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Aktueller Online-Flyer vom 21. Dezember 2024  

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Globales
"Gerechtigkeit" in Basel – Teil 2
1. Mai 2023 – Humanistenstadt Basel?
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)

Die Basler Fasnacht, die mittelalterliche Altstadt, das malerische Rheinufer, nicht zuletzt die humanitäre Tradition der Stadt am Rheinknie, die sich gerne auf Erasmus von Rotterdam (1) beruft, prägen die Eigenwahrnehmung des bürgerlichen Basel. In der Tat braucht es nicht allzu viel, um den Lack dieser schönen bürgerlichen Fassade bröckeln zu lassen – in der Vergangenheit nicht und in der Gegenwart schon gar nicht. Nach wie vor haben in Basel die Reichen und die die Superreichen das Sagen. Dieses Schicksal teilt die weniger gut betuchte Bevölkerung der Stadt mit vielen anderen Städten Europas.

So bestimmen auch in Basel einige Wenige das Schicksal der Stadt. Ein wenig Demokratie tut dieser Machtballung keinen Abbruch – im Gegenteil es macht sich gut und die eine oder andere Sozialdemokratin oder der eine oder andere Grüne stören das durch und durch reaktionär / bürgerliche Gesamtbild kein bisschen. Beim genaueren Hinsehen stellt sich auch oft heraus, dass die Exponentinnen dieser so genannten „Opposition“, welche im Stadtrat oder gar in der Regierung Einsitz nehmen ebenfalls zu diesem, in Basel „Daig“ (Teig) genannten Klüngel gehören. Beileibe nicht nur in der städtischen Politik finden wir diesen Filz, diese Seilschaften ziehen sich durch sämtliche Bereiche durch: Politik, Kultur, Wirtschaft, Gerichte, es gibt keinen sozialen, politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bereich der davon verschont wäre.

Soweit so schlecht, dieses Schicksal teilt Basel bestimmt mit allen Schweizer und wohl auch mit allen europäischen Städten: Die bürgerliche Gesellschaft ist eine Klassengesellschaft. Und wenn sich die Verhältnisse verschärfen, verschärfen sich auch die Klassengegensätze. Diese Gegensätze führen von einer scheinbaren Demokratie, in welcher die herrschende Klasse noch immer herrscht, hin zu einem immer deutlicher in Erscheinung tretenden – nennen wir es vorsichtig – Prä-Faschismus.


Beginn der Demo im Park beim Bahnhof - vorneweg der "Revolutionäre Block"

Die Staatsmacht kesselt ein


Systematische Einkesselung


Kein Weiterkommen


Einkesselung und versuchte Spaltung


Eingekesselt


"Vermummung" und "verstärkte Transparente" sollen die Repression rechtfertigen


Belagerungszustand

Der 1. Mai als Lackmustest

Der ehemalige Kampftag der Arbeiterklasse entwickelte sich im Lauf der Jahrzehnte auch in Basel zu einem Anlass, der mehr und mehr zu einem Volksfest degenerierte. Diese Volksbelustigung wurde von großen Teilen der Linken und der Gewerkschaften mitgetragen, ein paar wenige ExotInnen, welche auf den politischen Inhalten des 1. Mai beharrten, wurden (und werden) ausgegrenzt und marginalisiert – bussiness as usual.

Auch hier: Nichts Neues unter der Sonne: Ebenso wie in anderen Städten Europas finden sich auch Basel mehr und mehr Menschen, die sich links von den Gewerkschaften und links von der Sozialdemokratie beheimaten und die den 1. Mai zu dem machen, was dieser Tag in der Tat auch ist: Ein Tag der internationalen Solidarität, ein Tag des Klassenkampfes. Auch ohne die Spaltung zwischen reformistischen Kreisen und revolutionären Kräften ist es schon schwierig genug, einen Konsens zu finden – und sei es auch nur für einen Tag.

