernährt, ob er Alkohol oder Nikotin konsumiert oder abstinent lebt, ob er Hygiene übertreibt oder darauf pfeift, ob ein Mensch zu kalt oder zu warm angezogen ist, ob er auf Nummer sicher geht oder Freiheit und Risiko liebt, ist stets seine eigene, „erwachsene“ Entscheidung.
In der Medizin geben wir Ärzt*innen für diese Abwägungen Beratung und Entscheidungshilfe, vermeiden dabei aber Druck und üben niemals Zwang aus. Jede*r hat die Selbstbestimmtheit über sein Leben und das Recht zwischen (vermeintlichem) Risiko und (vermeintlicher) Sicherheit zu wählen. Jede Vorsorgemaßnahme, jede Untersuchung und jede präventive oder therapeutische Intervention bedarf der freien Entscheidung des Patienten. Für die „Mündigkeit“ der Menschen, die wir als Patient*innen behandeln, bedarf es der umfassenden Aufklärung über das „Für“ und „Wider“ sowie der Akzeptanz eines „Ja“ oder eines „Nein“.
Den nötigen Freiraum für diesen Abwägungsprozess garantieren dem Individuum in einer Demokratie die Grundrechte. Sie schützen den einzelnen Menschen vor dem willkürlichen Zugriff des Staates oder von Institutionen, schützen die Menschen untereinander vor einer gegenseitigen Verletzung der Autonomie und Selbstbestimmtheit. Somit fördern sie die Würde des Menschen, die Freiheit seine eigene Persönlichkeit zu entwickeln und stärken das Gemeinwohl der Gesellschaft. Sie sind die Garanten für Frieden in der Gesellschaft, für Gerechtigkeit, für Glück und - vor allem - für die Gesundheit des einzelnen Menschen.
Andererseits gibt es weder ein Recht darauf nicht krank zu werden, noch die Pflicht des Staates das Krankwerden zu verhindern. Die Vorsorgepflicht des Staates und der Gesellschaft in Bezug auf die Sicherheit des einzelnen Menschen gilt nur für präventive Maßnahmen, die augenscheinlich niemandem schaden, z.B. für saubere Luft oder sauberes Wasser, vermeidbare Gefährdungen im Straßenverkehr oder eine befriedigende Gesundheitsversorgung. Hier schützen das Individuum die Grundrechte vor einem Zuviel an Sicherheit, in Bezug auf diese Rechte muss immer Verhältnismäßigkeit von Präventivmaßnahmen hergestellt werden.
Wenn der Staat in die garantierten Grundrechte eingreift um vorbeugend Sicherheit - zum Beispiel vor Krankheiten - herzustellen verletzt er die geschützte Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheit und Freiheit. Der Staat darf seinen Bürger*innen nicht paternalistisch präventive Maßnahmen vorschreiben, wenn diese ihre Grundrechte, die ja letztlich der selbstbestimmten Gesundheitsvorsorge und Handlungsautonomie dienen, einschränken. Und andersherum können die Grundrechte die Gesundheit der Bürger*in zwar schützen, aber ihr oder ihm eben keinen Schutz vor schicksalhaften Krankheiten oder dem Tod garantieren.
Die Freiheit und Selbstbestimmtheit der Menschen ist derzeit durch das Kontrollbedürfnis der Gesellschaft oder des Staates massiv eingeschränkt. Das Bedürfnis nach Sicherheit wird zudem durch das übermächtige Angebot an Maßnahmen zur technologischen Kontrolle durch Institutionen verstärkt, die - an Kapital und Macht gewinnorientiert - weltweit agieren. Der besondere Wert der Grundrechte wird erst durch ihre Einschränkungen spürbar, die Maßnahmen wirken so totalitär.
Es ist unerlässlich, mit sachlicher Kritik, vielfältiger Information und Aufklärung die Verhältnismäßigkeit der eigentlichen Bedrohung durch das SARS-CoV-2-Virus im Vergleich zu den vorgenommenen Corona-Maßnahmen zu diskutieren und sich miteinander um Ausgewogenheit im demokratischen Diskurs zu bemühen. Den Prozess des Ins-Verhältnis-setzens und der Wiederherstellung der Grundrechte muss unsere demokratische Gesellschaft, müssen wir alle jetzt einleiten und weiter fortführen.
Mit Dank (Stand 23. Juni 2021) übernommen von praxiskollektiv.de - Die Autoren machen auf folgendes aufmerksam: die Thesen befinden sich „im Fluß“ der Veränderung. Sie werden sie je nach Erkenntnis- und Diskussionsstand verändern, ergänzen, anpassen und bald auch mit Quellen verlinken.
