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Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

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Inland
Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Außenministerin Annalena Baerbock und Verteidigungsministerin Christine Lambrecht wegen Verletzung der Interessen des deutschen Volkes, 22.02.2022
Gegen Kriegshetze und Kriegsvorbereitung von deutschem Boden aus
Von "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg"

Schon einmal – im Jahre 2014 – stellten die „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ Strafanzeige gegen die damalige Bundesregierung wegen Nichtbeachtung des Völkerrechts, sowie russlandfeindlicher Handlungen. Darin wiesen wir u.a. darauf hin, dass die Forderung von Frau Bundeskanzlerin Merkel nach sofortigen Anwendungen von EU-Sanktionen gegen Russland den Tatbestand der Kriegshetze und Kriegsvorbereitung von deutschem Boden aus erfüllt.

Wir zitieren aus der damaligen Strafanzeige:
    Mit der Aufforderung nach sofortigen EU-Sanktionen gegen Russland verstößt Frau Merkel gegen das völkerrechtliche Nichteinmischungsverbot (UNO-Charta, Artikel 2, Ziffer 7) und somit auch gegen das Grundgesetz Art. 25, der den Vorrang des Völkerrechts bei allen Handlungen unserer Politiker und natürlich auch der entsprechenden Massenmedien Deutschlands, wie Zeitungen, Radio und Fernsehen, ausdrücklich vorsieht. Von einem Schadenszufügung gegenüber deutschen Firmen, die zum gegenseitigen Vorteil erfolgreich mit Russland zusammenarbeiten, durch die Befürwortung von ungerechtfertigten Sanktionen gegen Russland durch die Bundeskanzlerin und ihre sie unterstützenden Politiker sowie die Inkaufnahme von Verlusten Zehntausender von Arbeitsplätzen auf deutschem Boden, ganz zu schweigen!

    Der Amtseid der deutschen Politiker, die sie auf das Grundgesetz geleistet haben ("Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.") wird gegenwärtig von allen führenden Politikern der Bundesrepublik mit Füßen getreten. Kriegshetze und Kriegsvorbereitung sind laut Grundgesetz, Artikel 26 (1) strafbar.

    Deshalb zitieren wir den Artikel 26 (1): "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

    Wir möchten in diesem Zusammenhang auch an den Artikel 20 (4) des Grundgesetzes erinnern, der da besagt: (4) "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

    Da in dieser Bundesrepublik jedes kleinstes Vergehen unserer Mitbürger, z.B. falsches Einparken und andere Mini-Delikte zum Teil mit hohen Geldstrafen belegt werden, ist es an der Zeit, dass wir bei größeren Delikten bei denen es schließlich um die wichtigste Frage auf er Welt um Krieg oder Frieden, um das Leben jedes einzelnen von uns geht, unsere Politiker auffordern, die in diesem Zusammenhang bestehenden Gesetze in Deutschland zu achten, oder zurückzutreten.
An unseren Vorwürfen vom Jahre 2014 gegen die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich auch unter der heutigen Bundesregierung nichts geändert. Deshalb halten wir die Strafanzeige von damals aufrecht und übertragen sie auf die heutige Bundesregierung. Zu der damaligen Strafanzeige fügen wir noch folgende Punkte hinzu:

Auf innenpolitischem Gebiet:

Die Nichteinhaltung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, der die Voraussetzung für den so genannten Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik war.

Im Artikel 3 desselben verpflichtete sich die Bundesregierung zum "Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über ATOMARE WAFFEN".

So heißt es z.B. im Zwei-Plus-Vier-Vertrag unter Artikel 3 desselben: "(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über ATOMARE, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort."

Diese von der Bundesrepublik eingegangenen Verpflichtungen wurden von keiner Bundesregierung erfüllt: In allen in Deutschland befindlichen US-Militärstützpunkten - vor allem aber in Büchel - lagern ATOMWAFFEN, an denen AUCH DIE BUNDESWEHR AUSGEBILDET WIRD, und darüber hinaus wurden und werden bis zum heutigen Tage
  • US-Drohnenflüge mit Tötungsauftrag von deutschem Boden in Kriegsgebiete erlaubt.
  • US-Bombenflüge mit Atomwaffen neueren Typs mit Tötungsauftrag von deutschem Boden in Kriegsgebiete erlaubt (siehe dazu: muetter-gegen-den-krieg-berlin.de unter "Uranwaffen-atomare Verseuchung der Erde")
Auf außenpolitischem Gebiet

Missachtung der OSZE-Vereinbarungen von Istanbul 1999 und Astana von 2010 seitens der Bundesregierung, in denen der Russischen Regierung das schriftliche Versprechen gegeben wurde, dass “die Sicherheit jedes Mitgliedstaates der OSZE nicht bedroht wird!

