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Kommentar
Mit Grüßen von Justiz und Polizei
Grenzen der Freiheit
Von Ulrich Gellermann
Immer doch denken viele Menschen in Deutschland, sie würden in einem freien Land leben. Und so lange sie nicht versuchen, von ihrer Freiheit Gebrauch zu machen, können sie das auch weiter denken. Doch wer in den letzten Jahren für die Demokratie auf die Straße gegangen ist, erfuhr häufig von der Polizei, dass die im Artikel 8 des Grundgesetzes verbriefte Demonstrationsfreiheit in einer simplen Lautsprecherdurchsage der Polizei verendete: „Diese Demonstration ist aufgelöst!“. Und wenn der Freiheitsgläubige dann versuchte, sein Recht einzuklagen, traf er häufig auf eine Justiz, der das „Infektionsschutzgesetz“ wichtiger war als das Grundgesetz.
Politiker durch Parlamentarismus in ihre Funktionen gespült
Solche sehr freien Auslegungen des Grundgesetzes zeigten den Bürgern immer wieder auf, wo die ungeschriebenen Grenzen der Freiheit liegen: In einer Polizei- und Justiz-Willkür, die nach politischem Wohlgefallen auslegt werden. Die Beamten wollten und wollen ihren jeweiligen Obrigkeiten gefällig sein; das ist gut für die Karriere und gilt längst als ein prima Ersatz für Recht und Gesetz. Und da die jeweiligen Politiker durch einen scheinbar rechtmäßigen Parlamentarismus in ihre Funktionen gespült wurden, darf sich der einzelne Beamte durchaus im Recht fühlen: Sind Figuren wie Scholz oder Lauterbach nicht durch parlamentarische Mehrheiten an ihre Jobs gekommen? Na, also!
Beth Ditto zur Ikone
Erst jüngst führte ein solches Rechtsbewusstsein dazu, dass ein Staatsanwalt und eine Richterin dem Schauspieler Jean-Theo Jost (Pater Theo) erklären wollten, was denn nun Kunst und Kunstfreiheit sei. Im Wesentlichen das, was die Beiden darunter verstehen. Diese geschmäcklerische Auffassung von Kunst entspricht einer gesellschaftlichen Atmosphäre, in der eine schwer übergewichtige Frau wie Beth Ditto zur Ikone werden kann, weil Massenmedien die künstlerische Mehrheitsmeinung herstellen. Die Ähnlichkeit zur Politik ist nicht zufällig. Wie anders könnte ein offenkundig in Korruption verwickelter Politiker im Amt bleiben? Ohne die übliche Manipulation der Mehrheiten wäre Scholz längst aus dem Amt gefegt. Aber einen Kriegskanzler in einem von den Medien gepriesenen NATO-Krieg fegt man nicht.
Fragen nach Strafanzeigen zu gefälschten Impfausweisen
Die jüngste Verwechselung von Meinung und Recht widerfuhr der österreichischen Journalistin Sophia-Maria Antonulas. Sie hatte bei der Pressestelle der Berliner Polizei höflich nach Strafanzeigen zu gefälschten Impfausweisen und Maskenattesten gefragt und bekam zur Antwort ein Lehrstück in neuem Presserecht. Ein Polizeihauptkommissar glaubte erklären zu müssen: „Aus den Inhalten ihrer bisher veröffentlichten Beiträge treten Sie nach unserer Feststellung als Aktivistin und Akteurin der Protestbewegung gegen die pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen und nicht als neutrale Beobachterin bzw. Berichterstatterin auf“. So geht die neue Polizei: Sie ist Zensor und Vollstrecker der Macht in einem.
Pressekodex und Presserat
Frau Antonulas hatte bereits ganz praktische Erfahrung mit der Berliner Polizei, als die zarte Person am Alexanderplatz von vier kräftigen Polizisten weggetragen wurde. Ihre deutliche und laute Erinnerung daran, dass sie immerhin Journalistin und in Ausübung ihres Berufs unterwegs sei, half ihr nichts. Ob die uniformierten Gewalt-Täter damals schon wussten, was der Kriminalhauptkommissar heute behauptet: „Zahlreiche (ihrer) Beiträge entsprechen hinsichtlich der Ziffer 1, Ziffer 2 sowie der Ziffer 14 darüber hinaus nicht dem Pressekodex.“ Das der „Pressekodex“ den Artikel 5 des Grundgesetzes und die dort verankerte Presse- und Meinungsfreiheit nicht kennt, ist kein Zufall. Denn der „Kodex“ ist ein Produkt des „Deutschen Presserat“, einer Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände. Und der Rat ist Produkt einer Großen Koalition des deutschen Opportunismus, der jeden, der Zweifel an der herrschenden Form der Demokratie äußert, als Verschwörungstheoretiker verleumdet.