Online-Flyer Nr. 773 vom 07.07.2021
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Kritische Thesen zur Corona-Krise
Der Verlust der Verhältnismäßigkeit
Von Regina Gebhardt, Michael Kronawitter, Claudius Loga (Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin im praxiskollektiv reiche, Berlin)
"Die Corona-Maßnahmen, die derzeit verfassungsmäßige Grundrechte der Menschen über einen längeren Zeitraum aussetzen, sind unverhältnismäßig in Bezug auf die durch sie verursachten Schäden im Vergleich zum erreichten Gewinn... Das bewusste oder unbewusste Erzeugen von Angst wurde und wird weltweit zur Disziplinierung der Bevölkerung, zur Durchsetzung von entmündigenden Maßnahmen und zur Einschränkung der Grundrechte benutzt... Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen sind unverhältnismäßig angesichts des fehlenden Nachweises einer erhöhten altersstandardisierten Sterblichkeit in Deutschland als robustem Indikator für die Schwere einer Pandemie... Eine Übersterblichkeit, wie sie für die Pandemie prognostiziert wurde, ist nicht eingetreten... PCR-Test: Als alleiniges Testverfahren im millionenfachen Screening von Gesunden auf SARS-CoV-2 und als politische Begründung für die vom Staat verfügten Einschränkungen der Grundrechte ist er obsolet... Impfung: [Die] bei Milliarden Menschen eingesetzte Technologie birgt vielfältige kurzfristige Gefahren und langfristig bekannte und unbekannte Risiken." Das ist ein kleiner Querschnitt durch die 20 Thesen, die das praxiskollektiv reiche zusammengestellt hat. Die NRhZ dokumentiert die Thesen in vollem Umfang (Stand: 23. Juni 2021).
Für eine differenzierende Analyse der Corona-Krise, für grundsätzliche Kritik an den Maßnahmen und deren Unverhältnismäßigkeit und für die erforderliche gesellschaftliche Diskussion ist eine sachliche Betrachtung unter Wahrnehmung der eigenen und gegenseitigen emotionalen Gestimmtheiten, unter Respektierung der Erfahrungen und ohne Abwertung des Gegenübers sowie ohne Vorwürfe und Moralisierung erforderlich. Die derzeitige Polarisierung der Diskussion legt scheinbar den Schluss nahe, dass eine Seite Recht hat und die andere im Unrecht ist, oder gar lügt. Die Vielzahl von paradox erscheinenden Informationen über das Corona-Virus SARS-CoV2 und die Auswirkungen auf die Menschheit sind aber U.E. kein Zeichen für bewusst verbreitete Falsch-Informationen, sondern werden zumeist durch die Vielzahl der Facetten der Wirklichkeit und die Blickrichtung und das Gesichtsfeld des Betrachters hervorgerufen. Die Aufgabe diese Facetten unvoreingenommen abzubilden und zu einem komplexen Bild zusammenzufügen ist ureigene Aufgabe der Wissenschaft, darüber differenziert zu berichten Aufgabe der Medien. Wir erkennen derzeit nicht, dass der Mainstream der Medien und der Wissenschaft diesen Aufgaben gewissenhaft nachkommt.
In der von uns gewünschten offenen demokratischen Gesellschaft ist es für die Diskussion unterschiedlicher Standpunkte dringend erforderlich, die Meinungen, Erfahrungen und Ängste der Diskussionspartner*in ernst zu nehmen und zu respektieren, ja aktiv eine Brücke zu bauen oder eine Hand zu reichen, die in den Dialog führt. Die Äußerung von Kritik muss jederzeit – unter Wertschätzung des Gegenübers – in einer pluralistischen Gesellschaft möglich sein. Sie ist für die lebendige Demokratie so wichtig wie die die Diversität der Natur für das Leben auf unserem Planeten.