In den OSZE-Vereinbarungen ist vermerkt, dass jedes Land tatsächlich das Recht hat, "Bündnisse zu wählen“. Doch dort steht ebenfalls, dass "JEDER STAAT VERPFLICHTET IST, DIE EIGENE SICHERHEIT SO ZU GEWÄHRLEISTEN, DASS DIE SICHERHEIT JEDES ANDEREN STAATES NICHT BEDROHT WIRD"! Im gegebenen Fall betrifft das die Sicherheit Russlands durch:
  • die beständige Aufnahme neuer NATO-Mitglieder von Nachbarstaaten Russlands, die früher zum Gebiet der UdSSR gehörten.
  • das gefährliche Heranrücken der NATO nebst ihren Raketensystemen an die russischen Grenzen, welche - würden sie in allen von der NATO genannten Staaten installiert werden - Russland binnen 7 Minuten, möglicherweise sogar mit Atombomben bestückt, bis zum Ural und darüber hinaus treffen können.
Deshalb waren und sind die Forderungen der Russischen Föderation nach Sicherheitsgarantien
  1. Vertragsentwurf Russlands an die USA gerichtet vom 17.12.2021 (https://mid.ru/ru/foreign_policy/rso/nato/1790818)
  2. Entwurf für Russland-NATO-Vereinbarungen (https://mid.ru/ru/detail-material-page/1790803/)
voll gerechtfertigt! Das Minsk-2-Abkommen vom 12.02.2015, das von Russland, Deutschland, Frankreich, der Ukraine und 2 Vertretern der Volksrepubliken Donezk und Lugansk unterzeichnet wurde, beinhaltet die Autonomie der Donbasser Volksrepubliken unter dem Dach der Ukraine

Auch die Minsker Vereinbarungen wurden von Ihnen, verehrte Damen und Herren der Bundesregierung, gegen die wir hiermit Anzeige erstatten, nie umgesetzt.

Statt den ukrainischen Präsidenten zu veranlassen, mit einer kleinen Verfassungsänderung den Autonomiestatus der Donbass-Republiken - wie im Minsker Abkommen auch mit seiner Unterschrift vereinbart – beglaubigen zu lassen, ließen Sie eine Eskalation des Ukraine-Konflikts von 2015-2022 mit Tausenden von Toten in den Donbass-Republiken zu und haben sich damit an einem Völkermord mitschuldig gemacht!

Die Anerkennung der Souveränität der beiden Volksrepubliken von Lugansk und Donezk durch Russland am Abend des 20. Februar 2022 war nicht nur die Folge Ihrer politischen Untätigkeit - verehrte Damen und Herren der Bundesregierung - sondern sogar durch die Unterstützung der faschistischen ukrainischen Regierung befördert worden!

Vorangegangen war am frühen Morgen des 20.02.2022 eine Großoffensive der ukrainischen Armee auf mehrere Dörfer und Städte des Donbass, auf der Grundlage eines durch die ukrainische Regierung verabschiedeten Gesetzes über die militärische Rückeroberung der "abtrünnigen Gebiete" von Donezk und Lugansk!

Eine Anerkennung der Souveränität der beiden Donbass-Republiken durch Russland am Abend des gleichen Tages hat also noch Schlimmeres verhindert!

Alle Bundesregierungen - auch die derzeitige Koalitionsregierung - haben auf außenpolitischem Gebiet ihren Regierungsauftrag der Friedenserhaltung und des Schutzes der Interessen des deutschen Volkes, das auf gut nachbarliche Beziehungen mit seinen Nachbarn angewiesen ist, auf das Sträflichste mit Füßen getreten! MIT ANDEREN WORTEN: ALLE WICHTIGEN INTERNATIONALEN VEREINBARUNGEN – EUROPA BETREFFEND - WURDEN VON DER DEUTSCHEN REGIERUNG GEBROCHEN!

Resümierend können wir feststellen: Weder die die im Rahmen des Abschlusses des Zwei-plus-Vier-Vertrags an Russland gegebenen mündlichen und schriftlichen Versprechen führender Politiker* noch der Zwei Plus Vier - Vertrag selbst und schon gar nicht die OSZE - Vereinbarungen in Istanbul von 1999 und in Astana im Jahre 2010, oder die Minsker Vereinbarungen von 2015 - alle auch von der deutschen Regierung mit ihrer Unterschrift bestätigt - wurden eingehalten.

Wir fragen alle diejenigen, gegen die wir Strafanzeige stellen, was Unterschriften von deutschen und westlichen Politikern wert sind, wenn sie danach nicht eingehalten werden?!

PS: Wie wir soeben erfuhren, haben russische Streitkräfte MILITÄRISCHE OBJEKTE DER UKRAINE eingenommen, und es werden endlich die Verantwortlichen für den faschistischen Regierungschange in der Ukraine im Jahre 2014 und den Völkermord im Donbass über 8 Jahre hinweg an friedlichen Einwohnern dieser Region, die sich der faschistischen ukrainischen Regierung nicht unterwerfen wollten, zur Verantwortung gezogen!


Anhang:

1. Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990: Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über ATOMARE Waffen sowie Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 gelten für das vereinte Deutschland fort
https://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

2. OSZE-Vereinbarungen von Istanbul 1999
https://www.osce.org/files/f/documents/b/f/125809.pdf

3. OSZE-Vereinbarungen von Astana 010
https://www.osce.org/de/event/summit_2010

4. Neuester Aktenfund von 1991 stützt neben den OSZE-Vereinbarungen von Istanbul und Astana ebenfalls den russischen Vorwurf der „Inakzeptanz“ der weiteren Ostausdehnung der NATO
https://bit.ly/3hdKv5P

5. Minsk-2-Abkommen vom 12.02.2015 - Sicherheitsrat Resolution 2202 (2015) www.un.org/press/en/2015/sc117852, AFP-Meldung, veröffentlicht im Tagesspiegel vom 12.02.2015

Online-Flyer Nr. 786  vom 25.02.2022

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