Gremium außerhalb des Grundgesetzes
Die für die Berliner Polizei zuständige Innensenatorin, Iris Spranger, war ursprünglich Finanzbuchhalterin. Ihre Qualifikation bezieht sie aus einem SPD-Parteibuch. Die Polizeipräsidentin, Barbara Slowik, hat sich ihre Karriere-Sporen beim „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ verdient. Der düstere Arbeitskreis von über 40 Bundes- und Landesbehörden wird weder vom Parlament kontrolliert, noch entspricht er der Verfassung. Er ist darin der „Bund-Länder-Konferenz zur Pandemie“ ähnlich, einem Gremium außerhalb des Grundgesetzes zur Beschädigung eben dieses Gesetzes.
Geschäfte der Bevölkerung
Das Schreiben des Polizeihauptkommissars ist geradezu ein klassisches Muster des offiziellen Bemühens, sich scheinbar an Recht- und Gesetz zu halten, um es zu brechen. „Nach Beurteilung dieser Informationen erkennen wir in Ihrer Tätigkeit keine journalistische Tätigkeit und können Sie somit nicht als Journalistin anerkennen“. Der Satz sagt: Wir haben sogar Ihre Artikel gelesen, aber wir finden sie schlecht. Also werden sie nicht anerkannt. – Alle Tage kann man in den Medien politische Funktionäre aller Art sehen, die mit ernster Miene ihrem Geschäft nachgehen und behaupten, sie gingen den Geschäften der Bevölkerung nach. Sie haben schon von der Bevölkerung gehört, aber sie finden sie unmündig. So machen sie sich zum Vormund und verkaufen diese Tätigkeit als Demokratie.
Erstveröffentlichung am 28. August 2022 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Online-Flyer Nr. 797 vom 31.08.2022
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Mit Grüßen von Justiz und Polizei
Grenzen der Freiheit
Von Ulrich Gellermann
Immer doch denken viele Menschen in Deutschland, sie würden in einem freien Land leben. Und so lange sie nicht versuchen, von ihrer Freiheit Gebrauch zu machen, können sie das auch weiter denken. Doch wer in den letzten Jahren für die Demokratie auf die Straße gegangen ist, erfuhr häufig von der Polizei, dass die im Artikel 8 des Grundgesetzes verbriefte Demonstrationsfreiheit in einer simplen Lautsprecherdurchsage der Polizei verendete: „Diese Demonstration ist aufgelöst!“. Und wenn der Freiheitsgläubige dann versuchte, sein Recht einzuklagen, traf er häufig auf eine Justiz, der das „Infektionsschutzgesetz“ wichtiger war als das Grundgesetz.
Politiker durch Parlamentarismus in ihre Funktionen gespült
Solche sehr freien Auslegungen des Grundgesetzes zeigten den Bürgern immer wieder auf, wo die ungeschriebenen Grenzen der Freiheit liegen: In einer Polizei- und Justiz-Willkür, die nach politischem Wohlgefallen auslegt werden. Die Beamten wollten und wollen ihren jeweiligen Obrigkeiten gefällig sein; das ist gut für die Karriere und gilt längst als ein prima Ersatz für Recht und Gesetz. Und da die jeweiligen Politiker durch einen scheinbar rechtmäßigen Parlamentarismus in ihre Funktionen gespült wurden, darf sich der einzelne Beamte durchaus im Recht fühlen: Sind Figuren wie Scholz oder Lauterbach nicht durch parlamentarische Mehrheiten an ihre Jobs gekommen? Na, also!