Wir möchten hier unsere Sichtweise, die sich in 15 Monaten Corona-Krise gebildet hat, als kritische Thesen über den Verlust der Verhältnismäßigkeit zwischen staatlichen Maßnahmen und SARS-CoV2-Infektion formulieren. Die Thesen beanspruchen nicht alleingültige Fakten zu sein, sondern versuchen die „Absolutheit“ der in der Corona-Krise medial vermittelten Erkenntnisse und Maßnahmen in ein relativierendes Licht zu stellen und damit „ins Verhältnis“ zu setzen. Letztlich geht es um das Verhältnis dessen, was derzeit weltweit passiert zu uns Menschen, um das Verhältnis zwischen uns Menschen, um das Verständnis für das Verhalten von Menschen, um Macht und Ohnmacht, um unser Verhältnis zu Leben und Tod, zur Natur um uns und in uns, zu Gesundheit und Krankheit, zu Geld, zu Recht und zu Gerechtigkeit. Um Verhältnismäßigkeit in einer Demokratie zu erreichen bedarf es immer der ergebnisoffenen Diskussion.
Und natürlich stellen wir vorab Folgendes klar: Die in über 80 Prozent der Fälle relativ harmlos verlaufende SARS-CoV-2-Infektion kann – bei Versagen der Schleimhaut-Abwehr und zellulären Immunität - als Vollbild der Erkrankung Covid19 einen schweren Atemwegsinfekt, eine starke Entzündungsreaktion und Überregulation des Immunsystems, Thrombosierung von Gefäßen, schwere Schädigungen aller Organe und schließlich den Tod verursachen, Überlebende können längerfristige Einschränkungen haben. Als Ärzt*innen sehen wir immer unsere Aufgabe darin, unsere Patient*innen in der primären Prävention von schweren Atemwegsinfekten zu unterstützen und diese damit zu verhindern, schwere Verläufe frühzeitig zu erkennen und die erkrankten Menschen bestmöglich zu behandeln und Menschen mit Folgebeschwerden hausärztlich zu begleiten.
These 1: Verhältnismäßigkeit
Die Corona-Maßnahmen, die derzeit verfassungsmäßige Grundrechte der Menschen über einen längeren Zeitraum aussetzen, sind unverhältnismäßig in Bezug auf die durch sie verursachten Schäden im Vergleich zum erreichten Gewinn.
Die Förderung von Angst vor dem Corona-Virus führte zum verstärkten Wunsch nach Sicherheit durch grundrechtseinschränkende Maßnahmen. Die in der Medizin geltende Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, der Nutzen-Risiko-Abwägungen und des Grundsatzes, durch Interventionen zunächst erstmal keinen Schaden hervorzurufen sind von der Politik unter dem – medial verstärkten - Druck zu Handeln und der scheinbaren Alternativlosigkeit der Maßnahmen außer Kraft gesetzt worden.
Die Grundrechte auf Freiheit der Person, der Bewegungsfreiheit, des menschlichen Kontakts, der Kommunikation und Teilhabe, auf Bildung, das Grundrecht sich selbst seinen Lebensunterhalt verdienen zu können, auf körperliche Unversehrtheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Demonstrationsrecht sowie das Recht auf Leben und auf ein Sterben in Würde sollten die Autonomie und den Schutz des einzelnen Menschen vor staatlichem Zugriff gerade in Krisenzeiten gewährleisten. Zwischen diesen Rechten muss in einer Demokratie ständig ein Abwägungsprozess getroffen werden, das Aussetzen von vielen Grundrechten zugunsten eines einzigen ist unverhältnismäßig.
These 2: Angst
Das bewusste oder unbewusste Erzeugen von Angst wurde und wird weltweit zur Disziplinierung der Bevölkerung, zur Durchsetzung von entmündigenden Maßnahmen und zur Einschränkung der Grundrechte benutzt.
Die Fokussierung auf den PCR-Wert, die Wertung positiver Testergebnisse als „Erkrankung“ und deren Häufigkeit als „Inzidenz“, das Betrachten von Zahlen (Fallzahlen, Todesfälle) ohne Vergleich, das unablässige Modellieren von exponentiellen Wachstumskurven und Worst-Case-Szenarien, das Ausschließen von relativierenden Informationen, das Verknüpfen von Angst erzeugenden Bildern mit wissenschaftlichen Fakten, das Wiederholen der immer selben Bilder und Informationen haben ein Klima der Angst und Verunsicherung erzeugt. Auch ein großer Teil politischer Entscheidungsträger sowie der Medien haben sich von dieser Angst erfassen lassen. Ein massiver Handlungsdruck wurde geschaffen, der wie in einem Teufelskreis ein „immer-mehr“ an alternativlos erscheinenden Maßnahmen hervorbrachte und von Menschen mit wirtschaftlichen Interessenkonflikten angefeuert wurde. Letztlich dienten die Maßnahmen, die zum Teil wenig Evidenz aufwiesen, der Kontrolle der Angst und der Erfüllung des Bedürfnisses nach Sicherheit.