Es führt an dieser Stelle zu weit, die Geschichte der 1. Mai Demonstrationen in Basel aufzuzeigen, daher nur so viel: Die Zahl derer, denen der Volksfestcharakter der 1. Mai Demos missfällt steigert sich von Jahr zu Jahr. Das hat wenig mit einem gesteigerten politischen Bewusstsein, als vielmehr mit einer sich zuspitzenden Krise des kapitalistischen Systems zu tun. Es ist manifest, dass gegen stetig steigende Mieten, exorbitant steigende Militärausgaben, steigende Preise, sinkende Löhne, sinkende Sozialleistungen, gepaart mit Milliardengeschenken an die Banken, Volksfeste mit schönen musikalischen Darbietungen, wohlfeilen Reden und wohlschmeckendem Essen wenig helfen. So erstaunt es denn auch nicht, dass sich der einstmals überschaubare radikalere Teil der 1.Mai Demos in Basel, der sich selbstbewusst «revolutionärer Block» nennt, von Jahr zu Jahr größer wird.

So wird der 1. Mai denn auch mehr und mehr zu einem eigentlichen Lackmustest für die diversen Bündnisse: Wo ziehen wir unsere Linien, die nicht überschritten werden dürfen, wo sind wir bereit, Konzessionen zu machen, mit anderen Worten: Welches ist der kleinste gemeinsame Nenner, wo wir uns noch treffen können?

Die Quadratur des Kreises

Interessant ist, dass sich am internationalen Tag der Arbeiterklasse zwei eigentlich unvereinbare Gegensätze gegenüberstehen, die solidarisch gegen den gemeinsamen Klassenfeind marschieren sollten. Auf der einen Seite die reformistische Linke, die seit Jahrzehnten weiter nichts schafft, als im besten Fall den Besitzstand zu wahren, meist jedoch werden jämmerliche Rückzugsgefechte geführt. Hinzu kommt, dass nicht wenige ExponentInnen dieser Kaste ein politisches Amt anstreben oder schon innehaben und sich somit leider all zu oft korrumpieren lassen. Auf der anderen Seite finden wir diejenigen, welche verbal lautstark die Revolution einfordern. Leider sind diese Kreise auch nicht davor gefeit sich von Bauernfängern jedweder Couleur instrumentalisieren zu lassen, sei es Rojava, sei es die Klimafrage, sei es die Genderfrage: Der Hauptwiderspruch, nämlich der Widerspruch Imperialismus versus Anti Imperialismus wird in den seltensten Fällen thematisiert, geschweige denn grundlegend und adäquat analysiert.

Diese Widersprüche aufzulösen, ja sie auch nur annähernd in die Debatte rund die Volksbelustigung und den behaupteten revolutionären Anspruch einzubringen, wäre in der Tat eine Quadratur des Kreises. Auch dies ist keine Basler Spezialität, sondern entspricht weitgehend dem Dilemma, in dem sich die europäische Linke befindet.

1. Mai 2023 in Basel: Ein reaktionärer Quantensprung

Die 1. Mai Festivitäten des Jahres 2023 in Basel gaben schon im Vorfeld zu reden: Die Sozialdemokratische Partei der Stadt verlangte von 1. Mai Komitee einen «Demo Kodex». Dieser «Kodex» sollte verhindern, dass sich militante, sprich gewaltbereite Menschen in den ansonsten friedlichen Demozug mischen würden. Es sollte verhindert werden, dass der «revolutionäre Block» den 1. Mai Umzug dominiert. So die offizielle Leseart. Mit anderen Worten: Der reformistische Charakter eines Volksfestes sollte um jeden Preis beibehalten werden. Dieser von der Führung der Sozialdemokratie gewollte Kodex wurde zwar breit in den Medien thematisiert, kam jedoch nicht zustande.

In der Folge übernahm der «revolutionäre Block» - wie schon in den Jahren zuvor – die Demo Spitze. Anders jedoch als in der Vergangenheit wurde, kurz nach Beginn der Demonstration, diese Fraktion von der Polizei vom Rest des Demozuges abgetrennt und eingekesselt. Dazu ist, wie oben bemerkt, zu sagen, dass sich an der Spitze des Zuges schon seit langem keineswegs nur noch schwarz vermummte Radikale bewegen, sondern Menschen, die generell eine andere, eine nicht kapitalistische Welt einfordern und den reformistischen Kurs der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie ablehnen. 