Beth Ditto zur Ikone
Erst jüngst führte ein solches Rechtsbewusstsein dazu, dass ein Staatsanwalt und eine Richterin dem Schauspieler Jean-Theo Jost (Pater Theo) erklären wollten, was denn nun Kunst und Kunstfreiheit sei. Im Wesentlichen das, was die Beiden darunter verstehen. Diese geschmäcklerische Auffassung von Kunst entspricht einer gesellschaftlichen Atmosphäre, in der eine schwer übergewichtige Frau wie Beth Ditto zur Ikone werden kann, weil Massenmedien die künstlerische Mehrheitsmeinung herstellen. Die Ähnlichkeit zur Politik ist nicht zufällig. Wie anders könnte ein offenkundig in Korruption verwickelter Politiker im Amt bleiben? Ohne die übliche Manipulation der Mehrheiten wäre Scholz längst aus dem Amt gefegt. Aber einen Kriegskanzler in einem von den Medien gepriesenen NATO-Krieg fegt man nicht.
Fragen nach Strafanzeigen zu gefälschten Impfausweisen
Die jüngste Verwechselung von Meinung und Recht widerfuhr der österreichischen Journalistin Sophia-Maria Antonulas. Sie hatte bei der Pressestelle der Berliner Polizei höflich nach Strafanzeigen zu gefälschten Impfausweisen und Maskenattesten gefragt und bekam zur Antwort ein Lehrstück in neuem Presserecht. Ein Polizeihauptkommissar glaubte erklären zu müssen: „Aus den Inhalten ihrer bisher veröffentlichten Beiträge treten Sie nach unserer Feststellung als Aktivistin und Akteurin der Protestbewegung gegen die pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen und nicht als neutrale Beobachterin bzw. Berichterstatterin auf“. So geht die neue Polizei: Sie ist Zensor und Vollstrecker der Macht in einem.
Pressekodex und Presserat
Frau Antonulas hatte bereits ganz praktische Erfahrung mit der Berliner Polizei, als die zarte Person am Alexanderplatz von vier kräftigen Polizisten weggetragen wurde. Ihre deutliche und laute Erinnerung daran, dass sie immerhin Journalistin und in Ausübung ihres Berufs unterwegs sei, half ihr nichts. Ob die uniformierten Gewalt-Täter damals schon wussten, was der Kriminalhauptkommissar heute behauptet: „Zahlreiche (ihrer) Beiträge entsprechen hinsichtlich der Ziffer 1, Ziffer 2 sowie der Ziffer 14 darüber hinaus nicht dem Pressekodex.“ Das der „Pressekodex“ den Artikel 5 des Grundgesetzes und die dort verankerte Presse- und Meinungsfreiheit nicht kennt, ist kein Zufall. Denn der „Kodex“ ist ein Produkt des „Deutschen Presserat“, einer Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände. Und der Rat ist Produkt einer Großen Koalition des deutschen Opportunismus, der jeden, der Zweifel an der herrschenden Form der Demokratie äußert, als Verschwörungstheoretiker verleumdet.
Gremium außerhalb des Grundgesetzes
Die für die Berliner Polizei zuständige Innensenatorin, Iris Spranger, war ursprünglich Finanzbuchhalterin. Ihre Qualifikation bezieht sie aus einem SPD-Parteibuch. Die Polizeipräsidentin, Barbara Slowik, hat sich ihre Karriere-Sporen beim „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ verdient. Der düstere Arbeitskreis von über 40 Bundes- und Landesbehörden wird weder vom Parlament kontrolliert, noch entspricht er der Verfassung. Er ist darin der „Bund-Länder-Konferenz zur Pandemie“ ähnlich, einem Gremium außerhalb des Grundgesetzes zur Beschädigung eben dieses Gesetzes.
Geschäfte der Bevölkerung
Das Schreiben des Polizeihauptkommissars ist geradezu ein klassisches Muster des offiziellen Bemühens, sich scheinbar an Recht- und Gesetz zu halten, um es zu brechen. „Nach Beurteilung dieser Informationen erkennen wir in Ihrer Tätigkeit keine journalistische Tätigkeit und können Sie somit nicht als Journalistin anerkennen“. Der Satz sagt: Wir haben sogar Ihre Artikel gelesen, aber wir finden sie schlecht. Also werden sie nicht anerkannt. – Alle Tage kann man in den Medien politische Funktionäre aller Art sehen, die mit ernster Miene ihrem Geschäft nachgehen und behaupten, sie gingen den Geschäften der Bevölkerung nach. Sie haben schon von der Bevölkerung gehört, aber sie finden sie unmündig. So machen sie sich zum Vormund und verkaufen diese Tätigkeit als Demokratie.
Erstveröffentlichung am 28. August 2022 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer
Online-Flyer Nr. 797 vom 31.08.2022
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