Die Angst zu sterben oder nahe Angehörige zu verlieren wurde über Monate genährt und verstärkt, so dass die Einschränkung der Grundrechte als notwendiges Übel erscheinen musste. Das erklärt die Bereitschaft der Menschen, dies über einen längeren Zeitraum hinzunehmen. Das eigene Zurückstecken und Einschränken wurde darüber hinaus zu einem solidarischen Akt zum Schutz von anderen erklärt und auch eingefordert. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass der Entzug von Grundrechten vielen schwächeren und verletzlichen, kranken oder traumatisierten Menschen den Schutz und die Autonomie sowie die Teilhabe nimmt. Mit der Zeit baute sich so – von den meisten Medien unterstützt - ein immer stärker werdender moralischer Druck auf, der ein Zulassen von anderen Sichtweisen und Einstellungen nicht toleriert.
These 3: Infektionssterblichkeit
Das Vollbild der durch SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung Covid19 ist ein schwerer Atemwegsinfekt, der zum Versagen verschiedener Organe und zum Tode führen kann. Die Infektionssterblichkeit (IFR) von im Durchschnitt 0,15 Prozent der Infizierten rechtfertigt keine grundrechteinschränkenden Maßnahmen, deren Wirksamkeit zudem unbewiesen ist.
Die Letalität wird durch viele Faktoren beeinflusst und schwankt weltweit stark. Sie ist erhöht in Regionen mit einem hohen Anteil von älteren Menschen, mit hoher Bevölkerungsdichte, Luftverschmutzung, mit prekären Lebensverhältnissen, einer ungenügenden Gesundheitsversorgung und Altenpflege. Es gibt deutliche Hinweise, dass die Infektionssterblichkeit auch durch Ausgangssperren, übermächtiges Angst- und Ohnmachtsgefühl und soziale Isolation erhöht wird. Die Ursache für den massiven Unterschied in der Todesrate verschiedener Länder ist weiterhin wissenschaftlich zu klären.
These 4: Übersterblichkeit
Die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen sind unverhältnismäßig angesichts des fehlenden Nachweises einer erhöhten altersstandardisierten Sterblichkeit in Deutschland als robustem Indikator für die Schwere einer Pandemie.
In der altersstandardisierten Sterblichkeits-Statistik für Deutschland zeigt sich seit Pandemiebeginn im Durchschnitt eine normale zu erwartende Sterblichkeit. Eine Übersterblichkeit, wie sie für die Pandemie prognostiziert wurde, ist nicht eingetreten. Das Gleiche gilt für Schweden mit einer ähnlichen Altersstruktur – und ohne Lockdown und andere Grundrechtseinschränkungen. Auch die deutlichen Hinweise darauf, dass Ausgangssperren in einigen Ländern die Mortalität erhöht haben lässt an der Verhältnismäßigkeit von drastischen Maßnahmen zweifeln.
In Deutschland sind laut RKI seit Beginn der Pandemie über 80.000 mit einem positiven PCR-Test gestorben (Covid-19-Tote). Diese Zahl müsste sich als zusätzliche Sterberate in der Statistik für diesen Zeitraum nachweisen lassen. Tatsächlich sind aber unter der Berücksichtigung der demographischen Entwicklung (altersstandardisierte Sterberate) nicht mehr Menschen gestorben als zu erwarten war. Regionale und saisonale Spitzen in der Sterblichkeitsstatistik sind vergleichbar mit der Grippewelle 2017/18.
In Schweden, wo es nur Empfehlungen zum Abstandhalten aber keinen Lockdown, Maskenzwang, Restaurant-, Geschäfts- und Schulschließungen und somit keine Grundrechtseinschränkungen gab, ist im Zeitraum der Pandemie sogar eine Untersterblichkeit von 6 Prozent in der altersstandardisierten Sterberate aufgetreten.
89 Prozent der Todesfälle mit positivem PCR-Test traten im Alter 70+ auf, das durchschnittliche Sterbealter durch eine SARS-CoV2-Infektion liegt etwas über der statistischen Lebenserwartung. Durch eine Schwächung der zellulären Immunantwort im hohen Lebensalter mit nachfolgend schweren Atemwegsinfekten sterben sehr viele der hochbetagten Menschen, v.a. Pflegebedürftige. Die Covid-19-erkrankung kann hier zwar den Tod herbeiführen (so wie andere Atemwegsinfekte auch), eine alleinige Kausalität ist aber meist nicht anzunehmen. Der positive PCR-Test kann sehr häufig zu einer Einordnung als Covid-19-Todesfall führen auch wenn der Tod zeitnah auch ohne Corona-Infektion durch einen anderen Infekt eingetreten wäre. Durch die Zahl der Covid-19-Todesfälle wird somit eine vermehrte Sterblichkeit vorgetäuscht, die sich in der altersstandardisierten Sterbestatistik nicht wiederfinden lässt.