Die Begründung des Basler Justiz- und Polizeidepartements, «die Einkesselung sei erfolgt, um die Vermummten, die sich im Zug befanden, zu kontrollieren», (2) entbehrt somit jeder Grundlage. Dies um so mehr als die Polizei von Beginn an nicht nur Reizgas sondern auch Gummischrot und Knüppel einsetzte. Was vorhanden war wurde herbeigeschafft: Wasserwerfer, Hubschrauber, Reizgas, Knüppel, Gummischrot, Hunde. Was die Basler Polizei nicht selber besitzt, wurde von anderswo besorgt. All dieser Aufwand, um ein paar Leute, die sich – ironischerweise meist mit Hygienemasken – vermummt hatten, erkennungsdienstlich zu behandeln? Merke: In dem von den Zwangsmassnahmen der Einkesselung betroffenen Teil der 1. Mai Kundgebung befanden sich auch viele alte Menschen und Kinder.

Der hintere Teil der Demonstration sollte – wäre es nach dem Willen der Obrigkeit gegangen – abgetrennt werden. Dieser Teil der der Demonstration sollte auf einer ursprünglich nicht vorgesehenen Route weiter marschieren. Diese Rechnung ging jedoch nicht auf: Sowohl die Gewerkschaften als auch die anderen Gruppierungen des Basler 1. Mai Bündnisses verblieben am Ort, und sie solidarisierten sich so mit den Eingekesselten.

Die Basler Polizei ist dafür bekannt, dass sie bei genehmigten und ungenehmigten Demonstrationen rigoros durchgreift, so zum Beispiel auch an der Demo anlässlich des internationalen Weltfrauentages vom 8. März. (3)  Konnte sich die Basler Sicherheitschefin, Frau Stephanie Eymann, damals noch damit herausreden, diese Kundgebung sei «nicht bewilligt» (4) gewesen, gerät sie nun anlässlich der polizeilichen Übergriffe anlässlich der Einkesselung der 1. Mai Demonstrationen vollends in einen Erklärungsnotstand. Wie begründet sie nun diese Gewaltmassnahmen, die nicht nur unverhältnismäßig, (wie selbst die bürgerliche Presse schreibt) sondern absolut absurd sind?

Vermummte TeilnehmerInnen hätte die Polizei kontrollieren müssen, denn, so die Begründung, «Vermummung und ein verstärktes Frontransparent hätten auf die Gewaltbereitschaft der Eingekesselten schließen lassen».

"Ein Polizeistaat ist ein Staat, der von Verbrechern regiert wird"

Die Einkesselung wird somit als «Präventiv Maßnahme» bezeichnet. Es hat keine Straftat stattgefunden, aber es hätte eine stattfinden können. Unwillkürlich erinnern wir uns an ein Wort von George Orwell aus seinem Roman 1984: "Ein Polizeistaat ist ein Staat, der von Verbrechern regiert wird."

Eine «Präventiv Maßnahme» beinhaltet alles und nichts. Wenn die Polizei mit derart absurder Argumentation einen nicht unwesentlichen Teil einer 1. Mai Demo einkesselt und damit de facto die 1. Mai Demonstration als solche verhindert, stellt sich die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit solch willkürlicher Maßnahmen schon gar nicht mehr. Mit dieser Argumentation können wir alle verhaftet werden, denn irgendwann könnten wir ja eine Straftat begehen.

Folgerichtig reichen denn auch viele der Eingekesselten Beschwerde gegen das Verhalten der Polizei ein. Zurzeit da dieser Artikel verfasst wird ist noch nicht klar, wie und ob überhaupt auf diese Beschwerden eingegangen wird. Falls darauf eingegangen wird, ist nicht klar, wie sie von den berüchtigten Basler Gerichten behandelt werden. Beschwerden wird es gegen den Einsatz von Reizgas und Gummischrot geben, gegen ausgesprochene Platzverweise, aber vor allem gegen die erkennungsdienstlichen Behandlungen von 317 Personen, welche sich im Kessel befanden und dort über sechs Stunden festgehalten wurden. Am Rande bemerkt: Der Autor dieser Zeilen wurde ebenfalls, beim Verlassen des Kessels erkennungsdienstlich behandelt: Fotoaufnahmen wurden von ihm und seinen Ausweisen, inklusive Presseausweis gemacht. Der Hinweis, dass damit Grundrechte, Persönlichkeitsrechte, und die Pressefreiheit verletzt würden, wurde von den bis zu den Augen maskierten Beamten negiert. Negiert wurde auch die Aufforderung an die ausführenden Beamten, sich ebenfalls auszuweisen, gemäß Basler Polizeigesetz genüge die Angabe der Dienstnummer.