These 5: Intensivstationen
Eine mögliche Überlastung der Intensivstationen war die einzige ursprüngliche Begründung für das Einschränken der Grundrechte. Seit Beginn der Pandemie kam es zu keinem über die übliche saisonale und regionale Belastung und die seit Jahren zunehmende Überlastung des Personals hinausgehenden massiven Engpass bei den Intensivkapazitäten. Im Gegenteil waren die Belegungsquoten sogar niedriger als im Jahr davor.
These 6: PCR-Test
Der PCR-Test ist ein hilfreicher Labor-Parameter in der Diagnostik von Erkrankungen und darf auch nur hier verwendet werden (laut WHO). Als alleiniges Testverfahren im millionenfachen Screening von Gesunden auf SARS-CoV-2 und als politische Begründung für die vom Staat verfügten Einschränkungen der Grundrechte ist er obsolet.
Menschen mit einem positiven SARS-CoV-PCR-Testergebnis sind nicht automatisch krank. Die auf den positiven PCR-Test zurückgeführten Begriffe Corona-Erkrankte, Corona-Inzidenzen, Corona-Todesfälle, Corona-Genesene ohne die Berücksichtigung von klinischen Parametern z.B der Erkrankungssymptome ist unwissenschaftlich und irreführend. Schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dürfen nicht aufgrund eines medizinischen Laborergebnisses stattfinden.
These 7: Symptomlose Übertragungen
Symptomlose Übertragungen von SARS-CoV-2 finden selten statt und rechtfertigen nicht die grundrechtseinschränkenden staatlichen Maßnahmen. Angst vor symptomlosen Übertragungen war der ursprüngliche Grund für einschneidende Präventiv-Maßnahmen bei Gesunden. Eine derartige Übertragung findet aber nur in unter 1 Prozent der Infektionen statt.
These 8: Hintergrundimmunität
Die gegen Corona-Viren bestehende Hintergrundimmunität der zellulären und Schleimhaut-Immunabwehr schützt die meisten Menschen vor einem schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion. Das gezielte und unablässige Schüren der Angst zu sterben steht in keinem Verhältnis zum Ausmaß der tatsächlichen Bedrohung. Zudem wird die zelluläre Immunität durch den durch Angst ausgelösten Stress gehemmt, die humorale Abwehr (Antikörper im Blut) neigt zur Überreaktion.
Über 80 Prozent der Infizierten haben wenig oder keine schweren Symptome. Die Ursache dafür ist die bestehende Hintergrundimmunität gegen Corona-Viren (T-Zell-Immunität)
These 9: Lockdown
Ein Lockdown, das „Einschließen“ von Menschen in ihre derzeitigen Wohn- und Lebensverhältnisse über einen längeren Zeitraum, ist ein Freiheitsentzug und damit ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Die dadurch ausgelösten auch längerfristigen Schäden in der körperlichen, emotionalen und psychischen Gesundheit der Menschen und im sozialen Zusammenleben sind umso schlimmer je schärfere Maßnahmen getroffen wurden. Der Effekt auf die Virusausbreitung steht in keinem Verhältnis zu den verursachten negativen Auswirkungen.
These 10: Masken
Medizinische Masken können zum Selbst- oder Fremdschutz bei Infektionserkrankungen eingesetzt werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Medizinischen Maske kann gesundheitsgefährdend sein und stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und ist daher als unverhältnismäßig anzusehen. Die Evidenz für das präventive Tragen einer Maske zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Infektionen ist gering.
These 11: Kinder
Die Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern haben wenig wissenschaftliche Evidenz. Sie haben aber zu einer millionenfachen Verletzung von Kinderrechten und zu vielfacher Gefährdung des Kindeswohls und der körperlichen und seelischen Gesundheit von Kindern geführt.
Kinder sind keine Pandemie-Treiber, ja der Kontakte zu Kindern wirkt sogar schützend auf das Immunsystem und sorgt für milde Verläufe der SARS-CoV-2-Infektion.
Der zwanghafte Wunsch nach wirksamen Maßnahmen und die dahinter stehende Todes-Angst haben die Menschheit aber in eine existenzielle, lebensfeindliche Sackgasse geführt. Die Schwächsten, die Kinder, wurden so zum Opfer einer zwanghaften Kontroll- und Sicherheits-Ideologie der Erwachsenen ohne Evidenz. Kinder und Jugendliche denen die kindliche Unbeschwertheit, ein impulsives Miteinander, Lebendigkeit, die spontane laute Emotionalität und Bewegung, freies Atmen und Singen verboten werden oder denen durch Angst die Notwendigkeit zur Selbstkontrolle vermittelt wird, werden wichtige Entwicklungsschritte und Entwicklungsmöglichkeiten hin zu einer autonomen, selbstbestimmten Persönlichkeit mit Widerstandskraft genommen.
Das Recht auf Bildung wurde darüber hinaus weltweit bei über 200 Millionen von Kindern weltweit längerfristig ausgesetzt.
These 12: Impfung
Die ständige Förderung von Angst vor dem Corona-Virus und die anhaltenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen führen zum verstärkten Wunsch nach Sicherheit und damit zur Akzeptanz von neuartigen Gen-Impfstoff-Technologien unter Verhinderung bewährter unabhängiger Nutzen-Risiko-Analysen für Arzneimittel.
Die seit der Contergan-Affäre gegen die Interessen der Pharma-Industrie mühsam durchgesetzten Instrumente der Arzneimittel-Sicherheit werden durch die schnelle Einführung der neuen Gen-Impf-Technologie untergraben und ausgehöhlt. Diese in den nächsten Monaten bei Milliarden Menschen eingesetzte Technologie birgt vielfältige kurzfristige Gefahren und langfristig bekannte und unbekannte Risiken.
Bereits im März 2020 wurden die Weichen für die Produktion hohe Gewinne versprechender neuer, als Impfung wirkender, gentechnisch erzeugter Medikamente für die Prävention von SARS-CoV-2-Infektionen gestellt. In einer gemeinsamen Aktion der Pharmaindustrie, der WHO, der Regierungen der großen Industrie-Nationen, industrienaher Stiftungen und der Zulassungsbehörden wurde deren Entwicklung, Produktion und Anwendung in der Rekordzeit von 9 Monaten durchgezogen, durch Zusammenschieben und Umgehen der üblichen, meist 10 Jahre dauernden Prüfmechanismen.
Das ursprüngliche Primat des Impfschutzes von Corona-Risikogruppen wurde sehr schnell verlassen zugunsten der Idee einer künstlichen Herden-Immunität. Die Vision dieser Form von technologischer Kontrolle und Überlegenheit gegenüber natürlicher Immunität und deren Stärkung hat sich inzwischen zu einer Art staatlich geförderter Ideologie entwickelt, die mehr mit propaganda-ähnlicher Werbung als mit Aufklärung in Erscheinung tritt.
These 13: Digitalisierung
Die ständige Förderung von Angst vor dem Corona-Virus und die anhaltenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen führen zum verstärkten Wunsch nach Sicherheit und damit zur Akzeptanz von zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen, Überwachung und Kontrolle und zum Abbau von Datenschutz.
These 14: Gesundheitssystem
Die weltweite neoliberale Ökonomisierung des Gesundheitswesens mit der Gewinn- statt Gemeinwohl-Orientierung führt seit Jahren zunehmend zu regionalen und saisonalen Engpässen in der Krankenversorgung und zu einer Überlastung und zum „Ausbrennen“ der in ihr arbeitenden Menschen.
These 15: Tod und Sterben
Die Angst vor dem Sterben und vor dem Tod verstärkt das Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit, nach Überwachung und technologischer Kontrolle des Lebens und der Gesundheit, vor allem im Alter. Die am Ende des Lebens wichtige menschliche Zuwendung wurde dagegen in der Corona-Krise in einen inhumanen „Schutz durch Isolation“ verwandelt. Die Menschenwürde wurde und wird hiermit verletzt.
Die Verdrängung von Alter, Hinfälligkeit, Pflegebedürftigkeit, Sterben und Tod aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Verantwortung führt schon länger verstärkt zum „Outsourcen“ und zur ökonomischen „Verwertung“ des Abschieds vom Leben. Die beteiligten Pflegenden sind einem erheblichen Arbeits-Druck bei fehlender gesellschaftlicher Anerkennung und weiterhin schlechter Entlohnung durch immer mehr Investoren ausgesetzt, deren Ziel primär die Rendite ist.