Wie weiter?

Selbstverständlich genügen Attribute wie «unverhältnismäßig» oder «willkürlich» nicht, wenn das Verhalten der Basler Polizei vom 1. Mai 2023 beschrieben werden soll. Das Wort Skandalös kommt der Sache schon näher. Sehen wir uns aus einer gewissen zeitlichen Distanz an, was geschehen ist: Der radikalere Teil der 1. Mai Demonstration wurde von den übrigen TeilnehmerInnen abgetrennt und eingekesselt. Der Plan war die Spaltung der 1. Mai Demonstration. Das die Einkesselung wegen ein paar Vermummten erfolgte, ist ein reine Schutzbehauptung der Polizeiführung. Die beabsichtigte Spaltung ist misslungen. Hingegen konnten sie die gesamte 1. Mai Demo, die sich mit den Eingekesselten solidarisierte, de facto verhindern. Erst nach ca. sechs Stunden löste die Polizei die Blockade auf und ließ die Demonstration ziehen, was den Ablauf des 1. Mai Anlasses natürlich zur Farce werden ließ. Es stellt sich nun die Frage, wie es weiter gehen soll.

Nebst all den Beschwerden, welche nun auf die Führung der Basler Justiz bzw. auf die Polizeiführung zukommen, stellt sich auch die Frage nach den politischen Konsequenzen. So ist die verantwortliche Sicherheitschefin, Frau Stephanie Eymann, dem Vernehmen nach bereits mit Rücktrittsforderung konfrontiert. Dieser Rücktritt ist einerseits alternativlos, andererseits ist eine Einsicht und somit ein freiwilliger Rücktritt kaum eine realistische Option. Sowohl die juristischen als auch die politischen Konsequenzen sind derzeit also völlig offen. Sicher ist daher nur: Sowohl für Basel als auch für die Schweiz stellt das Vorgehen der Behörden ein absolutes Novum dar: Eine genehmigte Demonstration, dazu noch eine 1. Mai Demonstration wird mittels Einkesselung, Reizgas und Gummischrot verhindert!

Die Zukunft wird weisen, ob die offensichtlich angestrebte Spaltung der Bewegung in «brave» und in «gewaltbereite» DemonstrantInnen gelingen wird. Der Schuss könnte allerdings auch nach hinten losgehen und die Bewegung enger zusammen schweißen als es den Herrschenden lieb sein kann. Die erfolgte Solidarisierung am 1. Mai 2023, sowie die sich zuspitzenden Krisen des Kapitalismus lassen diese Annahme als nicht völlig unrealistisch im Raum stehen.


Fußnoten:

1 https://erasmus-stiftung.de/erasmus-von-rotterdam/ (Letzter Zugriff Mai 2023)
2 https://www.jsd.bs.ch/nm/2023-1mai-kundgebung-mehrstuendige-sperrung-der-elisabethenstrasse-jsd.html (Letzter Zugriff Mai 2023)
3 https://www.srf.ch/news/schweiz/weltfrauentag-polizei-kesselt-bei-demo-in-basel-rund-200-personen-ein (Letzter Zugriff 8. März 2023)
4 Anders als in Deutschland und anderen europäischen Ländern müssen in der Schweiz Demonstrationen nicht einfach angemeldet werden, sondern sie durchlaufen in der Regel ein Genehmigungsverfahren. Nicht genehmigte Demonstrationen gelten als «nicht bewilligt» und könnten von der Polizei jederzeit, auch unter Aufbietung von Gewalt, aufgelöst werden.


Siehe auch:

"Gerechtigkeit" in Basel - Teil 1
Urteil gegen Alexander Dorin
Von Markus Heizmann (Bündnis gegen Krieg, Basel)
NRhZ 811 vom 17.05.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28605

Online-Flyer Nr. 811  vom 17.05.2023

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