These 16: Bewegung
Bewegung ist für die menschliche Gesundheit systemrelevant. Die Einschränkung der Bewegung und der Bewegungsfreiheit durch die Corona-Maßnahmen führen zur Verschlechterung des Gesundheitszustands vieler Menschen.
Durch den Mangel an Bewegung kam es innerhalb des einen Jahres zu deutlicher Zunahme von Übergewicht in Deutschland. Einschränkungen des Bewegungsapparats, Verschlechterung und Zunahme von Diabetes und Hypertonie, Depressionen und zahlreiche andere Folgeerkrankungen sind zu befürchten. Bei älteren Menschen führt der Wegfall der Bewegungsmotivation zu Muskelabbau, Verschlechterung von Demenz und zur Zunahme der Sturzgefahr.
Erkrankungen wie Hypertonie und Diabetes mellitus stellen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid19 dar. Das Risiko schwer zu erkranken oder zu sterben hat sich somit durch die Maßnahmen stark erhöht.
These 17: Armut
Das größte Gesundheitsrisiko weltweit ist die Armut. Die weltweite Einschränkung von Grundrechten haben zu einer Zunahme von Armut und Hunger und den damit assoziierten Krankheiten geführt und werden langfristig mehr Menschenleben kosten als SARS-CoV2.
Nahrungsmangel und Hunger, verschlechterte Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatz-Chancen, Arbeitslosigkeit, Bewegungsmangel, Fehlernährung und Übergewicht und nicht zuletzt Stress durch Angst und Isolation führen weltweit zu zahlreichen Folgeerkrankungen und zu verminderter Lebenserwartung.
These 18: Umgang mit Kritik
Das Ignorieren von Kritik an den Corona-Maßnahmen und das Ausgrenzen und die Diffamierung von Kritikern der Grundrechtseinschränkungen als Leugner, Verschwörungstheoretiker, Rechte, Schwurbler, Querdenker usw. hat eine gesellschaftliche Spaltung und Polarisierung hervorgerufen. Durch die Ausgrenzung kritischer Positionen fehlt in unserer demokratischen Gesellschaft derzeit das notwendige öffentliche Korrektiv zur Regulation von staatlichen Eingriffen und zur Herstellung von deren Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die durch das Grundgesetz garantierten Rechte zum Schutz der Autonomie jedes einzelnen Menschen.
These 19: Maßnahmen-Ende
Es ist derzeit weder das Ende aller Grundrechtseinschränkungen absehbar noch gibt es einen Plan für eine Exit-Strategie. Wenn eine Wirksamkeit von Impfungen und dem Tragen von Masken angenommen wird, wäre jetzt ein individueller Schutz vor Corona für jede*n möglich und eine Rücknahme aller Einschränkungen geboten.
Zu Befürchten ist, dass ein schnelles Aufheben der Einschränkungen trotz sinkender Fallzahlen in naher Zukunft nicht geplant ist. Ähnlich wie bei den Terrorismusgesetzen könnte das Aufrechterhalten der Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit vor einer latenten Bedrohung begründet werden. Dies könnte einen dauerhaften Verlust von Grundrechten bedeuten.
These 20: Ausblick
Der Schutz der Grundrechte ist die Herstellung der Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit und Sicherheit, zwischen Autonomie und Kontrolle.
Jeder Mensch hat - in unterschiedlichem Ausmaß - verschiedene Ängste und Unsicherheiten. Der Wunsch nach Sicherheit und Kontrolle über das eigene Leben muss täglich mit dem eigenen Autonomiebedürfnis und dem Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit abgeglichen werden. Das Überwiegen nur eines Aspekts kann in zwanghafte Kontrolle des eigenen Lebens, in ein Diktat der Angst, oder aber in unbedachte Selbstgefährdung durch Negieren oder Ignorieren eigener Ängste führen. Für den Prozess des Abwägens und Herstellens der Verhältnismäßigkeit zwischen eigener Sicherheit und Freiheit ist jeder Mensch selbst verantwortlich.
Das betrifft auch und vor allem die Lebensbereiche von Gesundheit, Krankheit, Sterben und Tod. Jede*r trägt die Verantwortung für die eigene Gesundheit, das eigenen Leben. Ob ein Mensch sich viel oder riskant bewegt oder zu wenig, ob er sich übermäßig oder ungesund ernährt, ob er Alkohol oder Nikotin konsumiert oder abstinent lebt, ob er Hygiene übertreibt oder darauf pfeift, ob ein Mensch zu kalt oder zu warm angezogen ist, ob er auf Nummer sicher geht oder Freiheit und Risiko liebt, ist stets seine eigene, „erwachsene“ Entscheidung.
In der Medizin geben wir Ärzt*innen für diese Abwägungen Beratung und Entscheidungshilfe, vermeiden dabei aber Druck und üben niemals Zwang aus. Jede*r hat die Selbstbestimmtheit über sein Leben und das Recht zwischen (vermeintlichem) Risiko und (vermeintlicher) Sicherheit zu wählen. Jede Vorsorgemaßnahme, jede Untersuchung und jede präventive oder therapeutische Intervention bedarf der freien Entscheidung des Patienten. Für die „Mündigkeit“ der Menschen, die wir als Patient*innen behandeln, bedarf es der umfassenden Aufklärung über das „Für“ und „Wider“ sowie der Akzeptanz eines „Ja“ oder eines „Nein“.
Den nötigen Freiraum für diesen Abwägungsprozess garantieren dem Individuum in einer Demokratie die Grundrechte. Sie schützen den einzelnen Menschen vor dem willkürlichen Zugriff des Staates oder von Institutionen, schützen die Menschen untereinander vor einer gegenseitigen Verletzung der Autonomie und Selbstbestimmtheit. Somit fördern sie die Würde des Menschen, die Freiheit seine eigene Persönlichkeit zu entwickeln und stärken das Gemeinwohl der Gesellschaft. Sie sind die Garanten für Frieden in der Gesellschaft, für Gerechtigkeit, für Glück und - vor allem - für die Gesundheit des einzelnen Menschen.
Andererseits gibt es weder ein Recht darauf nicht krank zu werden, noch die Pflicht des Staates das Krankwerden zu verhindern. Die Vorsorgepflicht des Staates und der Gesellschaft in Bezug auf die Sicherheit des einzelnen Menschen gilt nur für präventive Maßnahmen, die augenscheinlich niemandem schaden, z.B. für saubere Luft oder sauberes Wasser, vermeidbare Gefährdungen im Straßenverkehr oder eine befriedigende Gesundheitsversorgung. Hier schützen das Individuum die Grundrechte vor einem Zuviel an Sicherheit, in Bezug auf diese Rechte muss immer Verhältnismäßigkeit von Präventivmaßnahmen hergestellt werden.
Wenn der Staat in die garantierten Grundrechte eingreift um vorbeugend Sicherheit - zum Beispiel vor Krankheiten - herzustellen verletzt er die geschützte Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheit und Freiheit. Der Staat darf seinen Bürger*innen nicht paternalistisch präventive Maßnahmen vorschreiben, wenn diese ihre Grundrechte, die ja letztlich der selbstbestimmten Gesundheitsvorsorge und Handlungsautonomie dienen, einschränken. Und andersherum können die Grundrechte die Gesundheit der Bürger*in zwar schützen, aber ihr oder ihm eben keinen Schutz vor schicksalhaften Krankheiten oder dem Tod garantieren.
Die Freiheit und Selbstbestimmtheit der Menschen ist derzeit durch das Kontrollbedürfnis der Gesellschaft oder des Staates massiv eingeschränkt. Das Bedürfnis nach Sicherheit wird zudem durch das übermächtige Angebot an Maßnahmen zur technologischen Kontrolle durch Institutionen verstärkt, die - an Kapital und Macht gewinnorientiert - weltweit agieren. Der besondere Wert der Grundrechte wird erst durch ihre Einschränkungen spürbar, die Maßnahmen wirken so totalitär.
Es ist unerlässlich, mit sachlicher Kritik, vielfältiger Information und Aufklärung die Verhältnismäßigkeit der eigentlichen Bedrohung durch das SARS-CoV-2-Virus im Vergleich zu den vorgenommenen Corona-Maßnahmen zu diskutieren und sich miteinander um Ausgewogenheit im demokratischen Diskurs zu bemühen. Den Prozess des Ins-Verhältnis-setzens und der Wiederherstellung der Grundrechte muss unsere demokratische Gesellschaft, müssen wir alle jetzt einleiten und weiter fortführen.
Mit Dank (Stand 23. Juni 2021) übernommen von praxiskollektiv.de - Die Autoren machen auf folgendes aufmerksam: die Thesen befinden sich „im Fluß“ der Veränderung. Sie werden sie je nach Erkenntnis- und Diskussionsstand verändern, ergänzen, anpassen und bald auch mit Quellen verlinken.
Online-Flyer Nr. 773 vom 07.07.2021
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